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  #51  
Alt 11.04.2023, 14:40
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Die Inbetriebnahme des DSC wäre zwar ohne großen Aufwand möglich, aber die Außerbetriebnahme bei "drohender" Kontrolle ist für den Nutzer quasi unmöglich.



Gruß Lutz
Richtig, aber der Schiffsführer hat keine DSC Berechtigung, ein Funkgerät mit DSC eingebaut aber keine MMSI eingegeben. Auf See gilt, dass der Schiffsführer eine Befähigung entsprechend der betriebsbereiten Funkausrüstung besitzen muss.
Und in dieser Konstellation ist seine Befähigung nicht ausreichend, da es mit geringem Aufwand als DSC Gerät betriebsbereit gemacht werden kann.


Jörg

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Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #52  
Alt 11.04.2023, 14:53
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Es wird aber zumindest toleriert, auf See das Funkgerät im Binnenmodus (Atis) zu betreiben, sofern nur ein UBI vorhanden ist.
Im Notfall ist das eh egal. Not kennt kein Gebot.
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Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #53  
Alt 11.04.2023, 15:33
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Richtig, aber der Schiffsführer hat keine DSC Berechtigung, ein Funkgerät mit DSC eingebaut aber keine MMSI eingegeben. Auf See gilt, dass der Schiffsführer eine Befähigung entsprechend der betriebsbereiten Funkausrüstung besitzen muss.
Und in dieser Konstellation ist seine Befähigung nicht ausreichend, da es mit geringem Aufwand als DSC Gerät betriebsbereit gemacht werden kann.


Jörg

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Ich habe, wie der TO, ein altes Funkzeugnis. Das "beschränkt gültige Funkzeugnis für Ultrakurzwellen".
Ich habe genau wie der TO nur eine ATIS Nummer von der Behörde.
Ich habe nie eine MMSI beantragt und somit auch keine erhalten.
Mein Simrad RS 90 ist auch DSC-fähig.
Dadurch, dass keine MMSI einprogrammiert ist funktioniert das Funkgerät wie ein reines UBI Funkgerät.
Aufgrund der Bestandsregelung darf der TO , genau wie ich, auch uneingeschränkt am Sprechfunkverkehr auf See teilnehmen. Siehe angefügtes WSV Merkblatt.
Die praktische Prüfung behandelte damals auch nur den Seeverkehr.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Merkblatt Funk WSV.pdf (155,3 KB, 7x aufgerufen)
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Gruß
Kalle
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  #54  
Alt 11.04.2023, 16:04
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Zitat:
Zitat von Dalbolini Beitrag anzeigen
Ich habe, wie der TO, ein altes Funkzeugnis. Das "beschränkt gültige Funkzeugnis für Ultrakurzwellen".
Ich habe genau wie der TO nur eine ATIS Nummer von der Behörde.
Ich habe nie eine MMSI beantragt und somit auch keine erhalten.
Mein Simrad RS 90 ist auch DSC-fähig.
Dadurch, dass keine MMSI einprogrammiert ist funktioniert das Funkgerät wie ein reines UBI Funkgerät.
Aufgrund der Bestandsregelung darf der TO , genau wie ich, auch uneingeschränkt am Sprechfunkverkehr auf See teilnehmen. Siehe angefügtes WSV Merkblatt.
Die praktische Prüfung behandelte damals auch nur den Seeverkehr.
Uneingeschränkt eben nicht oder sehe ich was falsch?! Am Seefunk mit GMDSS eben halt nicht!
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  #55  
Alt 11.04.2023, 17:38
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Uneingeschränkt eben nicht oder sehe ich was falsch?! Am Seefunk mit GMDSS eben halt nicht!
Deshalb habe ich ja auch uneingeschränkt am Sprechfunkverkehr geschrieben.
GMDSS ist digitaler Funk. Textnachrichten zum Beispiel. Das wiederum geht nur mit einem DSC Gerät und aktivierter MMSI.
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Kalle
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  #56  
Alt 11.04.2023, 21:13
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Dalbolini Beitrag anzeigen
Ich habe, wie der TO, ein altes Funkzeugnis. Das "beschränkt gültige Funkzeugnis für Ultrakurzwellen".
Ich habe genau wie der TO nur eine ATIS Nummer von der Behörde.
Ich habe nie eine MMSI beantragt und somit auch keine erhalten.
Mein Simrad RS 90 ist auch DSC-fähig.
Dadurch, dass keine MMSI einprogrammiert ist funktioniert das Funkgerät wie ein reines UBI Funkgerät.
Und genau der letzte Satz ist eben nicht zutreffend - das Simrad RS-90 kann, wie so ziemlich jedes außerhalb der USA verkaufte Funkgerät der letzten 15 Jahre vom Benutzer selbst einmalig mit einer MMSI programmiert werden und ist damit ein DSC-Funkgerät, und wenn ein solches an Bord vorhanden ist benötigt der Schiffsführer auch zwingend ein für GMDSS-Teilnahme qualifizierendes Funkzeugnis. Es geht nicht darum, ob das Gerät jetzt im Moment DSC aussenden kann, sondern ob es mit einfachen Mitteln (d.h. ohne Spezialwerkzeug wie z.B. eine Programmiersoftware) in einen derartigen Zustand versetzt werden kann.
Streng genommen darfst Du mit Deinem vorhandenen Funkzeugnis und der verbauten Funkanlage Dein Boot nicht mehr als Schiffsführer führen - entweder Du machst ein SRC nach oder Du baust eine Funkanlage, die nur See-Sprechfunk kann ein (Dein Funkgerät benimmt sich auf See hoffentlich auch nicht wie ein 'reines UBI-Funkgerät', sondern wie ein See-Sprechfunkgerät - ATIS und automatische Leistungsreduktion haben auf See nichts zu suchen).

lg, justme
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  #57  
Alt 11.04.2023, 21:21
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

die spielen leider in einer anderen Preisklasse, kenne aber nichts besseres.
Gut zu wissen, dass sie auch umprogrammiert werden können.

Jörg

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ja, allerdings spielen die halt auch technisch in einer anderen Liga als die meisten anderen Geräte... alleine die Tatsache, daß die nach wie vor mit einem vernünftigen Hörer betrieben werden können statt mit Handmikrofon+Lautsprecher...

lg, justme
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  #58  
Alt 16.04.2023, 20:09
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Es wird aber zumindest toleriert, auf See das Funkgerät im Binnenmodus (Atis) zu betreiben, sofern nur ein UBI vorhanden ist. ...

Letztendlich ist es genau geregelt, wo man mit dem UBI im ATIS-Modus legal funken darf: Auf allen Bundeswasserstraßen der Zonen 1-4 nach der Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung.

Teilweise ist das halt See, aber meines Wissens wird außerhalb dieser Zonen dann nur reines Hören toleriert, senden hingegen nicht.

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
... Im Notfall ist das eh egal. Not kennt kein Gebot.


Gruß Lutz
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