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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 29.11.2021, 19:21
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Und bekomme ich für mein Handfunkgerät von der Bundesnetzagentur die auch für die Niederlande vorgeschriebene Atis Kennung (binnen) zugeteilt?

Gruß
Chris

Ja, hatte ich selbst gemacht.

Gruß
Andreas
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  #52  
Alt 29.11.2021, 20:00
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Und bekomme ich für mein Handfunkgerät von der Bundesnetzagentur die auch für die Niederlande vorgeschriebene Atis Kennung (binnen) zugeteilt?

Gruß
Chris
seit wann bekommt man eine ATIS-Kennung für ein Funkgerät zugeteilt? Die ATIS-Kennung wird für ein Schiff ausgegeben, sofern es sich dabei um ein Kleinfahrzeug handelt und man in der Anmeldung auch oder gar nur das Kreuz bei 'tragbare Funkanlagen zur Abwicklung von Sprechfunk mit/ohne DSC' gesetzt hatte bekommt idR ein Beilageblatt zusammen mit der Ship Station Licence, auf der das Verbot des Betriebs von Handfunkgeräten in Deutschland noch einmal erwähnt wird. Trotzdem erhält man für ein deutsches Fahrzeug natürlich auch eine deutsche ATIS-Kennung zugeteilt und muss diese selbstverständlich auch in das Handfunkgerät einprogrammieren.

lg, justme
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  #53  
Alt 03.12.2021, 11:51
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Zitat:
Zitat von svenwo Beitrag anzeigen
mir ging es eigentlich auch darum ob jemand das Icom 94 kennt und etwas dazu sagen kann

Ich habe ein ICOM M-94 an Bord. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob es (wie das von dir angefragte M94-DE) AIS hat... Wenn ja, habe ich mich wohl noch nicht ausreichend mit dem Teil beschäftigt...


Das Gerät steht bei uns am Salonausgang in der Ladestation und kann im Notfall bei verlassen des Schiffs gegriffen und mitgenommen werden.

Macht einen guten Eindruck.
Wirklich genutzt habe ich es noch nicht...


Wenn man Festgerät und Mobilgerät hat, merkt doch wohl keiner, von welchem Gerät aus ich funke?
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  #54  
Alt 03.12.2021, 13:13
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



seit wann bekommt man eine ATIS-Kennung für ein Funkgerät zugeteilt? Die ATIS-Kennung wird für ein Schiff ausgegeben, sofern es sich dabei um ein Kleinfahrzeug handelt und man in der Anmeldung auch oder gar nur das Kreuz bei 'tragbare Funkanlagen zur Abwicklung von Sprechfunk mit/ohne DSC' gesetzt hatte bekommt idR ein Beilageblatt zusammen mit der Ship Station Licence, auf der das Verbot des Betriebs von Handfunkgeräten in Deutschland noch einmal erwähnt wird. Trotzdem erhält man für ein deutsches Fahrzeug natürlich auch eine deutsche ATIS-Kennung zugeteilt und muss diese selbstverständlich auch in das Handfunkgerät einprogrammieren.

lg, justme
In meiner SSL sind das "alte" Simrad (mit ATIS und DSC) aus dem Vorbesitzer-Stand übertragen und die ICOM Handfunke als zweites Gerät neu eingetragen worden.

Es gab keinen Hinweis auf Benutzungsverbot.
Es gab eine ATIS und eine MMSI Kennung.
Es war völlig wurscht, WELCHE Geräte (Typ, Hersteller) ich habe.
Beide Kennungen habe ich in beide Funkgeräte eingetragen (bzw. in das alte SIMRAD nicht, weil sie dort ja bereits drin waren).

Ich KANN also mit beiden Geräten binnen wie buten funken, weiß aber, dass das binnen nicht gestattet ist.

Wobei ich mich wirklich frage, wie man feststellen möchte, ob ich nun meine ATIS Kennung beim Anfunken einer Schleuse vom Simrad oder vom ICOM Handgerät übertragen habe...

Aber da muss man ja nun nicht weiter drauf eingehen
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  #55  
Alt 03.12.2021, 13:57
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Hallo zusammen,

da ich das relativ aktuell gemacht habe - zunächst nur das Handfunkgerät gemeldet - kann ich bestätigen, dass in diesem Fall im Anschreiben darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung in D nicht zulässig ist.

Als ich später das Festfunkgerät nachgemeldet habe, gab es diesen Hinweis logischerweise nicht mehr.

Zur der Anmerkung die ATIS wird nicht dem Gerät sondern dem Schiff zugeteilt: Das stimmt zwar, man bekommt aber nur die Kennungen zugeteilt, die man für die angegebene Ausrüstung auch benötigt. Also eine MMSI z. B. nur, wenn man auch ein Gerät mit DSC hat. Insofern ist es nicht ganz so selbstverständlich, dass man nur für ein Handfunkgerät eine ATIS bekommt. Da hatte sich selbst das Boote-Magazin kürzlich noch getäuscht.

Gruß
Andreas
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  #56  
Alt 03.12.2021, 13:58
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen

Zur der Anmerkung die ATIS wird nicht dem Gerät sondern dem Schiff zugeteilt: Das stimmt zwar, man bekommt aber nur die Kennungen zugeteilt, die man für die angegebene Ausrüstung auch benötigt. Also eine MMSI z. B. nur, wenn man auch ein Gerät mit DSC hat. Insofern ist es nicht ganz so selbstverständlich, dass man nur für ein Handfunkgerät eine ATIS bekommt. Da hatte sich selbst das Boote-Magazin kürzlich noch getäuscht.

Gruß
Andreas
woher soll die Zulassungstelle wissen ob du ein Gerät mit DSC oder ohne hast ?

wenn du beim Antrag nagibst das du eine Funkanlage ohne DSC hast bist du selbst schuld... (gibt es überhaupt noch solche Anlagen zu kaufen ?)
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  #57  
Alt 03.12.2021, 15:49
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Standard Handfunkgerät - Icom IC-M94DE

Na die Antwort hast Du Dir ja selbst gegeben.

Und natürlich gibt es zahlreiche Handfunkgeräte ohne DSC. Das war ja in meinem Fall so.

Gruß
Andreas
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  #58  
Alt 03.12.2021, 18:21
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Man kreuzt doch auf dem Antrag an, welche Zulassungsnummern beantragen möchte....

Die werden dann aber dem schiff zugeordnet und nicht dem Gerät an sich.

Kaufst du ein neues Gerät kannst du die alte nummern (bei gleichem Eigner und Schiff) einfach wieder eintragen und gut...
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  #59  
Alt 03.12.2021, 18:45
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
woher soll die Zulassungstelle wissen ob du ein Gerät mit DSC oder ohne hast ?

wenn du beim Antrag nagibst das du eine Funkanlage ohne DSC hast bist du selbst schuld... (gibt es überhaupt noch solche Anlagen zu kaufen ?)
aus Deinem Antrag - falls Du nicht berechtigt bist, eine Funkanlage mit DSC zu betreiben solltest Du sinnvollerweise auch eine a) ohne DSC einbauen und diese b) auch genau so anmelden, weil Du sonst auf Deinem eigenen Schiff auf See nicht mehr der Schiffsführer sein darfst.
Und ja, den Fall gibt es auch im Jahr 2021 immer noch - wer ein altes Funkzeugnis ohne GMDSS-Berechtigung hat und die bei der Umstellung befristet gegebenen Möglichkeiten zur erleichterten Erlangung der GMDSS-Berechtigungen nicht wahrgenommen hat, der darf auch heute im Seefunk nur Sprechfunk betreiben. Aus diesem Grund lassen sich viele aktuelle Funkgeräte auch noch immer so programmieren (z.B. die meisten ICOM-Geräte), daß wahlweise nur Sprechfunk für Seefunk, Sprechfunk mit ATIS für See- und Binnennutzung, nur DSC für Seefunk oder aber DSC und ATIS (wobei der reine See-Sprechfunk ohne DSC auch immer in der Bandauswahl vorhanden ist) zur Verfügung steht.

lg, justme
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  #60  
Alt 03.12.2021, 19:03
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
In meiner SSL sind das "alte" Simrad (mit ATIS und DSC) aus dem Vorbesitzer-Stand übertragen und die ICOM Handfunke als zweites Gerät neu eingetragen worden.

Es gab keinen Hinweis auf Benutzungsverbot.
Es gab eine ATIS und eine MMSI Kennung.
Es war völlig wurscht, WELCHE Geräte (Typ, Hersteller) ich habe.
Beide Kennungen habe ich in beide Funkgeräte eingetragen (bzw. in das alte SIMRAD nicht, weil sie dort ja bereits drin waren).

Ich KANN also mit beiden Geräten binnen wie buten funken, weiß aber, dass das binnen nicht gestattet ist.

Wobei ich mich wirklich frage, wie man feststellen möchte, ob ich nun meine ATIS Kennung beim Anfunken einer Schleuse vom Simrad oder vom ICOM Handgerät übertragen habe...

Aber da muss man ja nun nicht weiter drauf eingehen
hast Du tatsächlich in der SHIP STATION LICENCE noch Geräte eingetragen oder steht da nur
Zitat:
x fest eingebaute Funkanlage(n) zur Abwicklung von Sprechfunk und DSC
x tragbare Funkanlage(n) zur Abwicklung von Sprechfunk und DSC
?

Den Hinweis auf das Benutzungsverbot von Handsprechfunkgeräten hatte ich bei mir im Anschreiben, siehe Anhang - das scheint aber auch ein wenig von der Tagesform des Sachbearbeiters abzuhängen, ob man den bekommt oder nicht...

lg, justme
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Alt 03.12.2021, 22:24
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
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aus Deinem Antrag - falls Du nicht berechtigt bist, eine Funkanlage mit DSC zu betreiben solltest Du sinnvollerweise auch eine a) ohne DSC einbauen und diese b) auch genau so anmelden, weil Du sonst auf Deinem eigenen Schiff auf See nicht mehr der Schiffsführer sein darfst.
Und ja, den Fall gibt es auch im Jahr 2021 immer noch - wer ein altes Funkzeugnis ohne GMDSS-Berechtigung hat und die bei der Umstellung befristet gegebenen Möglichkeiten zur erleichterten Erlangung der GMDSS-Berechtigungen nicht wahrgenommen hat, der darf auch heute im Seefunk nur Sprechfunk betreiben. Aus diesem Grund lassen sich viele aktuelle Funkgeräte auch noch immer so programmieren (z.B. die meisten ICOM-Geräte), daß wahlweise nur Sprechfunk für Seefunk, Sprechfunk mit ATIS für See- und Binnennutzung, nur DSC für Seefunk oder aber DSC und ATIS (wobei der reine See-Sprechfunk ohne DSC auch immer in der Bandauswahl vorhanden ist) zur Verfügung steht.

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Ich habe 2004 den UBI gemacht und eine Kombianlage in mein Boot gebaut ... Natürlich mit mmsi und Atis die Funke hatte also am Seefunk DSC teilnehmen können... Da ich am Oberrhein aber weit weg bin vom Meer war das bis heute nicht der Fall.
So lange das Funkgerät im Atis Modus betrieben wird auch gar kein Problem .. vor 2 Jahren hab ich den SRC gemacht.. jetzt dürfte ich auch auf das Meer ... Brauch nicht mehr die MMSI zu beantragen und hab daher keine Kosten mehr ...
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  #62  
Alt 03.12.2021, 22:25
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Zitat:
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hast Du tatsächlich in der SHIP STATION LICENCE noch Geräte eingetragen oder steht da nur
?

Den Hinweis auf das Benutzungsverbot von Handsprechfunkgeräten hatte ich bei mir im Anschreiben, siehe Anhang - das scheint aber auch ein wenig von der Tagesform des Sachbearbeiters abzuhängen, ob man den bekommt oder nicht...

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Ich hab noch ein Gerät eingetragen ... Dies gibt es mittlerweile vnicht mehr ... Ummelden muss man aber nicht da der Gerätetyp nicht mehr interessiert
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  #63  
Alt 04.12.2021, 12:55
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich habe 2004 den UBI gemacht und eine Kombianlage in mein Boot gebaut ... Natürlich mit mmsi und Atis die Funke hatte also am Seefunk DSC teilnehmen können... Da ich am Oberrhein aber weit weg bin vom Meer war das bis heute nicht der Fall.
So lange das Funkgerät im Atis Modus betrieben wird auch gar kein Problem .. vor 2 Jahren hab ich den SRC gemacht.. jetzt dürfte ich auch auf das Meer ... Brauch nicht mehr die MMSI zu beantragen und hab daher keine Kosten mehr ...
und in der Kombination hättest Du auf See nicht mehr der verantwortliche Schiffsführer sein dürfen, weil (im Gegensatz zu binnen) auf See das der Ausrüstung des Fahrzeugs entsprechende Funkzeugnis für den Schiffsführer vorgeschrieben ist.
Die Situation, von der ich rede trifft aber viel eher auf Leute zu, die irgendwann in den 80ern oder früher ihre Funkzeugnisse gemacht und nie eine GMDSS-Erweiterung dazu erlangt haben, die dürfen halt auf See nur reine Sprechfunkgeräte nutzen (und da man sowas bis heute natürlich neu erwerben und verbauen kann ist das auch kein allzugroßes Problem von dieser Seite her).

lg, justme
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  #64  
Alt 04.12.2021, 13:20
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Zitat:
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und in der Kombination hättest Du auf See nicht mehr der verantwortliche Schiffsführer sein dürfen, weil (im Gegensatz zu binnen) auf See das der Ausrüstung des Fahrzeugs entsprechende Funkzeugnis für den Schiffsführer vorgeschrieben ist.
Die Situation, von der ich rede trifft aber viel eher auf Leute zu, die irgendwann in den 80ern oder früher ihre Funkzeugnisse gemacht und nie eine GMDSS-Erweiterung dazu erlangt haben, die dürfen halt auf See nur reine Sprechfunkgeräte nutzen (und da man sowas bis heute natürlich neu erwerben und verbauen kann ist das auch kein allzugroßes Problem von dieser Seite her).

lg, justme
Genau weiss ich hab ja auch erst in dem Jahr des SRC auch den See Führerschein gemacht... Hab ich vorher ja nicht gebraucht
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  #65  
Alt 06.12.2021, 08:19
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Hm.
JustMe hat recht, Bei mir sind Anzahlen eingetragen bei festen und Handfunkgeräten.

Hatte ich aber oben ja auch geschrieben, es war eben wurst, welche Gerätetypen ich hatte (Also Hersteller und Ausführung).


Ich habe übrigens nochmal nachgeschaut, ich habe keni M94-D sondern das M93-D / EURO, daher auch kein AIS. Hatte mich schon gewundert...
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  #66  
Alt 13.01.2022, 11:54
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mal ganz ehrlich, habe mal bei elwis geschaut. Man bekommt ein Verwarnungsgeld von 55 Euro wenn man "nur" mit einem Handfunkgerät unterwegs ist. Es geht ja wirklich nur um mitzuhören und "den" Notfall um Hilfe zu holen.

Auf dem Rhein sind bei Hochwassermarke 1 Funk Pflicht - aber mal ehrlich wer fährt "so oft" dann raus? Da treiben ja so viele Baumstämme rum.......
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  #67  
Alt 13.01.2022, 12:19
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Welche Bußgeldvorschrift ist das? Die Nr. 24.420000 passt ja nicht (wäre aber mit 55 € bepreist).

Gruß
Andreas
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  #68  
Alt 13.01.2022, 12:23
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hier zu finden:

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...isse-node.html

Der Bußgeldkatalog:
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  #69  
Alt 14.01.2022, 16:07
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ja, so läuft das aber nicht. Wenn wir hier durch das Geben von Antworten die Begehung von Ordnungswidrigkeiten unterstützen, dann ist das etwas, was mir schlichtweg nicht gefällt.

Matthias
Ich wundere mich eigentlich, dass das Thema noch nicht gesperrt oder gelöscht wurde.
Es wird gezielt nach Umgehung der Gesetzgebung gefragt und natürlich ist das nicht akzeptabel, siehe die ersten Beiträge des TE in diesem Thema.

Gruß

Totti
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  #70  
Alt 14.01.2022, 16:10
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich wundere mich eigentlich, dass das Thema noch nicht gesperrt oder gelöscht wurde.
Es wird gezielt nach Umgehung der Gesetzgebung gefragt und natürlich ist das nicht akzeptabel, siehe die ersten Beiträge des TE in diesem Thema.

Gruß

Totti
warum? Festeinbau ist doch vorhanden. Und ist Festeinbau da kann auch ein mobiles angemeldet werden (zum Funkverkehr an Bord).

Geändert von svenwo (14.01.2022 um 16:20 Uhr)
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  #71  
Alt 14.01.2022, 16:41
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Zitat:
Zitat von svenwo Beitrag anzeigen
warum? Festeinbau ist doch vorhanden. Und ist Festeinbau da kann auch ein mobiles angemeldet werden (zum Funkverkehr an Bord).
Zitat aus dem Handbuch Binnenschiffahrtsfunk:

Zitat:
Die Benutzung dieses Kanals [15/17] ist nur für den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord gestattet, außer auf Kleinfahrzeugen (kleiner als 20 m) im Sinne der Europäischen Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI).
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, für den von Dir gedachten Anwendungsfall (nämlich binnen) sind Handfunkgeräte derzeit ganz einfach nicht zugelassen. Ich würde mich da auch nicht allzusehr auf die erwähnten 55€ verlassen - das ist der Verwarnungsgeldsatz bei einfacher Begehung, sollten die Beamten eine OWI-Anzeige machen und dabei andere tatbestanderhebliche Tatsachen zu Tage treten (z.B. dieser Thread) wird da halt ganz schnell ein Bußgeld stattdessen fällig.
Ansonsten muß natürlich jeder selbst wissen, was er tut - aber allzu viel Hilfestellung bei derartigen Aktionen muß man dann auch nicht erwarten.

lg, justme

Geändert von justme (14.01.2022 um 17:44 Uhr)
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Alt 14.01.2022, 16:41
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Zitat:
Zitat von svenwo Beitrag anzeigen
warum? Festeinbau ist doch vorhanden. Und ist Festeinbau da kann auch ein mobiles angemeldet werden (zum Funkverkehr an Bord).
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen.
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  #73  
Alt 16.01.2022, 10:07
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so werde es bei meinem Festeinbau belassen und hoffen das irgendwann Handfunkgeräte auf Binnenstraßen in Deutschland erlaubt werden.....
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