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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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#52
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Ist nicht mein See und eine regionale Seeordnung dürfte wohl jeder See in Europa haben. Ich kenne gerade keinen ohne.
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#53
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Doch, da steht "ohne Verbrennungsmotor". Da steht nicht "ohne in Betrieb gesetzten Verbrennungsmotor". Wenn du einen dabei hast, bist du nicht ohne. Er ist nur nicht in Betrieb.
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#54
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Das Befahren der Wublitz (Potsdamer Havel) ist nur Kleinfahrzeugen ohne Verbrennungsmotor gestattet. und nicht Das Befahren der Wublitz ist nur Kleinfahrzeugen die ohne Verbrennungsmotor fahren gestattet. "Verbrennungsmotor" bezieht sich auf das Kleinfahrzeug und nicht aufs Fahren. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#55
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![]() Grüße, Reinhard Der BE fragte aber nach den Betriebskosten eines Konsolenbootes : Hallo NN, mein Schlauchi war zwar kein Konsolenboot, aber ich habe ja noch 1 Plasteboot => jährlich 1 Büxe Antifouling reicht für eine 4 -- 5m Konsole, Kunststoffreiniger aus dem Supermarkt, alle ca. 100 BS Öl + Filterwechsel. Wenn die Stunden nicht zusammenkommen, würde ich das alle 3 Jahre machen - fürs Bauchgefühl. Impeller beim AB habe ich keine Ahnung, beim 20er Honda bin ich (vielleicht verkehrt, aber es hat geklappt) von meinem Yanmar Diesel ausgegangen, + habe 8 Jahre nicht gewechselt. Nach 10 hätte ich - für den Bauch - gewechselt : mal schnell nachsehen wie beim Diesel (3x M4 Schraube in ca. 2 Minuten) geht leider nicht. Ergo : die durch das Boot entstehenden Kosten sind sehr gering, wenn man(n) einfache Arbeiten selber macht. Bist du Frau: lass deinen Mann ran. Den großen Teil macht der Liegeplatz + die Versicherung aus. Geändert von Federball (04.12.2020 um 17:39 Uhr) |
#56
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"Witzig" ist allerdings, dass beim Tafelzeichen A.15 steht: Fahrverbot für ein Segelfahrzeug Nun gibt es aber nach den Begriffsbestimmungen im §1.01 überhaupt keine "Segelfahrzeuge", denn am unterscheidet nach 2." Fahrzeug mit Maschinenantrieb" und 15. "Fahrzeug unter Segel". Aber jetzt kommt es, beim Tafelzeichen A.12 steht: Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und im §1.01 heißt es dazu: 2. "Fahrzeug mit Maschinenantrieb": ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ... Wenn nun der Betrieb der Antriebsmaschine entscheidend dafür ist, ob es sich überhaupt um ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb handelt oder nicht, könnte man wieder argumentieren, dass es sich bei einem Boot mit E-Motor und nicht in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor folglich auch um eine Fahrzeug mit Elektro-Maschinenbetrieb und nicht um ein Fahrzeug mit Verbrennungs-Maschinenantrieb handelt. Der Verbrennungsmotor also, da nicht in Betrieb, auch nicht zur Klassifizierung des Fahrzeugs herangezogen werden kann ![]() Damit dürfte dann bei A.12 jedes "Segelboot", egal mit welcher - nicht in Betrieb genommenen - Motorisierung und bei A.12 mit Zusatz "außer Elektromotor" auch jedes Boot mit E- und nicht in Betrieb gesetzten V-Motor fahren. Gruß Lutz P.S. Alle Klarheiten beseitigt ![]()
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#57
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Da es ja hier speziell um Dümmer und Steinhuder Meer geht, wäre ein Blick in die Verordnung hilfreich.
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/s...eer-43482.html Da steht unter §3 (2): Zitat:
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#58
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#59
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(1) Der Gemeingebrauch wird zugelassen für das Baden, das Befahren der Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne Eigenantrieb oder mit batteriebetriebenen Elektromotoren mit einer Leistung bis 7,35 kW (10 PS) und den Eissport. allgemein keine Verbrenner, auch nicht als Generator für den Elektromotor, zulässt und Absatz (2) dann auch gewollt nur für Segelboote eine Ausnahme zulässt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#60
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Diese Interpretation wird auch durch die OWI-Tatbestände in der VO gestützt. Das unbefugte Benutzen eines Verbrennungsmotors bei Segelfahrzeugen wird ausdrücklich genannt. Dürften die Elektromotorboote einen Verbrenner mitführen, müsste es einen entsprechenden OWI-Tatbestand geben. Stattdessen gibt es nur allgemein den Verstoß gegen den zulässigen Gemeingebrauch.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Man könnte aber auch den Gleichheitsgrundsatz (GG Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) als verletzt ansehen.
Welchen Unterschied macht es, ob es ein Segel- oder ein Motorfahrzeug ist, welches den "Verbrenner" mitführt ohne ihn in Betrieb zu nehmen. ![]() Unterschwellig wird hier Seglern zugetraut sich grundsätzlich an die Vorschrift (Inbetriebnahme verboten) zu halten und MoBo-Fahrern unterstellt dagegen zu verstoßen ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#62
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Daß der AB aus ist und hochgeklappt reicht dort definitiv nicht, der darf nicht an Bord sein. |
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Ein Hybrid-Motorboot bleibt hier auch rein elektrisch angetrieben ein Fahrzeug mit Verbrenner-Maschinenantrieb, weil das Vorhandensein des Verbrenners ausreicht. Nach der BinSchStrO § 1.01 wird ein Fahrzeug (1.) erst dann zum Fahrzeug mit Maschinenantrieb (2.), wenn die fahrzeugeigene Antriebsmaschine in Tätigkeit gesetzt wird. Ein Hybrid-Motorboot ist hier rein elektrisch angetrieben kein Fahrzeug mit Verbrenner-Maschinenantrieb, weil der Verbrenner nicht in Tätigkeit gesetzt ist. Ein kleiner, vielleicht aber entscheidender Unterschied ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#64
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Sorry, das mag ja alles so stimmen und auch fürchterlich interessant sein, aber der TE hat eigentlich nach einem Boot gefragt...
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DER TE hat auch gefragt: Zitat:
Und das, was Dich so brennend interessiert wurde doch schon in #5 beantwortet: Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#66
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Wow. Ganz schön was los hier danke bzgl. Kosteneinschötzung zu Boot und Laufenden Kosten! Aktuell lachen mich Konsolenboote schon sehr an, da werde ich nun tiefer einsteigen. Herzlichen Dank an alle !
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