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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 22.09.2009, 10:58
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Uwe:
warum klärt ihr das nicht im vorhinein das der Fahrer auch die GIBOs zu sichern hat, und wenn er das nicht will oder kann, wird er einfach nicht beladen.
Bei uns ging es sogar soweit, nun halt dich fest, das wir dem Stückgutfuzzi die ganze karre umladne mussten damit wir das sicher stauen konnten.
Bei uns ist alles 100% geregelt, leider aber
erst, nachdem wir eine Anzeige erhalten hatten
und wir von der Polizei aufgeklärt wurden

Bei uns steht auf die Ladepapiere folgendes:

Der Empfang des Materials sowie dessen verkehrssichere
Ladung gem. VDI-Richtlinie wird bestätigt.
Die Teile sind ordnungsgemäß verladen und mit Zurrmitteln befestigt.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges wird nicht überschritten.


Das wird von dem Fahrer und Verlader unterschrieben!

Das ist schon einige Jahre her und inzwischen
wissen die Speditionen, wie "brutal" wir sind

Meine Mitarbeiter müssen nicht mehr vor der
Verladung nach Sicherungsmittel fragen, das
wird schon vor dem Aufladen gezeigt

Ich schrieb ja im ersten Beitrag, dass ich ein nettes
Gespräch hatte und der Gesprächspartner war sich
über diese Vorschriften nicht im klaren Ich wollte
meinen Hinweis nur noch einmal durch unsere
Fachleute hier im bf bestätigt haben

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #52  
Alt 22.09.2009, 11:16
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Lieferkondition von FCA auf EXW ändern??

vor allem bei "Privaten" bzw. "Sprinterabholungen"....

LG Peter


p.s. ... nicht hauen, bei uns in Italien ticken die Uhren noch etwas anders...
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  #53  
Alt 22.09.2009, 12:00
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Nur um sicher zu gehen. Das ganze gilt doch nur im gewerblichen Bereich und nicht wenn ich als Privater eine Spedition beauftrage.
Oder???
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  #54  
Alt 22.09.2009, 12:04
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
...

Der Empfang des Materials sowie dessen verkehrssichere
Ladung gem. VDI-Richtlinie wird bestätigt.
Die Teile sind ordnungsgemäß verladen und mit Zurrmitteln befestigt.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges wird nicht überschritten.


...
Das ist auch wichtig, bei den meisten Verladungen habe ich zusätzlich auch Fotos machen lassen. Z.B. Stückgut oder Beiladung. (Ideal wenn mit einem Auslieferfahrzeug gleichzeitig abgeholt wurde , denn als es vom Hofe rollte war ja alles i.O. aber nach drei weiteren Kunden standen die GB wieder ungesichert auf dem Fahrzeug. Da sind im Falle eines Falles Fotos Gold wert.

Ein ähnliches Problem hat man als Auftraggeber, wenn die Fahrer unsere eigene (Rück-) Ware wieder z.B. an der Baustelle abholen. Dann ist er alleine vor Ort, und trotzdem bin ich Versender und Verlader. Zumindest die beförderungssichere Bereitstellung hätten unsere Techniker vornehmen müssen.... Ein schwieriges Thema um das sich viele drücken wollen.

Als Auftraggeber habe ich mir die Rückware und die Ladungssicherung genau angesehen und bin das auch nochmal mit dem Fahrer durchgegangen, er vertritt uns ja vor Ort und nach einer kurzen Zeit weiß man wen man schicken kann.

Gerade in dieser Hinsicht habe ich auch Schulungen mit Fahrern und eigenen MA durchgeführt, kein Fahrer ohne firmeninterne Schulung über Ladungssicherung hat von mir oder meinen MA Ware übergeben bekommen.

Stichpunktmäßig wurden Ladehilfsmittel (Gurte / Rutschmatten), Verkehrssicherheit (Lichtanlage / optischer Eindruck / Feuerlöscher / Verbandkasten), PSA (Sicherheitsschuhe, Handschuhe) und Papiere (Führerschein / Schulungsnachweis / Zulassung) in einem kurzen Protokoll festgehalten. Dieses Protokoll ging auch in Kopie an das beauftragte Unternehmen. Aufgetretene Mängel bekamen eine Frist zur Nachbesserung, schwere Mängel sorgten für eine "klassische" Leerfahrt.

Noch ein Wort zum optischen Eindruck....

Ein Fahrzeug für das ich mich bei meinem Kunden schämen muß, fuhr nicht für mich. Defekte Rücklichter / Blinker waren auch ein KO-Kriterium. Beulen habe ich je nach Umfang zugelassen und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Wegen dem KM-Transport mußten in geschl. Fahrzeugen auch eine Entlüftung verbaut sein bzw. ein Aufkleber an den Türen, dass keine Entlüftung eingebaut ist ().

Ebenso hatte ich bei Kurierverladungen immer Zeitdruck, was zur Folge hatte, dass die Kuriere immer mit mind. 3/4 vollen Tank auf den Hof fahren mußten.

Nur Qualität (Termintreue, ordentliche und saubere Fahrzeuge, gute, gut geschulte und deutschsprechende Fahrer, die auch mal mit einem Kunden vernünftig sprechen können, Tätigkeiten nach genauen Vorgaben, Ausrüstung nach Vorgabe) kostet Geld!

Das sehen viele Einkäufer und Controller beim Verlader wiederum nicht ein, die sagen irgendwann "Fa. Fährtdavon hat uns aber ein Angebot geschickt über 0,xx € / Last-km. Das ist ja vieeel billiger, können wir den nicht einsetzen?"

Nur können diese, meist nur 1 Jahr in der Branche aktiven Unternehmen, die o.a. Qualität dauerhaft gar nicht leisten. Meist hinterlassen diese Billigheimer nur kaputte Preise und eine verschlechterte Qualität und im schlimmsten Falle droht sogar mir selbst ein Kundenverlust. Der Fahrer ist, (auch wenn er kein direkter Angestellter des eigenen Hauses ist), trotzdem ein Aushängeschild des eigenen Unternehmens.

Man kann dies aber alles sauber vereinbaren und fordern, sofern man auch Willens ist, dies entsprechend zu bezahlen. Über den gewährten Preis bestimmt man die Qualität der Leistung als verantwortlicher Verlader und läßt sich nicht seine Qualität von den Preisen der Transportunternehmen vorgeben. Man erwartet halt eine exakt definierte Qualität und bezahlt dafür freiwillig einen Aufpreis. Teilweise halt bis zu 100% über dem günstigsten Preis.

Aber dann kann man die bezahlte Leistung auch einfordern und die Auftragnehmer überschlagen sich um den guten Kunden nicht zu verlieren.
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gregor

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  #55  
Alt 22.09.2009, 12:23
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Gregor,

von Anfang an oirdentlich zu arbeiten ist in dem Metier günstiger, billifer als teuer nachbessern.

Wissen späteens nach durchlitener Kostenrechnung auch die letzten Unternehmer.

Cooky kommt aus der Mithaftung nicht raus, solange er sich nicht entlasten kann.

Entlasten kann er sich nur wirklich wenn er strikt vorgeht und die Verladeangelegenheiten als auch die Ladungssicherung in irgendeiner Form in seine Qualitätssicherung mit aufnimmt.

Im Zweifel einfach mal die Polizei hinzubitten.

Sagt ein selbstständiger Spediteur, nähmlich ich.

Winke Winke.
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  #56  
Alt 22.09.2009, 12:24
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Nur um sicher zu gehen. Das ganze gilt doch nur im gewerblichen Bereich und nicht wenn ich als Privater eine Spedition beauftrage.
Oder???
Das kann ich mir nicht vorstellen, auch ein
Privatmann/frau wird im Straffall nicht weg
kommen

Im übrigen, ich finde es schon i.O., dass man
bei der Ladungssicherung hart durch greift.

Wenn ich mir vorstelle, ich fahre hinter einem LKW,
der Coils geladen hat, die 10-20 t wiegen können,
und plötzlich durch irgendein Umstand sich die
Ladung selbstständig macht, da wird einen ganz anders
OK, ein V8 MerCruiser, der von einer Ladefläche eines
Kleintransporter runter hüpft, hinterlässt auch Spuren

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #57  
Alt 22.09.2009, 13:45
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Wenn ich mir vorstelle, ich fahre hinter einem LKW,
der Coils geladen hat, die 10-20 t wiegen können,
und plötzlich durch irgendein Umstand sich die
Ladung selbstständig macht, da wird einen ganz anders
OK, ein V8 MerCruiser, der von einer Ladefläche eines
Kleintransporter runter hüpft, hinterlässt auch Spuren

Gruß
UWE
Nur mal als Beispiel:

Eine 80 kg schwere Ladung entwickelt bei 50km/h ein
Aufprallgewicht von 7700 kg !
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  #58  
Alt 22.09.2009, 13:45
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Das kann ich mir nicht vorstellen, auch ein
Privatmann/frau wird im Straffall nicht weg
kommen

Im übrigen, ich finde es schon i.O., dass man
bei der Ladungssicherung hart durch greift.

Wenn ich mir vorstelle, ich fahre hinter einem LKW,
der Coils geladen hat, die 10-20 t wiegen können,
und plötzlich durch irgendein Umstand sich die
Ladung selbstständig macht, da wird einen ganz anders
OK, ein V8 MerCruiser, der von einer Ladefläche eines
Kleintransporter runter hüpft, hinterlässt auch Spuren

Gruß
UWE
falls die unwissenden nicht wissen was ein COIL ist

http://de.wikipedia.org/wiki/Coil
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #59  
Alt 22.09.2009, 19:01
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Moin,
ich fahre einen Autotransporter und bin für die Ladungssicherung verantwortlich. Der Absender "an sich" auch.Wenn ich in Bremerhaven ohne Warnweste, Sicherheitsschuhe oder mit Muskelshirt in die Dipo gehe, bekomme ich keine Ladepapiere, so einfach ist das. Bei Daimler in Bremen gibt es Ladungskontrollen, bei VW in Wolfsburg nicht. Wir sind aber extra geschult und werden es regelmäßig jedes Jahr. Ich hole auch nachts von Kunden die Fahrzeuge (z.B. bei Raffay) ab und da ist kein Versender anwesend , also auch nicht verantwortlich.
Wenn ich von einem Privatman seinen Wagen abhole, kann man von ihm ja auch nicht verlangen, dass er die Verantwortung für die Ladungssiherung übernimmt. Genauso ist es, wenn ich als Privatmensch eine Kiste von einer Spedition abholen lasse. Da habe ich auch nichts mit dem Transport zu tun. Wenn ein Gewerblicher Ladung versendet, sollte man es rechlichtlich abklären, wer wievile Verantworung trägt. Und wenn ein Fahrer Ärger macht, hilft immer ein Anruf bei seinem Chef.
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Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #60  
Alt 22.09.2009, 19:30
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Zitat:
Zitat von nimmerland Beitrag anzeigen
Moin,
Wenn ich von einem Privatman seinen Wagen abhole, kann man von ihm ja auch nicht verlangen, dass er die Verantwortung für die Ladungssiherung übernimmt. Genauso ist es, wenn ich als Privatmensch eine Kiste von einer Spedition abholen lasse. Da habe ich auch nichts mit dem Transport zu tun. Wenn ein Gewerblicher Ladung versendet, sollte man es rechlichtlich abklären, wer wievile Verantworung trägt. Und wenn ein Fahrer Ärger macht, hilft immer ein Anruf bei seinem Chef.

Sehr gut erklärt .... genauso ist es, Privat greift nicht das HGB o.ä.,
aber wer ein Gewerbe ausübt, hat weitergehende Pflichten.

Du mußt auch deinen Sperrmüll nicht auf dem städtischen LKW sichern.
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  #61  
Alt 23.09.2009, 09:33
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"Du mußt auch deinen Sperrmüll nicht auf dem städtischen LKW sichern."

Na dann liess mal die STVO.

Viel Spass.
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  #62  
Alt 23.09.2009, 10:36
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Zitat:
STVO §22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeugund Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.


(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
  1. hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
    ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
  2. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

und nun?
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  #63  
Alt 23.09.2009, 10:39
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
"Du mußt auch deinen Sperrmüll nicht auf dem städtischen LKW sichern."

Na dann liess mal die STVO.

Viel Spass.
Da wäre ich platt wie ne Flunder, wenn ich den Sperrmüll sichern möchte.
Der wird bei uns hinten reingeschoben und dann kommt die große Presse.
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  #64  
Alt 23.09.2009, 10:42
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Ich galube er meinte kein klassisches Müllauto mit presse sondern nen schöde LKW-Pritsche (vllt noch mit Aufbau und Plane) zur Sperrmüllentsorgung
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Alt 23.09.2009, 10:43
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Hat Kollega überladen

Das überprüfen wir übrigens auch
Was er an Gewicht schon geladen hat
und ob er unsere Ladung dann noch
dazu laden kann! Da gibt es auch einige
Scherzkekse, Kleintransporter abgelastet
aber laden wie ein Großer

Gruß
UWE

23% zu viel. 10% darf er.

160 Euro für den Fahrer.
320 Euro für seinen Chef.
Und Beiden wird ihrem Punktekonto je 3 Punkte gutgeschrieben.
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Mit sportlichen Grüßen

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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #66  
Alt 23.09.2009, 10:51
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
23% zu viel. 10% darf er.

160 Euro für den Fahrer.
320 Euro für seinen Chef.
Und Beiden wird ihrem Punktekonto je 3 Punkte gutgeschrieben.
Und wenn ich als gewerblicher versender gar nicht sein Chef bin sondern ein Kunde
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  #67  
Alt 23.09.2009, 13:42
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da wäre ich platt wie ne Flunder, wenn ich den Sperrmüll sichern möchte.
Der wird bei uns hinten reingeschoben und dann kommt die große Presse.
Ja Wolf, mag sein, das Du richtig fühlst.

Aber welchen Unterschied solles machen ob im Strassenverkehr oder sonstwo die Ladung als Sperrmüll oder als normale Ladung abfällt oder Unfälle verursacht.

Frag mal die Grünen.

Winke, Winke, Lucky Boatman
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  #68  
Alt 23.09.2009, 14:57
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Ja Wolf, mag sein, das Du richtig fühlst.

Aber welchen Unterschied solles machen ob im Strassenverkehr oder sonstwo die Ladung als Sperrmüll oder als normale Ladung abfällt oder Unfälle verursacht.

Frag mal die Grünen.

Winke, Winke, Lucky Boatman
Watn nu mit STVO, du Scherzkeks
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  #69  
Alt 23.09.2009, 15:48
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
23% zu viel. 10% darf er.

160 Euro für den Fahrer.
320 Euro für seinen Chef.
Und Beiden wird ihrem Punktekonto je 3 Punkte gutgeschrieben.
Wie kommste denn da drauf

Ab 2% Verwarnungsgeld,
ab 5% Bußgeld mit Punkten,
ab 10% Verbot der Weiterfahrt ....
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  #70  
Alt 23.09.2009, 16:42
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Ja Wolf, mag sein, das Du richtig fühlst.

Aber welchen Unterschied solles machen ob im Strassenverkehr oder sonstwo die Ladung als Sperrmüll oder als normale Ladung abfällt oder Unfälle verursacht.
Du kannst ja die normale Ladung auch mittels Presse vorne verdichten, wo ist das Problem?
Da rutscht dann nichts mehr.
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  #71  
Alt 23.09.2009, 16:53
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Wenn Sperrmüll gepresst ist, ist es kein Sperrmüll mehr, oder?

Wenn er lose auf dem LKW steht ist er zu sichern.

Ist das so schwer?

Bis dann Ihr Ladungssicherer.
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  #72  
Alt 23.09.2009, 16:57
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Zitat:
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Wenn Sperrmüll gepresst ist, ist es kein Sperrmüll mehr, oder?

Wenn er lose auf dem LKW steht ist er zu sichern.

Ist das so schwer?

Bis dann Ihr Ladungssicherer.

Das hat dann aber der Müllman zu machen der meine alte Schrankwand aufläd und nich ich
Woher soll Lischen Müller oder Oma Gertrud wissen wie man eine schrankwand aufm LKW anständig zu sichern hat. das ist doch blödsinn.

Im übrigen warte ich immernoch auf den von dir genannten Verweis in der STVO wo steht daß ich als privater Versender (Wenn man Sperrmüllabholung überhaupt als versenden bezeichnen kann) für die Ladungssicherung verantwortlich bin.

Gerwerblicher Transport mal aussen vor.
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  #73  
Alt 23.09.2009, 17:15
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Zitat:
Zitat von Lucky Boatman Beitrag anzeigen
Ist das so schwer?
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Der wird bei uns hinten reingeschoben und dann kommt die große Presse.
Das frage ich mich auch.
Du hast mich wie oben zitiert und dann geantwortet, daß es sein mag, daß ich richtig fühle.
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  #74  
Alt 23.09.2009, 17:25
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Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Das hat dann aber der Müllman zu machen der meine alte Schrankwand aufläd und nich ich
Woher soll Lischen Müller oder Oma Gertrud wissen wie man eine schrankwand aufm LKW anständig zu sichern hat. das ist doch blödsinn.

Im übrigen warte ich immernoch auf den von dir genannten Verweis in der STVO wo steht daß ich als privater Versender (Wenn man Sperrmüllabholung überhaupt als versenden bezeichnen kann) für die Ladungssicherung verantwortlich bin.

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Spermüll ist herrenloses Gut, bzw. im Eigentum der Kommune.
Wer es einsammelt, muss es auch sichern .... komplizierter
ist es bei Privatverkäufen .... da ist man bei Übergabe mit-
verantwortlich.
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  #75  
Alt 23.09.2009, 17:34
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..... komplizierter
ist es bei Privatverkäufen .... da ist man bei Übergabe mit-
verantwortlich.
Wenn ich einen gebrauchten Bootsmotor mit einer Spedition versende, will die ihn wohl auf einer Palette verzurrt haben.
Der kommt dann mit einem Hubwagen und lädt ihn ein. Was er dann in seinem LKW damit macht, kann ich doch nicht mehr beeinflussen.
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