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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Mit dem Ding liegst Du bei ca. 15 ltr Diesel / 100 km Du hast ca. 250 € Steuer, wegen Gewichtsbest. ( also LKW ) und Versicherung war auch irgendwo bei 500 € richtig, oder was falsch oder vergessen
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#52
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15Liter bei normal fahrt ,20 Liter bei voller beladung (2to auf Pick Up und 4to dahinten Anhänger)auf 100km
Steuern 240 Euro und Versicherung 410 Euro alles im Jahr Also biliger kann man doch so nicht fahren für den Nutzen (und die Anschaffung bzw. Ersatzteilpreise sind heutzutage auch billig) Mein Einziges Problem er zieht keinen 12m Verdränger |
#53
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Versicherung nur Haftpflicht und als LKW dann mit 100 % ?
Steuer LKW Besteuerung ? Richtig Wenn ja : Hattest Du Prob. mit der Anerkennung beim Finanzamt
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#54
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Zitat:
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#55
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Versicherung mit Teikasko LKW 100%
Hab auch einen in der Firma (Vorteil für LKWs gewerblich kein Fahrtenbuch oder 1% Regelung und kann Reparaturkosten 100% Abrechnen) Finanzamt wollte nur ein Bild (wie schon Besprochen Kabine muß größer sein als Ladefläche) Beim Zulassen mußte ich ihn Vorstellen aber das wars auch schon
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#56
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sorry ein Fehler Ladefläche größer als Kabine
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#57
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#58
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Ich hole mal diesen uralt Faden hervor.
Bin gerade über eine Neuerung der Kfz Besteuerung gestoßen die hier im BF, glaube ich zumindest, noch nicht erwähnt wurde und hier ganz gut reinpasst. Vielleicht für den einen oder anderen ganz interessant. Gruß Helge Auf der Homepage vom Zoll ist folgende Information veröffentlicht: Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt) Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge. Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen. Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro
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#59
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Das ist im wesentlichen unter Pickup Fahrern bekannt, führt aber bei denen, die bereits eine Typisierung der Fahrzeuge mit BE Eintrag hatten, steuerlich zu keiner weiteren Entlastung.
Ich fahre selbst einen Wildtrak von Ford Der wesentliche Vorteil dürfte für Neufahrzeugkäufer darin bestehen, ihre Fahrzeuge nicht mehr auf BE umschreiben zu lassen, was bislang nur mit einem zu erstellenden Gutachten und neuer Zulassungsbescheinigung möglich war, wie bei meinem Ranger.
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Gruß Heinz, |
#60
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Dazu kommt das die Dieselpickups wohl eh eine sterbende Rasse ist.
Laut meinem Nissan Händler stellt Nissan, Ford und VW die Produktion der Diesel Pickups ein die schaffen wohl alle nicht die nächste Abgasnorm. Mercedes ist eh raus was mit Mitsu ist weiß ich nicht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#61
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Was soll man dazu sagen. Mein Ranger hat seit 2017 auch eine BE Zulassung. Das Leasing läuft im November aus. Dann steht ein neues Zugfahrzeug an. Zuvor hatte ich eine Custom Doppelkabiner mit Lkw Zulassung. Bei diesem wurde ich vom Fiamt, bzw. Zoll abgezockt und er wurde als PKW besteuert.
Da mit den aktuellen Änderungen ist mir auch neu, aber es würde bedeuten, dass ein Dpppelkabiener Bus mit Lkw Zulassung wieder interessant wird. Einen Ranger würde ich aktuell nicht mehr kaufen. Aber der 2021er RAM wäre cool. Leider passt er nicht so ganz ins Buget.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#62
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Zitat:
Wie kommst du auf den Aufwand? Ich hab meinen L200 (4Türer mit HT, bj2007) vor 3 Jahren umschlüsseln lassen auf N1G BE und zahl seitdem nach Gewicht. Hat bei tüv und Zulassung je 1/4 Stunde gedauert und insgesamt vielleicht € 120.- gekostet. Von nem „Gutachten“ konnte man da echt nicht sprechen.... Und für Neufahrzeuge eh Wurscht - die kommen ja schon in der neuen Fahrzeugklasse... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#63
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Ich habe nichts von "Aufwand" geschrieben, es war aber bei PickUp`s bislang so, dass diese Fahrzeuge auf BE mittels eines Sachverständigen-Gutachtens abgenommen werden mußten, damit wurde dann bei der örtlichen Zulassungsstelle eine neue Zulassung erstellt.
Bei meinem Fahrzeug hat das der Händler erledigt, so gesehen, hatte ich damit keine Arbeit, viele machen das auch selbst. Künftig fällt das flach.
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Gruß Heinz, |
#64
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Wie erklärt Ihr das bei einer Kontrolle, wenn Ihr kein EU-Kontrollgerät installiert habe?
Man kommt mit Trailer natürlich über 3,5T. Bei den Ausnahmen finde ich nichts Passendes.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#65
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Privat gefahrene LKW, und dazu gehören Pickup's, benötigen kein Kontrollgerät, desweiteren unterliege ich ja auch gegenüber gewerblich gefahrenen Nutzfahrzeugen nicht dem Sonntagsfahrverbot
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Gruß Heinz, |
#66
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Das hat mit dem Sonntagsfahrverbot nichts zu tun, aber mit dem gezogenen Sportanhänger schon.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#67
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Zitat:
Ich hab mit meinem ersten Pickup damals einem L200 die Strafe vorgezogen die hätte damals 400€ ausgemacht der Fahrtenschreiber knapp 2000€, Ich bin auch nie erwischt worden.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#68
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Privat geführte Gespanne unterliegen nicht der EU-Kontrollgerätepflicht.
Anders natürlich gewerblich geführte. Egal, ob Sportanhänger, Wohnwagen oder Lastenanhänger.
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Gruß Heinz, |
#69
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Zitat:
Also Ford F650 Pickup und 3,5t-Anhänger ...
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#70
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Privat geführte Wohnmobile auch darüber sind nicht Gerätepflichtig, aber das war nicht das Thema.
Ich glaube aber auch kaum, dass es wirklich viele nicht gewerblich zugelassene LKW über 7,5 T. gibt
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Gruß Heinz, |
#71
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Privat gewerblich 50/50 mit 1% Regelung.
Also der Picup ist über die Firma geleast, also in den Büchern drin. Es ist keine eingetragene Firma, sondern nur mit Gewerbeschein angemeldet. Folglich steht in den Fahrzeugpapieren nicht von Firma...., sondern nur mein Wohnort, so wie er in Perso steht. Mit Boot ist es natürlich immer eine Privatfahrt. Natürlich werden auch eigene produzierte Teile mit dem Picup transportiert. Zum Bearbeiten und zurück und ggf zur Auslieferung. Dafür gibt es die "Handwerkerregelung" aber leider nur im Umkreis von 100km LL. Gelegentlich kommt auch der eigene Käfer auf den Anhänger, klar gilt hier die Sonntagsfahrverbotsregelung. Aber ich Transportiere nie für Fremde oder im Auftrag. Hat jemand eine Idee, wie man für diese Konstellation um das EU-Kontrollgerät herumkommt?
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#72
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Zitat:
VW baut keinen Pickup mehr, will aber von Ford den nächsten Ranger dann als VW vertreiben. Ob und welche Diesel Motore künftig noch zum Einsatz kommen, ergibt sich sicherlich aus den Gesamtflotten-Werten der Hersteller. Da sich aber Pickup Fahrzeuge eher als Nischenfahrzeuge hier in Europa verkaufen, ist nicht von revolutionären Änderungen auszugehen. Mein aktueller Ranger verfügt über die SRC Kat-Technik und ist der sauberste, den es bislang gab.
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Gruß Heinz, |
#73
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Zitat:
Aber PKw ( SUV ) müssen leider auch ein EU-Kontrollgerät haben, wenn sie über 3,t kommen.
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#74
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Woran erkennt man das,
wenn in den Papieren die Privatadresse steht? Hat die BAG oder Polizei bei einer Kontrolle, zugriff auf die Daten vom Finanzamt?
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#75
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Zitat:
OHHH Je mehr ich versuche, mich schlau zu machen, desto undurchsichtiger wird es. Im letzten Jahr hast sich so einiges geändert.
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