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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Brauche ich jetzt auch noch einen Pyro-Schein???
Hallo,
da wir kein eigenes Boot haben und planen, bei Bedarf Boote zu chartern, habe ich mich in der letzten Zeit durch den dafür benötigten Scheinmarathon gehangelt (SBF-Binnen Segel/Motor, SBF-See, Bodenseeschifferpatent, SRC, UBI). Jetzt reichts erst einmal mit der Lernerei und Praxis ist angesagt. Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch als Charterer den Pyposchein braucht, weil man sonst bei Kontrollen Strafe zahlen muss, wenn man den Schein nicht vorlegen kann. Andererseits habe ich die Info, dass man den Pyroschein nur dann braucht, wenn man eine Signalpistole kaufen oder transportieren will, was ja für mich nicht zutrifft, da man im Notfall sowieso feuern darf (vorausgesetzt man weiß, wie es geht ). Außerdem sollen auf den meisten Charterbooten Leuchtraketen sein, die man einfach nur anzünden muss, ähnlich wie Silvesterraketen und dafür braucht es auch keinen Schein. Vielleicht könnte Ihr mir was dazu sagen? Ich habe keine Lust, diesen komischen Schein auch noch zu machen. Herzlichen Dank im Voraus ! Petra
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Grüße von Relax
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#2
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Momentan gilt das was Du irgendwo gelesen hast
Der Pyroschein ist nicht von Nöten, ich laß mich aber gern eines besseren belehren... Gruß, M. |
#3
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Schnell nachgereicht, der letzte Absatz ist wichtig:
Pyrotechnische Zusatzprüfung für Signalmunition und Signalwaffen Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist bereits die Verfügungsgewalt über eine Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Sachkundenachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl meist nur ein Stempelvermerk in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wird (der sog. Befreiungsvermerk). Andernfalls kann der Sachkundenachweis auf einer Karte bescheinigt werden. Die Ausbildung erfolgt meist im Rahmen der Ausbildung zum Sportbootführerschein See. Dort wird das Thema "Sicherheit an Bord" allgemein behandelt und kann dann vertieft werden. Wie bei allen Prüfungen des DMYV / DSV muss aber kein Kurs besucht werden. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln und der Signalpistole nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden. Die Theorie mit den Bereichen: - Rechtliche Grundlagen der Sachkundeprüfung - Handhabung von Signalwaffen und -munition - Waffenrecht - Handhabung von Signalraketen - Handhabung von Handfackeln und Rauchsignalen - Einschlägige Bestimmungen aus dem Sprengstoffgesetz mündet in einem Fragenkatalog. Voraussetzungen - Mindestalter 18 Jahre - keine fachlichen Voraussetzungen - ggf. Kopie des z.B. Sportbootführerscheins See o.ä. - Am Tage der Prüfung das Original des jeweiligen Führerscheins Derzeit können keine Pyro Prüfungen abgenommen werden, da der Prüfungsausschuss noch in Klärung ist. Gruß, M. |
#4
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Zitat:
Leuchtraketen muß man glücklicherweise nicht anzünden wie Sylvesterraketen, da zieht man an einer Reißleine. Soo viel kostet dieser Schein nun auch nicht. Und es ist nicht schlecht, wenn Du weißt wie die Dinger abgefeuert werden, ohne Dich selbst zu verletzen. mfG Götz Geändert von Götz (07.12.2007 um 10:11 Uhr)
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#5
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Und ich dachte, den Schein gibt es wieder und das mit dem Eintrag in den SBF-See wäre Asbach, irgendwann aus dem letzten Jahrtausend?
Bei meiner Ausbildung zum SBF-See hat man uns nur geraten, sich einen Kleinwaffenschein zu holen, und das wars. Fragezeichen über Fragezeichen...
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Grüße von Relax |
#6
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Was hat denn der " kleine Waffenschein" mit Seenotsignalmitteln zu tun?
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#7
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War es nicht so, daß ein Bedarf bestehen muß und der durch ein Boot nachgewiesen wurde?
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#8
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Nur zur beantragung einer WBK zum Erwerb einer Signalpistole Cal. 4 , für alles andere natürlich nicht.
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#9
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Ich hab mal im Waffenrecht zum Thema Seenotsignalmittel gestöbert und das hier gefunden:
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003, zuletzt geändert durch Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474), wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Ausbildungen im Sinne der Nummer 2 Buchstabe c können auch durchgeführt werden im Rahmen von 1. Ausbildungen, die mit einer zum Führen eines Luft- oder Wasserfahrzeuges berechtigenden staatlichen Prüfung abschließen, 2. staatlich anerkannten Berufsausbildungen der Luft- und Seefahrt. Der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde wird durch eine von der Prüfungskommission erteilte Bescheinigung oder einen Eintrag im Prüfungszeugnis oder der Fahrerlaubnis geführt.“ b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Eine Anerkennung des waffenrechtlichen Teils einer zum Führen eines Luft- oder Wasserfahrzeuges berechtigenden staatlichen Prüfung soll erfolgen, wenn die theoretische Ausbildung auf der Grundlage anerkannter Grundsätze, insbesondere eines zwischen Bund, Ländern und Verbänden abgestimmten Fragenkatalogs, stattfindet und die praktische Unterweisung im Umgang mit Seenotsignalmitteln durch sachkundige Personen erfolgt.“ Quelle: Bundesministerium des Inneren
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Gruß Carsten Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen. (Sokrates) SAR-Seenotruf 124 124 MRCC Bremen
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#10
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Hallo Petra,
kurz zusammengefasst: nur bei der Verwendung bzw. Gebrauch von Signalpistole oder Leuchtraketen benötigst Du den Pyroschein, der aber zZt nicht abgenommen wird. Für den Erwerb einer Signalpistole mußt Du außerdemden Bedarf nachweisen, etwa durch den Besitz eines Bootes. Gruß Jürgen
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Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht !
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#11
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Hallo,
ich besitze eine WBK mit Munitionserwerb und eine SigPi. Benötige ich dann auch noch diese pyrotechnische Prüfung Oder ist diese Prüfung nur zum erlangen der WBK nötig???
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#12
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Zitat:
ich kenne an der Ostsee keinen professionellen Vercharterer, der sich mit einer Signalpistole abgeben würde. Auf allen Charterbooten bei verschiedenen Ver- charterern fand ich stets an Bord einen Satz Notsignale vor, darunter auch die unter das Sprengstoffgesetz fallenden Seenotsignalraketen und Handfackeln, die sogenannten T2-Notsignale. Kein Vercharterer hat sich je um den Pyro- schein-/stempel gekümmert. Ich glaube eher nicht, dass das einer strengen Kontrolle standhalten würde, aber ich habe noch nie davon gehört, dass ein Charterer mit der oben geschil- derten Praxis Probleme bekommen hat. Geregelt ist das Thema der T2-Signalmittel für Inhaber von Sportbootführer- scheinen in § 1 (3) der 1. Sprengstoffverordnung. Interessant finde ich, dass keine Prüfung, sondern nur der Nachweis einer Einweisung gesetzlich vor- geschrieben ist. Belem
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#13
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Hallo Sepp!
Der Pyroschein ist nur für Signalraketen die über 100 m Steighöhe haben. Für die SiPi reicht der Sachkundenachweis und die WBK.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ Geändert von nordic (07.12.2007 um 16:07 Uhr) |
#14
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Zitat:
die SigPi schießt 300m hoch.
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#15
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Hallo Sepp!
Die SiPi und ihre Munition unterliegt dem Waffengesetz. Pyrotechnische Signale aber dem Sprengstoffgesetz. Normalerweise werden die Prüfungen zusammen abgenommen. Wenn Du aber nur eine WBK mit Munitionserwerb für Cal. 4 hast, darfst Du keine Pyrotechnischen Signalmttel der Klasse T2 erwerben und einsetzen. Wohl aber Deine SiPi. Stand: 1999
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#16
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Zitat:
Für die Signalpistole ist die Waffenbesitzkarte erforderlich, und dafür wiederum benötigt man Pyroschein/Sachkundenachweis, ein polizeilisches Führungs- zeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung und muss einen Bedarf nach- weisen, also ein eigenes seegehendes Boot. Ein Bedarf wurde früher auch bei regelmäßigen Charterern anerkannt, aber das scheint für die Zukunft fraglich zu sein. Belem
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#17
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Hallo Belem,
das heißt, die WBK ist höher einzustufen als der Pyro-Schein.
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#18
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Hallo!
Belem wollte damit wohl ausdrücken, dass der Pyroschein Voraussetzung zur Erteilung einer WBK ist. Das ist aber nur bedingt richtig. Als Mitte der 70 er Jahre die WBK eingeführt wurde, gab es einen Bestandsschutz und man konnte die WBK ohne viel Aufwand beantragen. Auch die Mitgliedschaft im Sportschützenverein reichte zur Beantragung aus. Damit konnte man aber keine Pyrotechnischen Signale der Kategorie T 2 erwerben.
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#19
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Hallo Karl-Heinz,
aber durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein bekommst du noch lange nicht den Erwerb einer SigPi einschl. Mun-Erwerb eingetragen.
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#20
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Das ist heute so richtig. Du hast doch aber geschrieben das Du eine WBK mit eingetragenem Munitionserwerb besitzt, aber keine Prüfung für den Schein abgelegt hast. Darum war ich davon ausgegangen ,dass Du unter die Altregelung gefallen wärest. Damals konnte man vorhandene Kleinkaliberwaffen und Signalwaffen die bis dahin frei erwerblich waren, eintragen lassen. Ich besitze meine WBK auch noch aus dieser Zeit.Die darin eingetragenen Waffen ,könnte ich heute nicht mehr eintragen lassen.
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#21
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Zitat:
auf die Ausgangsfrage bezogen sind die Belem`schen Angaben schlüssig. Und Relax muss ja von den aktuell gültigen Vorschriften für Leute ohne Zeugnisse mit Bestandschutz ausgehen. Ich selbst habe den Pyrokram vor etwa 5 Jahren gemacht, damals war die Signalpistole Bestandteil des Kurses und der Prüfung zum Sachkundenachweis wobei mit diesem wiederrum eine Voraussetzung -neben dem Bedarfsnachweis- zur Beantragung einer WBK gegeben war/ist. Aber ich entsinne mich dessen was Du geschrieben hast, da mein Vater noch in den Endsechziger Jahren ohne Probleme eine WBK beantragte und diese um die Signalpistole ergänzte. Ohne Knallscheine o.ä.
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Gruß Kai
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#22
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Damals hat ja auch der Besitz einer Signalpistole noch nicht die nationale Sicherheit gefährdet....
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#23
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Bei dem Wirrwarr, das hier in D mal wieder herrscht, blicke ich zumindest nicht mehr durch!
Ich besitze den "Nico Signalgeber", Steighöhe 80m, ist das Ding jetzt frei zu benutzen? Muß ich jetzt auch noch einen neuen Schein erwerben? Zu kaufen gibt's die Signalgeber doch im Fachhandel ohne irgendwelche Auflagen! Für die Beantwortung meiner Frage danke ich schon im Voraus!
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Grüße Thomas Geändert von T.R. (25.03.2014 um 12:26 Uhr) |
#24
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Der Nico ist frei. Aber mit seinen 80m Steighöhe eher etwas für Binnen und Küstennah.
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#25
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Danke Wolf!
Da ich nur küstennah in HR unterwegs bin, passt das schon! Gruß aus Mittelfranken (Oberasbach)
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Grüße Thomas |
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