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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Hallo zusammen
Ebay, ebay Im April 2005 habe ich für einen Bekannten einen VDO-Plotter über ebay verkauft. In dem Text habe ich die volle Funktion zugesichert,was auch korrekt war. Das Antennenkabel war etwa einen Meter vor dem Gerät zur Decksdurchführung getrennt worden. Das hatte ich nicht erwähnt, da es bei uns nach dem Verlöten einwandfrei funktionierte und für uns das keinerlei Nachteile hatte. Beim Vorbesitzer lief es auch schon drei Jahre an der See. ...... Standard-Ausschluss von Allem vereinbart, klar. Das Gerät ging für einen deutlich zu hohen Preis weg. Nach sechs Wochen, Mitte Juni meldete sich ein mir unbekannter Mensch, dass er das Gerät von meinem Käufer übernommen hat und er jetzt den Kaufpreis zurück möchte wg Mängel. Das habe ich natürlich abgelehnt. Jetzt kommt es: Es stellte sich später heraus, dass die Jungs zusammen eine 11m-Yacht in Spanien liegen haben und der Erstkäufer einen billigen Plotter besorgen sollte. Zur Abwicklung gegen mich wurden einfach alle Rechte an den Zweiten, einen Autohändler abgetreten. Nach einem ersten Törn haben sie wohl festgestellt, dass ein SW-Plotter nicht die Erwartungen erfüllt. Nach meiner Ablehnung zerrte man mich vor Gericht ( mein Bekannter hat alle Kosten getragen)und ich wurde zur Rückzahlung verurteilt. Bestätigungen eines VDO-Händlers über eine Überprüfung unmittelbar vor Verkauf( Software update neu etc, so blöd ist man noch) sowie eine ausführliche Stellungnahme zur Unbedenklichkeit einer Trennung des Kabels spielten keine Rolle!! Der Richter hat in dem gelöteten Kabel eine Nichtfunktion gesehen und eine angebotene Vorführung des Corpus delicti wurde abgelehnt. Hasta la vista Grüße Joachim
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#52
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Sollte, Thomas, sollte
Und zum Strafverfahren: Wir leben in einem Rechtsmittelstaat, nicht in einem Rechtsstaat Beweist sich jeden Tag auf's neue. Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't!
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#53
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Leider glaube ich,
das hier beide stillschweigend einen (etwas seltsamen) Vertrag eingegangen sind. Nämlich: Ich erzähl dir was und du kannst das glauben oder du lässt das du darfst das überprüfen, wenn du willst wenn nicht, ist mein Geschwätz von gestern hinfällig Ist ja so, dass, wer betrogen werden will oder dieses implizierend in Kauf nimmt, seine Rechtsmittel verspielt. Oder? Meine kleine Meinung (ehe sich hier einer dran reibt) Gruß Peter
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Ich bin kein Tourist, ich lebe so. |
#54
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@ elba - Joachim
bei dem ganzen ist bestimmt der Sachverhalt irgendwie nicht vollständig wiedergegeben oder dein Anwalt hat geschlafen (Beweisantrag) oder ihr hättet in Berufung gehen sollen (wenn die Berufungssumme erreicht war) Aber bei Gerichtsverfahren, die über Monate dauern spielt vieles mit, was in einem Forum nicht auf 10 Zeilen wiedergegeben werden kann |
#55
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Hallo Kurtle, auf jeden Fall habe ich Deinen Beitrag im größten Forum bereits auf Beobachen:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=330205162760 (PaidLink) War das gegenüber dem Verkäufer ein Spruch oder bist Du tatsächlich Jurist?
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan Geändert von dieguzzidieputzi (17.01.2008 um 21:53 Uhr)
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#56
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Zitat:
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Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX |
#57
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Tun sie ja auch nicht (wie du vermutlich weißt)!
Das wird ebay per Automatik auch nicht rausfiltern können! Wie gehabt, kein Kläger dann auch kein Richter. Aus Sicht des Verkäufers: Hat die Optionen der Kontrolle nicht genutzt, selber schuld. Aus Sicht des Käufers: Hat mich nicht korrekt informiert, also seine Schuld. Mag jeder beurteilen wie er will, aus meiner Sicht hat auch der Käufer eine Sorgfaltspflicht. Also überprüfen des Angebotes. Ist das hier geschehen? Gruß Peter
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#58
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Solange sich keiner beschwert..... Ist doch in Ordnung wenn er so noch an evtl. wichtige INFOS kommt.
Rene |
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Zitat:
aber mir stellt sich immer wieder die Frage nach der Fairness! Tätige ich einen Fehlkauf, dann muß ich als Entscheidungsträger damit leben. Wie auch immer ich das im Unternehmen dann rechtfertige. Mein Fehlurteil (und somit meinen Mangel) dann auf den Verkäufer zu übertragen, zeugt eher von echter Profilneurose. Aber, menschlich ist das, also müssen wir diesem begegnen. Hierzu gibt es mehr als genug Anleitung. Wurde ich gar übervorteilt, ist die Reaktion recht simpel und unterliegt dem Diktat der deutschen Rechtsprechung. Hier speziell hätte ich vermutet, das ein Übertragen der Rechte so nicht funktioniert und die Zusicherung der Funktionen ein (rechtlich) echter Faux Pax war. Bei Übernahme eine funktionsfähige Anlage vorführen und abzeichnen lassen löst eigentlich alle Probleme. Gruß Peter
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#60
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Zitat:
Weitere Pflichten ergeben sich nicht. Nach Erhalt der Ware ist auf offensichtliche Mängel zu prüfen, innerhalb von 6 Monaten sind versteckte Mängel zu rügen, allerdings unmittelbar nach Feststellung. Der Käufer hat also nicht vor Kauf die Ware zu prüfen, da hat er auch kein Recht zu. Die ebay-Anzeige ist Bestandteil des Kaufvertrages, sind dort vorsätzlich falsche Angaben gemacht worden, ist der Vertrag nichtig. Kann doch nicht so schwer sein, einen Joghurt machst Du doch auch nicht vor dem Kauf auf, einen CD-Player testest Du auch nicht vor Kauf und um im Preisrahmen zu bleiben, einen 3500 Flat-TV nimmst Du im Karton mit, die letzten Funktionen testest Du wahrscheinlich auch erst nach ein paar Wochen. Stellt sich dann raus, daß irgendeine angepriesene Funktion nicht vorhanden ist, würde niemand auf die Idee kommen, hättest Du ja im Laden vor dem Kauf alles austesten können. Ich halte die Rechtslage für absolut eindeutig, unter der Voraussetzung, daß die Angaben von Kurtle korrekt sind. Dies zu beweisen wird das Problem sein. Michael
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#61
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Zitat:
Mehr Sachverhalt war nicht. Der Anwalt meines Bekannten hat zu Beginn geraten den Plotter zurück zu nehmen, weil ebay eh alles Mist ist und sich der Streit darüber grundsätzlich nicht lohnt. Mein Bekannter ( ich aber auch)haben wegen der zuvor noch durchgeführten Durchsicht/ Update und der einwandfreien Funktion nie und nimmer am Ausgang des Verfahrens gezweifelt. Gleichwohl wäre mir das zu blöde gewesen, da ich von den ganzen Rechtsstreitereien nichts halte und entsprechend privat damit noch nie zu tun hatte. Ich habe es halt mit seinem Anwalt durchgezogen und er hat gezahlt. Gerätewert 350 Euro, Kosten 800 Euro. Ich habe mal ein altes Debeg versteigert mit dem Hinweis uralt und Modulation schwach. Der Berliner Käufer hat nach zwei Wochen reklamiert dass er es nicht repariert bekommt und sein Geld wieder möchte, sonst schlechte Bewertung und Anwalt.....Gerät hatte 45 Euro gebracht. Ich habe es zurück genommen und im nächsten Lauf brachte es 68 Euro. Einem ebenfalls Berliner Käufer habe ich einen gebrauchten Bosch-Schrauber verkauft. Er reklamierte die angeblich defekten Akkus, obwohl er doch wegen denen die Maschine ersteigerte, um seinen Schrauber wieder flott zu machen. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass ich alle ebay Artikel unauffällig markiere und auch zurück nehme ( siehe oben),aber wenn er mich verhumbsen möchte wir uns vor Gericht sehen. Danach kam nichts mehr. Ich habe seit Wochen einen Tauchcomputer und ein Abus Schloss liegen, bin aber noch nicht entschlossen,da ebay immer blöder wird. @Peter Du hast ganz klar recht, aber die Zusicherung der Funktion war für uns ok, der Plotter läuft heute noch und meine Beurteilungen sind 100%. Eine Übergabe scheiterte halt an der Distanz. Wir lernen halt alle immer wieder dazu. Die letzten Sachen habe ich imangeboten und teilweise sogar verschenkt, wenn ein Verwendung hatte. Grüße an alle Joachim
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Nö, die Idee von eBay finde ich immer noch super, viele Menschen haben es blöd gemacht.
Und wenn man den Rechtsbelehrungen der Medien folgen würden, dann würden Käufer erst bezahlen, wenn die Ware eingegangen und geprüft wurde und Verkäufer erst versenden, wenn der Kaufpreis gutgeschrieben wurde. Schon alleine mit diesen beiden Ratschlägen würde nicht eine Auktion mehr abgewickelt. Und m.E. ist die Auktion nicht Bestandteil des Kaufvertrages, sondern sie ist der Kaufvertrag. Bei meinen größeren Käufen und Verkäufen habe ich die Auktion zweimal ausgedruckt, auf dem einen bestätigt der Käufer dem Verkäufer mit der Unterschrift den Erhalt der ersteigerten Ware, auf dem andern der Verkäufer dem Käufer den Erhalt des Kaufpreises. - Fertig. Alle Fakten drauf. Ich war übrigens w/ eBay noch nie vor Gericht, wir hatten lediglich einmal ein Problem mit gebraucht als neu verkauft. Aber das war über Treuhand gekauft und somit war der Verkäufer ratzfatz sein Geld wieder Quitt und hatte die Ware wieder auf dem Tisch.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan
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[quote=dieguzzidieputzi;775215]Nö, die Idee von eBay finde ich immer noch super, viele Menschen haben es blöd gemacht.
.......so ist es. Alle Fakten drauf. Ich war übrigens w/ eBay noch nie vor Gericht, wir hatten lediglich einmal ein Problem mit gebraucht als neu verkauft. Aber das war über Treuhand gekauft und somit war der Verkäufer ratzfatz sein Geld wieder Quitt und hatte die Ware wieder auf dem Tisch. .....war bei mir in eigener Sache auch noch nicht der Fall und das bleibt auch so. [/quote] Es käme mir übrigens nie in den Sinn, ein Boot, Motorrad o.ä. über ebay zu kaufen. Und schon gar nicht das Teil abholen unter dem Motto "wird schon alles gut". Grüße Joachim |
#64
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Hallo Guido,
bevor Du Dein Boot irgend Jemandem verschenken willst, schick mir ne PIN, ich nehme es und mach Dir bestimmt keine Schwierigkeiten! Jürgen
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Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht !
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Zitat:
Ab der dritten Instanz hört das ,,gekasper'' bei Gericht auf. Meine Erfahrungen bei Gericht decken sich mit den oben beschriebenen. Man denkt man ist im falschen Film. Ich, und alle anderen(Zeugen usw.) binn aus der Verhandlung rausgegangen mit dem besten Gefühl und war der Meinung die Sache ist ausgestanden. Bis dann das Urteil kam, mit der Bründung, der Richter könnte sich das nicht vorstellen.Es gab jede Menge Beweiße und Aussagen zu meinen gunsten. Sei diesem Tag glaube ich nicht mehr an das deutsche Rechtssystem !!! Ich hatte das Gefühl als wenn der Richter die Sache einfach nur vom Tisch haben will ! MfG Michael PS es war keine Sache die mit Boot zu tuhen hatt.
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Vielen Dank für die vielen Meinungen.
Zur Vervollständigung noch die Geschichte drum herum. Wir haben das Boot bei ebay ersteigert. Nach den AGB von ebay muss der Artikel so beschrieben werden, wie er ist – also mit allen Vorteilen und auch mit allen Mängeln. Bei einem Motorschaden muss das Boot also als Bastlerboot oder mit dem Hinweis: Motor defekt eingestellt werden. Der Verkäufer wäre also verpflichtet gewesen, den Zustand des Motors vor Einstellen des Angebots zu prüfen. Vor Gebotsabgabe hat der Verkäufer telefonisch zugesichert, dass der Motor funktionstüchtig sei und damit sein Angebot bestätigt. Die Fotos suggerierten im Übrigen, dass das Boot in einem guten Zustand sei. Vor Ort sollte der Motor gestartet werden. Der Verkäufer hatte keinen Spülanschluss und gab vor, für Reparaturen und zum Spülen des Motors immer auf die nahe gelegene Ruhr gefahren zu sein. Zudem war es Dezember mit Minusgraden und wir nahmen an, dass der Motor bereits eingewintert war, so dass wir das Boot wie beschrieben mitnahmen. Dass man den Motor auch ohne Spülanschluss hätte kurz starten lassen können, war uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt (Laien). Am darauffolgenden Montag wollten wir das Boot dennoch starten. Wir hatten einen Spülanschluss von unserem alten Außenborder. Leider mit dem Ergebnis: ein festsitzender Motor. Wir ließen dies von einer Werkstatt überprüfen und ließen uns bestätigen, dass der Motorschaden schon vor Übergabe vorgelegen hat und dass es zu 100% ausgeschlossen ist, dass dieser noch gelaufen sei. Im Ölkreislauf hatte sich Salzwasser befunden, dass der Verkäufer mit einem neuen Ölwechsel zu vertuschen versuchte. Wir telefonierten sofort mit dem Verkäufer und wiesen ihn auf den Schaden hin. Er war nicht wirklich überrascht und schlug vor, uns einen neuen Motor zu beschaffen, weil diese zwischen 80,-- und 150,-- € kosten. Die schriftliche Zusage wollte er nicht abgeben. Da uns dass komisch vorkam, haben wir die Fotos genauer angeschaut und stellten fest, dass diese zweifellos vom Sommer 04 sind (Zulassungsplakette Kroatien gelb und dreieckig). Per sms teilten wir das dem Verkäufer mit und hörten daraufhin nichts mehr von ihm bis ein Brief ins Haus flatterte, in dem er mitteilte, dass der Beweis, dass die Bilder aus 06 stammte wäre, dass der Tower erst 06 aufs Boot gebaut wurde - dafür gäbe es Zeugen. In der Klageerwiderung führte er als Beweis, dass die Bilder aus 06 stammten an, dass auf den Bildern ein erst 06 gekauftes Fahrzeug zu sehen wäre. Im Übrigen seien die Bilder Fernaufnahmen und könnte über den Zustand des Bootes überhaupt nichts aussagen. Das Boot stand die ganze Zeit in der Einfahrt des Beklagten, ca. 1,5m von der Haustür entfernt. Warum machte er keine aktuellen Fotos? Der Beklagte erwiderte auf die Klage weiter, dass ich mich ihm, seiner Frau, seinem minderjährigen Sohn und einer weiteren Person bei Abholung des Bootes anscheinend als gelernter Automechaniker ausgegeben hätte und ich den Motor ja hätte gründlich prüfen könnte. Dass ich den Motor dann so mitgenommen hätte, wäre eben meine eigene Schuld. 1. bin ich gelernter Malergeselle (Gesellenbrief lag dem Gericht vor) und habe jetzt einen Haus- und Grundstücksservice (war dem Beklagten auch deutlich zu erkennen, weil wir das Boot mit dem Firmenbus abgeholt wurde). Wie er zu dieser Aussage kommt, weiß ich nicht. 2. war bei Abholung nur er zugegen. Frau und Sohn waren im Haus. Eine weitere Person gab es überhaupt nicht. In der Verhandlung dann las der Richter vor, dass das Boot 3 Jahre nicht mehr gelaufen sei. Wir könnten daher nicht davon ausgehen, dass es noch funktionstüchtig sei. Der Beklagte erwiderte, dass das Boot im Gegenteil 3 Jahre einwandfrei lief. Weiter sei der Gewährleistungs- und Garantieausschluss maßgebend. Das Boot könnte nicht zurück gegeben werden. Der Beklagte verlies den Gerichtssaal mit einem Grinsen – was ihm infolge dieser Verhandlung nicht zu verdenken war. Man könnte fast meinen, dass der Richter weder vor der Verhandlung noch während der 9-monatigen Urteilsfindung die Akte jemals gründlich gelesen hätte. Im Übrigen haben wir bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Betruges gemacht. Das Verfahren wurde mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Gruß aus Stuttgart und schönen Sonntag...
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Habt ihr eigentlich versucht euch vor dem Rechtsstreit im Guten zu einigen?
Das Boot an sich sieht ja gut aus. Der Motor wäre evtl. eh bald fällig gewesen. Möglicherweise habt ihr das Boot recht günstig gekauft... Ist denn der Verkäufer nicht bereit gewesen, einen Teil vom Kaufpreis zu erstatten, damit ihr in einen neuen (gebrauchten) Motor/Antrieb bzw. Reparatur investieren könnt? So kommt ja nie Freude am neuen Boot auf... Gruß Lars |
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Hallo !
Zitat:
Bring mir mal ein paar mit ! MfG Michael
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Hallo !
Habe gerade in einer Ebayauktion einen intressanten Satz gefunden. Zitat:
MfG Michael
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Tja die Schwaben.... ich arbeite dort nun seit 7 Monaten und muß sagen ich habe selten einen Volksstamm erlebt der sich so dermaßen selbst überschätz. " Wir können alles ausser Hochdeutsch".
Es tut mir leid was dem Kurtle da passiert ist...aber er war auch zu dumm..
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Grüße Michael
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Bevor ich mir da die Freude am "neuen" Boot vergällen lasse, hol ich mir einen B20 Motor, eingebaut und gut ist....
Mal ehrlich, was kann das Boot gekostet haben? Je niedriger der Preis, um so größer sollte die Vorsicht sein. Also ist wohl nicht nur eine Seite schuld.
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m.f.G. Alex aus dem Ösiland Humor ist wenn man trotzdem lacht... .....Mitglied der VDCS.... |
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Nicht EBAY ist schuld!-sondern die Geiz ist Geil Gesellschaft!
Die Idee von Ebay ist genial . Ich habe inzwischen über 5 Jahre ca.800 Transaktionen getätigt und nur einmal Arger mit einem Verkäufer gehabt. Der wurde allerdings sehr zugänglich als ich vor ihm stand! Anwälte leben in der Regel von der Dummheit der Menschen weil sie im Gegensatz zu denen die Lücken im Gesetz kennen. Gruß Dierk
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Hab jetzt nicht jedes Statemant durchgelesen und geb einfach mal meinen Senf dazu:
1. Vor einem anderen Richter wäre es anderes ausgegangen. 2. Keine Ahnung welche Argumentation der Prozessbevollmächtigte für die Klagepartei angeführt hat, aber da könnte es Versäumnisse gegeben habe. 3. Meines Erachtens ist die Artikelbeschreibung bei eBay unter dem Begriff "zugesicherte Eigenschaften" einzuordnen. In den vergangenen Jahren war die Rechtsprechung bei zugesicherten Eigenschaften einigermaßen eindeutig. Wenn dem nicht so wäre könnte jeder einfach den Haftungsauschluss reinschreiben und wäre raus. So gehts ja nicht.. Im vorliegenden Fall schließe ich mich einigen Antworten an und unterstelle eine Täuchungshandlung. In der 2. Instanz sollte das Urteil vom AG aufgehoben werden. Vielleicht hatte der Richter nur nen schlechten Tag. Für manchen Richter ist es teilweise unerheblich was im Gesetz steht, leider..
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#74
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von der zweiten instanz bin ich auch immer ganz begeistert,
die verzetteln sich nicht und , obwohl die auch keine ahnung von der materie haben waltet da der gesündere menschenverstand
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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deutsche Richter im Beamtenschlaf
Oh, das tut mir wirklich leid, was Euch da passiert ist. Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht, zumindest im Hinblick auf das Desinteresse und die damit verbunde Inkompetenz der Richter.
Aber wenn man den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung verklagt, hätte ich gedacht, dass es anders ausgeht. Allerdings auch nur dann, wenn der Richter die Beweise (die Ölgeschichte scheint mir ganz plausibel)entsprechend zu würdigen weiß. Wegen falscher Beweiswürdigung allerdings kann man dann in Berufung gehen. Ich würde alles einmal durchrechnen. Ich wünsch Euch, ohne wirklich helfen zu können- dennoch alles Gute, Hannes. |
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