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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich habe den Thread schon verstanden , aber anscheinend möchtest du einfach dein Recht behalten. Sry, aber du kannst auf meine Argumente nicht kontern ausser mit deiner Webadresse.
Auch könntest du mal deine Art und Weise der Artikulation gegenüber anderen ein wenig bedenken. Denn ich bin nicht auf den Kopf gefallen oder gehöre einer dummen Minderheit an. Ich habe auch genau das selbe Recht hier meine Meinung zu äussern genauso wie du. Nur ich behandle dich mit dem nötigen Respekt und spare mir Ironische Bemerkungen. Da ich keine Lust mehr auf Spekulationen habe war es für mich das letzte Posting zum Thema Trailer hier. Ihr macht das schon. See you...
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Gruß Ralf |
#52
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Na ein Glück, das war wirklich anstrengend...puuuh.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#53
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Zitat:
es müsste als Probefahrt unter Last deklariert werden, wenn du von einem Händler ein richtiges rotes leihst wäre das sogar Steuerhinterziehung http://www.offshoreonly.de/phpbb/viewtopic.php?t=2794 |
#54
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Eckaat,
habe alles gelesen und mit dir gelitten! Denn auch hier benötigt man für ein Trailerkurzzeitkennzeichen eine Doppelkarte. Gruß Willy Geändert von Giligan (27.09.2007 um 22:51 Uhr) Grund: Schreibfehler
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#55
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Zitat:
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Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#56
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Im Gegenteil:
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#57
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Zitat:
Für die Überführung eines Sportgeräteanhängers benötigt man auch in Unna zu 100% keine Doppelkarte. Wenn Du doch eine benötigt hast, konnten entweder keine genauen Angaben zum Anhänger beim KVA gemacht werden, oder die Mitarbeiter dort waren falsch informiert.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#58
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Zitat:
Wenn nicht, dann braucht man ein KZ-Kennzeichen und ne Deckungskarte von einer Versicherung, für den Fall daß die Fuhre irgendwelchen Schaden macht. Wer deckt denn den Schaden sonst? Nochmal der Link: http://www.stva-ac.de/Dienstleistung...zzeitkenz.html Ich will allerdings nicht ausschließen, daß auf Zulassungsstellen auch Mitarbeiter sitzen, die ihre eigenen Gesetze gar nicht kennen. Das würde auch das Theater in diesem Thread erklären. Dann haste im Ernstfall aber den Zonk. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (27.09.2007 um 23:21 Uhr) |
#59
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Ecki, ich hab doch deutlich Sportgeräteanhänger geschrieben. Wenn es notwendig ist, diesen zu Überführen (aus welchen Gründen auch immer),
man alle Angaben zum Anhänger vorweisen kann, werden diese beim KVA vorort gleich ins Heftchen eingetragen, und der Anhänger ist über das ziehende KFZ mit haftpflichtversichert. Es muß sich nat. um einen Sportgeräte-Trailer mit Papieren bzw. Typschild und Rahmennummer handeln. Insoweit sind wir nat. vom Thema abgewichen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. Geändert von checki (27.09.2007 um 23:34 Uhr) |
#60
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Zitat:
Also ist das vorerst ein ganz normales Fahrzeug, welches nach § 16 STVZO bewegt werden darf. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (27.09.2007 um 23:53 Uhr) |
#61
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Mich hat man mit meinem Us Trailer vor kurzem angehalten , hatte deutsche Lichtleiste und Kupplung montiert - dazu eine 5 Tage Kurzzulassung . Haben sich fast eine Stunde lang beraten und wussten nicht so recht wie es weiter geht , Ergebniss war dann eine Anzeige und 50 Euro Bußgeld . Überführungsfahrt wäre erlaubt , aber auch wieder nicht wenn man keine Papiere hat usw. - da haben die selbst nicht mehr durchgeblickt . Fakt ist auch das sie die Weiterfahrt hätten verbieten können .
Andre |
#62
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Zitat:
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Wie ich weiter vorne schon schrieb: Es gibt natürlich Beamte, die in völliger Unkenntnis der Gesetze aus dem Bauch heraus solche Dinge entscheiden. Dagegen muß man sich wehren. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (29.09.2007 um 20:41 Uhr)
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#63
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Ecki,
Warum die 750 Kg
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#64
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Viele Amitrailer haben serienmäßig keine Auflaufbremse. Dann darf man sie -mit europäischer Kupplung versteht sich- aber trotzdem bis zum zulässigen GG von 750 auch ungebremst bewegen, bzw dem Gewicht, daß im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges als ungebremst eingetragen ist (sind meist 750 kg).
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (30.09.2007 um 17:11 Uhr)
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#65
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... ich belebe mal wieder diesen Thread. Habe nun fast alles durchgelesen und auch den §28 StVZO durchgelesen.
Folgendes Vorhaben: Abholung US Trailer inkl. Boot in Amsterdam, Überführung auf dem direkten Weg ins Lager US Zugfahrzeug mit US Zulassung und US Fahrer Trailer rotes Kennzeichen da bei dieser Kombination alle Bremsen und Lichter am US Trailer funktionieren, sehe ich gerade keinen Verstoß. Oder darf ein US Bürger keinen Trailer mit rotem Kennzeichen ziehen?
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Gruß Detlef |
#66
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Ecki hat Recht Rehabilitation nach 2 Jahren
Habe mir heute auch so einen Persilschein abgeholt Personalausweis und Versicherungskarte haben ausgereicht. Die freundliche Dame vom Amt hat mir noch empfohlen die Karte erst bei Fahrtantritt auszufüllen weil manchmal sehen die Autos in Natur schlimmer aus als auf den Bildern. Ging mir ja auch schon so. Wollte in Berlin einen Voyager kaufen und kam mit einem 5er BMW nach Hause |
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