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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#51
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Die Übertragung mit Riemen auf einen Generator ist sehr verlustbehaftet. Bei der normalen Lichtmaschine rechnet man mit ca 60-70% Wirkungsgrad, wobei ein großer Teil des Verlusts allein durch den Riemenantrieb begründet ist. Wenn das dann noch zum Teil im Wasser läuft (Wasserkühlung des AB)... Die Regelung einer üblichen LiMa kann man qualitativ kaum mit der eines guten Netzladegerätes vergleichen.
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#52
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Dann ist es auch wieder besser. Wobei die 0815 Ladegeräte auf 220 Volt auch nur5-12 Ampere bringen. Da ist bei einer Lima mehr "Bums" hinter ,bei einer stark entladenen Bat.
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() |
#53
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Was eine LiMa bringt, hängt in erster Linie von dem ab, was der AB bei 1500rpm bringt und vor allem davon, wie lange die wackelige, watercooled Nassriemen-Konstruktion überhaupt hält.... Ein kleiner gekapselter Generator kann wohl nahezu immer ein 30-40A-12V-Netz-Ladegerät betreiben, ist leiser und sicherer. Ein Netzladegerät hat man ohnehin meist an Bord. Ich würde es eher damit versuchen...außer man hat Spaß an irgendwelchen Bastel-Spielereien.
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#54
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Wenn ich das gebastelt höre stell ich das Bier lieber auf Eis in eine Kühlbox. Hält auch 3 Tage
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ALPSEE/RICHARD der der aus den Bergen kommt |
#55
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Gruß, Jörg
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#56
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Gibt es eigentlich keine reinen 12 Volt-Stromgeneratoren, die nur 12 Volt machen anstatt 230 Volt? Die wären doch ideal für die Bordstromversorgung und zum Laden der Batterien.
Bootfan Dieter |
#57
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Gibt es. 3,2 bis 24kW Leistung von Fischer Panda.
Gruß, Jörg |
#58
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Halt !
Das ist jetzt aber eine andere Preisklasse..... AB für 200 , LM 100 und ein bisschen Zeug für 100 Und der Pandabär ..... ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#59
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4,20 Misson Craft RIB, Honda BF 50A
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#60
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Blabla und Quaqua. Wenn schon mitreden (schreiben) dann doch alles lesen. Diese Dinger darf er doch am See nicht verwenden.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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#61
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#62
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Erster Beitrag
Am Bodensee ist leider seit dem 01.01.2020 der Einsatz von Generatoren verboten, es sei denn diese erfüllen Euro Norm 6, was extrem teuer ist. Daher ist diese eigentlich dritte Variante "gestorben".
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Gruß Jörg |
#63
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Danke , Bodensee hatte ich gar nicht auf dem Schirm.....
Betrifft mich aber nicht. ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#64
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Noch einer da? - es wurde ja gesagt, dass diese Spraydosenkocher nicht unter Deck betrieben/gelagert werden dürfen. Ok.
Nun bietet eine Charteffirma (Werbung im ![]() Grüße, Reinhard |
#65
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Ob es generell verboten ist, die Kocher unter Deck zu betreiben bzw. ob man die Dosen unter Deck lagern darf (und wenn ja, in welcher Menge), ist m.E. noch nicht beantwortet.
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#66
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Die Frage ist eher wer den Schaden bezahlt, wenn es passiert ist. Die Bootsversicherung wird es nicht tun.
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#67
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Vielleicht gibt es da ja eine Behältergrösse die maximal Zulässig ist. So eine Spraydose oder ein 11 Kg Gasflasche ist ja schon ein Unterschied. Sonst dürfte ja nicht mal ein Einwegfeuerzeug unter Deck.
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Gruß Jörg |
#68
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Mutig, grade bei einer Charterfirma muss man damit rechnen, dass die Nutzer Fehler machen werden. Beim Umgang mit dem Gas, aber auch beim (Nicht-)Lüften während der Benutzung.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#69
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Bei gewerblicher Nutzung gelten vermutlich noch andere Regeln, aber wo genau steht denn nun was aufgrund welcher amtlichen VO o.ä. nicht sein darf?
Ab welcher Größe, Bauart usw. gilt was? Ist ein Gasfeuerzeug oder dessen Nachfülldose auch betroffen? Wo ist die Grenze? Ich habe etwas gegoogelt und für diese kleinen Kocher mit Einweggasbehältern letztendlich nicht mehr gefunden als Gefahrenhinweise und Empfehlungen. habe gerade beim DFVG gelesen: Als Privatperson darf man angeblich bis zu 333kg-Flüssiggas im Pkw transportieren....natürlich mit ordentlicher Ladungssicherung. Nur mal als Relation zu den nicht mal 1kg-Flüssiggas, welches 4 Spraydosen-Kartuschen enthalten. Geändert von tritonnavi (27.03.2020 um 17:34 Uhr) |
#70
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dann dürften keine Kocher mit brennbaren Stoffen mehr an Bord sein....irgendwie lässt sich nicht alles regeln....
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#71
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Bei den gängigen flüssigen Brennstoffen macht man doch allein schon wegen des Abgasgeruchs gern das Fenster auf.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#72
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es gibt ja auch Petroleum-Lampen, Raucher u.ä. Geruchsquellen....
Irgendwie sollte man bezüglich offenem Feuer eigentlich immer sein Gehirn einschalten, vor allem bezüglich des Bootes, und daher grundsätzlich für gute Lüftung sorgen. Diese kleinen Kocher mit Einweg-Kartuschen sind schlichtweg keine "Anlagen" und von daher gibt es vermutlich kaum Vorschriften. Wenn man die Spraydosen-Kartuschen ebenfalls mit eingeschaltetem Gehirn handhabt, davon keine Unmengen auf dem Boot an unbelüfteter Stelle hortet, sollte sich das Risiko sehr in Grenzen halten. Für mich persönlich jedenfalls absolut kein Risiko-Vergleich zu der anscheinend zulässigen, theoretischen Möglichkeit bis 333kg-Flüssiggas im privaten Auto transportieren zu dürfen. Auch aus Sicht einer Versicherung könnte ich es nicht nachvollziehen, dass ein Spraydosen-Kartuschen-Kocher im Boot mit z.B. 2 Dosen Vorrat ein größeres Risiko darstellen sollte, als ein Autotransport, bei dem der gesamte Kofferraum voller (gesicherter) 5 und 11kg-Gasflaschen ist.
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#73
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Während des Betriebes des Kochers besteht ja auch keine Gefahr, das ausströmende Gas verbrennt ja ordnungsgemäß. Die Gefahr bei Gas ist doch, dass es zu Undichtigkeiten während einer langen Zeitspanne der Abwesenheit der Bootseigner kommen könnte, wenn man das Teil da drin lässt. Propan- und Butangas sind leider schwerer als Luft und sammeln sich dann im unteren Bereich des Bootes, von wo aus sie keine Chance haben, entweichen zu können, anders als im Wohnmobil oder Wohnwagen. Die wieder an Bord gekommen Besatzung merkt davon nichts, denn das Gas sammelt sich unten, startet man dann die Maschine oder betätigt elektrische Kontakte, könnte es zu einer Explosion kommen. Daher muss man bei Nichtgebrauch Gaskartuschen und Gasflaschen aus dem Boot herausnehmen, bei Festeinbau einer 5- oder 11 kg-Gasflasche müssen diese immer außerhalb des Bootsinneren angebracht sein und man muss natürlich immer die Gasflaschen zudrehen, wenn man von Bord geht, dann kann nichts passieren. Die Frage ist natürlich, inwieweit die jeweiligen Nutzer diese Regeln befolgen, Unfälle entstehen immer nur dann, wenn diese Regeln nicht befolgt wurden UND es irgendwo eine Undichtigkeit oder einen Defekt gab. Dieser Gaskartuschenkocher ist also KEIN Festeinbau, sondern herausnehmbar. Bootfan Dieter |
#74
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Von der Handhabung her, sind die Gas-Kocher m.E. sehr einfach, sicher und lassen sich gut dosieren. |
#75
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Es gibt viele Themen beim Boot, wo Gehirn einschalten angebracht wäre. Und wer öfter mit Charterbooten zu tun hat, weiß auch wie oft das (von den Kunden) unterlassen wird.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() Geändert von coffeemuc (28.03.2020 um 16:56 Uhr) Grund: "von den Kunden" ergänzt |
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