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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Und?...Weißt Du was verlangt wurde?
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#52
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Hallo nordic,
ging um die Unterbringung zu Hause, die wollten den Tresor sehen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#53
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Der Schützenverein Eisenach sollte seine Website mal wieder aktualisieren. In der aktuellen Version des Waffengesetzes regelt der § 22 die Fachkunde von Büchsenmachern und Waffenhändlern. |
#54
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was bei diesem Thema mit seinen gummiartigen Formulierungen im Gesetzestext sehr leicht wäre....
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Geht ja schließlich um eine fürchterliche Massenvernichtungswaffe....... Gruß Norbert
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#55
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Hallo Norbert!
Die Gesetze in dem Fall sind wirklich sehr auslegbar. Ich fragte speziell nach dem Fall: Kleines Kajütboot, mehrere Tage unterwegs und dann Landgang in die nächste Pinte. Schon sind die Gesetzestexte nicht mehr klar. Ich darf die Waffe ohne Waffenschein nicht mitnehmen ,da es sich ja nicht um den Transport von zu Hause zum Boot handelt und auch nicht um den dort bestimmungsgemäßen Einsatz.. An Bord in ungesichertem Zustand darf ich sie auch nicht lassen. Was an Bord als gesichert gilt, ist so schwammig, dass man letztendlich nur mit einem Tresor sicher sein kann. An der Stelle fragte ich nicht weiter, da ich von meinem Gegenüber ja die Waffe eingetragen haben wollte.
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#56
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verabschiedet. Auf einer Informationsveranstaltung des DSV für Segel- schulen, die allerdings auch schon wieder zwei Jahre zurückliegt, wurde aber berichtet, dass man sich intern auf moderate Anforderungen geeinigt habe. So genüge ein per Schwenkriegelschloss [*] verschließbares Schapp als Aufbewahrungsort zumindest dann, wenn sich das Schiff in einem Sport- boothafen befinde, wo es ja gewisse Beschränkungen im Zugang gebe. Belem[*] Dieses Wort ist mir damals zum ersten Mal begegnet und so dauerhaft im Gedächtnis geblieben. |
#57
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War da nicht irgendwas mit getrennt aufbewaren von Waffe und Munition - jeweils in einem gesicherten Behältnis (Tresor)? Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#58
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Zitat:
Die Antwort liefert die AWaffV: § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition .... (11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen .... oder von Munition außerhalb der Wohnung, .... hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist. In den Absätzen 1 bis 8 werden die Tresore kategorisiert und die Aufbewahrung im allgemeinen geregelt. Nach dem Gesetz genügt es also unterwegs Sicherheitsvorkehrungen zu treffen welche in der konkreten Situation möglich sind. Verläßt man das Boot dagegen für längere Zeit (der Urlaub oder das Wochenende sind vorüber) muß man die Waffe und die Munition mitnehmen und zuhause in vorschriftsgerecht lagern. |
#59
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Ja, aber ich glaube das bezog sich auf die Aubewahrung Zuhause und für den Transport der Waffe und der Munition.
Würde auch wenig Sinn machen wenn die Signalpistole nicht einsatzbereit wäre - ist so als wenn man sein Rettungsbot erst zusammenbauen muß
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Gruß Carsten Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen. (Sokrates) SAR-Seenotruf 124 124 MRCC Bremen |
#60
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Zitat:
Grundsätzlich sind die Anforderungen an Lagerbehältnisse für Munition deutlich geringer als die für Waffen. Es genügt ein nicht klassifiziertes Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloß. Diese Bedingungen erfüllt jeder Blechspind. Das sind jetzt wieder die Aufbewahrungsregeln für zuhause, nicht für das Boot. |
#61
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Moin,
weil alles so super klar ist und weil die Behörde mich (und meine mit WBK, Sachkundenachweis usw...erworbene cal 4 Signalpistole) schon bis in das Ausland verfolgt hat, mit der Frage wie ich das Teil auf dem Boot aufbewahre, ob ich es denn auch überall fein deklariert habe, ob ich (mein Wohnsitz ist in Holland) es denn hier auch eingeführt habe.... und alles bitteschön schriftlich nachweisen..... hat mich der Zorn gepackt und ich habe das Ding bei der niederländischen Polizei abgegeben. Ab jetzt nur noch Signalraketen T2 usw. gruesse Hanse Geändert von jannie (11.12.2007 um 17:59 Uhr) |
#62
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Hallo Hanse,
es geht doch nichts über einen richtig gründlichen deutschen Beamten Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein |
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