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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Hallo Herbert,
sorry, aber ich war gerade am Gardasee und hatte nur sporadisch mitgelesen. Thomas.R hat es in seinem Posting über die Vorbereitung zur SBF-Prüfung gut beschrieben. So ganz ohne Vorbereitung ging es weder bei mir, noch bei anderen, die ich kenne. Wenn Du also das schreibst was ich denke, oder das denkst was ich schreibe, dann wird es schon korrekt sein! Edwin hat die Kandidaten (und Motivationen) für einen Führerschein auch sehr nett beschrieben. Ich kann gerade von meinen Erfahrungen vom Gardasee berichten: BITTE IN D niemals eine Freigabe von einer Patentpflicht bis 40 PS! Das ist ja die Hölle! Da liegt man in Garda und geht in ein Cafe und leider war neben mir zu viel Platz, so dass alle 3 Minuten ein "Rent-a-Boat" anlegen mußte. Das rumst und kracht an dem Kai, mit der Bugreeling gegen die Mauer, ein Mann im Wasser, ein Boot zwischen den Bojen verhakt und das alles in einer halben Stunde. Am besten war jedoch der Fahrer, der seinen AB zu hoch getrimmt hatte. Natürlich kaum mehr steuerbar und selbst mit Vollgas kaum Geschwindigkeit. Ich deckte mal vorsichtshalber meinen Capo ab als er uns sein Heck zeigte! Trotzdem war es ein schöner Urlaub und wenn man genügend Abstand zum Ufer hält (so ca. 800-1000 Meter), dann kann man auch ganz entspannt fahren. Die "rent-a-boat" haben wohl eine Sondergenehmigung für die 300-Meter-Zone und tummeln sich auch fast nur dort!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#52
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Zitat:
Ja - hatte ich letztes Jahr auch! Habe in Sirmione am Steg festgemacht. Hinten Anker geworfen und vorne mit Leine befestigt. Wir kommen nach zwei Stunden zurück und neben mir auf Seeseite liegt auch so ein "Rent a boat", natürlich nur mit Leine zum Steg. Zwei Minuten davor kam ein Ausflugsschiff und hat 80 Meter weiter angelegt. Rumms.......rumms.....rumms.... war ja klar. Ich hab das Boot im Herbst davor aufwendig mit Gelcoat und Lack renoviert. Und der Vollidiot hat nichts besseres zu tun als mir zweimal so heftig an die Flanke zu knallen dass mir zwei sichtbare Blessuren bleiben. Zu erst wollte ich warten und mir den Blödmann kaufen. Nach fünf Minuten Wartezeit und Ärger im Bauch bin ich dann gefahren, weil die Debatte ja wohl nur noch mehr Ärger gebracht hätte. Der Schaden war in einer Stunde repariert, da wäre es nicht wert gewesen zwei Stunden am Steg zu warten und dann noch zu streiten. @ herbert Wenn ich Gelegenheit habe frage ich mal bei der Wasserschutzpolizei nach. Und auch beim Hafenmeister - dann sieht man gleich ob man wieder gegenteilige Aussagen bekommt. Thomas |
#53
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Schein
Vielleicht bekommst du auch raus warum
"Kroatische und Slowenische Bootsführerscheine die von deutschen erworben wurden haben in Italien keine Gültigkeit." Warum nur Deutsche ? Interessant wäre auch, was ist wenn ein Deutscher ein Österreichisches Patent FB2 - FB3 inkl. IC, hätte ob er damit fahren darf. wenn ja dann ist das ganze eine Schweinerei die meiner Menung nach rechtlich nicht in Ordnung ist.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit Geändert von herbert (15.08.2008 um 10:27 Uhr) |
#54
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Es ist vollbracht !!!!
Hab mich bei der Segelschule Mitterfelden zum Kurs angemeldet
10 Doppelstunden Unterricht waren die Folge. Am Chiemsee waren noch 3 Praxisstunden erforderlich. Ende April dann die Prüfung am Chiemsee. Gleich in der Früh die Prüfung für SBF-Binnen. Kurze Pause, dann die des SBF-See. Anschließend noch ein bisschen Praxisprüfung. Danach gabs ohne mündlichen Teil die beiden Scheine ausgehändigt. Bin schon sehr froh, dass ich mich für den "richtigen" Führerschein entschieden haben. Ein bisschen sollte man sich schon auskennen. Jetzt kanns endlich losgehen. Am 24. Juni gehts auf nach PAG. Schöne Grüße Christian, wegei1 |
#55
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Gratuliere zur bestandenen Prüfung und viel Spaß in/auf Pag!
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#56
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Gratuliere auch zur bestandenen Prüfung Habe die auch auf dem Chiemsee absolviert. Hat aber auch leider einen kleinen Nachteil, danach darf man dort nicht mehr Motorboot fahren
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#57
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Eine Möglichkeit günstig den SBF- Binnen und See zu machen ist folgende (so habe ich es gemacht):
1. Anmedlung zum Bodenseeschifferpatent http://www.bodenseekreis.de/251.html. Für die Praktische Prüfung den Zusatz See mit beantragen (kostet zusammen 90 € 2. Die Software von Manfred Fey auf dem Rechner durcharbeiten www.frey-software.de (kostet 12 €) 3. Je nach Kenntnisstand 2 bis 4 Stunden Praxis vor der Praktischen Prüfung nehem (Ich habe 85€ bezahlt) 4. Sich nach bestander Prüfung dann zur theoretischen Prüfung für den See über einen Verein anmelden Fragebogen lernen und fertig Man hat dann das Bodenseeschifferpatent, kann dieses einfach auf den SBF Binnen umschreiben lassen und macht zusätzlich ohne weitere praktische Prüfung den SBF- See. Alles unter 300€! Übrigens habe ich schon vorher auch das kroatische Patent B gemacht. Ich möchte diese Ausbildung bei Kapitano Mario in Senj nicht missen. Ich habe dort sehr viel über die Gefahren und das Fahrgebiet Adria gelernt. Es mag sein, dass der ein oder andere das koratische Patent gekauft hat. Mir kam es aber nicht nur auf auf die Scheine an, sondern ich wollte auch was für mein Geld lernen. Ich wünschte mir einen einheitliche internationale Regelung was die Ausbildung und das Führerscheinwesen angeht. Und noch ein Hinweis. Die Bundesregierung hat den DYMV angewiesen die Prüfungen zu vereinfachen um in unserem Land die Bootsindustrie anzukurbeln. Ab 2010 soll es für die theoretische Prüfung wie beim Bodenseeschifferpatent Multiple-Choice Fragen geben. Das finde ich viel gerechter damit ist man der Willkür des Prüfers nicht ausgesetzt. Ein Satz an die grauen Eminenzen: Fahren lehrnt man nicht durch Scheine sondern durch fahren; Und zur Versicherung in meiner Police steht sinngemäß, dass ich den für das Fahrgebiet erforderlichen Führerschein haben muss um Versicherungsschutz zu haben. Wenn in einem Land kein Führerschein benötigt wird, habe ich auch Versicherungsschutz ohne Führerschein. Geändert von angler1 (03.06.2009 um 22:49 Uhr) Grund: habe noch ewas ergänzt |
#58
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Zitat:
'Fahrgebiet' heißt bei den Versicherungsheinis nicht, in welchem Land Du fährst, sonder wie weit Du mit Deinem Boot (je nach Schein) von der Küste entfernt losfährst (resp. entsprechend Binnen). Und so viel ich weiß, besagen alle bilateralen Abkommen, dass Du den Schein haben musst, der in Deinem Land entsprechend vorgeschrieben ist - für in Deutschland zugelassene Boote und dafür abgeschlossene Versicherungen! Natürlich kann ich als Deutscher auch einen HR-Führerschein machen und mit Genehmigung der HR-Regierung in deren Gewässern rumfahren- aber wenn das nicht ausdrücklich vereinbart wurde, hast Du in diesem Moment keinen Versicherungsschutz! Du kannst natürlich für 'nen Appel und ein Ei in jeder HR-Capitaneria zusätzlich eine HR-Versicherung abschließen! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#59
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Ist das wirklich so? Normalerweise ist es doch umgekehrt. Erst See mit praktischer Prüfung und dann innerhalb eines Jahres Binnen ohne.
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ja!
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Zitat:
Auch zivilrechtlich muss man nicht seine Unschuld beweisen sondern einem muss die Schuld nachgewiesen werden. Zumindest in D (und nur da ist das Seeamt zuständig) ist nur der SBF SEE amtlich vorgeschrieben. Der Inhaber eines SBF SEE ist also qualifiziert das entsprechende Fahrgebiet zu befahren. Also kann das "Fehlen" nicht vorgeschriebener Nachweise nicht strafverschärfend gewertet werden. Im Straßenverkehr wird bei einem Linksabbieger, der die Vorfahrt eines Entgegenkommers nicht beachtet, auch nicht mangelnde Qualifikation vermutet. In beiden Fällen muss der Verursacher "büßen" und das nach den gesetzlichen Vorgaben, unabhängig irgendwelcher freiwilliger Weiterbildung. Auch grobe Fahrlässigkeit (Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Der Handelnde hat nicht beachtet, was in der Situation jedem hätte einleuchten müssen. klick mich) würde ich hier nicht sehen. Im übrigen muss die Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen, lediglich Vorsatz berechtigt sie zur Verweigerung der Leistung. Gruß Lutz P.S. kennt hier jemand einen Fall, in dem nach einem Seeunfall der alleinige Besitz des SBF SEE, ohne weitere freiwillige Scheine, als grob Fahrlässig gewertet wurde?
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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Ich bin sicherlich der letzte, der behauptet, dass man die (freiwilligen) Scheine braucht!
Auch habe ich nicht davon gesprochen, dass man mit dem Besitz dieser Scheine seine Schuld/Unschuld beweisen kann oder muss! Man muss aber sich sehr wohl die Frage gefallen lassen, ob man befähigt war, sich dort aufzuhalten, wo der Unfall passierte. Und da ist der entsprechende Schein eine Möglichkeit, dies zu beweisen! Und dies hat dann schon mit der Beurteilung der Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit zu tun! Welches dann letztendlich auch auf das Strafmass und den Versicherungsschutz sich auswirkt! Dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit zahlen müssen, halte ich für ein Gerücht - bin aber kein Experte. Ich denke, dass sie zwar dem geschädigten zahlen, sich dann aber das Geld vom Verursacher zurückholen! Aber dafür gibt's hier Spezialisten - Norman?????? Gruß Volker Jetzt sehe ich erst, dass Du ja auf Herbert geantwortet hast. Sei's drum, meine Meinung sag' ich trotzdem dazu. Bedenke, dass Herbert Österreicher ist! Ob da da deutsche Seeamt - oder etwas adäquates, zuständig ist, weiss ich nicht......
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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Zitat:
Beim ADAC kann man auch ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Das wird sich aber nicht auf Strafmaß und Versicherungsschutz auswirken. Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass es nicht negativ gewertet werden kann, wenn nicht mehr als das vorgeschriebene Befähigungszeugnis vorhanden ist. In meinem Versicherungsbedingungen steht als Ausschlussgrund nur VORSATZ, also dürfte es auch bei grober Fahrlässigkeit kein Regress geben. Letztendlich sollte man sich aber, unabhängig gesetzlicher Vorgaben, das notwendige Wissen und Können aneignen, geht es doch um das eigene Leben. Das deutsche Seeamt hatte Herbert in seinem Beitrag angeführt. In deutschen Hoheitsgewässer wird dieses für alle Nationalitäten zuständig sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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http://fotoalbum.vituskirche.de/bodensee.jpg |
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Zitat:
ich habe die Bestimmungen jetzt mal aus den BAVARIA Bedingungen rausgesucht. Da heist es: "Ziffer 4 Führerschein Vorraussetzung des Versicherungsschutzes ist, dass der Führer des Fahrzeuges, soweit dies amtlich vorgeschrieben ist, den erforderlichen Führerschein besitzt." Ich denke damit ist die Vertragslage klar. Geändert von angler1 (06.06.2009 um 09:45 Uhr) Grund: Rechtschreibefehler korrigiert |
#66
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Zitat:
Gruß Christian |
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Oh ich glaube das geht nur mit dem Bodenseeschifferpatent, da man hier optional bei der praktischen Prüfung den nautischen Teil für den Seeschein mit machen kann. Beim SBF- Binnen bin ich mir nicht so sicher ob da die praktische Prüfung anerkannt wird, ich glaube eher nicht dass das geht. Ich habe den SBF-Binnen durch die Umschreibung vom BSP erhalten.
Geändert von angler1 (07.06.2009 um 09:59 Uhr) Grund: Noch etwas ergänzt |
#68
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Eigentlich ist das Eingangsthema ja durch, aber da ich eigene intensive Erfahrungen dazu hab, möcht ich es noch einmal aufgreifen.
Ich hab vor 8 Jahren (hier in meinem Heimatland D) den SBF See und Funk geziehlt für einen geplanten Chartertörn in Kroatien erworben. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt 12 Jahre den SBF Binnen und ebenso lange Binnenerfahrung. Beim Lehrgang wurde darauf hingewiesen, das die Praxisausbildung eigentlich nicht ausreichend ist und der SBF See auch als "Familienversenkschein" bezeichnet wird. Ich habe dann auch bei meinem ersten Törn in HR zu spühren bekommen, wie leichtsinnig es ist, ohne ausreichende Erfahrung in solchen Gewässern zu fahren. Soetwas ist grob fahrlässig! Jeder Richter wird sich im Falle einer "Familienversenkung" den Nachweis erbringen lassen, das der Skipper ausreichende Erfahrungen hatte (Meilenbuch, Skippertrainings, weitere Befähigungsnachweise wie SKS, den ich grad mache). Nur SBF See, HR-Patent oder wie sie alle heißen allein, nützt dann nichts mehr. Daher rate ich heute jedem, viele Chartertörns später: Macht die Befähigungsnachweise in Euren Heimatländern und nehmt anscließend erst mal an entsprechenden Trainings teil. Angebote gibt es genug.
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Jörg |
#69
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Höre ich zum ersten Mal und halte das, mit Verlaub, für den größten Blödsin den ich je gehört habe.
Wie viele Freizeitskipper erwerben jährlich in D den SBF See und wieviel davon versenken dann ihre Familie. Rechtlich macht es m.E. keinen Unterschied ob "nur" der amtlich vorgeschriebene oder zusätzliche freiwillige Scheine vorliegen. Ich glaube auch nicht, dass freiwillige Scheine, Trainings, Chartertörns, ... bei schuldhaftem "Versenken der Familie" das Strafmaß beeinflussen. Außerdem halte ich es für selbstverständlich, dass man sich als Inhaber des SBF See, der in erster Linie für den Geltungsbereich der deutschen Seeschifffahrtsstraßen Ordnung gedacht ist, für einen Kroatientörn entsprechend der Besonderheiten des Reviers vorbereitet. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#70
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Zitat:
Wenn ich das mit dem HR Schein vergleiche da sind doch auch solche oder ähnliche Aussagen an der Tagesordnung. Zitat:
Eines ist doch sicher und das meinte Eddi II nach dem erhalt des scheines, egal welcher, bist du am Anfang. Eines kannst du mir glauben, bin in der Bootbranche tätig, man kann nicht wirklich eine allgemein gültige aussage abgeben. alle schreiben vom bootfahren und jeder meint ein anderes boot und es sind immer die anderen die sich falsch verhalten. Wer seine Praxis auf einem Sportboot mit AB erwirbt wird auf einem Charterschiff mit einer Maschine und Welle seine liebe Not haben. Zitat:
Zitat:
( Wenn wir ein Boot/Schiff verchartern bekommen wir eine Kopie vom Schein )
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
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Ich finde den Begriff "Familienversenkschein" maßlos übertrieben, hatte das bisher auch noch nicht gehört.
Ich kenne die Ausbildung für den HR-Schein nicht und hatte auch keine Qualitätswertung SBF-See/ HR-Schein vorgenommen. Das man mit einem frisch erworbenen Schein "am Anfang" steht habe ich ebenfalls nicht bezweifelt. Bezüglich der Selbstverständlichkeit einer Vorbereitung auf das jeweilige Revier: Zitat:
Wenn ich z.B. ein GPS-Gerät zur Navigation einsetze, dann setze ich mich vor Antritt der Fahrt mit der Funktionsweise und Bedienung auseinander. Auch mit dem Sinn der MOB-Taste (Navigation Frage 96). Das man vom SKS nicht dümmer wird ist auch mir klar, aber der "Persilscheincharakter" leuchtet mir nicht ein. Der Fragenumfang des SKS erscheint mir auch künstlich aufgebauscht. Wird man z.B. durch Kenntnis der Bedeutung der Abkürzung GPS und des Funktionsprinzips (Navigation Fragen 92 u. 93) wirklich zum besseren "Seefahrer" (siehe Seite 19) Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#72
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Zitat:
Aber oft muss man überspitzen, um auf bestimmte Gefahren hinzuweisen und genau das soll damit getan werden. Man kann als föllig unbeleckter in 4 Tagen diesen Schein machen in dem der praktische Teil darin besteht, mit einem kleinen Motorboot m. 15 PS AB auf einem "Ententeich" MOB-Manöver zu fahren. Dann kann man sich ein 12m - Schiff mit Diesel und Welle chartern und Seegewässer befahren. Keiner kann mir erzählen, dass er auf Seegew. noch nicht in brenzl. Situationen geraten ist, muss ja nicht gleich Lebensgefährlich gewesen sein. Dann richtig zu reagieren ohne noch mehr in Gefahr zu geraten bedarf Erfahrung die man nach Ablegen des SBF See noch nicht hat. Genau darauf wollte man uns in der Ausbildung hinweisen und genau so haben es mir meine Erfahrungen auch gezeigt.
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Jörg |
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Da wird dann mit 300 sm ohne eigene Verantwortung aber auch nicht besser.
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#74
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Nur der Statistig wegen - mein Ausbilder nennt den Küstenschein scherzhalber auch so. Ist offensichtlich doch verbreitet.
Bin (hoffentlich) kurz davor ihn zu erwerben. Ich denke mal er wird so genannt, da man mit dem Schein zumindest rechtlich befähigt ist alles zu fahren, was als Sportboot "durchgeht". Also alles was nicht gewerblich genutzt wird. Somit theoretisch auch eine 30m Yacht. Ist mir ohnehin ein Rätsel, warum der Schein nicht wie beim Binnenschein auch auf eine gewisse Größe des Bootes begrenzt wird -was sicher auch nicht helfen würde die Unvernunft einzudämmen... Ich zumindest werde wie damals nach meinem Binnenschein sehr lange lieber mit übertriebener Vorsicht agieren. Gruß, Erich
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Zitat:
Diese Profikreise leben dann sicher auch davon, den SKS als unverzichtbar zu verkaufen Zitat:
Nur Vorsicht ist immer angebracht. Wer sich seiner Fähigkeiten, der Möglichkeiten seines Bootes und der Besonderheiten des zu befahrenden Revieres bewusst ist wird sicher auch ohne SKS nicht zum "Familienversenker". Wer darf eigentlich die Meilen für den SKS bestätigen? Kann ich mir das selbst bestätigen, wenn ich die entsprechenden Meilen Skipper, Navigator und Steuermann meines Bootes war? Gruß Lutz
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