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  #51  
Alt 24.01.2021, 18:27
Aba_Kus Aba_Kus ist offline
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
...
Wir können das aber gerne in separatem Trööt weiterführen; ich möchte hier Aba_Kus´Trööt nicht mit langer Diskussion verfremden (die ich nicht begonnen habe), aber die Frage scheint mir im Anschluss Deines Zitates relevant.
Alles gut. Interessiert mich ebenso. macht ruhig weiter hier.
"Freigabe" erteilt.
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  #52  
Alt 24.01.2021, 19:48
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Moin

Nochmal zur Registereintragung ... Notarpflicht beim Binnenregister würde mich überraschen. Beim Seeschiffsregister gibt es die jedenfalls nicht. Unsere Emma hab ich da selbst eintragen lassen. Einen Notar brauchst Du hingegen, wenn Du eine Hypothek auf das Schiff eintragen lassen willst.

Beste Grüße, Peter
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  #53  
Alt 24.01.2021, 20:08
Aba_Kus Aba_Kus ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht!

Zitat

"In das Binnenschiffsregister können unter anderem Binnenschiffe eingetragen werden, die nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt sind, wenn ihre Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens fünf Kubikmeter beträgt. Somit können Sportboote mit einer Wasserverdrängung von fünf Kubikmetern im Binnenschiffsregister eingetragen werden. Der Eigner hat ein Wahlrecht, ob er sein Sportboot eintragen lässt oder nicht.

Dagegen besteht für den Eigentümer eines Binnenschiffes, welches nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und dessen Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens zehn Kubikmeter beträgt, die Pflicht zur Eintragung im Binnenschiffsregister. Dabei sollte bedacht werden, dass die Ausstellung eines IBS durch den DMYV im Vergleich dazu günstiger, schneller und weniger aufwendig ist.

Das Schiff ist in das Schiffsregister seines Heimathafens oder seines Heimatortes einzutragen. Die Eintragung erfolgt auf Grund der Anmeldung. Näheres zur Anmeldung und zur Eintragung regelt die Schiffsregisterordnung."
Quelle: DMYV


Wahrscheinlich ist dein Schiff als Binnenschiff eingestuft.
Ich bewege 16 t mit einem ganz normalen WSA-Kennzeichen.
Ein wenig stehe ich auch noch auf dem Schlauch.
Es geht hier also um einen "Begriff", um eine "Bezeichnung"?
Sportboot <---> Binnenschiff
Beim "Sportboot" ist ein IBS oder/und WSA-Kennzeichen die eventuelle Wahl,
und beim "Binnenschiff" (über 10t Verdrängung) ein Eintrag im Register?

Wer entscheidet das? Wo ist das festgelegt (also für en bestimmtes Objekt/Boot)?

Uwe
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  #54  
Alt 24.01.2021, 20:43
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Kurz gesagt: der Eigner selbst. An die Eintragung im Seeschiffsregister sind ein
paar mehr Anforderungen gestellt.
https://www.deutsche-flagge.de/de/fl...oraussetzungen
Nö.

Kurz zitiert aus der von Dir verlinkten Quelle:
Registrierung von Sportbooten

Sportboote (das sind Segel- und Motoryachten) werden entweder in einem See- oder Binnenschiffsregister eingetragen, je nach Größe und Fahrtgebiet des Schiffes. Ab 15 m Rumpflänge ist die Eintragung im Seeschiffsregister, ab 10 t Wasserverdrängung im Binnenschiffsregister Pflicht.


Insofern bestimmt der Eigner das NICHT!
Demnach ist z.B die Eintragung eines 14m Schiffes mit z.B. 12t ins Binnenregister Pflicht.
Und das geht -@HOMEOFFICE- nunmal nur über einen Notar.
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Gruss, Dirk


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  #55  
Alt 24.01.2021, 20:49
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Hab ich so auch im Kopf. Interessant in dem Zusammenhang, ist das eigentlich mit Pütt und Pann?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #56  
Alt 24.01.2021, 21:09
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Nö.

Kurz zitiert aus der von Dir verlinkten Quelle:
Registrierung von Sportbooten

Sportboote (das sind Segel- und Motoryachten) werden entweder in einem See- oder Binnenschiffsregister eingetragen, je nach Größe und Fahrtgebiet des Schiffes. Ab 15 m Rumpflänge ist die Eintragung im Seeschiffsregister, ab 10 t Wasserverdrängung im Binnenschiffsregister Pflicht.


Insofern bestimmt der Eigner das NICHT!
Demnach ist z.B die Eintragung eines 14m Schiffes mit z.B. 12t ins Binnenregister Pflicht.
Und das geht -@HOMEOFFICE- nunmal nur über einen Notar.
Dirk, lese es bitte nochmal gaaanz langsam durch.
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  #57  
Alt 24.01.2021, 21:28
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Klaus, um ehrlich zu sein, ich mag die Art nicht, mit der Du mit mir umgehst.
Es stört mich aber auch nicht weiter.
Ich möchte mich in der Frage auch nicht weiter mit Dir auseinandersetzen.
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Gruss, Dirk


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  #58  
Alt 24.01.2021, 21:31
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Tatsächlich braucht es zu meiner Überraschung zur Beglaubigung der Unterschriften beim Eigentümerwechsel bei im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen die notarielle Beglaubigung. Liegt wohl daran dass der Eigentumsübergang erst durch Eintragung ins Register stattfindet.

Also ins Seeschiffsregister eintragen, da brauchst du keinen Notar für die Eintragung - wie gesagt Ausnahme Lasten (Hypothek etc).
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  #59  
Alt 24.01.2021, 21:40
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@Dirk: Sorry. Dann helfe ich mal ...

Du schreibst:
"Kurz zitiert aus der von Dir verlinkten Quelle:
Registrierung von Sportbooten

Sportboote (das sind Segel- und Motoryachten) werden entweder in einem See- oder Binnenschiffsregister eingetragen, je nach Größe und Fahrtgebiet des Schiffes.Ab 15 m Rumpflänge ist die Eintragung im Seeschiffsregister, ab 10 t Wasserverdrängung im Binnenschiffsregister Pflicht.

Insofern bestimmt der Eigner das NICHT!
Demnach ist z.B die Eintragung eines 14m Schiffes mit z.B. 12t ins Binnenregister Pflicht.
Und das geht -@HOMEOFFICE- nunmal nur über einen Notar."


Und wer legt nun fest, ob dieses 14 m Schiff (Sportboot, nur darum gehts) mit 12 t ein Binnenschiff oder Seeschiff ist? (Das war deine Frage).

"Der Eigner", das war meine Antwort. Wer sonst?

Beispiel: Ich fahre ein Boot mit 13,5 m Länge und mindestens 16 t Gewicht. Demnach müsste ich ins Binnenregister eingetragen werden.
Mach ich aber nicht, weil ich für mich festgelegt habe, daß es ein Seeschiff ist.
Ich habe auch bei der Anmeldung beim WSA (für das Binnenkennzeichen) ordnungsgemäß das Gewicht von 16 t angegeben. Es gab keine Nachfrage, ansonsten hätte ich einfach gesagt "das ist ein Seeschiff".
Ein Seeschiff wiederum muss unter 15 m nicht ins Seeregister eingetragen werden, sondern kann eintragen werden.

Hier in Berlin/Brandenburg fahren übrigens eine ganze Menge von Sportbooten rum, die alle > 10 t Wasserverdrängung haben und nicht im Binnenregister eingetragen sind. Die WSP hat damit definitiv kein Problem, warum auch.

Und es gibt Bootsfahrer die finden das Unterscheidungskennzeichen aus dem Seeschiffsregister oder Binnenregister chic, die machen dann eben die ganze Prozedur und zahlen dafür relativ viel Geld (ca.800 EUR).

Geändert von Fronmobil (24.01.2021 um 22:14 Uhr)
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  #60  
Alt 24.01.2021, 21:44
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Tatsächlich braucht es zu meiner Überraschung zur Beglaubigung der Unterschriften beim Eigentümerwechsel bei im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen die notarielle Beglaubigung. Liegt wohl daran dass der Eigentumsübergang erst durch Eintragung ins Register stattfindet.

Also ins Seeschiffsregister eintragen, da brauchst du keinen Notar für die Eintragung - wie gesagt Ausnahme Lasten (Hypothek etc).
Bei so gut wie allen Registerangelegenheiten brauchst du mindestens eine notarielle Beglaubigung, bei Grundstückskaufverträgen sogar eine Beurkundung. Das ist nichts besonderes.
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  #61  
Alt 24.01.2021, 21:48
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Mal wieder alles geklärt. Damit kann der Tröt dann auch zu.
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Gruss, Dirk


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  #62  
Alt 24.01.2021, 21:55
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Ich gebe zu, es ist ein wenig verwirrend, wenn man sich damit noch nicht praktisch auseinandersetzen musste.
Zitat:
Zitat von Dirk
Demnach ist z.B die Eintragung eines 14m Schiffes mit z.B. 12t ins Binnenregister Pflicht.
Die einfache Antwort lautet: Nein, wenn es durch Festlegung des Eigners ein Seeschiff ist.

Jetzt hat Aba_Kus fast wieder Recht mit seinem "Amtsschimmel" .
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  #63  
Alt 24.01.2021, 22:47
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Bei so gut wie allen Registerangelegenheiten brauchst du mindestens eine notarielle Beglaubigung, bei Grundstückskaufverträgen sogar eine Beurkundung. Das ist nichts besonderes.
Außer beim Seeschiffsregister, was auch bei weitem keine € 800 kostet und auch als Kennzeichen Binnen ausreicht.
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  #64  
Alt 24.01.2021, 23:26
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Hallo zusammen,
na da hab ich ja was losgetreten mit dem Hinweis zum Binnenregister , oje.

Aber Klaus,
die Tatsache , dass niemand die Eintragung kontrolliert, heißt meiner Auffassung nach nicht, dass sie nicht weiter besteht.
Wer kennt sich aus

Beste Grüße
Detlef
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  #65  
Alt 25.01.2021, 10:07
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Außer beim Seeschiffsregister, was auch bei weitem keine € 800 kostet und auch als Kennzeichen Binnen ausreicht.
so ging es mir auch beim Kauf unseres jetzigen Schiffes aus Niederlande, Anmeldung hier in Deutschland.
Knapp unter 15 Metern und 22 To. Verdrängung

Eingetragen haben wir dann auf eigenen Wusch ins Seeschiffsregister, da hier keine Notarspflicht besteht.
Dazu kommt auch, dass beim Binnenregister höhere Anforderungen an den Schiffsmessbrief bestehen.
Wir brauchten nur zwei Fotos mit Markierungen einreichen, die unsere selbst ermittelten Längenangaben erläuterten.
Wenn ich mich recht entsinne, hat der ganze Spaß keine 500 € gekostet inkl. Messbrief von BSH.
__________________
Gruß - Georg
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  #66  
Alt 25.01.2021, 10:46
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Zitat:
Zitat von Detlef
Aber Klaus,
die Tatsache , dass niemand die Eintragung kontrolliert, heißt meiner Auffassung nach nicht, dass sie nicht weiter besteht.
Kannst du das "weiter bestehen" erläutern? Ich verstehe die Frage nicht.

Die Entscheidung, sich freiwillig (unter 15 m) ins Seeregister eintragen zu lassen oder nicht, ist nichts Illegales.
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  #67  
Alt 25.01.2021, 12:57
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich habe auch bei der Anmeldung beim WSA (für das Binnenkennzeichen) ordnungsgemäß das Gewicht von 16 t angegeben. Es gab keine Nachfrage, ansonsten hätte ich einfach gesagt "das ist ein Seeschiff".
Ich habe das vierte Boot mit mehr als 10 m³ Verdrängung, jedes habe ich in Berlin beim WSA registriert. Dreimal wurde ich mündlich darauf hingewiesen, dass ich das Boot zusätzlich ins Binnenschifssregister eintragen lassen muss. Beim vierten Mal habe ich die Registrierung per Post gemacht
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  #68  
Alt 25.01.2021, 13:07
Coal Coal ist offline
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@Fronmobil
Ist das WSA auch für die Registrierung von Seeschiffen zuständig? Ich dachte immer, ein WSA-Kennzeichen bekämen nur Binnenschiffe.
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  #69  
Alt 25.01.2021, 14:17
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Das WSA unterscheidet nicht nach Binnen- oder Seeschiff.
WSA-Kennzeichen wird ja nur Binnen benötigt, das kann
jedes Sportboot bekommen, der es möchte.

Der Begriff "Seeschiff" taucht nur im Zusammenhang mit dem Seeschiffsregister
oder dem Flaggenzertifikat auf.
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  #70  
Alt 25.01.2021, 15:32
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Kannst du das "weiter bestehen" erläutern? Ich verstehe die Frage nicht.

Die Entscheidung, sich freiwillig (unter 15 m) ins Seeregister eintragen zu lassen oder nicht, ist nichts Illegales.
Moin Klaus,

mit dem "weiter bestehen" meine ich die Verpflichtung das Boot im Binnenschiffsregister eintragen zu lassen, wenn es "Binnen" registriert ist.

Die Tatsache, daß es einen Unterschied zwischen Binnen- und Seeschiffsregister gibt, stelle ich nicht in Abrede. Interessant ist letztendlich wie dann "Binnen" und "See" definiert ist. Ich bin davon ausgegangen, daß das über die jeweilige Registrierung beim WSA festgelegt ist.

Grüße
Detlef

Geändert von dete (25.01.2021 um 15:40 Uhr)
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Alt 25.01.2021, 15:36
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Die Eintragung eines Seeschiffes (wie oben beschrieben) erfolgt beim Seeschiffsregister, welches beim Amtsgericht geführt wird.

Die Ersteintragung kann durch einfaches Vorlegen eines Personalausweises erfolgen. Man benötigt dazu aber neben dem Kaufvertrag einen Schiffsmeßbrief, der vom BSH ausgestellt wird (wie weiter oben schon beschrieben).

Wenn man sein "Seeschiff" verkauft, dann müssen die Unterschriften unter dem Kaufvertrag/Schiffsregistrierungsummeldung beglaubigt werden. Die Stelle der Wahl für eine solche Unterschriftsbeglaubigung ist das lokale Meldeamt. Es müssen beide Unterschriften (Käufer und Vekäufer) beglaubigt werden. Das Amtsgericht hatte auf der Beglaubigung durch die jeweiligen Meldeämter bestanden.

Die Eintragung in das Seeschiffsregister ist die "formellste" Registrierung. Ich habe diese gewählt, weil ich in viele Ausländer fahren wollte, die ein ausgeprägtes Obrigkeitsdenken pflegen. Vor allem hatte ich Sorge, daß es schwierig würde, das Schiff lange Monate in einem dieser Länder zu parken, ohne daß der "hoheitliche" Schutz der deutschen Behörden meines Eigentums nachgewiesen werden könnte. Meinen Schiffsregisterauszug haben alle akzeptiert.

Die Kosten der Eintragung in das Seeschiffsregister lagen nach meiner Erinnerung im niedrigen dreistelligen Bereich.

Viel Glück mit dem neuen Boot, wünscht: edjm.
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Zitat:
Zitat von dete Beitrag anzeigen
Moin Klaus,

mit dem "weiter bestehen" meine ich die Verpflichtung das Boot im Binnenschiffsregister eintragen zu lassen, wenn es "Binnen" registriert ist.

Die Tatsache, daß es einen Unterschied zwischen Binnen- und Seeschiffsregister gibt, stelle ich nicht in Abrede. Interessant ist letztendlich wie dann "Binnen" und "See" definiert ist. Ich bin davon ausgegangen, daß das über die jeweilige Registrierung beim WSA festgelegt ist.
Machen wir das am Beispiel deines MS Langhans: Ich vermute über 15 m Länge und mehr als 10 t Verdrängung. Damit besteht, unabhängig von der Nutzung, die Verpflichtung zur Eintragung ins Binnenschiffsregister.

Ich vermute weithin, daß dein Schiff früher ein gewerbliches Binnenschiff war, bevor du oder ein anderer es zum Freizeitschiff umgebaut hat.
Somit war es wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt schon als Binnenschiff im Binnenschiffsregister eingetragen. Es wurde vermutlich auf den neuen Eigner nur im Binnenschiffsregister umgeschrieben.

Um es aus dem Binnenschiffsregister auszutragen und in ein Seeschiffsregister einzutragen (warum auch immer ) müsste der Nachweis erbracht werden, dass es seetauglich ist. Frag mich nicht, was da alles gefordert wird.

Eine Austragung beim Binnenschiffsregister und Anmeldung beim WSA geht nicht, aufgrund von Größe und Gewicht.
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  #73  
Alt 25.01.2021, 17:54
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Moin Klaus,

ja, so war es fast beim Erwerb des Langhans. Aber die Anmeldung beim WSA war komplett unabhängig vom Binnenschiffsregister. Die Vorbesitzer hatten ihnnoch nicht einmal beim Binnenschiffsregister auf Ihren Namen eintragen lassen.

Mit dem Sportbootausweis vom WSA kann ich problemlos auf Seeschiffahrtsstraßen unterwegs sein, weil die Eintragung im Binnenschiffsregister vorhanden ist und der Langhans ein Sportboot ist.

Das ist der Punkt, den ich versuche anzubringen - ein Sportbootausweis befreit beim Vorliegen der Voraussetzungen nicht vom Eintrag in eines der Register.
Du kannst jetzt anführen, daß z.b. Dein Boot < 15m ist und damit ein Seeschiff ohne Registereintrag ist ... ich weiß nicht sicher, was korrekt ist.

viele Grüße
Detlef
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Alt 25.01.2021, 17:59
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Mit welcher Nummer am Schiff fährst du?
DH 9009 oder das WSA-Kennzeichen oder beides ?

Welche Nummer steht im WSA-Sportbootausweis? Die gleiche (DH 9009) oder eine andere?

Zitat:
Zitat von Detlef
Mit dem Sportbootausweis vom WSA kann ich problemlos auf Seeschiffahrtsstraßen unterwegs sein, weil die Eintragung im Binnenschiffsregister vorhanden ist und der Langhans ein Sportboot ist.
Ich denke, das geht auch nur mit der Binnenschiffsregistereintragung.
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  #75  
Alt 25.01.2021, 19:53
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Moin zusammen, will ja nich ein neues Fass aufmachen. Aber wir haben 2020 unser neues gebrauchtes in den Niederlanden gekauft. Es war eingetragen ins niederländische Schiffsregister. Da geht alles nur über einen niederländischen Notar.
Alles überstanden hat der Hubert
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