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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 22.01.2020, 08:24
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Ich denke nicht... aber das kann dir ein Anwalt sagen...

Ich denke du must dann 2 Verfahren machen
1x gegen den Strafzettel...
1x wegen der Abschleppkosten
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  #52  
Alt 22.01.2020, 08:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich denke nicht... aber das kann dir ein Anwalt sagen...

Ich denke du must dann 2 Verfahren machen
1x gegen den Strafzettel...
1x wegen der Abschleppkosten
Hocke hier ja an der Quelle - frage das mal spaßeshalber an, wie das die Kollegen aus Rechtsschutz sehen.
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  #53  
Alt 22.01.2020, 08:56
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Ich finde, die Städte müssten von sich aus einfach alles an die Halter zurück zahlen. Der große Computer weiß doch genau, was von wem berechnet und gezahlt worden ist. Meines Erachtens sind das Bringschulden. Eine illegale Bereicherung...
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Akki

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  #54  
Alt 22.01.2020, 09:05
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich finde, die Städte müssten von sich aus einfach alles an die Halter zurück zahlen. Der große Computer weiß doch genau, was von wem berechnet und gezahlt worden ist. Meines Erachtens sind das Bringschulden. Eine illegale Bereicherung...
Das wäre natürlich toll... aber daran glaube ich nicht...
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  #55  
Alt 22.01.2020, 09:13
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich finde, die Städte müssten von sich aus einfach alles an die Halter zurück zahlen. Der große Computer weiß doch genau, was von wem berechnet und gezahlt worden ist. Meines Erachtens sind das Bringschulden. Eine illegale Bereicherung...
Warum? Nur, weil JETZT entschieden wurde, dass "freie Mitarbeiter / Firmen" diese Aufgaben nicht ausführen dürfen?

Sorry, ich finde das Quatsch. Ändert doch nix an den Tatsachen u wer sich regelwidrig verhalten hat, hat zu Recht gezahlt. Sollte man ein Punkt hinter machen.
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  #56  
Alt 22.01.2020, 09:25
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Nur weil es JETZT festgestellt wurde, dass es illegal ist, war es davor ja nicht legal.
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  #57  
Alt 22.01.2020, 11:19
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Nur weil es JETZT festgestellt wurde, dass es illegal ist, war es davor ja nicht legal.
Sorry, aber Du erzählst Mist, Akki.

Da mag ich mich gar nicht mit beschäftigen. Du bist schon wieder im Bereich des StGB.

Es ist sinnllos.....
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Alt 22.01.2020, 12:05
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Zitat:
Zitat von HänschenHamburg Beitrag anzeigen
Sorry, aber Du erzählst Mist, Akki.

Da mag ich mich gar nicht mit beschäftigen..........

Es ist sinnllos.....
Aber nicht, dass das Absicht wäre

Hey, aber woanders sind sie schon weiter.

Voll die Digitalisierung:

https://www.general-anzeiger-bonn.de...n_aid-48482055

Bald ist das hoffentlich soweit vernetzt, dass die an der Kasse schon sieht wie gerade ein Knöllchen an deinen Scheibenwischer geklemmt wird. Dann kann man schonmal vorbeugend gleich mitzahlen
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #59  
Alt 22.01.2020, 12:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Finde das Urteil auf gut... endlich werden die Kommunen mal aus ihren selbst auferlegten Sparzwängen geholt.. entweder sie stellen Personal ein oder sie kontrollieren weniger...
Ich verstehe an der sache was nicht. Hier in der Gegend verteilt das Ordnungsamt die Parkknöllchen und nicht die Polizei. Und in dem Artikel ist eindeutig von "Polizei" die Rede.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

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  #60  
Alt 22.01.2020, 12:16
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Aber nicht, dass das Absicht wäre

Hey, aber woanders sind sie schon weiter.

Voll die Digitalisierung:

https://www.general-anzeiger-bonn.de...n_aid-48482055

Bald ist das hoffentlich soweit vernetzt, dass die an der Kasse schon sieht wie gerade ein Knöllchen an deinen Scheibenwischer geklemmt wird. Dann kann man schonmal vorbeugend gleich mitzahlen
Cool, wirklich perfekt wäre es, wenn ich mir bei Aldi auch gleich meine Steuererstattung abholen könnte - am besten monatlich, das FA zahlt ja schließlich keine Zinsen aus
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  #61  
Alt 22.01.2020, 12:20
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Ich verstehe an der sache was nicht. Hier in der Gegend verteilt das Ordnungsamt die Parkknöllchen und nicht die Polizei. Und in dem Artikel ist eindeutig von "Polizei" die Rede.
Das Ordnungsamt darf das nebst der Polizei auch tun
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Alt 22.01.2020, 12:20
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Ich verstehe an der sache was nicht. Hier in der Gegend verteilt das Ordnungsamt die Parkknöllchen und nicht die Polizei. Und in dem Artikel ist eindeutig von "Polizei" die Rede.
in in dem Artikel (über Journalismus brauchen wir ja nicht zu reden) wird zwar von Polizei geredet aber berechtigt sind Polizei und Ordnungsbehörden .. nicht aber private Unternehmen... das wird in anderen Artikeln und in juristischen Erklärungen klar.
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Alt 22.01.2020, 15:24
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OK, dann ist das was anderes, beides ist also gemeint. Toller Journalismus.
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Alt 22.01.2020, 17:43
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
OK, dann ist das was anderes, beides ist also gemeint. Toller Journalismus.
Bei vielen Presseartikeln merkt man, dass der Schreiber den Sachverhalt selber nicht verstanden hat. Davon wird die Qualität eben nicht besser.
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Alt 22.01.2020, 17:46
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Ich würde vermuten, der Schreiberling hat nicht mal ein Auto.
Hier kann vermutlich jeder seine Storys zum Thema Knöllchen erzählen.
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Alt 22.01.2020, 18:34
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In der Regel überwacht der komunale Ordnungsdienst den ruhenden Verkehr und die Polizei den fließenden Verkehr......den ruhenden Verkehr ahndet die Polizei nur in Ausnahmefällen.....

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Andreas


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Alt 23.01.2020, 13:53
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Das Ordnungsamt darf das nebst der Polizei auch tun
evtl. hat da auch der journalistische Sachverstand mal wieder verkürzt zitiert - in Hessen (worauf sich das Urteil ja offenbar bezieht) kann der Kommunale Ordnungsdienst auch eine Bezeichnung mit dem Wort 'Polizei' als Bestandteil führen, z.B. heißt er in FFM ganz konkret 'Stadtpolizei Frankfurt' bzw. 'Städtische Verkehrspolizei'. Mitarbeiter der ersteren dürfen u.U. sogar Schußwaffen tragen...
Da die Ausgestaltung des ganzen Ländersache ist kann es da schon von Land zu Land deutliche Unterschiede in Zuständigkeiten und Auftreten geben...

Ergänzung nach etwas suchen: tatsächlich scheint es so zu sein, daß der Hauptpunkt, an dem sich das ganze Urteil und die Nicht-Gültigkeit aufhängen die Tatsache zu sein, daß mehrere Gemeinden (konkret werden Darmstadt und FFM genannt) offenbar Leiharbeitskräfte zu solchen Hilfspolizeibeamten nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestellt hatten.
Genau dieses (und nur dieses) Vorgehen hat das OLG Frankfurt/Main für unzulässig erklärt:

Zitat:
Die Überlassung privater Mitarbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben sei unzulässig. Die Bestellung privater Personen nach § 99 HSOG zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden sei gesetzeswidrig.
Weiter heißt es dann
Zitat:
Die Stadt Frankfurt könne daher nach § 99 Abs. 3 HSOG für die eigene „Stadtpolizei“ „eigene Bedienstete“ bestellen
Von daher - ja, rückwirkend war die gelebte Praxis in mehreren hessischen Gemeinden nicht rechtskonform. Praktisch ist das aber eher ein Urteil im Bereich des Arbeitsrechts als des Verkehrsrechts - die entsprechenden Mitarbeiter müssen halt eigene Bedienstete der Gemeinden sein, wenn sie als Stadtpolizei firmieren.
Eine deutlich weniger verkürzte Darstellung des Ganzen als in dem Spiegel-Artikel findet sich in der Pressemitteilung des OLG Frankfurt hier: https://ordentliche-gerichtsbarkeit....hender_Verkehr

lg, justme

Geändert von justme (23.01.2020 um 15:50 Uhr) Grund: Mit weiteren Infos ergänzt
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