boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 82Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 82 von 82
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 10.05.2022, 10:41
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.216
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
20.742 Danke in 6.648 Beiträgen
Standard

Bei einem Händler gäbe es die Diskussion nicht.
Der wäre sowieso in der Sachmängelhaftung und der Käufer hätte dank Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten keine Sorgen.
Völlig egal, ob der Händler alle Mängel kannte, hätte kennen müssen etc.
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 10.05.2022, 10:50
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 2.519
27.566 Danke in 6.519 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Bei einem Händler gäbe es die Diskussion nicht.
Der wäre sowieso in der Sachmängelhaftung und der Käufer hätte dank Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten keine Sorgen.
Völlig egal, ob der Händler alle Mängel kannte, hätte kennen müssen etc.
....sind ab 1.1.2022 jetzt sogar 12 sorgenfreie Monate.
__________________
Grüße Richard
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #53  
Alt 10.05.2022, 11:20
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Deswegen Verkaufen die Händler gerade gebraucht Boote gerne im ,, Kundenauftrag,,
Gruß Rainer
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #54  
Alt 10.05.2022, 13:04
Benutzerbild von Bergi00
Bergi00 Bergi00 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Spandau
Beiträge: 4.745
Boot: MY ZELAZKO , Cobra Futura 36
Rufzeichen oder MMSI: DB 4948
9.423 Danke in 3.868 Beiträgen
Standard

Ich frage mich , warum hier immer die meisten davon ausgehen, das der Verkäufer alle Mängel kennt ?
Es werden gebraucht soviele Boote verkauft , welche vorher kaum genutzt wurden.
Wer sagt das der Verkäufer überhaupt einen Funkschein hatte ? Der hat das Gerät noch nie benutzt.
Und stand es in der Verkaufsanzeige……
Wenn der Verkäufer nicht selbst schraubt , hat der noch nie ein Kreuzgelenk gesehen……
Und da gibt es noch mehr.
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #55  
Alt 10.05.2022, 13:56
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

@Bergi
Kann natürlich sein, aber nur weil er die Mängel nicht kennt, ist er dann Automatisch raus aus der Nummer ? Die Probleme kenne ich nicht ,weiß ich nix von Nummer zieht eigentlich jeder ab ! Tankanzeige Defekt, Geschwindigkeitsanzeige defekt ,Funkgerät Defekt ,Reling Defekt,Pfeifen beider Motoren, dann müßte man davon ausgehen, er ist das Boot nie gefahren ! Stimmt aber nicht, er hatte ja geäußert er wäre immer nur ,, langsam,, gefahren ! Wie Blind und Taub müßte der Verkäufer eigentlich sein ?
Das würde ihm ein Richter auch nicht abnehmen, weil es sich um ganz elementare Dinge beim Boot fahren handelt ! Also gehe ich mal davon aus das er zumindest von ein paar Sachen wußte. Und wenn die Turbos wirklich Pfeifen sollten, bekommt man das auch mit ! Es mag ja sein ,das er nicht wußte das es eventuell von den Turbos kommt,aber das etwas nicht stimmt sehr wohl. Warum macht jemand dann so ein Vertrag wie es im Beitrag 42 (Zitat) steht,wenn er anschließend von Defekten nix mehr hören will ?
Ich kenne zwar den Kaufpreis nicht, aber ich gehe mal davon aus, das es nicht als Bastler Boot deklariert war. Was soll der Käufer denn jetzt nach deiner Meinung tun ? Die 8000€ behalten und warten das der Verkäufer ihn auf Restzahlug verklagt ? Oder versuchen sich zu einigen (was der beste Fall wäre für alle). Oder der Käufer zum Anwalt rennt und den Verkäufer verklagt (dann wird er längere Zeit von seinem Neuerwerb nix haben )?
Bin mir aber ziemlich sicher das sich der Verkäufer bei der Preisgestaltung
bestimmt an die zur Zeit überhöten Preise orientiert hat
Hier noch mal der Auszug von der Rausrederei:
Dem Verkäufer nun schriftlich diese Mängel mitgeteilt. Die Antworten darauf!
Er wäre NIE schnell mit dem Boot gefahren( 2x 150Ps Diesel) und könne gar nicht wissen das es so was gibt. 2x 150 PS und immer nur 12 km/h gefahren
Eine gute Stahlkette ist genau so gut wie eine aus Niro und hat bei ihm Jahrelang gehalten Kennt warscheinlich nicht den Unterschied von Edelstahl und Stahl
Das das Funkgerät defekt ist könne er auch nicht wissen da er keine Funklizenz habe Hat er auch noch nie eingeschaltet nur mal so aus Neugier
getankt hat er auch nur immer 30-40 Ltr. und deshalb könne er auch nicht wissen das die Tankanzeige nicht richtig anzeigt! Wer tankt bei 2x 150 PS nur 30l
Tut mir leid, das stinkt zum Himmel !
Gruß Rainer

Geändert von Tabaluga501 (10.05.2022 um 14:51 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #56  
Alt 10.05.2022, 15:07
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.574
Boot: Quicksilver 805 Sundeck
7.820 Danke in 2.885 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tabaluga501 Beitrag anzeigen
Hallo Berni
Dann lese doch bitte mal Beitrag 42 .
Wenn das so im Vertrag steht , verstehe ich deinen Beitrag jetzt nicht. Der Verkäufer wurde ja offensichtlich über die Mängel informiert .
Mein weiteres Vorgehen würde ich mit einem Kostenvoranschlag untermauern ,und dann mit dem Verkäufer versuchen mich zu einigen.
Wenn der sich komplett weigern sollte ,dann ist immer noch Zeit für einem Anwalt !
Aber dann würde ich den Sinn vom Inhalt des Kaufvertrags auch nicht verstehen.
Gruß Rainer
Habe ich, verstehe deinen Beitrag dennoch nicht!

Angeblich steht im Kaufvertrag "Nachbesserung durch den VERKÄUFER" , nur ein Aspekt, warum ich sehr vorsichtig wäre, irgend einen angeblichen Mangel auf Grund eines Kostenvoranschlages reparieren zu lassen.

Nur weil man gut googlen kann, ist man nich lange kein Jurist!

Für mich gäbe es definitiv nur einen richtigen Weg - zum Anwalt!

Nach juristischer Beratung kann man immer noch gucken, welchen Weg man einschlägt, auf jeden Fall besser, als sich auf Halbwissen zu verlassen!

Und, dass man zunächst versucht sich zu einigen sollte eigentlich klar sein
__________________


Gruß

Berni
Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 10.05.2022, 15:14
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Hallo Berni
Ich glaube du verstehst mich hier falsch. Den Kostenvoranschlag würde ich machen damit ich dem Verkäufer klar machen kann,was wirklich defekt ist (Die kosten dafür sind überschaubar und würde ich dem Verkäufer noch nicht mal in Rechnung stellen) . Ich würde nicht hin gehen und auf Grund dieses Kostenvoranschlages das Boot ohne Einverständniss des Verkäufers reparieren lassen !!! Sollte es keine Einigung geben bleibt nur der Anwalt !
Gruß Rainer
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 10.05.2022, 19:13
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Berni Beitrag anzeigen
Habe ich, verstehe deinen Beitrag dennoch nicht!

Angeblich steht im Kaufvertrag "Nachbesserung durch den VERKÄUFER" , nur ein Aspekt, warum ich sehr vorsichtig wäre, irgend einen angeblichen Mangel auf Grund eines Kostenvoranschlages reparieren zu lassen.

Nur weil man gut googlen kann, ist man nich lange kein Jurist!

Für mich gäbe es definitiv nur einen richtigen Weg - zum Anwalt!

Nach juristischer Beratung kann man immer noch gucken, welchen Weg man einschlägt, auf jeden Fall besser, als sich auf Halbwissen zu verlassen!

Und, dass man zunächst versucht sich zu einigen sollte eigentlich klar sein
Hallo Berni
Nur um noch mal auf diese Posting hier einzugehen.
Das ich auf Grund des Kostenvoranschlags keine eigenständige Reperatur durch führen würde,habe ich ja schon geschrieben .
Gegoogelt habe ich gar nicht, und ich habe in meinen Beiträgen schon darauf hin gewiesen ,das es hier keine Juristische Beratung geben kann !
Den grund warum ich einen Kostenvoranschlag in einer Fachfirma machen lassen würde, ist A) dem Verkäufer auf zu zeigen welche Mängel vorhanden sind und wie hoch die Kosten sind um sie zu beseitigen. Das dieses auch der Grund ist warum ich den Restbetrag erst einmal einbehalten würde.
Sollte man sich einigen das vom Restbetrag die Reperatur erfolgen kann,dann wäre doch alles gut ,oder ?
B) Sollte es zu keiner Einigung kommen, dann kann ich dem Anwalt den Vertrag und den Kostenvoranschlag vorlegen, und er weiß direkt um welchen Schaden und deren höhe es geht !
Meine Meinung nach muß man nicht sofort zum Anwalt rennen,den das ist auch ein Grund warum die Gerichte überlastet sind , und die Anwälte ziehen gerne vor Gericht weil sie davon Leben (egal ob sie Gewinnen oder Verlieren).
All dieses Vorgehen hat nix mit Halbwissen meinerseits zu tun,sondern sagt mir mein Verstand.
Gruß Rainer

Geändert von Tabaluga501 (10.05.2022 um 19:43 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 10.05.2022, 20:47
fassbier3.1 fassbier3.1 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.09.2017
Beiträge: 193
89 Danke in 64 Beiträgen
Standard

ohhha ..da spricht einer von Verstand ... "Gerichte überlastet" kommt wohl mehr aus Bildzeitungs.......

Kauf ist aus Herbst 21 ...jetzt Mai 22 da liegt schon Mahnbescheid und satte Rechnung aus Rathenow vor ...jetzt wird Kernfrage gequält ... wie kommt man aus der Nummer raus bei dicke 300 Ps Hose is Luft raus

bleibe dabei ...Zahlen und abducken ....sonst haste absolut keine Freude dran !

handbreit ... aber denke wird komplette Grundberührung
Mit Zitat antworten top
  #60  
Alt 10.05.2022, 21:04
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Lass mal das Fassbier weg und probier es auch mal mit Verstand
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #61  
Alt 10.05.2022, 21:20
fassbier3.1 fassbier3.1 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.09.2017
Beiträge: 193
89 Danke in 64 Beiträgen
Standard

mein Eindruck ... dicke Hose will abzocken

aber was solls ... ein leichter trockener WW auf Terrasse ist sehr angenehm .

Und ein Toast auf die armen überlasteten Gerichte .

nu aber Schluss
Mit Zitat antworten top
  #62  
Alt 11.05.2022, 11:40
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.124
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.620 Danke in 1.665 Beiträgen
Standard

@Tabaluga:
Lass Dir nix einreden - deine Vorgehensweise ist genau richtig.
Kostenvoranschlag beschaffen, dann weiß man, worüber man überhaupt redet.
Dann der Versuch sich mit dem Verkäufer zu einigen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann konnte vor dem Verkauf keine Probefahrt gemacht werden.
Deshalb waren beide Parteien mit einer Restzahlung nach technischer Überprüfung einverstanden.
Das ist ein völlig legitimes Vorgehen (habe ich bei einem Verkauf auch schon gemacht).

Die klar ersichtlichen Dinge wie die Reling und die Kette solltest du gar nicht mehr erwähnen.
Mit dem Tankunfall hat der Verkäufer rein gar nichts zu tun.

Wünsche Dir, dass ihr eine Einigung ohne Anwälte findet.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #63  
Alt 11.05.2022, 12:03
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Hallo Volker
Schön das dir mein Vorgehen gefällt, aber es ging hier nicht um mich
Gott sei Dank
Gruß Rainer
Mit Zitat antworten top
  #64  
Alt 11.05.2022, 12:03
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.216
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
20.742 Danke in 6.648 Beiträgen
Standard

Kostenvoranschlag würde ich erstmal lassen.
Sachmängelanzeige an den Verkäufer mit der Aufforderung nachzuerfüllen. Punkt. Nicht mehr und nicht weniger steht dir als Käufer zu.

Die Haftung für ein paar Sachmängel kann und wird er ablehnen, da vom Haftungsauschluss erfasst.
Bei allem anderen darf und muss der Verkäufer nacherfüllen - durch Nachbesserung oder Neulieferung.

Das ist wohl einer der wenigen Bereiche im Vertragsrecht, wo es eigentlich keine Interpretationsspielräume gibt.

Erst wenn der Verkäufer das nicht will oder es ihm nicht möglich ist, dann - und erst dann - kommt das Recht auf Rücktritt oder eben eine Kaufpreisminderung in Frage. Selbst hierfür ist aber der Kostenvoranschlag keine geeignete Grundlage.
Wie eine Minderung ermittelt wird kann man hier schön nachlesen:
https://beschaffung-aktuell.industrie.de/allgemein/mindern-aber-richtig/

Kann nämlich sein, dass der Kaufpreis so günstig war, dass die Minderung 0,- EUR ist.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #65  
Alt 11.05.2022, 12:24
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.124
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.620 Danke in 1.665 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tabaluga501 Beitrag anzeigen
Hallo Volker
Schön das dir mein Vorgehen gefällt, aber es ging hier nicht um mich
Gott sei Dank
Gruß Rainer
Sorry, da hab ich wohl was falsch gelesen
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #66  
Alt 11.05.2022, 12:34
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.124
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.620 Danke in 1.665 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Kostenvoranschlag würde ich erstmal lassen.
Sachmängelanzeige an den Verkäufer mit der Aufforderung nachzuerfüllen. Punkt. Nicht mehr und nicht weniger steht dir als Käufer zu.

Die Haftung für ein paar Sachmängel kann und wird er ablehnen, da vom Haftungsauschluss erfasst.
Bei allem anderen darf und muss der Verkäufer nacherfüllen - durch Nachbesserung oder Neulieferung.
Bei der Vorgehensweise ist der Rechtsstreit schon heraufbeschworen.

Kannst Du aber sagen "Lieber Verkäufer, ich habe einen Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel über X Euro vorliegen.
Bist Du mit einer Restzahlung von 8000 minus X Euro (eventuell wird von X noch was abgezogen) einverstanden?", ist eine Einigung wahrscheinlicher.

Ich hatte seinerzeit mein Boot 100%ig funktionierend in meine Halle gestellt.
Vor dem Winter wurde das Boot (unter Vorbehalt einer techn. Prüfung bei Wasserung im Frühjahr) verkauft.
Nach dem Winter war dann die Lenkung eingerostet. Der Käufer hat die Preise für die Ersatzteile ermittelt und diese dann selber eingebaut.
Ich habe die Teile bezahlt und wir sind heute noch in Kontakt.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #67  
Alt 11.05.2022, 12:43
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.216
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
20.742 Danke in 6.648 Beiträgen
Standard

Da hast du natürlich Recht.
Sich zu vergleichen ist immer der beste Weg. Das setzt aber voraus, dass beide Parteien mitspielen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #68  
Alt 11.05.2022, 16:07
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.574
Boot: Quicksilver 805 Sundeck
7.820 Danke in 2.885 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
....
Bei allem anderen darf und muss der Verkäufer nacherfüllen - durch Nachbesserung oder Neulieferung.

Das ist wohl einer der wenigen Bereiche im Vertragsrecht, wo es eigentlich keine Interpretationsspielräume gibt.

Erst wenn der Verkäufer das nicht will oder es ihm nicht möglich ist, dann - und erst dann - kommt das Recht auf Rücktritt oder eben eine Kaufpreisminderung in Frage. Selbst hierfür ist aber der Kostenvoranschlag keine geeignete Grundlage.
...

Kann nämlich sein, dass der Kaufpreis so günstig war, dass die Minderung 0,- EUR ist.
Im aller ersten Beitrag des TE steht doch nun ganz klar, dass er dem Verkäufer schriftlich die Mängel mitgeteilt hat und der Verkäufer blockt!!!

Genau deshalb war schon die zweite Antwort die einzig richtige Antwort: Geh zum Anwalt und lass dich beraten!

Alles andere wie "Kostenvorschlag" oder "versuch dich zu einigen" oder oder oder ist bestenfalls Kaffeesatzleserei (der Kostenvoranschlag sogar völlig nutzlos), aber sicher nicht zielführend!
__________________


Gruß

Berni
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #69  
Alt 11.05.2022, 17:42
LuckyLuk LuckyLuk ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.10.2021
Ort: Mittelmeer / Livaboard
Beiträge: 185
Boot: Segler
236 Danke in 92 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Da hast du natürlich Recht.
Sich zu vergleichen ist immer der beste Weg. Das setzt aber voraus, dass beide Parteien mitspielen.
Das mag insbesondere nach Klageauftrag für den Anwalt, der in diesem Fall Geschäfts-, Termins- und Einigungsgebühr bei vergleichsweise geringem Tätigkeitsaufwand verdient, "immer der beste Weg" sein, für die Partei indes mitunter mitnichten.

Viele Grüße,
Lucky
Mit Zitat antworten top
  #70  
Alt 11.05.2022, 19:27
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.216
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
20.742 Danke in 6.648 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Berni Beitrag anzeigen
Im aller ersten Beitrag des TE steht doch nun ganz klar, dass er dem Verkäufer schriftlich die Mängel mitgeteilt hat und der Verkäufer blockt!!
Mitteilen ist nett, reicht aber nicht.
Er muss klar zum Ausdruck bringen, dass er die Mängel rügt und eine Nacherfüllung verlangt. Alles andere ist wertlose Plauderei.
Wie eine Mängelrüge aussehen sollte kann man googeln.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #71  
Alt 11.05.2022, 20:06
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Ich weiß gar nicht warum sich hier so mancher an dem Kostenvoranschlag reibt ? Man muß doch erst mal eine Vernüftige Grundlage schaffen und wissen wo rüber man überhaupt mit einander reden soll. Wenn du dem Verkäufer erzählst ich habe bei beiden Motoren ein Pfeifen gehört, das könnten die Turbos sein. Was wird wohl passieren ? Genau, ich weiß von nix!
Wenn aber die Fachwerkstatt sagt Teil xy muß Repariert werden, hat man Fakten ! Insofern sehe ich schon einen Sinn im Kostenvoranschlag gegeben.
Wenn er dann immer noch nix annimmt , mein Gott dann nimmt man sich halt einen Anwalt. Die Ratschläge marke Zahle im den Rest und Repariere selbst, kann ich nicht nach vollziehen,eben so wenig die Behauptung er will nur abzoken. Wenn Schäden da sind die eben nur bei der Probefahrt aufgefallen sind, dann hat der Verkäufer mit seinem Einverständniss das Nachbesserungen zu seinen Lasten gehen Pech gehabt ! Ist mir sowieso Unverständlich warum ich bei der Probefahrt als Verkäufer nicht dabei bin !
So ich bin jetzt raus hier.
Gruß Rainer

Geändert von Tabaluga501 (11.05.2022 um 20:12 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #72  
Alt 11.05.2022, 20:38
fassbier3.1 fassbier3.1 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.09.2017
Beiträge: 193
89 Danke in 64 Beiträgen
Standard

gut das du raus bist ....nur wirres Zeug

3 KV ....mit 10 Varianten der Profi -Abzocke und beachte .. alles parteiisch !

da kauft sich einer ne olle Hütte und meint später Dachdeckung/Dachstuhl is total marode ...du mußt das reparieren+ bezahlen .. hab hier Kumpel mit lekker bla bla Gutachten

aber egal - denke .. da läuft schon was ...

schiff ahoi
Mit Zitat antworten top
  #73  
Alt 11.05.2022, 20:49
Benutzerbild von Berni
Berni Berni ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.12.2013
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.574
Boot: Quicksilver 805 Sundeck
7.820 Danke in 2.885 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Mitteilen ist nett, reicht aber nicht.
Er muss klar zum Ausdruck bringen, dass er die Mängel rügt und eine Nacherfüllung verlangt. Alles andere ist wertlose Plauderei.
Wie eine Mängelrüge aussehen sollte kann man googeln.
Sehr richtig! Ich habe damit lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass der TE es ja schon mal "auf nett" versucht hat und der Verkäufer blockt!

Und ab diesem Zeitpunkt sollte er lieber rechtlich fundiert fortfahren, da alles andere "wertlose Plauderei" ist.

Und da der TE anscheinend nicht weiß, wie es "richtig" wäre, sollte er sich besser bei einem RA erkundigen....
__________________


Gruß

Berni
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #74  
Alt 11.05.2022, 21:15
Benutzerbild von doncamillo01
doncamillo01 doncamillo01 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.05.2008
Ort: roermond
Beiträge: 953
Boot: Carline 1280
1.345 Danke in 522 Beiträgen
Standard

Klingt alles irgendwie komisch finde ich , ich verkaufe ein Boot mit allerlei Schäden von denen ich nix weiß ,bin bei der Probefahrt nicht mal dabei ,vereinbare Restzahlung wenn alles in Ordnung ist blocke dann alles ab ????????
Man muß nicht alles verstehen was manche für Kaufverträge machen .

Leider gibt es aber auch ich nenne es mal vorsichtig ausgedrückt eigenartige Käufer .

Habe im Herbst ein Wohnmobil verkauft , der Käufer war insgesamt 2 mal da zur Besichtigung ,erst alleine ,das 2e mal mit seiner Frau und hat es nachdem der Kaufvertrag unterschrieben war die Bezahlung abgeschlossen war abgeholt ,mit seiner Frau und ist damit 700 Km nach Hause gefahren .

Den ganzen Winter über habe ich nichts mehr von Ihm gehört und ende März hat er mich wütend angerufen dass die beiden Seitenscheiben angelaufen sind und ausgetauscht werden müssen .
Er meinte er war schon beim Anwalt das ist ein versteckter Mangel usw

Ich habe ihn einfach toben lassen weil es mir ziemlich egal war .
Warum egeal ??

Wenn ich ein Fahrzeug ansehe und das zu 2 und nicht nur einmal dann sehe ich so etwas wie kann das ein versteckter Mangel sein ??? Und fahre mit dem Auto bei Tageslicht über 700 km nach Hause und merke nicht dass die Seitenfenster blind sind ??

Für mich ist ein versteckter Mangel etwas was ich als Laie nicht sofort auf Anhieb erkennen kann alles ander ist lächerlich

Und wenn mir dann einer schon so kommt schalte ich automatisch auf stur und bin auch zu keinem Gespräch bereit

Also habe ich nur gesagt gehen zum Anwalt oder mache was du willst auf wiederhören
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #75  
Alt 11.05.2022, 23:19
Benutzerbild von Tabaluga501
Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 26.02.2019
Ort: Dormagen
Beiträge: 857
Boot: Campion Victoria 230
822 Danke in 324 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von fassbier3.1 Beitrag anzeigen
ohhha ..da spricht einer von Verstand ... "Gerichte überlastet" kommt wohl mehr aus Bildzeitungs.......

Kauf ist aus Herbst 21 ...jetzt Mai 22 da liegt schon Mahnbescheid und satte Rechnung aus Rathenow vor ...jetzt wird Kernfrage gequält ... wie kommt man aus der Nummer raus bei dicke 300 Ps Hose is Luft raus

bleibe dabei ...Zahlen und abducken ....sonst haste absolut keine Freude dran !

handbreit ... aber denke wird komplette Grundberührung
Zitat:
Zitat von fassbier3.1 Beitrag anzeigen
mein Eindruck ... dicke Hose will abzocken

aber was solls ... ein leichter trockener WW auf Terrasse ist sehr angenehm .

Und ein Toast auf die armen überlasteten Gerichte .

nu aber Schluss
Zitat:
Zitat von fassbier3.1 Beitrag anzeigen
gut das du raus bist ....nur wirres Zeug

3 KV ....mit 10 Varianten der Profi -Abzocke und beachte .. alles parteiisch !

da kauft sich einer ne olle Hütte und meint später Dachdeckung/Dachstuhl is total marode ...du mußt das reparieren+ bezahlen .. hab hier Kumpel mit lekker bla bla Gutachten

aber egal - denke .. da läuft schon was ...

schiff ahoi
Spricht für sich !

Geändert von Tabaluga501 (11.05.2022 um 23:29 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 11 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 82Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 82 von 82



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Polizeiermittlungen und Probleme nach Bootskauf Cedrique Allgemeines zum Boot 98 02.08.2021 20:09
Probleme beim Ausbau des Impellers beim Evinrude/ Johnson Motor 4PS Deluxe elisahanna Motoren und Antriebstechnik 0 24.05.2009 17:39
Neuling braucht dringend Hilfe beim Bootskauf! belray Allgemeines zum Boot 1 06.10.2004 09:07
Hilfe beim Bootskauf Uwe777 Allgemeines zum Boot 14 15.01.2004 11:28


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.