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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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Das UKW_Signal breitet sich ja "quasioptisch" aus. Also wie ein direkter Blickkontakt zwischen Sender und Empfänger. Ein reiner "knapper" Blickkontakt reicht aber nicht, die Welle braucht auch noch etwas "Platz" nach oben und unten, um den Großteil der Energie sicher zu übertragen. (siehe Fresnel-Ellipsoid 1.Ordnung).. Es gibt Tabellen, in denen die theoretische Reichweite in Abhängigkeit von der Antennenhöhe verzeichnet sind. Bei 2m Antennenhöhe hat man um die 5,8 km Reichweite. Bei 4m Antennenhöhe sind das um die 8 km. Bei 10m Höhe sind'S dann um die 13 km. Daher auch immer wieder der Hinweis, dass die Reichweite von einem Handfunkgerät bauartbedingt auf dem Wasser enorm beschränkt ist. Oder man geht in den Bootsmannsstuhl und funkt am Masttop. ![]() VG Stephan PS: Nur zur Klarstellung: Die Werte oben beziehen sich auf die Reichweite "auf Null". Hat der Empfänger auch eine entsprechende Antennenhöhe wie der Sender, sind die Werte zu addieren.)
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() Geändert von Weißwurschtcommander (12.08.2020 um 10:17 Uhr)
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#52
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Ich habe einen Adapter für meine Handfunke da wird die Antenne abgeschraubt und damit das Kabel einer Festantenne angeschlossen. Es gibt ja besonders für Segler die fertigen Notantennen die man zB an der Sailing hochziehen kann. Auf einen Mobo müsste man da vielleicht Paddel und Bootshaken zusammentüddeln. Wähne im Notfall aber doch ok.
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Gruß Jörg
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#53
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Hätte ich nicht gedacht dass die Erdkrümmung doch so stark ist.
Man sollte aber bedenken, dass es stark aufs Schiff ankommt. Schätze mal unser Mastfuss ist bestimmt 1,5 über der Wasserlinie, wenn ich jetzt mit 1,94 funke habe ich also schon an die 3,5 m. Und gerade die Empfängerantenne dürfte doch bei festen Stationen auf dem Dach sei oder auf nem eigenen Mast. Schätze da reden wir schnell mal über 15-20 m Antennenhöhe. Wie wäre also von 3,5 m Sender auf 15 m die Reichweite? Und die meisten Charterschiffe die ich so kenne haben das Steuerrad oben, teilweise auch eine Art Fly, da reden wir schnell über 3 m Deckshöhe und wenn da noch einer mit 1,80 steht ist er fast an den 5 m Höhe dran - ganz ohne klettern. Gruß Chris |
#54
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http://www.seefunknetz.de/danmast.htm
In diesem Artikel geht es um den alten Mast von Radio Norddeich. Am Ende des Textes wird auf den zweiten auf den Bildern zu sehnende Mast hingewiesen der von der DGzRS weiter für 16 und 70 genutzt wird. Ist schon ein richtiger Funkmast ![]()
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Gruß Jörg |
#55
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AIS arbeitet im gleichen Frequenzbereich. Binnen empfange ich Berufsschiffer bis zu 30km weit.
Auf See sehe ich den Öltanker auch schon mal 100km weit. Im Schiffshebewerk Lüneburg, schaut mein AIS bis zur Nordsee und bis nach Travemünde. Jedenfalls wenn der Trog oben ist. AIS ist zwar eine digitale Betriebsart und hat dadurch bessere Reichweiten, aber die Ausbreitung der Funkwellen ist die gleiche Die Amateurfunkrelais im Harz erreiche ich auch mit der Handfunke. 100km sind da kein Problem. Diese Reichweitennummer aus der Seefunkprüfung ist zwar im Prinzip richtig, aber in der Nordsee oder auf der Ostsee erreiche ich auch mit der Handfunke nahezu immer ein anderes Schiff. |
#56
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https://www.mergerandfriends.de/tech...im-ukw-seefunk
Zufällig entspricht das genannte Beispiel genau meinen Zahlen: Nehmen wir mal an, wir hätten unsere Antenne auf einem 15 m hohen Mast montiert, dann könnten wir ein Motorboot mit einer Antenne in 3 m Höhe in 11,6 sm Entfernung noch erreichen, einen Frachter mit einer Antennenhöhe von 20 m in 17,3 sm und eine Küstenfunkstelle mit einer Antenne auf einem 100 m hohen Berg sogar noch über 28,8 sm. Mit einem Handfunkgerät in 2 m Höhe aus dem Cockpit wären die Reichweiten nur 6, 5 bzw. 12,2 und 23,6 sm. Daraus folgt eine wichtige Erkenntnis: Die Antenne muss so hoch wie möglich montiert werden, um die Funkreichweite zu maximieren. Auf nem Charterschiff das größer als nen Schlauchboot ist würde ich mir da erst mal keine Gedanken über die Reichweite machen. Fürs IM reicht es immer. Gruß Chris |
#57
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Ist dann aber noch die Frage wie weit die Gegenstellen die Rauschunterdrückung aufgedreht haben. Da können dann unter Umständen die wenig Watt der Handfunke ausgeblendet werden.
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Gruß Jörg |
#58
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Die 6W einer Handfunke haben wohl auch Vorteile:
Bei einer Festinstallation hat man ja auch noch Verluste bei Steckern und Kabel. Evtl Trennstelle bei Decksdurchführung. Diese Nachteile hat wohl die Handfunke nicht. Die 6W dürften wohl bei der Antenne auch ankommen. Ausserdem funkt sie auch noch, wenn der Bordstrom gleich 0 ist... Geändert von kurz (12.08.2020 um 14:03 Uhr) |
#59
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Mal eine Geschichte aus der Praxis:
Wir hatten letztes Jahr die Handquelke in Kroatien mit. Das Einzige, das rein kam, war der Seewetterbericht von Splitradio. Sämtlicher Schiffsfunk der sonst statt fand konnte mit dem Handteil in der Plicht nicht sauber empfangen werden. Du wirst auch irgendwann irre, wenn die Rauschunterdrückung aus ist, nur, dass Du irgendwann mal was empfangen kannst.. Das integrierte Funkgerät mit großer Antenne am Mast (der 46er Bav) hatte mit Empfangsschwierigkeiten überhaupt kein Problem. Kuruzum: Für mich ist das Handfunkgerät ein wichtiges Tool für intern und für den Notfall, um über Kurze Strecke eine direkte Abstimmung möglich zu machen. Es ersetzt in keinem Fall ein eingebautes Gerät mit großer Antennenhöhe, schon gar nicht ist es in irgendeiner Art "besser" oder technisch vorteilhafter. Aber möglich, dass das bei anderem Anforderungsprofil anders ist. ![]() VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() |
#60
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hier was gefunden..Preise un so..sofern die noch aktuell isnd
https://www.yacht.de/reise/neuer-bus...nd/a85877.html
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Immer ne Handbreit Wasser unter dem Kiel.. Gruß JOJO |
#61
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Am günstigsten ist es da ja 24,9 Km/h zu schnell zu fahren, da ist man mit knapp über 8€ pro Km/h dabei. Alles andere wird teurer
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Gruß Jörg |
#62
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Wenn mann aufs IJsselmeer untersweg ist, kann mann die mit blossen Auge sehen..
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#63
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Ist so programmiert für NL und kan ich nicht ändern. Meine fest eingebaute Simrad kan aber auch mit 25W senden, und macht das automatisch auf #16 Insache die Kabel: COAX kabel sollte mann wenn möglich immer als ein stuck machen, also Trennstelle nur bei Antenne und Gerät. Decksdurchfurung sehe ich keine Vorteile dort ein Trennung zu machen. Handy Antenne kann auch abgenommen werden, also die unterschied is 1 versus 2 Trennstellen. Dazu ist eine 1/2 L antenne besser als die kurze auf Handies
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#64
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Ich hoffe , ich bin hier richtig bei den Handfunkern in Holland
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#65
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... jetzt habe ich den ganzen Strang durchgelesen, und mich so manchesmal gewundert, zumal ich selbst schon mehrfach auf dem Ijsselmer MIT unregistrierter Handfuntke auf dem Charterboot unterwegs war und diese auch bei Schleusenbefahrung genutzt habe - ohne irgendwelche negativer Folgen.
Dennoch hat mich die Fragestelung nervös gemacht und ich habe mal schnell gegoogelt. Und was glaubt Ihr steht auf der Homepage der Bundesnetzagentur zur Frage ob man Handfunkgeräte nutzen darf: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html Konkret steht dort: Binnenschifffahrtsfunk: In Deutschland ist die Verwendung von UKW-Handfunkgeräten an Bord von Kleinfahrzeugen (kleiner als 20 m) nicht gestattet. Bei Fahrten außerhalb Deutschlands ist der Einsatz in einigen Ländern (z. B. Niederlande und Belgien) erlaubt. Nähere Auskunft erteilt die zuständige Behörde des jeweiligen Landes. Damit wäre dem TE-Ersteller erst mal geholfen. Alle anderen Kommentare sind m. E. unzutreffend und damit überflüssig. Und natürlich gilt in den Niederlanden nicht was die Bundesnetzagentur sagt, sondern was die dortigen Behören vorschreiben. Wer also ganz sicher gehen will sollte noch die niederländische Behörde kontaktieren. MfG Oliver
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![]() Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein!
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#66
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Da hat aber einer mal echt die Lufthoheit überm Thread gekapert.
Interessanterweise schreibst Du aber nicht, was die ausländische Behörde -in diesem Fall NL- dazu sagt? "Ich habe mal kurz gegoogelt" ist hier nicht erschöpfend und qualifiziert Dich nicht, alle bisherigen Kommentare als überflüssig einzuordnen.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#67
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#68
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dass ein Handsprechfunkgerät in Holland erlaubt ist hat doch in diesem Thread niemand in Frage gestellt. Das ist doch allgemein bekannt und dafür muss man nicht mal googeln. Gehe in dem von Dir verlinkten Thread zwei Zeilen über den Teil den Du hier rein kopiert hast. Dann findest Du : Warum muss ich mein Funkgerät anmelden? Eine Nutzung der Frequenzen des See- und Binnenschifffahrtsfunks ist nur mit gültiger Ship Station Licence zulässig. und Welche Funkausrüstung muss ich anmelden? Grundsätzlich alle Sendefunkanlagen des See- und Binnenschifffahrtsfunks. Folgende Liste dient als Anhaltspunkt: fest eingebautes UKW-Sprechfunkgerät UKW-Handsprechfunkgerät AIS Transponder EPIRB zur Alarmierung in Seenotfällen Grenz- und Kurzwellenfunkanlage Das ist der Knackpunkt, denn es geht hier um die Benutzung eines unregistrierten Funkgerätes. Der TE hat kein Schiff und kann sein Funkgerät nicht anmelden. Wenn er ein Schiff mit einer ATIS Nummer hätte, würde das Funkgerät tortzdem auf dem Charterboot die falsche Kennung senden. Die Ship Station License für das Boot auf dem man fährt braucht man auch in Holland. Viele Grüße Michael
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#69
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Ich brauche keine Lufthoheit zu kapern - ich habe sie! Wenn ich so die Antworten lese, frage ich mich wirklich was die anderen an der Fragestellung nicht verstehen. In der Schule stünde "Thema verfehlt" unter den Auslassungen! Im weiteren empfehle ich dem TE und allen anderen Interessiert auch in nachfolgendem Link zum Thema weiterzulesen: https://www.segeln-forum.de/board5-r...n-nl-anmelden/ Viel Information und angenehme Umgangsformen. Für mich steht fest: Es gibt einige Länder in denen nicht angemeldete Handfunkgeräte offiziell genutzt werden dürfen. Die Niederlande ist nach meiner eigenen Erfahrung und Recherche eines davon. Ich bin damit raus. MfG Oliver
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![]() Es braucht einen langen Atem Dingen auf den Grund gehen zu können - Sachkenntnis verkürzt den Weg ungemein! |
#70
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Sorry aber überleg mal was du schreibst.......
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Danyel, ja richtig gelesen mit y Geändert von Perre Pescadore (13.08.2020 um 16:13 Uhr)
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#71
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Die Niederlande haben die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk unterschrieben und der Betrieb von nicht registrierten Funkgeräten ist verboten. Es mag Länder geben in denen unregistrierte Geräte betrieben werden dürfen. Die Niederlande gehören aber definitv nicht dazu. Die Länder in denen Du ohne Funkzeugnis, ATIS Kennung und Genehmigungsurkunde nicht funken darfst findest Du hier. https://de.wikipedia.org/wiki/Region...hifffahrtsfunk Nur weil Du nicht erwischt worden bist ist es nicht automatisch erlaubt. Das ist so als wenn ich in das Forum schreibe dass ich letzte Woche mit dem Auto mit 80 durch eine 30er Zone gerast bin. Da nichts passiert ist muss es erlaubt sein und ich empfehle Allen die das lesen das auch zu machen. Wenn der TE Deinen Rat befolgt und dann erwischt wird zahlt er rund 300 € Strafe in Holland. Geändert von MichaelBC (13.08.2020 um 12:28 Uhr)
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#72
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@solpat:
Du hast Recht. Deiner Allwissenheit kann ich nicht das Wassser reichen. Bitte benutze deine unangemeldete Handfunke möglichst oft in NL, aufrecht stehend auf dem Deck an exponierten Orten. Für alle Anderen: NL gehört zu den wenigen Ländern, in denen ein Handfunkgerät als alleiniges Funkgerät oder Zweitfunke auf ein bestimmtes (!) Boot angemeldet werden kann. Vorraussetzung: man muss eine Bindung zu NL haben. Diese kann bestehen durch ein im NL Schiffsregister eingetragenes Boot oder durch einen festen Wohnsitz in NL. Im Anmeldeprozess werden die spezifischen Daten des der Genehmigung zugrunde liegenden Bootes erfasst, auch und gerade für Rettungssituationen. Das Boot kann auch nich -Charter- so mal eben ausgetauscht werden, auch sprechen die Bedingungen der "besonderen Beziehung" dagegen, dass ein Deutscher ohne festen Wohnsitz in NL eine Sendelizenz für ein Charterboot beantragen kann. Bleibt nur, einen Vercharterer zu suchen, der Funk mit anbietet oder bewusst "schwarz" zu senden. Kein "schnell gegoogeltes" Sekundärwissen, sonder alles nachzulesen auf der Seite der entsprechenden NL Behörde: Agentschap Telecom.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) Geändert von Startpilot (13.08.2020 um 12:54 Uhr)
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#73
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Maritieme UKW Handfunk ist in NL erlaubt, aber: Jedes Maritiemes UKW Funk Gerät soll innerhalb die Rheinufer Länder mit ATIS ATIS ausgerüstet sein, egal fest montiert oder hand held. Und um eine Callsign zu bekommen, sollte mann das Gerät bei Agentschap Telecom anmelden (oder ein Ausländische Registrierung mit zb Deutsche Callsign benützen), sonst hatt mann kein Callsign. Jeder, der einen beliebige ATIS-Code eingibt, ist des Identitätsbetrugs schuldig. So ist das Gesetz insache Telecom, wie es in der Prakzis interpretiert werd von wem den auch, ist nicht interessant.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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#74
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Tja, da haben wir wieder mal die Hummel-Situation .... alles sagen es geht nicht und dann kommt jemand und macht es einfach. ![]() Anbei meine NL Ship station licence mit Cal Sign, MMSI und ATIS. Und alles an meine Schweizer Adresse. Habe ich hier schon erklärt. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#75
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Ist ja richtig, aber Du hast ja ein Ship! Und darum geht es, in NL wie in D, ohne Ship keine Ship Station License. Und daher kein erlaubter Gebrauch eines wie auch immer gearteten Funkgerät.
Und was Oliver geraucht hat? Groetjes Matthias. |
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