|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
wie ist das eigentlich, trailer 300kg überladen und versicherungsschutz ?
das Problem stellt sich sicherlich mal häufiger,
das boot ist schwerer als das maximale gesamtgewicht des trailers erlaubt. und nun kann ja mal was passieren...... wie verhalten sich die versicherungen wenn die gesamt einheit nicht passt ? versichern tun sie alle aber wenn es denn passiert ? was natürlich nicht passiert, oder ? gruß Jo |
#2
|
|||
|
|||
Wieviel Prozent sind es denn?
__________________
Beste Grüße John |
#3
|
||||
|
||||
ich wills gar nicht wissen!
von solchen Threads wird man krank ...
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#4
|
||||
|
||||
Und warum schaust Du dann hier rein wenn es Dich nicht interessiert??????
__________________
Gruß Peter Hymer 675 SL Bestline, ZAR 61, 150PS Yammi |
#5
|
||||
|
||||
Wenn die Überladung kausal mit dem Unfall zusammenhängt, dann kannst du in Regress genommen werden. Du musst dich immer fragen, wäre der Unfall auch passiert, wenn du nicht überladen hättest - dann ist die Versicherung verpflichtet zu bezahlen. ISt der Unfall wegen der Überladung zustandegekommen, dann muss die Versicherung zwar für den Schaden eintreten, du wirst jedoch regresspflichtig.
|
#6
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hallo, da muss ich jetzt mal einhacken: Nein, das Problem stellt sich nur dann, wenn einem das egal ist. Jeder weiß doch, was als Zuladung erlaubt ist. Entweder man lädt nur soviel ein oder man überlädt, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Ich habe extra einen größeren Trailer gekauft, um auch noch 350kg zuladen zu können, beim Wohnwagen war das damals genauso. Wer überlädt, der tut das eigentlich schon vorsätzlich, genauso wie derjenige, der 150 km/h anstatt erlaubten 100 km/h fährt. Wenn man erwischt wird, dann zahlt man ein Bussgeld, ab einer gewissen Größe gibt es zuätzlich noch Punkten. Ganz zu schweigen von der beschi... Situation, wenn Du dann auf einem Parkplatz Deine Sachen umladen darfst. Wenn was passiert, dann wird sich jede Versicherungung freuen, denn dann haben sie einen Grund, den Versicherungsschutz abzulehnen, wenn die Überladung ursächlich für den Unfall oder zumindest dazu beigetragen haben könnte. Für so ein Verhalten habe ich leider kein Verständnis, sorry. Gruß Axel
|
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
Soweit geh ich mit deiner Ausführung konform, nur nicht könnte sondern definitiv hat. |
#8
|
||||
|
||||
Hi !
Es handelt sich um eine Obliegensheitsverletzung. Wenn was passiert zahlt die Versicherung, steht die Unfallursache oder -folgen im kausalen Zusammenhang mit dem Übergewicht, kann man bis 5000 Euro in Regress genommen werden. Das Ganze geht bis maximal zwei Obliegenheitsverletzungen in Tateinheit (also max. 10.000 Euro). Sowas wie "Du verlierst den Vischerungsschutz" wird gerne propagiert, ist aber Unsinn. Gruß, Jörg Geändert von L0B0 (05.05.2010 um 15:27 Uhr)
|
#9
|
||||
|
||||
Egal wie oder was. Wenn der Trailer mit 300kg überladen ist, verlierst Du den Versicherungsschutz. Dein Gespann ist nicht mehr verkehrssicher.
Das gibt:
__________________
Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!" |
#10
|
||||
|
||||
Entsteht eine fahrlässige Verkehrsgefährdung durch die Ladung. Wird die Versicherung erst regulieren und dann das Geld zurück fordern.
Ich vermute: da zwischen 5-20% Überladung nur mit Punkten und Geld von der Polizei gehandet wird, ist ab 21% die Schmerzgrenze gebrochen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#11
|
||||
|
||||
Hi !
Ja, aber eingeschränkt (5000 Euro).. siehe oben. Gruß, Jörg
|
#12
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Wenn der Trailer 3100 kg wiegt und mit 300 kg überladen ist, ist das unter 10 %. Das gibt noch nicht mal Punkte in FL, sondern nur 10 EUR Knöllchen. Bei einem ungebremsten 600 kg Trailer wären es 50%. Ohne Prozentangabe ist alles Kaffeesatzleserei.
__________________
Beste Grüße John
|
#13
|
||||
|
||||
Bei Vorsatz oder Alkohol wird die Versicherung ihr komplettes Geld einklagen.
Die 5000€ gibt es, aber in anderem Zusammenhang.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (05.05.2010 um 16:00 Uhr) |
#14
|
||||
|
||||
OK, das mit den Obligenheitsverletzungen scheint tatsächlich zu stimmen und der Versicherer wird für den fremden Schaden aufkommen und sicher später Regress nehmen.
Aber: Die Kasko kann/wird die Zahlung verweigern, wenn das Mehrgewicht ursächlich für den Unfall war.
__________________
Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!"
|
#15
|
||||
|
||||
Zitat:
Also ich habe hier andere Beträge: 2-5% macht 30,- + 1 Punkt 6-10% 80,- + 1P 11 - 15% 110,- + 1P 16 - 20% 140,- + 1P 21 - 25% 190,- + 3P Gruß Axel |
#16
|
||||
|
||||
Zitat:
http://www.neelix.de/34stvzo.html
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#17
|
|||
|
|||
Deine Zahlen gelten für Anhänger über 2 t. Somit stimmen sie für das gewählte Beispiel (bis auf den Punkt bei bis 5%).
Meine Angabe gilt für Anhänger unter 2 t. Das ganze belegt, daß man ohne das Anhängergewicht zu kennen, einfach keine vernünftige Aussage machen kann.
__________________
Beste Grüße John |
#18
|
||||
|
||||
Ich habe eben nochmal gesucht und vermutlich hast du doch Recht.
Pro Vertragsregelbruch, kann 5000€ zurück gefordert werden. Aus dem Südstern:
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#19
|
|||
|
|||
Preisfrage: Wieviel kostet es, den zu kleinen Trailer zu verkaufen und einen größeren zu kaufen? Diese Summe ist mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich geringer als 5000€.
|
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
Da lässt sich sicher schnell was finden: 1. zu schnell gefahren 2. überladen 3. schlechte Ladungssicherung Wären schon 3x 5000,- = 15.000,- Mir wären schon 5.000- zuviel, darum lieber alles richtig machen. Gruß Axel |
#21
|
||||
|
||||
Da möchte ich mal im Falle eines Unfalles Mäuschen spielen.
Bei Überladung mit x Prozent, grober Fahrlässigkeit und Unfall frage mal Deine Versicherung, was sie davon hält. Da gebe ich Dir Brief und Siegel, das Du komplett in den Regress genommen wirst. Die 5000 sind sicher eine schöne Zahl, doch wage ich, diese Regelung für Bagatellen abzutun. Wenn nichts passiert verhalten sich die Versicherer gar nicht, um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen. |
#22
|
|||||
|
|||||
Zitat:
JK7000 hökert mit Trailerkomponenten. Vielleicht sucht er nur ein Argumentationskette um seine Kunden davon überzeugen zu können, den angemessenen Trailer zu kaufen. Und Überladung u.U. keine Bagatelle ist. Mein Rechtsempfinden sagt mir auch, die Versicherung könne alle Kosten zurück verlangen. Finden kann ich dazu aber nichts. Ein rechtssicher Hinweis könnte aber Klarheit bringen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#23
|
||||
|
||||
Hallo Jörg, die Frage war auf meinen eigenen Trailer mit Boot bezogen. Dies habe ich mir gerade zugelegt. Also laß Deine Unterstellungen - dies ist hier für mich privat.... Und überhaupt: Wer beißt hier wen??? Also wirklich - UNMÖGLICH!!!!!!
|
#24
|
|||||
|
|||||
Zitat:
8-o ???? Ok
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#25
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ich habe das von Jörg so verstanden, dass er Dich da eher unterstützt bei seiner Aussage. Lies das nochmal langsam in Ruhe und ohne Stress! - er meinte sicher, Du hast bessere Argumente (mit diesem obrigen Sammelsurium) einen größeren Trailer zu verkaufen... Nur wenns Dein eigener ist, und Du Trailer/Parts verkaufst, ist das ein kleines Armutszeugnis - findest das nicht? Dann hätte ich lieber die Kundenversion gewählt ist ja wie wenn mein Frau fettige Haare hätte .... BÄHHHH
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
|
|
|