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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #751  
Alt 20.02.2013, 22:39
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
I...
Denn kein einziger kommt dann in den Genuss.

...
Mein Senf dazu:
Für HR steht das, soweit ich weiß, noch nirgends schwarz auf weiß und veröffentlicht.
Bei Slowenien waren einige, wenige aus meinem Bekanntenkreis davon betroffen, die mit ihrem Boot in SLO blieben.

Dort war die "8-Jahres-Frist" eine Kombination aus "Amnestie und Schwamm-drüber mit Damoklesschwert", also jedenfalls alles andere als Rechtsicherheit schaffend:
Keine Versteuerung, keine Fragen, keine Bürokratie. Aber im Gegenzug auch kein Nachweis oder "Entlastungsschreiben" nach der Art: "Dieses Boot wurde zur Binnenware" oder gar (wie auch?) ein MwSt-Nachweis.
Daher droht(e) theoretisch bei jedem Ausflug nach Italien die Nachversteuerung dort, praktisch aber solange nicht, solange man seinen Liegeplatz in SLO behielt und den "Marinanachweis" hatte, dass man ja in SLO liegt.

Von diesen Bekannten hat aber seither noch keiner darüber berichtet, dass er - auch nicht in der Zeit nach EU-Beitritt aber vor Schengen - jemals von Italienern oder Slowenen dahingehend kontrolliert worden wäre.

Ich vermute (!), dass die Regelung (formell oder informell) lautet/lauten wird:
"für Boote älter als 8 Jahre interessieren wir uns steuerlich nicht, weder in I, noch SLO, noch HR, sonst nimmt das kein Ende."

Mag sein, dass das für bestimmte Konstruktionen nicht so gehandhabt wird, aber die "Eigneryacht", wo eine Privatperson in den Papieren steht, denke ich, wird man offenbar auch in HR in Ruhe lassen ...
Spekulation
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Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #752  
Alt 20.02.2013, 22:45
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Mein Senf dazu:
Für HR steht das, soweit ich weiß, noch nirgends schwarz auf weiß und veröffentlicht.
Bei Slowenien waren einige, wenige aus meinem Bekanntenkreis davon betroffen, die mit ihrem Boot in SLO blieben.

Dort war die "8-Jahres-Frist" eine Kombination aus "Amnestie und Schwamm-drüber mit Damoklesschwert", also jedenfalls alles andere als Rechtsicherheit schaffend:
Keine Versteuerung, keine Fragen, keine Bürokratie. Aber im Gegenzug auch kein Nachweis oder "Entlastungsschreiben" nach der Art: "Dieses Boot wurde zur Binnenware" oder gar (wie auch?) ein MwSt-Nachweis.
Daher droht(e) theoretisch bei jedem Ausflug nach Italien die Nachversteuerung dort, praktisch aber solange nicht, solange man seinen Liegeplatz in SLO behielt und den "Marinanachweis" hatte, dass man ja in SLO liegt.

Von diesen Bekannten hat aber seither noch keiner darüber berichtet, dass er - auch nicht in der Zeit nach EU-Beitritt aber vor Schengen - jemals von Italienern oder Slowenen dahingehend kontrolliert worden wäre.

Ich vermute (!), dass die Regelung (formell oder informell) lautet/lauten wird:
"für Boote älter als 8 Jahre interessieren wir uns steuerlich nicht, weder in I, noch SLO, noch HR, sonst nimmt das kein Ende."

Mag sein, dass das für bestimmte Konstruktionen nicht so gehandhabt wird, aber die "Eigneryacht", wo eine Privatperson in den Papieren steht, denke ich, wird man offenbar auch in HR in Ruhe lassen ...
Spekulation

Hi Andy,

jaaaaa....so macht das wieder Sinn
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  #753  
Alt 20.02.2013, 22:51
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Für HR steht das, soweit ich weiß, noch nirgends schwarz auf weiß und veröffentlicht.
Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Sehr gut, endlich Licht im Schacht
Nur noch ein Fallbeispiel und dnan gebe ich Ruhe, versprochen


Boot Bj.: vor 2000
Boot unter D-Flagge steurfrei seit Baujahr in Hr, ab 02.2013 Ummeldung auf Hr-Papiere (egal wie), Boot ist dann beim Eintritt in Eu sauber
weil 2013-X = >2000 ergibt.
Ist es egal seit wann ein Boot HR-Papiere hat? Oder ist es nur aufs Baujahr bezogen?
Weißt ja, wir sind immer nen Schritt vorraus
Das mit der 5% wurde erst Anfang Dezember aktuell, aber wir diskutierten schon Ende Oktober drüber, nur damals wars nich net spruchreif.
Das Forum ist min. zwei Wochen weiter
UNd so auch mit der 8 JAhresregel, ende März wird es ofiziell, wissen tun wir es jetzt schon
Ich sollte mich bei der Zeitschrift "Boote" bewerben, Glumpos kroatische Ratsch- und Tratschgeschichten mit 100%iger Treffsicherheit

Geändert von glumpo (20.02.2013 um 23:18 Uhr)
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  #754  
Alt 20.02.2013, 23:50
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Standard Nachtrag Apostille Deutschland

Hi,
hier schwarz auf weiß,Deutschland braucht in kroatien Apostille
http://www.dnoti.de/DOC/2010/2000.pd
oder unter:
www.dnoti.de/arbeitshilfen
dann Kurzübersicht Apostille und Legalisation Deutsches Notarinstitut an-
klicken,wenn man auf der Liste der Länder runtergeht,steht unter Kroatien:
Apostille erforderlich
Gitti
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  #755  
Alt 21.02.2013, 08:11
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Hundertachtziggrad Hundertachtziggrad ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Und da scheiden sich die Geister... leider kann niemand das Gesetz benennen , wo das drin steht... Für Kroaten ist das klar, die müssen ummelden; ein Kroate, der seinen Hauptwohnsitz in z.B. D hat, muss dann aber die dt. Fahne führen... (man hat hier die EU Richtlinien wohl schon umgesetzt...). Wie jetzt ein EU Bürger mit kroatischer Steuernummer behandelt werden soll, scheint Fragen aufzuwerfen.
Eine Anfrage diesbezüglich bei der bekannten email Adresse des kroatischen Ministeriums wurde bisher nicht beantwortet...

Grüße

Christian
... zwei Freunde von mir, ein Kroate und ein Deutscher beide mit Wohnsitz in Deutschland, haben eine Eignergemeinschaft. Beide haben eine OIB und das Boot fährt unter kroatischer Flagge und benötigt keine Permit.

Frage: Wie verhält es sich im Vergleich momentan mit einem PKW, wenn ich z.B. als deutscher in Italien oder Österreich ein Ferienhaus besitze und dort eine Steuernummer habe, kann ich einen PKW ganzjährig dort mit deutscher Zulassung stehen lassen und bei Bedarf dort nutzen?
__________________
Gruß Detlef
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  #756  
Alt 21.02.2013, 08:11
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ich frage aus folgendem Grund:

Kurzzeiturlauber die ihr Boot trailern sind jetzt ausgenommen .

EIn Boot dass in Kroatien vorübergehend eingeführt wurde, und sich legal aufhält, ohne unter Zollausicht zu sein- gibt es per Definition nicht.

Das ist laut Gesetz nicht erlaubt.
Alle Boote die vorübergehend eingeführt wurden, und in einer MArina liegen, oder einem Trockenplatz- sind beim Zoll gemeldet.

Es gibt aber auch solche die nie aufgeführt wurden, und gesetzteswiedrig dort lagern.

Alle kroatischen Boote sind verzollt und versteuert, sonst gibt es keine Anmeldung.

Boote unter fremder Flagge dürfen Kroaten nicht besitzen wenn sie sich nicht min. 183 Tage /Jahr in dem Land aufhalten unter dessen Flagge das Boot fährt.

Für wen zerbricht sich dann jetzt die kroatische Regierung den Kopf über die 8 Jahres-Regel wenn es keinen gibt der sie nutzen könnte?

Es gibt kein legales, vorübergehend eingeführtes, unter fremder Flagge fahrendes Boot in Kroatien, dass nicht beim Zoll gemeldet wurde

Denn kein einziger kommt dann in den Genuss.

Ich will nicht frotzeln, ich will es nur verstehen
Die "Besenrichtlinie" betrifft nur Waren die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts legal im Beitrittsland befinden. Waren im Zolllager oder schwarz beim Vermieter in der Scheune fallen nicht darunter.
ich bin überzeugt die "Besenrichtlinie" gilt auch stillschweigend für die gesamte EU...mit dem Liegeplatznachweis vom Beitrittsdatum gelten sämtliche Schiffe, welche in einem Zolllager in Kroatien liegen für die gesamte EU als EU-versteuert sonst würde die Regelung ja keinen Sinn ergeben.....ausserdem.....es kann keine MWSt-Rechnung die älter als 7 Jahre ist vom Finanzamt überprüft werden, da die Aufbewahrungspflicht für Firmen nach 7 Jahres endet....
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  #757  
Alt 21.02.2013, 08:14
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
... zwei Freunde von mir, ein Kroate und ein Deutscher beide mit Wohnsitz in Deutschland, haben eine Eignergemeinschaft. Beide haben eine OIB und das Boot fährt unter kroatischer Flagge und benötigt keine Permit.

Frage: Wie verhält es sich im Vergleich momentan mit einem PKW, wenn ich z.B. als deutscher in Italien oder Österreich ein Ferienhaus besitze und dort eine Steuernummer habe, kann ich einen PKW ganzjährig dort mit deutscher Zulassung stehen lassen und bei Bedarf dort nutzen?
Boote mit kroatischer Flagge sind ab 1.7. Gemeinschaftsware und damit EU-versteuert....egal wem es gehört....
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  #758  
Alt 21.02.2013, 09:34
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Boote mit kroatischer Flagge sind ab 1.7. Gemeinschaftsware und damit EU-versteuert....egal wem es gehört....
Diese Aussage ist richtig, jetzt kommt aber noch folgende Aussage hinzu:

Boote, die in Kroatien vor dem 1.7. versteuert und verzollt wurden und gültige Zollpapiere haben, werden am 1.7. Gemeinschaftsware, egal welche Flagge da hinten dran baumelt...

Und bevor Ihr mich da jetzt an die Wand nagelt, die Aussage hat der deutsche Zoll gemacht, ist also kein Gerücht !

Begründung: Mit 1.7. muss sich der kroatische Zoll an die Mwst. Richtlinie und den Zollkodex der EU halten, und da steht geschrieben, dass alle Waren (ein Boot ist eine Ware für den Zoll , ein Haufen Plastik und Metall nicht mehr...), die sich im freien Warenverkehr (versteuert und verzollt) eines Beitrittslandes (hier Kroatien) befinden am Tage des Beitritts Gemeinschaftswaren werden.

Zu definieren ist nun der Begriff "im freien Warenverkehr" ... welche Auflagen muss man für ein Boot in Kroatien erfüllen , um in den freien Warenverkehr zu gelangen... reichen Zollpapiere oder muss man auch eine kroatische Flagge führen... wobei das wiederum 2 Vorgänge sind, da der kroatische Zoll ja auch nur "Waren" abhandelt und die Registrierung eine ganz andere Behörde durchführt.

Und hier scheinen einige Gesetze im gegeseitigen Widerspruch zu sein, einerseits wird behauptet , man müsse kroatisch umflaggen um ein Boot in den freien Warenverkehr in Kroatien zu bekommen (wo das steht konnte bisher nur keiner belegen...) , andererseits darf man ja laut dem kroatischen Gesetz als im Ausland lebender Kroate oder Ausländer kein Boot mit kroatischer Flagge haben...

Und das scheint den Kroaten gerade mächtig Kopfschmerzen zu machen...

Ich bin gespannt , wie es weiter geht...

Grüße

Christian
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  #759  
Alt 21.02.2013, 10:01
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hundertachtziggrad Beitrag anzeigen
... zwei Freunde von mir, ein Kroate und ein Deutscher beide mit Wohnsitz in Deutschland, haben eine Eignergemeinschaft. Beide haben eine OIB und das Boot fährt unter kroatischer Flagge und benötigt keine Permit.

Frage: Wie verhält es sich im Vergleich momentan mit einem PKW, wenn ich z.B. als deutscher in Italien oder Österreich ein Ferienhaus besitze und dort eine Steuernummer habe, kann ich einen PKW ganzjährig dort mit deutscher Zulassung stehen lassen und bei Bedarf dort nutzen?
Hallo Detlef,

entweder haben die beiden Freunde bisher Dusel gehabt und es hat niemand interessiert, oder sie haben einen sog. "Bürgen" mit Wohnsitz in Kroatien angegeben und das Gesetz umgangen. Das müßte man auch machen, um als Deutscher oder Österreicher das Boot in Kroatien zulassen zu können... Wirft wiederum die Frage auf, was bedeutet das rechtlich, welche rechte und Pflichten hat der Bürge...

Zum Thema PKW, wenn Du als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich eine Ferienwohnung o.ä. hast , kannst Du ein deutsch zugelassenens Fahrzeug dort stehen haben. Im Falle einer Überschreitung der jährlichen Aufenthaltsdauer von 183 Tagen im Feriendomizil (z.B. als Rentner) ändert sich aber die Situation, dann wäre Dein Hauptwohnsitz Österreich und Du dürftest kein deutsches Auto mehr im Land haben ... und dann wirds ungemütlich, da kennen die Jungs keinen Spass...

Grüße

Christian
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  #760  
Alt 21.02.2013, 10:19
Michael G. Michael G. ist offline
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Und die Umflaggerei bringt auch nicht viel: man braucht zwar keine Vignette mehr, muss aber Abgaben entrichten. Und man braucht eine Sicherheitsausrüstung nach kroatischen Vorschriften. Da fahre ich lieber unter deutscher Flagge weiter.
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  #761  
Alt 21.02.2013, 10:20
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Hallo Detlef,

entweder haben die beiden Freunde bisher Dusel gehabt und es hat niemand interessiert, oder sie haben einen sog. "Bürgen" mit Wohnsitz in Kroatien angegeben und das Gesetz umgangen. Das müßte man auch machen, um als Deutscher oder Österreicher das Boot in Kroatien zulassen zu können... Wirft wiederum die Frage auf, was bedeutet das rechtlich, welche rechte und Pflichten hat der Bürge...

Zum Thema PKW, wenn Du als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich eine Ferienwohnung o.ä. hast , kannst Du ein deutsch zugelassenens Fahrzeug dort stehen haben. Im Falle einer Überschreitung der jährlichen Aufenthaltsdauer von 183 Tagen im Feriendomizil (z.B. als Rentner) ändert sich aber die Situation, dann wäre Dein Hauptwohnsitz Österreich und Du dürftest kein deutsches Auto mehr im Land haben ... und dann wirds ungemütlich, da kennen die Jungs keinen Spass...

Grüße

Christian
Wennst in Kroatien a Firma angemeldest hattest war das Fahren mit kroatischer Flagge für Ausländer kein Problem.....
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  #762  
Alt 21.02.2013, 10:37
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
andererseits darf man ja laut dem kroatischen Gesetz als im Ausland lebender Kroate oder Ausländer kein Boot mit kroatischer Flagge haben...

Grüße

Christian

Christian, das ist mir neu
Als Kroate der in Kroatien lebt is klar...der darf das net unter fremder Flagge.
Aber als Deutscher oder Kroate der in D lebt
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  #763  
Alt 21.02.2013, 10:53
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Christian, das ist mir neu
Als Kroate der in Kroatien lebt is klar...der darf das net unter fremder Flagge.
Aber als Deutscher oder Kroate der in D lebt
Den Gesetzes Text hab ich noch nicht selbst gesehen, aber die "Gerüchte"
halten sich wacker... muss wohl was dran sein und im Rahmen der "Harmonisierung" mit den EU Richtlinien soll es das geben...

Ich (oder die Marina oder die Spedition) habe aber auch noch kein Gesetz oder Verordnung gesehen, in dem steht , dass ein Boot die kroatische Flagge führen muss, um in den freien Warenverkehr zu gelangen...

Alles etwas konfus im Moment...

Grüße

Christian
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  #764  
Alt 21.02.2013, 11:02
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.. da stimme ich voll zu.
Letztes Jahr im Januar hatte ich meine Baja "Zwangs einführen" müssen (leider noch mit 25% PDV), dazu habe ich ausführlich in einem anderen Thread geschrieben.

Nachdem alles abgewickelt war, bin ich nach Split zum Schiffsregister und habe die Baja im kroatischen Schiffsregister eintragen lassen und hätte die kroatische Zulassung mit diesen Dokumenten beim Hafenkapitän erhalten.
Soweit ist es bei mir dann nicht gekommen, weil ich zwischenzeitlich die Baja verkauft hatte.

Ich habe nicht einmal eine OIB gebraucht (als Deutscher ohne Bürgen oder Fa. in Kroatien). Ist schon alles etwas unverständlich.
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  #765  
Alt 21.02.2013, 11:33
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Hallo,
Es geht ja gar nicht so um die Kosten von Vignetten und Abgaben,sondern
um die korrekte Umsetzung der Gesetze.Wenn ich jetzt Alles (Zoll,Umflagung)
erledigt habe und vor dem 01.07.mit dem Boot unterwegs bin und in eine Kontrolle gerate,die wahrscheinlch ab jetz rigoros durchgeführt wird,was hab ich zu erwarten?Als Ösi mit Wohnsitz in Österr.darf ich nicht unter kroat.
Flagge fahren,es wurde aber im Zuge der Versteuerung vorgeschrieben (jedenfalls habe ich das so verstanden).Wie werden die Kontrolleure reagieren? Man hat ja schon die Erfahrung gemacht,daß es Unterschiede gibt,
ob du in den Kornaten,Rab oder Istrien kontrolloiert wurdenst,die Auslegung
der Vorschriften war nicht immer ident.Sollten diese der Meinung sein,ich darf nicht unter kroat.Flagge fahren,wird's ungemütlich.Es wird ja nicht wenige
Bootsfahrer betreffen,da ja viele ab Ostern bereits unterwegs sind.
Die zweite Frage ist,m u ß oder k a n n ich nach dem 01.07. wieder Zurückflaggen?
Gruß Gitti

Geändert von Emotion52 (21.02.2013 um 11:38 Uhr)
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  #766  
Alt 21.02.2013, 12:13
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[QUOTE=bell407;3004793]Den Gesetzes Text hab ich noch nicht selbst gesehen, aber die "Gerüchte"
halten sich wacker... QUOTE]

Das ist richtig.
Zum Suchen in den N.N. fehlt mir jetzt die Zeit, da ich grad im Aufbruch bin, aber die Zulassung eines Fahrzeugs / Boots ist (auch) in Kroatien an einen Wohnsitz oder einen "Strohmann" bzw. Firmensitz gebunden.

Was mE ja auch Sinn macht: Wem soll man sonst allfällige Gebühren, Steuern, Strafen zustellen. Zustellung ins Ausland ist meist nicht automatisch rechtsverbindlich und wäre an bilaterale Verträge gebunden.

In der EU ist das - grob vereinfachend gesagt - auch so geregelt: Anmeldung von Fahrzeugen hat im Wohnsitz-Land zu erfolgen (zB wohnen in Österreich und Auto in DE oder HU angemeldet geht nur sehr befristet; für das Boot gilt sinngemäß mit ein paar Ausnahmen dasselbe).

Für die umgeflaggten Boote wird es wohl bis zum 1.7. irgendeine Form von Ausnahme geben müssen. Danach wäre zumindest die entsprechende EU-Direktive bindend (= wieder zurückflaggen). Ich halte aber Übergangsfristen auch nicht für unwahrscheinlich (so nach der Art "müssen bis 2020 umgeflaggt sein" oder dergleichen).
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Alt 21.02.2013, 12:40
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Steht heute im ADAC
Was bedeutet die "Acht-Jahre Regelung"?
Boote, die vor dem 01.07.2005 in Betrieb genommen wurden, müssen in Kroatien nicht nachversteuert werden. Diese Regelung entspricht der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU Artikel 410 (2) (a), die besagt "....kein Steuertatbestand ist gegeben, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt".

Am 18.02.2013 bestätigte die EU Kommission in einem Schreiben an den ADAC, dass sich auch Kroatien an die von der EU vorgegebene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nach EU-Eintritt am 01.07.2013 halten muss: "Concerning the applicable regime for boats older than 8 years, Article 410 (2) (a) of Directive 2006/112/EC (VAT Directive) specifies that when the date of first entry into service of the boat was more than eight years before the accession to the European Union, VAT is not chargeable".
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  #768  
Alt 21.02.2013, 12:53
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Zitat:
Zitat von Ela2 Beitrag anzeigen
Steht heute im ADAC
Was bedeutet die "Acht-Jahre Regelung"?
Boote, die vor dem 01.07.2005 in Betrieb genommen wurden, müssen in Kroatien nicht nachversteuert werden. Diese Regelung entspricht der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU Artikel 410 (2) (a), die besagt "....kein Steuertatbestand ist gegeben, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt".

Am 18.02.2013 bestätigte die EU Kommission in einem Schreiben an den ADAC, dass sich auch Kroatien an die von der EU vorgegebene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nach EU-Eintritt am 01.07.2013 halten muss: "Concerning the applicable regime for boats older than 8 years, Article 410 (2) (a) of Directive 2006/112/EC (VAT Directive) specifies that when the date of first entry into service of the boat was more than eight years before the accession to the European Union, VAT is not chargeable".
Was wiederum aber bedeuten würde, dass die 1,7% Zoll zu bezahlen sind ab 1.7.2013 um Gemeinschaftsware zu werden, auch wenn das Boot älter als 8 Jahre ist... oder sehe ich das falsch ?
Dann gäbes es ja auch ein offizielles Papierchen um die Mwst. und Zoll als bezahlt nachzuweisen:

Darin könnte stehen :

Zollwert 123456 KN
Zoll 1,7% = 1234567+1,7% KN

Mehrwertsteuerwert 1234567+1,7% KN
Mwst.Satz 0% = 0 KN

Stempel drunter und gut ists...

Wäre ein mögliches Szenario

Grüße

Christian
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  #769  
Alt 21.02.2013, 17:51
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In der heutigen Sitzung hat die Regierung von Kroatien neue Beschlüsse getroffen,
diese betreffen unter Anderem:
- die EIntragung der Boote ins kroatische Register bzw. Registrierung, Anmeldung

- das Vorgehen bei der Ankunft von Booten die unter fremder Flagge einreisen

Demnach dürften jetzt die Sachen wie Vignette, Anmeldung usw. durchgekaut sein.

Können in den nächsten TAgen gespannt sein auf das Ergebnis

http://www.mppi.hr/default.aspx?id=9788
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  #770  
Alt 21.02.2013, 18:23
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen

Und hier scheinen einige Gesetze im gegeseitigen Widerspruch zu sein, einerseits wird behauptet , man müsse kroatisch umflaggen um ein Boot in den freien Warenverkehr in Kroatien zu bekommen (wo das steht konnte bisher nur keiner belegen...) , andererseits darf man ja laut dem kroatischen Gesetz als im Ausland lebender Kroate oder Ausländer kein Boot mit kroatischer Flagge haben...
Wenn ich das richtig sehe ist Volker kein Kroate und seine JASNA führt HR am Heck:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=347
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Gruss Vestus
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  #771  
Alt 21.02.2013, 19:06
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DAs wird alle freuen

Č
lanak 49.b
(1) Zabranjuje se u more i na morsku obalu ispuštati i odbacivati krute i tekuće otpade,
zauljene vode, fekalije i ostatke tereta s pomorskog objekta kao i sve druge tvari koje
onečišćuju more, zrak ili obalu.

Es wird verboten Fäkalien ins Meer und an die Küste zu kippen


Man das Teil hat 166 Seiten an Neuerungen
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  #772  
Alt 21.02.2013, 19:35
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
[..]
Man das Teil hat 166 Seiten an Neuerungen
Und die entscheidende Bestimmung, mit welcher die Vignette abgeschafft wird, kann lauten "Art. 4711 wird gestrichen".
__________________
Beste Grüße

John
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  #773  
Alt 21.02.2013, 19:40
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Standard 166 Seiten

Hi Glumpo,
na dann weißt Du ja schon,was Du heute Nacht machen wirst,
Ü B E R S E T Z E N !!!!!!!!!!!!
Entschuldige,war nur Spass!!!!!!
Jedenfalls herzlichen Dank für Deine prompten Info's.
Gruß Gitti
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  #774  
Alt 21.02.2013, 20:01
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Vielleicht interessant

Č
lanak 148.
U postupku upisa jahti od stupanja na snagu ovoga Zakona do pristupanja Republike
Hrvatske Europskoj uniji može se izdati privremeni upisni list s rokom valjanosti do 6 mjeseci
uz uvjet da je jahta tehnički prihvatljiva u skladu sa člankom 315. stavkom 1. točkom 4.
Pomorskog zakonika.
U postupku upisa brodica u očevidnik brodica od stupanja na snagu ovoga Zakona do
pristupanja Republike Hrvatske Europskoj uniji može se izdati privremena plovidbena
dozvola s rokom valjanosti do 6 mjeseci uz uvjet da je brodica tehnički prihvatljiva u skladu
sa propisom kojim se uređuje sposobnost brodica za plovidbu.

Beim Umschreiben der Boote ins kroatische Register, bzw. Anmeldung/Registrierung kann eine vorübergehende Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt des Eu Betirttes erfolgen, die Gültigkeit beschränkt sich auf 6 Monate, mit der Vorraussetzung dass das Boot den Anforderungen entspricht und technisch akzeptabel ist.
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  #775  
Alt 21.02.2013, 21:23
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Neu
„Članak 12.
Strane jahte i brodice namijenjene razonodi, športu ili rekreaciji mogu ploviti i boraviti u
unutarnjim morskim vodama i teritorijalnom moru Republike Hrvatske, osim u zabranjeni
zonama iz članka 16. i članka 29. ovoga Zakonika u skladu sa propisom o plovidbi i boravku

stranih jahti i brodica u unutarnjim morskim vodama i teritorijalnom moru koji donosi Vlada
Republike Hrvatske i uz plaćanje naknade za sigurnost plovidbe i zaštitu od onečišćenja čiju
visinu propisuje ministar.“.

Alt
Članak 12.
(1) Strane jahte i strane brodice namijenjene razonodi, športu ili rekreaciji, mogu ploviti i boraviti u unutarnjim morskim vodama i u teritorijalnom moru Republike Hrvatske, osim u zabranjenim zonama iz članka 16. i članka 29. ovoga Zakonika, pod uvjetom da odmah nakon uplovljavanja u unutarnje morske vode Republike Hrvatske, uplove najkraćim putem u najbližu luku otvorenu za međunarodni promet i obave graničnu kontrolu, te potrebne poslove sukladno propisu iz stavka 2. ovoga članka.
(2) Potanje propise o plovidbi i boravku stranih jahti i stranih brodica namijenjenih razonodi i športu u unutarnjim morskim vodama i o njihovu boravku u teritorijalnom moru Republike Hrvatske donosi Vlada Republike Hrvatske.
(3) Visinu naknade za sigurnost plovidbe koju plaćaju strane jahte i brodice iz stavka 1. ovoga članka propisat će ministar.


Änderung:

Es entfällt das sofortige, und auf dem kürzesten Weg, Anfahren eines Hafens zum Einklarieren.
Es antfällt auch der Hinweis über die Höhe der Zahlung für fremde Boote,
jetzt heißt es: Die Gebühren für Sicherheit und den Schutz vor Verunreinigungen schreibt der Minster vor
Damals hieß es: Die Höhe der Gebühr, die von fremden Booten zu zahlen ist, bestimmt der Minister
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