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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Im Wassersportbereich ist EBAY nicht so einfach. Da treiben sich wirklich ein Haufen unehrliche Leute rum. Hab ich jetzt auch eingesehen.
Als EBAY-Glückspilz habe ich trotz der schönen gekauften Boote (heute kam das 2 m Schlauchi im Neuzustand an) auch wieder mal Pech gehabt. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=51514 Haben heute nachmittag in Anwesenheit eines AB-Schraubers und eines Rasentreckerschraubers vergeblich versucht, den kleinen Evinrude zum Dauerlauf zu bewegen. Hab jetzt dem Verkäufer die kostenlose Rückfracht und eine Teilrückerstattung der Kosten angeboten, ansonsten zimmere ich ihm ein "negativ" rein. Und da wir in 2 Wochen an der Seeplatte sind und ich keinen Bock mehr auf Experimente hab, macht den Job jetzt ein niegelnagelneuer 2,5 PS Johnson 4-Takter. Gerade gekauft. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#52
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Laß' mich raten, 480 Ois und ein 1 Liter Öl ist auch dabei ?
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#53
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Hab auch so einen. Läuft gut und sparsam. 1 Liter auf 24 km. Hab in 4 Tagen ganze 4 Liter Benzin verbraucht.
Bernd |
#54
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Zitat:
Vielleicht mal den Ebay-Namen per PN?
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler. |
#55
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Zitat:
grübelt Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#56
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Zitat:
An dem Motor ist bisher nichts krumm, es sind lediglich noch ein paar Fragen offen Gruß Andreas |
#57
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Ach so, das ist bei den kleinen Dingern normal. Hast mal so einen Impeller gesehen? Süüüüß !
Außerdem hab ich 2 Jahre Garantie. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#58
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Mischung 1:50 .. aber nimm ordendliches 2 taktöl - kein autokram ... nicht testen kann auch heissen das er kein tankanschluss hatte.
falls defekt ... verkaufst n halt bei ebay aber mehr als vergaser sauber machen und einstellen und die richtigen kerzen - mehr ist ja nicht dranne - vom baujahr so um 1990 .. wie hier ja schon mehrfach erwähnt ... |
#59
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Zitat:
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Gruß Georg www.rk-awacs-geilenkirchen.de Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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#60
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mmh..also..ich weiss ja nicht..aber ich würde schon einen anwalt aufsuchen..in seiner beschreibung steht doch super-kompression etc..die kann doch ein abgeschossener AB nicht habe..das ist ( trotz bastlerobjekt ) eine eigenschaft die der AB "NICHT" besitzt...
und wenn du eine rechtschutzvers haben solltest, dann würde ich den schritt machen..! versuchen kann man es...vorausgestzt die versicherung sagt die zahlung zu..den rest macht der anwalt..punkt..ganz einfache sache.. |
#61
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Ich denke, wenn ich dem Verkäufer meine "Beweise" seiner gewerblichen Tätigkeit vorlege, dazu noch ein Gerichtsurteil bezüglich der Gewerblichkeit von eBay-Händler (die zumindest vom Finanzamt) ziemlich eng ausgelegt wird und ihm in Aussicht stelle, seine Handelsaktivitäten beim seinem Wohnort bekannt zu machen, dann würde ich vermuten, dass er den Motor persönlich wieder bei mir abholen kommt.
Bei diesem Streitwert braucht man keine Rechtsschutzversicherung und auf keinen Anwalt. Gruß Andreas *edit* Dazu mal was aus einem BGH-Urteil Zitat:
So wie ich das verstanden habe, ist hier die Kompressionsleistung unvereinbar mit dem Zustand des Motors, da kann ich aus der Angabe der Kompressionsleistung schon eine Beschaffenheitsgarantie ableiten. Mehr zu dem Urteil kann ich Dir aus Copyrightgründen leider nicht geben. Geändert von boneman (29.05.2008 um 14:15 Uhr)
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#62
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Hauptsache der Typ liest hier nicht mit
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"Die Zeiten werden wieder schlechter. Es wird Zeit den Guertel des Nachbarn enger zu schnallen." [Harald Schmidt] |
#63
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Na und ? Wer hat den wen betrogen ?
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#64
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wie? bei dem streitwert brauch man keinen anwalt..??
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#65
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da er ihm aber ja allem anscheinen nach nicht antwortet ( zumindestens nicht via mail ) würde ich ( auch wenn es sich nur um 250 okken plus versand handelt) auf jeden fall einen anwalte einschalten..das hat immer sowas offizielles..
bei mir ging es mal um die erstattung von 200 euronen..also..das lief alles nur über den anwalt.. |
#66
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nee, dass ist Amtsgericht, da besteht kein Anwaltszwang.
Die Gerichtskosten mit 75 € und ggf. den gegnerischen Anwalt mit 75 € + USt reichen schon als Kostenrisiko. Abgesehen davon, dass der Gegner kaum einen Anwalt finden wird, der für 75 Euronen auch nur die Tür aufmacht. D.h. der trägt, falls er streiten möchte, ein viel höheres Kostenrisiko. |
#67
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Geiz ist Geil..
Da will einer was ganz günstig einkaufen das super funzt !!!?? Und wenn mann ein mist zugeschickt bekommt wo sogar noch dransteht Defekt sich dann beschwähren?? !!! Warum denn? Wenn ich sehe das einer Defekt überhaupt im der Beschreibung ERWÄHNT kaufe ich es gar nicht, und vor allem kein uralten Aussenborder der mir irgetwo mitten an der Donau verecken kann. Sofortkaufenpreise mit Preisvorschlag sind sowieso fast alle komisch, ich verkaufe und kaufe auch viel bei ebay und wenn einer ein schlechtes teil verkaufen will das wie der denkt bald totalschaden ist dann tut man Sofortkaufenpreis mit Preisvorschlag rein weil darauf die ebayanfänger immer drauf reinfallen wirden. 2 tens, wenn er 300 euro reinschreibt schlägt mann doch kein preis mit 250 euro vor !!! höchstens 80 euro dann wartet mann was er für ein gegenvorschlag macht oder sogar annimmt. Dewegen will ich mein boot nich in der bucht verkaufen sondern so. Das war meine meinung , kritik ist nicht unerwünscht
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by Micha |
#68
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Zitat:
mit dem niedrigen preisvorschlag handhabe ich genau so..da trennt sich nämlich die spreu vom weizen..wenn jemand das niedrige angebot als frechheit wertet und sich demensprechend auch äussert ( habe es schon ein paar mal erlebt ) dem würde ich eh keine artikel abkaufen.. @boenman : dann sollte eigentlich die androhung reichen..vielleicht |
#69
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Zitat:
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by Micha |
#70
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@gringofish...klar verstehe ich was du meinst..vielleicht habe ich gerade da ausnahmen getroffen ( ein paar artikel habe ich mir sogar vor ort anschauen können..und es war wie die antwort der verkäufer nur schrott...)
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#71
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Ich würde ihn trotzdem wegen Betruges anzeigen. Mit Hinweis auf die Dinge die Du schon vorher selbst in Erfahrung bringen kannst; ...bereits mehrere Motoren verkauft, evtl. Händlereigenschaft nachweisen...! Kostet Dich nichts und wenn die Sache clever bearbeitet wird, hast Du Chancen, dass ein Staatsanwalt Klage erhebt.
Auszug aus dem Betrugsparagrafen 263 StGB: ......daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält...... Die Zusicherung der guten Kompression ist eine falsche Tatsache bei einem Motor, der sich wegen eines Kolbenfressers nicht durchdrehen lässt. Die anderen Dinge wie ... keine Testmöglichkeit, darum Bastlerobjekt, sollen den bekannten Mangel verschleiern. Jedenfalls würde ich mir die Arbeit machen, allein für die Unverschämtheit. Hier möchte ich noch sagen, dass mir die Ansichten einiger BF'ler nicht gefällt. Sicher ist es blauäugig, sich auf ein solches Geschäft einzulassen. Aber Täter und schuldiger ist immer der Betrüger, nicht der evtl. gutgläubige Geschädigte. Grüsse vom Harz Robert
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