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  #51  
Alt 17.08.2009, 19:58
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich hätte gezielt verbieten müssen, daß die Filmaufnahmen gesendet werden.
Das lese ich so nicht aus dem Gesetz.

§ 22 sagt : "nur mit Zustimmung"

Wenn du die nicht erteilt hast, ist die Veröffentlichung rechtswidrig.

Das die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, hat damit erst einmal nichts zu tun.

Gruß

Volker
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  #52  
Alt 17.08.2009, 20:12
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Das war auch mein Kenntnisstand - dann hieß es, es habe sich geändert, ich muß aktiv werden. Neue Rechtsprechung.
Ist mir ehrlich gesagt auch Pumpe, ich hab da nichts gegen.
Deshalb würde ich das Ganze jetzt gern dabei belassen, weil wir hier anscheinend alle nicht vom Fach sind und uns das nötige Fachwissen fehlt.

Gruß Torben
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  #53  
Alt 17.08.2009, 20:37
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Ich finde, man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen.

Der § 22 KunstUrhG ist ja nicht der einzig einschlägige §, die § 23 Abs. 1 Nr.2 und Nr. 3 gibts ja auch noch. Und danach hätte ich keine wirklichen Bedenken.

Die Frage, die mE hier Hauptrolle spielt, ist die der Erkennbarkeit der abgebildeten Personen.

Und na ja, ich weiß nicht, auf dem Bild ist ein Mann mittleren Alters mit Sonnenbrille zu sehen, wirklich zu erkennen ist der mE nicht.
Könnte David Caruso aus CSI Miami sein



Der zweite an Bord hat ne Glatze und ganz entfernte Ähnlichkeit mit einem Bekannten aus dem Forum, der es aber ganz bestimmt nicht ist. . Und das mit der Rettungsweste könnte auch ein auf den Hinterbeinen stehender Pudel sein.

Ich schreib das hier ein wenig flappsig, aber wegen der fehlenden Erkennbarkeit hab ich mit dem Bild eigentlich eher keine Probleme.

Ich glaube nicht, dass auf Grund des Bildes jemand sagen könnte, dass das Herr X und Herr Y sowie Kind Z auf dem Schlauchi "Tender to XYZ" ist.




PS: Das Bild oben ist auf Wikipedia verlinkt und steht insoweit unter der GNU-Lizenz
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Gruß Thomas
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Geändert von ToDi (17.08.2009 um 20:53 Uhr) Grund: ein kleines, aber entscheidendes "nicht" eingefügt
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  #54  
Alt 17.08.2009, 20:57
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Der § 22 KunstUrhG ist ja nicht der einzig einschlägige §, die § 23 Abs. 1 Nr.2 und Nr. 3 gibts ja auch noch. Und danach hätte ich keine wirklichen Bedenken.
Das Boot ist zentral aufgenommen worden, und damit kein Beiwerk.Und von einer Versammlung kann eigentlich auch nicht die Rede sein. Ich weiß daher nicht wie du auf § 23 Abs. 1 Nr.2 und Nr. 3 kommst.

Nun, mir solls egal sein, aber bei Copyright ist das Forum, zurecht, sonst schneller beim ändern.

Mir ging es ursächlich auch um das Denunziantentum. "Schaut mal, der wollte uns das Foto versauen"

Gruß

Volker

PS. Falls du tatsächlich das Kennzeichen nicht lesen kannst, kann ich dir gerne eine PN schicken; ich kann es gut erkennen.
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  #55  
Alt 17.08.2009, 22:48
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das Boot ist zentral aufgenommen worden, und damit kein Beiwerk.
Klar, das Boot ist das Hauptmotiv, darfs aber auch ruhig sein, wichtig sind die Personen:
§ 23 II Nr 1:
Zitat:
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Da wohl nicht nur du nen besseren Monitor hast als ich, haben wir mal sicherheitshalber die Markierung auf dem Schlauchi verpixxelt

Jetzt dürfte eine Erkennbarkeit wohl ncht mehr gegeben sein
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Gruß Thomas
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  #56  
Alt 18.08.2009, 10:21
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Ich möchte es jetzt auch dabei belassen, die Grundregeln sind alle die, die Beiträge gelesen haben mindestens ab jetzt bekannt, ob sich jemand daran hält ist seine Sache, ich denke auch unnötig weiter darüber zu debattieren.
Wie hat der Alte Fritz der Preussenkönig gesagt: Jeder soll nach seiner Fasson selig werden.

Zu Torben, wenn es nicht zu lange her ist, würde ich rechtlich dagegen vorgehen, das ist nicht rechtens, Du wustest zwar das Du gefilmt wirst, aber nicht das Du als Raser dargestellt wirst. Könnte bei einer Einigung Geld rausspringen. Sonst Gericht. So etwas finde ich persönlich eine Frechheit.
Gruß
Henrik
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  #57  
Alt 18.08.2009, 15:27
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Zitat:
Zitat von hede49 Beitrag anzeigen
Zu Torben, wenn es nicht zu lange her ist, würde ich rechtlich dagegen vorgehen, das ist nicht rechtens, Du wustest zwar das Du gefilmt wirst, aber nicht das Du als Raser dargestellt wirst. Könnte bei einer Einigung Geld rausspringen. Sonst Gericht. So etwas finde ich persönlich eine Frechheit.
Gruß
Henrik
Ich denke gar nicht dran. Ich rege mich nämlich auch über Pillepalle-Nachbarschaftsstreitigkeiten auf ünd würde mich mit solchen Leuten dann auf eine Stufe stellen, die immer gleich vor Gericht ziehen müssen.
Ich kann mit dem Beitrag leben, ein bisschen hatten sie ja auch Recht...

Gruß Torben
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  #58  
Alt 19.08.2009, 08:53
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Ich denke gar nicht dran. Ich rege mich nämlich auch über Pillepalle-Nachbarschaftsstreitigkeiten auf ünd würde mich mit solchen Leuten dann auf eine Stufe stellen, die immer gleich vor Gericht ziehen müssen.
Ich kann mit dem Beitrag leben, ein bisschen hatten sie ja auch Recht...

Gruß Torben
Hallo Torben,
es ist vieleicht falsch rübergekommen, ich war auch noch mit niemanden vor Gericht, und hasse das auch, aber mich wurmt das die Sensationsjurnalisten Menschen in der öffendlichkeit nach Ihrer Willkür blosstellen. Du fährst 5 zu schnell, und bist ein Raser. Das habe ich gemeint.
Gruß
Henrik
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  #59  
Alt 21.08.2009, 20:18
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Zitat von hede49 Beitrag anzeigen
Du fährst 5 zu schnell, und bist ein Raser.
Bei einer Messung hätte diese Ziffer nicht alleine da gestanden - sie haben korrekt berichtet...

Gruß Torben
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