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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich denke nicht... aber das kann dir ein Anwalt sagen...
Ich denke du must dann 2 Verfahren machen 1x gegen den Strafzettel... 1x wegen der Abschleppkosten
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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Hocke hier ja an der Quelle - frage das mal spaßeshalber an, wie das die Kollegen aus Rechtsschutz sehen.
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#53
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Ich finde, die Städte müssten von sich aus einfach alles an die Halter zurück zahlen. Der große Computer weiß doch genau, was von wem berechnet und gezahlt worden ist. Meines Erachtens sind das Bringschulden. Eine illegale Bereicherung...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#54
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Das wäre natürlich toll... aber daran glaube ich nicht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#55
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Zitat:
Sorry, ich finde das Quatsch. Ändert doch nix an den Tatsachen u wer sich regelwidrig verhalten hat, hat zu Recht gezahlt. Sollte man ein Punkt hinter machen.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#56
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Nur weil es JETZT festgestellt wurde, dass es illegal ist, war es davor ja nicht legal.
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#57
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Zitat:
Da mag ich mich gar nicht mit beschäftigen. Du bist schon wieder im Bereich des StGB. Es ist sinnllos.....
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#58
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Zitat:
Hey, aber woanders sind sie schon weiter. Voll die Digitalisierung: https://www.general-anzeiger-bonn.de...n_aid-48482055 Bald ist das hoffentlich soweit vernetzt, dass die an der Kasse schon sieht wie gerade ein Knöllchen an deinen Scheibenwischer geklemmt wird. Dann kann man schonmal vorbeugend gleich mitzahlen
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#59
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Ich verstehe an der sache was nicht. Hier in der Gegend verteilt das Ordnungsamt die Parkknöllchen und nicht die Polizei. Und in dem Artikel ist eindeutig von "Polizei" die Rede.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#60
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Zitat:
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Das Ordnungsamt darf das nebst der Polizei auch tun
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in in dem Artikel (über Journalismus brauchen wir ja nicht zu reden) wird zwar von Polizei geredet aber berechtigt sind Polizei und Ordnungsbehörden .. nicht aber private Unternehmen... das wird in anderen Artikeln und in juristischen Erklärungen klar.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#63
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OK, dann ist das was anderes, beides ist also gemeint. Toller Journalismus.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#64
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Bei vielen Presseartikeln merkt man, dass der Schreiber den Sachverhalt selber nicht verstanden hat. Davon wird die Qualität eben nicht besser.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#65
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Ich würde vermuten, der Schreiberling hat nicht mal ein Auto.
Hier kann vermutlich jeder seine Storys zum Thema Knöllchen erzählen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#66
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In der Regel überwacht der komunale Ordnungsdienst den ruhenden Verkehr und die Polizei den fließenden Verkehr......den ruhenden Verkehr ahndet die Polizei nur in Ausnahmefällen.....
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht.... |
#67
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Moin moin,
evtl. hat da auch der journalistische Sachverstand mal wieder verkürzt zitiert - in Hessen (worauf sich das Urteil ja offenbar bezieht) kann der Kommunale Ordnungsdienst auch eine Bezeichnung mit dem Wort 'Polizei' als Bestandteil führen, z.B. heißt er in FFM ganz konkret 'Stadtpolizei Frankfurt' bzw. 'Städtische Verkehrspolizei'. Mitarbeiter der ersteren dürfen u.U. sogar Schußwaffen tragen... Da die Ausgestaltung des ganzen Ländersache ist kann es da schon von Land zu Land deutliche Unterschiede in Zuständigkeiten und Auftreten geben... Ergänzung nach etwas suchen: tatsächlich scheint es so zu sein, daß der Hauptpunkt, an dem sich das ganze Urteil und die Nicht-Gültigkeit aufhängen die Tatsache zu sein, daß mehrere Gemeinden (konkret werden Darmstadt und FFM genannt) offenbar Leiharbeitskräfte zu solchen Hilfspolizeibeamten nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestellt hatten. Genau dieses (und nur dieses) Vorgehen hat das OLG Frankfurt/Main für unzulässig erklärt: Zitat:
Zitat:
Eine deutlich weniger verkürzte Darstellung des Ganzen als in dem Spiegel-Artikel findet sich in der Pressemitteilung des OLG Frankfurt hier: https://ordentliche-gerichtsbarkeit....hender_Verkehr lg, justme Geändert von justme (23.01.2020 um 15:50 Uhr) Grund: Mit weiteren Infos ergänzt
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