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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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ich frage mich, ob die gleiche Tabelle (siehe Bild) gilt wenn das Zugfahrzeug z. B. nur 1700kg ziehen darf laut Farhzeugschein, es sich aber um ein 2to Trailer mit 1900kg handelt. Weiß jemand das?
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#52
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Zitat:
Wenn durch den vorsätzlich überladenen Trailer ein Mensch stirbt, ok, ist tragisch, aber wird mit ca. 5-stelligen Summen geregelt. Jetzt wird dieser Mensch, gerade mal 18 Jahre, querschnittsgelämt oder total blind oder oder oder. Dann hst Du die Kosten für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, für laufende Heilbehandlungen über einen Lebenszeitraum von ca. 50 Jahren am Hals! Dann gibst Du Dir besser selbst die Kugel!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#53
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Soll die alte die gepostet wurde ersetzen und historisch festhalten.
Nochmal meine Frage anders: wenn der Anhänger schwerer als die Anhangerlast für das Fahrzeug ist, gelten dann die selben Bußgelder wie wenn der Anhänger/Trailer selber überladen ist? |
#54
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Moin,
steht doch da, PKW oder Anhänger. Ich glaube, zwischen Überladung der Fahrzeuge und Überziehung der Anhängerlast machen die keine Unterschiede. Also 1700kg um 200kg zu schwer, oder 1700kg um 200kg zu viel am Haken, kost meiner Meinung nach den gleichen Preis. Was anderes. Ich finde diese geradezu vorbildlichen Autofahrer einfach klasse! Aber ich frage mich oft, wie viele von ihnen in Foren das glanzvolle Vorbild mit erhobenem Zeigefinder abgeben aber im wahren Leben......schauen wir mal auf die harte Wirklichkeit. Der gute Uli....immer ein Vorbild bis er,...nunja, der Kumpel von ihm, der Uhrenschmuggler,....diese ältliche blonde Frau, Alice sowieso,....VW und andere Abgasbetrüger, immer auf Saubermann gemacht,....Menschen die uns regieren, die übervolle Kartei in Flensburg, die aktuellen Ergebnisse des angekündigten Blitzertages.....mehr fällt mir so spontan nicht ein. Nein, ich glaube diese Beteuerungen nicht, wie gut und ehrenvoll jemand ist und die Gesetze und Vorschriften buchstabengetreu befolgt. Willy
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