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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Hi
Nach meiner Meinung gibt es ein Problem in der Bootsbranche was die Händlerschaft angeht, und das schon seit Jahrzehnten. Da treiben sich einige sog. "windige Vögel" herum. Sind plötzlich am Markt und häufig genau so plötzlich auch wieder weg. Gilt GsD nicht für alle. Augen auf mit wem man Geschäfte macht. Recherche ist in Zeiten des I-Net (leider) immer möglich und angeraten. Grüße aus OWL
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#52
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Sagst du das auch wenn Dein Neuwagen geliefert wird und sich herausstellt das der schon nen halbes Jahr auf Max Mustermann angemeldet war? Der Erstbesitzer in diesem Fall war ein Endkunde.
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Gruß Jan
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#53
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Wenn Ware zwischen 2 Einzelhändlern weiter gegeben wird oder getauscht wird, ist das ein völlig normaler Vorgang. Man hilft sich schon mal. Motoren haben kein Eigentumsdokument wie ein Fahrzeug, hier der Fahrzeugbrief. Der Vergleich hinkt noch nicht mal, der ist völlig absurd. Gruß Totti
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#54
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zumindest war der Motor noch Original verpackt. (siehe Bilder #1).
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar |
#55
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Hi Totti
Da irrst Du. Sicher gibt es kein Dokument ähnlich eines Fahrzeugbriefes o.ä. Nun habe ich schon mehrfach neue Suzuki-AB-Motoren und Motorräder gekauft. Mir wurden "immer" die Garantieurkunde, das Serviceheft und die Bedienungsanleitung bei Übergabe ausgehändigt. Ist schon etwas her. Kann mir aber nicht vorstellen, daß es heute anders ist. Damit würde sich Suzuki gegenüber anderen Herstellern sehr anders verhalten. Nicht glaubhaft. Grüße aus OWL
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#56
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Denke auch, dass der deutsche Händler vom niederländischen Händler gekauft hat. Warum bleibt sein Geheimnis und ändert ja auch nichts an der Situation. Wenn der Motor original verpackt war, dann sollte klar sein, dass es ein neuer Motor ist. Das ist doch schon einmal eine wichtige Erkenntnis, oder?
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Viele Grüße Sven ![]()
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#57
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Wenn dann noch die passenden Unterlagen dabei wären....
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Gruß Ewald
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#58
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Das passiert aber nur wenn der Motor nach dem Kauf bei Suzuki registriert wird. Das habe ich als Endkunde schon mehrmals gemacht. Die Garantiepapiere werden dann von Suzuki per Post zum registrierten Besitzer geschickt.
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Gruß Jan
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#59
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Weil der eine Händler bei Marke X bessere Margen hat als der andere Händler, dafür hat er bessere Margen bei Marke Y. Bessere Margen hat er meistens, weil er mehr Ware bei Marke X oder Y bestellt hat. Und dann kann er auch mal was abgeben, um einem anderen Shop zu helfen um 1. zu verhindern, dass der Kunde ganz abspringt oder 2. auf eine andere Marke wechselt. Und um dafür einen anderen Artikel von dem Händler im Tausch zu bekommen, den er vielleicht selbst gerade benötigt. Das ist völlig legal. Grüße Totti
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#60
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Suzuki Holland liefert den Motor, auch die Papiere an den holländischen Händler. Der Kunde springt zwischenzeitlich ab. Der Händler gibt den Motor an einen anderen Händler, blöderweise wurden die Papiere bereits auf den abgesprungenen Kunden aktiviert. Es gibt noch viele andere Varianten, was passiert sein kann. Ohne dass der deutsche Importeur oder der holländische Importeur das verhindern kann. Grüße Totti
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#61
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#62
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Kurze Info aus meinem Bereich:
Laut EU Recht dürfen wir Garantieleistungen für unsere Produkte nicht länderweise beschränken. Sprich also ein ENDKUNDE aus DE muss die gleichen GA Ansprüche geltend machen können wie ein Kunde aus dem Land in das wir das Produkt ursprünglich geliefert haben. Wir haben auch oft die Situation, dass deutsche Kunden Ware in NL kaufen und dann in DE Garantieansprüche stelllen. Gewährleistung wäre ja ohnehin vorhanden, entfällt ja hier aufgrund der Insolvenz des Händlers.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#63
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#64
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Darum ist es auch gar nicht gerne gesehen, wenn ein ausländischer Importeur den hiesigen Markt bedient. Und dann soll der hiesige Importeur noch Garantien abwickeln? Nee, das passiert nicht. Gruß Totti
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#65
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Die Garantie gilt Europaweit
Und die Garantie gibt Suzuki. Und es ist völlig Egal ob ein Händler Insolvent ist. Man muss nur einen Händler finden der die Garantiea arbeiten durchführen möchte. Das Geld bekommt er dann von Suzuki. Viele Händler sind offizielle ind D ind zusätzlich Eu Händler. Sehe da kein Problem. Einfach im Kaufvertrag reinschauen.was da drinn steht. Oder für die Angsthasen. Reinscheiben Motor isz vom Deutschen Vertragshändler. Das Leben kann einfach sein. Aber aufpassen muss man halt. Gruss Roland |
#66
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das hört sich ja alles sehr professionell an. Woher hast du die Erkenntnis, dass es eine "Suzuki Garantie" gibt und jeder Händler diese, wenn er gewillt ist, einlösen kann? Was soll man denn bitte aus dem Kaufvertrag herauslesen können? Und was sollen denn bitte "Angsthasen" wo und wie reinschreiben. Hört sich für mich alles etwas diffus an.
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Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
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#67
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Suzuki ist eine seriöse Marke (Hersteller)
Falls da mal ein Schaden entsteht, welcher auf einem Fertigungsfehler entstanden ist, wird dem Kunden weltweit geholfen. Klar ist, dass die Werkstatt, wo der Schaden reklamiert wurde, die Garantieabwicklung bearbeiten muß. Diese weiß auch, aufgrund des Schadenbildes oder Werkstattinfos von Suzuki (Neusprech Rückruf) wie die Situation ist. Der Kunde zahlt erst mal nix bei einem seriösem Händler :sprich Werkstatt. soweit meine Erfahrung aus dem 2-Radbereich
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#68
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Der jetzige Besitzer ist nicht auf den Motor registriert. Das ist doch das ganze Problem um das es hier geht.
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Gruß Jan
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#69
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OK, dann aber konnte Susi die Registrierung vornehmen? Die Rechnung oft vorhanden.
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#70
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Wo ist das Serviceheft?? Zitat Auszug der Suzuki-Garantiebestimmungen: 6. Veräußerung des Außenbordmotors 6.1 Der Käufer ist im Falle einer Weiterveräußerung des Außenbordmotors berechtigt, seine Ansprüche aus der Garantie an den Zweitkäufer des Außenbordmotors abzutreten. Diese Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn der Zweitkäufer Eigentümer des Außenbordmotors wird und der Eigentümerwechsel im Garantie- und Service-Scheckheft eingetragen ist. 6.2 Ziff. 6.1 gilt entsprechend bei weiteren Veräußerungen des Außenbordmotors.
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Gruß Jan
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#71
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wo (k)ein Wille ist, ist (k)ein Weg.
So ein Garantie- und Service-Scheckheftli kann ja auch mal verloren gehe. So ein Papierli kann bestimmt neu ausgefertigt werden. Die Frage ist einfach: Will man sich mit sowas jetzt rumschlagen? oder einfach hoffen und geniessen, dass der Motor läuft...
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#72
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Der TE muss für sich selbst entscheiden, entweder darauf vertrauen, dass er ein Qualitätsprodukt gekauft hat und die Wartung irgendwie irgendwo machen oder ob er die Intervalle einhält und zum Fachhändler geht und auf Garantie/Kulanz setzt.
Grundsätzlich gilt die Werksgarantie europaweit. Grüße Thomas
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#73
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Ich persönlich würde mich hochgradig verarscht fühlen und das nicht so hinnehmen. Fakt ist: Sollte mit dem Motor irgendetwas passieren gibt es weder Garantie, Gewährleistung oder Kulanz. Das Serviceheft kann auch nicht neu ausgestellt werden da der jetzige Besitzer nicht bei Suzuki im System erfasst ist als jetziger Besitzer. Zitat Suzuki: 2.1 Ansprüche aus der Garantie bestehen nur unter den folgenden Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen: a) Die auf Seite 2 dieses Garantie- und Service-Scheckheftes abgedruckte Garantiekarte muss − von dem den Außenbordmotor ausliefernden autorisierten SUZUKI-Händler vollständig ausgefüllt, − mit dessen Firmenstempel und Unterschrift sowie dem Datum der Auslieferung an den Käufer oder, sofern der Außenbordmotor bei der Auslieferung an den Käufer bereits als Vorführmotor registriert war, dem Registrierungsdatum versehen und − vom Käufer unterzeichnet worden sein. Ferner muss der von SUZUKI an den Käufer per Post übermittelte Garantieaufkleber auf der Garantiekarte eingeklebt worden sein. Der nächste Punkt ist halt das man, selbst wenn man das Serviceheft jetzt hätte, nur die Standard 3 Jahre Garantie hätte. Die 5 Jahre Garantie sind hier eh nicht möglich. Zitat Suzuki: "Die 5-Jahres-Garantie der Suzuki Deutschland GmbH gilt nur für Außenbordmotoren, die von einem autorisierten Suzuki Marine Händler in Deutschland oder Österreich über Suzuki Deutschland geliefert wurden." Und die längeren Garantien als 3 Jahre für NL/Bel. gelten nur für Käufer als ebenjenen Ländern. So wie Totti-Amun schon geschrieben hat, kein Inändischer Distributor lässt sich einfach die Butter vom Brot nehmen.
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Gruß Jan
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#74
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Ich persönlich finde ich es ja wirklich spannend, dass wir alle wissen, wie der Importeur im Fall der Fälle reagieren wird
![]() Suzuki ist keine Hinterhofbude und Kundenzufriedenheit ist wichtig. Deswegen schrub ich Kulanz, die kann man gewähren, auch wenn nicht alle Garantiebedingungen erfüllt sind. Gut, dass wir uns wenigstens einig darüber sind, dass das Verhalten von Kaasboll eine Sauerei und inakzeptabel ist. Grüße Thomas
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#75
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In dem Fall erinnere ich mich an eine Freundin, die hatte wissentlich einen grau Import Audi gebraucht gekauft. Es hatte sich dann gezeigt, dass der viel zu viel Öl verbucht hat. Audi hatte in dem Zusammenhang eine aufwendige Reparatur gemacht. Dies hatte dann Audi auch bei diesem mehrjährigen grau importieren Audi gratis durchgeführt... Und es kommt also drauf an...
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