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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Also der Thread wird ja immer seltsamer hier. Vor ein paar Tagen lag ein Gespann vor mir quer auf der Autobahn mit Reifenplatzer. Wird da jetzt auch versteigert ?
Der Faktor alte Reifen, verschlissene Bremsen, zermahlene Radlager,falscher Reifendruck, Übermüdung u.a. übertrifft doch die 10% Überladung bei weitem. |
#52
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Wurde angehalten und gefragt wieviel mein Audi A4 ziehen darf.
1800kg habe ich gesagt. Aber da stehen doch 2t auf dem Trailer hat einer der grünen gemeint. Ab auf die Waage!Tandem Trailer Beide Achsen ergaben 1290 Kg. Der eine Polizist meinte noch trocken ob ich zuviel Geld hätte mit 8Reifen unterwegs zu sein. Bei meinem neuen Gespann VW-Tiguan und 1800 Kg Trailer wird das so nicht mehr vorkommen.
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand |
#53
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Wer frei von jeder Schuld ist, der werfe den ersten Stein !!
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#54
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Ein 4 t Boot mit einem normalen Geländewagen?
Da kannst du mir schon mal ein paar Steine zuschicken.. Gruß Volker |
#55
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Gute drei Tonnen mit 2500 Kg Anhängelast Ein paar Tage später war die Karre auf 3320 Kg aufgelastet. Ohne Umbau, nur mit einem Stück Papier beim TÜV vorgefahren und eingetragen Daher nur einen halben Stein für mich
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#56
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Ich will ja kein Öl ins Feuer gießen, aber so weit mir bekannt ist wird die Stützlast zum Trailer gerechnet. Wenn dein Trailer 2600 zGG hat und dein Fahrzeug einen Stützlast von 140 KG hat darf das Ganze 2740 KG nicht überschreiten.
Ohne Toleranzen die sich aus irgendwelchen Gründen ergeben. Also zGG Anhänger + Stützlast des Zugfahrzeugs. So hat es mir die Pol auf der Raststätte erklärt als mein WW auf die Waage gezogen wurde. Wohne in NRW Tom
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Love me Fender
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#57
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Zitat:
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . |
#58
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Zitat:
habe ich früher auch immer gedacht. War aber mittlerweile bei der POL und die haben mir erklärt, das die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird. 2600 sollte nicht überschritten werden, aber in der Praxis dürfte die Toleranzgrenze - wo man auch noch weiterfahren darf und auch kein Bußgeld zu zahlen ist - bei ca. 2650 kg liegen? Viele Grüße von, Wolfgang |
#59
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So, hab mich nun bei den Kollegen schlau gemacht.
1. Die Toleranz der Waage ist von der Waage abhängig und ist an der Waage angegeben. Es handelt sich allerding nicht um Prozente sondern um Kg Angaben. Das können 10 kg Toleranz sein aber auch 50 kg. Aber auf keinen Fall Prozente des gewogenen Gutes. Je besser die Waage desto geringer die Toleranz. 2. Ab 2 % Überladung (bei Anhänger über 2 t) ist ein Verwarngeld wie oben schon aufgeführt in Höhe von 30,-€ fällig. Ab 5 % 80,- € zzgl Punkte. 3. Ab 10% Überladung bleibt alles stehen bis die Überladung entweder umgeladen oder ein anders Zugfahrzeug besorgt wurde. Bei deinem Beispiel eines Anhängers mit 2600 Kg zGG und 2800 Kg Gewicht würde es folgendes bedeuten: Nehmen wir eine mittlere Toleranz der Waage von 20 kg an, haben wir eine Überladung von 180 kg. Das macht dann eine Überladung von knapp 7%. Also 80,-€ zzgl Punkte. Darfst aber trotzdem weiterfahren (vermutlich). Ich denke auch bei der Versicherung wird dieses als Geringfügig angesehen, wenn die Poizei dich schon weiter fahren lässt. Als Tipp: Wird die Toleranz der Waage nicht abgezogen ist das Verfahren anfechtbar!
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Gruß Harry 2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler
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#60
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Hallo Harry,
besten Dank für die Infos. Mit nahezu leeren Tank und moderater "Abspeckung", komme ich auf ungefähr 2650 kg. Da dürfte die Welt in D noch in Ordnung sein. Bei längeren Strecken einfach noch Anker und Kette im Zugfahrzeug verstauen und das Gewicht liegt dann ziemlich genau bei 2600 kg! Viele Grüße von, Wolfgang |
#61
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Aber du denkst daran, dass idR nicht nur der Anhänger, sondern auch das Zugfahrzeug gewogen wird, ja? Also mal rechnen: was wiegen die mitfahrenden Personen, was das Gepäck, was kommt aus dem Boot noch ins Auto? Evtl. noch - neulich gesehen - 4 Fahrräder auf dem Dachträger. Und zu guter Letzt - was wiegt das Auto leer? Vergiss die Angabe im Fahrzeugschein, die ist zwischen etwas und dramatisch zu niedrig. Tanke voll und fahre mit dem leeren Auto auf die Waage
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#62
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Zitat:
Viele Grüße von, Wolfgang |
#63
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Dachte ich auch mal. Ich hatte einen Opel Movano, Leergewicht 1900 Kg, zGM 2800 Kg. Also 900 Kg Zuladung, richtig? Aus steuerlichen Gründen habe ich dann die beiden Sitzbänke mit einen Gewicht von je 60 Kg ausgebaut und den 9-Sitzer Bus zum 3-Sitzer umschreiben lassen. Für den Tüv-Prüfer kein Problem, aber er musste das neue Leergewicht ermitteln. Also auf die Waage und staunen: nach Ausbau von 2x 60 Kg = 120 Kg wog das Auto 1920 Kg mit halbvollem Tank! Er hat dann hochgerechnet, dass der Wagen mit vollem Tank leer 1950 Kg wiegt und das eingetragen.
Das heißt, dass das Leergewicht um ca. 170 Kg zu niedrig angegeben war! Oder andersrum, wer das Auto mit dem vermeintlich zulässigen, nämlich 900 Kg, beladen hätte, der wäre deutlich überladen gefahren ... Bei deinem Pickup mag noch ausreichend Luft sein, aber andere hier im Forum stellen ähnliche Überlegungen an und haben eine zulässige Anhängelast von 1300 Kg, also Golfklasse oder so ...
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#64
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...und welches Gesamtzuggewicht (Fahrzeug+Anhänger) ist im Zulassungsschein eingetragen? Da bleibt oftmals für eine zusätzliche Beladung des Zugfahrzeuges nichts mehr übrig.
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___________________ Gruß Werner |
#65
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Hallo Werner,
das maximale Gesamtgewicht der Kombination (gebremst) beträgt sagenhafte: 5950 kg! Abzüglich 2.600 kg (Trailer und Boot) und 2.000 kg für den PickUp, verbleiben 1.350 kg für die Zuladung im Zugfahrzeug! Viele Grüße von, Wolfgang
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#66
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Ich muss meine Antwort noch einmal revidieren. Hatte mir das Praxishandbuch für Überladungen wohl zu kurz angeschaut. Es gibt wohl doch noch eine Toleranz von 3% aber auch eine noch kompliziertere Berechnung der Waagentoleranz. Wundert mich nicht, dass sich kaum ein Kollege damit auskennt und auch mal falsche Aussagen dazu trifft (mich eingeschlossen)
Habe jetzt eine ausführliche Mail an einen der es wissen müsste geschickt und auch das aufgeführte Beispiel aufgeführt. Wenn die Antwort da ist werd ich sie mal wiedergeben.
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Gruß Harry 2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler
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#67
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Bei mir ist nur die Anhängelast eingetragen, kein Gesamtzuggewicht....
Gruß Willy
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#68
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das GZG steht manchmal auch nur am Typschild (z.B. bei Opel Omega)
das Thema hatten wir schon mal... http://forum.boote-magazin.de/archiv...hp/t-6899.html
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#69
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Zitat:
Gruss Roman |
#70
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Zitat:
Ja, ist so, und der Unterschied ist manchmal deutlich. Bei meinen Autos steht das auch nur auf einem Typenschild im Motorraum.
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Grüße von Herbert
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#71
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Bei aller Diskussion über den Toleranzbereich, nach meinen Erfahrungen lassen die Reifen oft keine Toleranz wegen ihrem Tragfähigkeitsindex zu (meist sind die doch total ausgereizt). Ich glaube nicht, das ein geplatzter Reifen wegen Überladung bei einem Unfall so einfach von Versicherungen ignoriert wird.
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Gruß Uli
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#72
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Hab 3500 hinten dran, ausgereizt bis zum letzten Gramm
(Eichwaage Kieswerk), und stehe dazu, aber an jedem Slip werden mir von Kollegen 4 to unterstellt, da lächle ich inzwischen müde drüber und gib nich mal mehr ne Antwort zu. Nicht alle die schwerer aussehen, sind es auch. Gruß Jürgen |
#73
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Jetzt bin ich völlig ratlos???
Offensichtlich wird die Stützlast doch vom Anhängergewicht abgezogen: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html Macht ja auch Sinn, da die Stützlast nicht den Trailer, sondern das Zugfahrzeug belastet! Für mein genanntes Beispiel würde es bedeuten, das eine Überladung erst ab 2600 kg (Boot und Trailer) plus Stützlast von 130 kg = 2730 kg beginnt! Viele Grüße von, Wolfgang
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#74
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Dem Anhänger ist es egal, wo das Gewicht drückt, ob auf die Achsen oder auf die AHK. Zulässiges Gesamtgewicht heißt, mehr darf der beladene Anhänger nicht wiegen. In dem Link steht auch nichts gegenteiliges ...
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#75
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Zitat:
So ist es….. -- z.B. Auto darf 1900 kg ziehen bei beiden: Stützlast: 100kg Gesamtgewicht Hänger: 2000 kg -- Das Gesamtzuggewicht: angenommen: keine Reduzierung! (steht meist nur auf nem Typenschild) Achslast Auto hinten beachten! -- Dann darf das gerade noch gezogen werden. Die 100 kg. Stützlast werden dem Auto zugerechnet! (da natürlich das Gesamtgewicht berücksichtigen) Der Hänger: darf einzeln gewogen: max. 2000 kg haben!
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Grüße von Herbert
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