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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Heinz, sei gefaßt drauf, daß der eine oder andere von denen doch noch eine Unterschrift von Vattern aus dem Ärmel schüttelt.
Manchmal vergißt man einfach was man so alles unterschrieben hat... Edit: Ich finde diese Aktionen ja sowas von beschixxen! Wie können diese Typen morgens in den Spiegel schauen? Oder wie in einem anderen Trööt gelesen: Was sollen deren Kinder eigentlich als Berufsbezeichnung des Vaters angeben?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! Geändert von Christo Cologne (12.03.2009 um 06:44 Uhr)
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#52
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Hallo Heinz,
ich arbeite in der Technik eines Callcenter, ich hoffe aber in einem besseren wie in den von Dir beschriebenen. Bei uns werden Geschäfte über das Telefon abgewickelt.(Bank) Hier zu muß sich der Kunde legitiemieren und das Gespräch muß aufgezeichnet werden. Dieser Aufzeichnung muß der Kunde zustimmen. Dieses passiert entweder per Vertrag für das Telefonbanking, oder, wenn kein expliziter Vertrag abgeschlossen wurde, per mündlicher Bestätigung am Telefon. Wir müßen nachweisen können, das der Kunde der Aufzeichnung zugestimmt hat. Also würde ich die Firmen die Euren Opa etwas erleichtert haben, erst einmal nach einer Unterschrift fragen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, und sie sagen, es wurde am Telefon zugestimmt, sollen sie Dir mal das Gespräch zur verfügung stellen. Ist in dem Gespräch nichts von einer Zustimmung zur Gesprächsaufzeichnung enthalten, noch einmal bei der Firma nach der Grundlage der Sprachaufzeichnung fragen, und auf das Datenschutzgesetz und Telekommunikationsordnung hinweisen. Bei uns kommt es des öffteren zu Situationen wo uns die Gesprächaufzeichnung geholfen hat. Meist wenn der Kunde Wertpapiere gekauft hat und der Kurs gefallen ist. ![]() Dann hat der Agent ganz plötzlich etwas falsch verstanden. Das ganze schützt uns und auch den Kunden. Ich hoffe, das Ihr aus der Nummer möglichst ungeschadet heraus kommt. Viele Grüße Olli |
#53
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Heute um 10.10 Uhr kommt im Deutschlandradio in der Lebenszeit ein Bericht mit Informationen zur Abwehr und was man danach machen kann über dieses Thema
Kannst du auf www.dradio.de im Flashplayer rechts sicher ab 11 Uhr nachhören Geändert von MachtSinn (13.03.2009 um 09:52 Uhr) |
#54
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#55
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die schreibarbeit der rückbucheungen lohnt sich bei der summe an kohle doch aber ...
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#56
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kurzes update:
nach Besuch der Polizei, Kripo, Verbraucherzentrale, Anwalt und Bank ergibt sich jetzt folgendes Bild: Wir haben die Bank schriftlich anweisen müssen, alle Buchungen bis zu 6 Monaten zurück zu buchen und werden dafür die Kosten tragen müssen. Wir haben einigen Anbietern, die sich in den letzten Tagen gemeldet haben um Schwiegervater als neues Mitglied zu begrüßen direkt die Kündigung geschickt. Mahnungen nach bereits erfolgter Rückbuchung haben wir mit Hinweis auf die nicht schriftlich erfolgte Wiederrufsbelehrung zurückgewiesen und vorsorglich nochmal allen evtl. abgeschlossenen Verträgen wiedersprochen. Telefonanschluss auf neue Geheimnummer umgestellt, Türschilder abmontiert. Jetzt warten wir auf die ersten gerichtlichen Mahnbescheide, denen wir auch wiedersprechen müssen und dann bleibt den Idioten nur die Klage gegen meinen Schwiegervater. Ich bin gespannt, wie viele von Denen sich darauf einlassen werden ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#57
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welche rückbuchungskosten will denn die bank haben ?
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#58
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die wollen nach Aufwand berechnen - sollen sie mal machen und dann sehen wir weiter
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#59
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es ist doch aber der fehler der BANK, weil ja keine schriftlichen einzugsermächtigungen vorlagen, also sollen sie gefälligst auch kostenneutral zurückbuchen.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#60
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...üblicherweise werden die Gebühren für die Rücklastschriften dem Abbucher in Rechnung gestellt. Es kann allerdings sein, daß aufgrund des längeren Zeitraumes (die letzten 6 Monate) Gebühren anfallen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#61
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Nee, bei Einzugsermächtigungen ist es höchstens ein Fehler der einziehenden Bank, nicht der Zahlstelle.
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#62
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Moin Moin ,
ich bin der Meinung mann sollte die ganze Telefonwerbung verbieten. Dan hört wenigstens mal diese Abzocker - Methode auf. Heinz , für Euch hoffe ich , das Ihr aus der Nummer gut rauskommt. Grüße Peter |
#63
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Bundestag beschließt Gesetz
Höhere Hürden für unerwünschte Telefonwerbung
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MfG, Marty. |
#64
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Ich hab mir jetzt was neues ausgedacht: Wenn "unbekannt" im Display steht, dann melde ich mich so: "Polizeistation Dierkow, Polizeiobermeister Meier, Guten Tach!"
Das müsst ihr mal ausprobieren! " Am anderen Ende: " Ähhh, ähhh, äääh, bitte vielmals um Entschuldigung, ich muss mich wohl verwählt haben!" ![]() Anscheinend streichen sie dann gleich die Nummer von der Liste, die Sacktreterei hat nämlich merklich abgenommen. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#65
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Aber es fehlt wieder der wichtigste Punkt, nämlich dass nur dann ein Vertrag zustande kommt, wenn es nach der telefonischen Anbahnung ein unterschriebenes Rückschreiben des Kunden gibt ! Hätt ich nie gedacht, dass ich den Grünen mal recht geben muss...
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#66
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ich melde mich immer mit
PATHOLOGIE - krankenhaus ...
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#67
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Sehe ich auch so. Erst wenn ich nichts machen muß, wenn so eine "Auftragsbestätigung" über einen angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrag kommt, kann das verbraucherfreundlich genannt werden.
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#68
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so, 3 Monate nach Threaderöffnung und dank der vielen guten Tipps aus dem
![]() Nach vielen Diskussionen mit der Bank konnten rund 5.000 Euro zurückgebucht werden. Das Konto wurde aufgelöst und das zurückgebuchte Geld gleich auf ein Sparbuch gelegt. Meine Frau übernimmt nun die Finanzgeschäfte unseres Opas komplett. Nach Rücksprache mit einem Anwalt der Verbraucherzentrale NRW haben wir ein paar nette Formschreiben aufgesetzt und erstmal alles gekündigt, abgewehrt, widersprochen etc. Parallel dazu wurde nun in einer ärztlichen Untersuchung der Verdacht auf Demenz bestätigt. Zur genaueren Diagnose und Erstellung eines Attestes sind Ende Juni Untersuchungen beim Neurologen angesetzt. Die zweite Mahnwelle haben wir dann mit Hinweis auf eine Generalvollmacht und der diagnostizierten Demenzerkrankung gekontert und siehe da - das zieht ![]() Es stellte sich heraus, dass sich hinter den rund 100 Gewinnspielanbietern etwa 10 "Firmen" verbargen. Von Denen haben die Meisten aufgegeben und eine Kündigungsbestätigung geschickt, einer hat ein Inkassobüro eingeschaltet, ein weiterer hat seinen Anwalt auf uns angesetzt. Es wird natürlich immer ein Telefonmitschnitt als Beweis des Vertragsabschlusses angesprochen, aber wir kontern das mit der Aussage, dass vor Gericht sicherlich auf diesem Mitschnitt zu erkennen sein wird, dass Herr B.... bereits starke Anzeichen der Demenz hatte ![]() Bis jetzt ist KEIN EURO mehr von uns in die Kasse dieser Aasgeier geflossen und ich bin zuversichtlich, dass "Inkasso" und "Anwalt" auch nicht den Weg des gerichtlichen Mahnbescheids gehen werden. Ich berichte dann in 3 Monaten mal wieder
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#69
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Super! Weiter so und haltet durch!
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#70
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update:
nach nun 8 monatigem Kampf gegen die Blutsauger haben wir es noch mit drei Inkassounternehmen zu tun die allerdings nicht aufgeben wollen. Einer von diesen *piieep* *piieep* hat jetzt einen Link und ein Passwort geschickt zu einer Internetseite auf der man sich das Gespräch mit meinem Schwiegervater anhören kann - leider ist diese Tondatei leer ![]() Das läuft dann so ab: - es komt eine Rechnung von "Gewinxxxx-24" - die Mahnung kommt von Firma "ABC" für das Produkt "Gewinxxxx-24" - das Inkassounternehmen mahnt für das Callcenter "XYZ" Man kann den Zusammenhang bestenfalls über die Kundennummer herstellen. Das oben angeführte Inkassounternehmen mit dem Link habe ich mir mal genauer angesehen. Der Geschäftsführer betreibt Gewinnspiele, Ahnenforschungs Webseiten mit70 Euro Jahresbeitrag im Kleingedruckten usw. Vorletzte Woche haben wir Strafanzeige wegen Betrugs gegen den GF gestellt (über den gibt es etwa 200 Einträge bei Google) ![]() Der Kracher ist allerdings, dass die Kripo uns sagt, wir hätten vor Gericht wohl die besten Chancen (bzw überhaupt nur eine Chance) wenn wir nachweisen können, dass mein Schwiegervater zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Gewinnspiele schon nicht mehr Herr seiner Sinne war ![]() Also haben wir uns diesen Umstand vom Neurologen attestieren lassen und nun werden wir den Weg einschlagen eine gerichtlich angeordnete "Betreuung" durch meine Frau zu beantragen. Damit wird meinem Schwiegervater im Prinzip die Entscheidungsfreiheit über sein Vermögen und seine Gesundheitsvorsorge abgesprochen ![]() Leider ist das der einzige Weg Ihn zu schützen ![]() Ich könnte töten wenn ich an diese Schmarotzer denke ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#71
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lass dich nicht zermürben ! dann wird alles gut.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]()
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![]() Zitat:
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Kommunikationsmittel haben wir "entschärft" - neue (geheime)Telefonnummer seit dem "Tag X"; Türschilder entfernt; Konto gesperrt und Neues eröffnet von dem er nichtmal die Kontonummer kennt.
"Betreuungs Anordnung" brauchen wir um die Geschäftsfähigkeit abzustreiten - das macht die evtl. anstehenden Verfahren für uns alle leichter und wir können "Opa" aus allen gerichtlichen Auseinandersetzungen raushalten. Die Betreuung hat meine Frau in Ansprache mit ihren 5 Geschwistern für sich beantragt, die älteste Schwester steht in dem Antrag als Ersatzbetreuerin drin. Wenn der "Ersatzmann" nicht benannt wird, stellt das Gericht einen und Der oder Die wird auch monatlich berechnet. In unserem Fall sind sich ausnahmsweise mal alle 6 Geschwister und mein Schwiegervater einig, dass es so laufen soll. Ich denke mal, das wird sauber durchgehen.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#74
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die Einrichtung einer Betreuung bedeutet nicht Geschäftsunfähigkeit
![]() Zur Geschäftsunfähigkeit bedarf es zusätzlich eines Einwilligungsvorbehalts, erst dann sind Rechtsgeschäfte des Betreuten abhängig von der Einwilligung des Betreuers. In dem Fall deines Schwiegervaters müßte ärztlicherseits rückwirkend bescheinigt werden, dass er zu dem Zeitpunkt der Rechtsgeschäfte nicht mehr geschäftsfähig war
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#75
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![]() Zitat:
![]() ![]() Es geht uns in erster Linie ja nicht um die Geschäftsunfähigkeit, das ist schon dadurch beschränkt, dass er meiner Frau die Kontokarte gegeben hat und das Geld auf Zuruf von meiner Frau bekommt die es dann von seinem Konto holt. Wir wollen ja nur vor Gericht beweisen, dass er aus dem oben genannten Grund zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht fähig war, die Tragweite seiner Entscheidung zu überblicken und das können wir besser wenn WIR die Auseinandersetzung führen.
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