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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#826
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beim Boot ist es in Deutschland nur ein Registrierung und keine Zulassung wie beim PkW. für den Versicherungsvertrag spielt das Boot m.E. keine Rolle. Norman könnte sicher mehr dazu sagen.
Man kann aber auch bei einem PKW den Vertag weiterlaufen lassen wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. z.B den Kaskoschutz wenn man das Fzg über den Winter abmeldet. Für die Behörden in Kroatien benötigst du aber doch nur das Bestätigungsschreiben von der Versicherung welches du auch bei der Anmeldung/Vignette vorlegst. Wer soll den erkennen das dieses ggf sich auf einen ggf nicht mehr gültigen Vertrag bezieht?????
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Gruß Olli |
#827
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=786
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#828
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Zitat:
weil,wie oben erwähnt,die Registrierungsnummer und der Name des Bootes auf der Versicherungsbestätigung stehen,die wir dem Hafenkapitän vor- legen.Wenn ich ihm jetzt die Löschungspapiere mit der Nr. und dem Namen des Bootes gebe und gleichzeitig die Versicherungsbestätigung,müßte er blind sein,wenn ihm das nicht auffällt.Keine Anmeldung-Versicherung pfutsch Gruß Gitti Geändert von Emotion52 (02.03.2013 um 21:41 Uhr) |
#829
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Ich zahle auch nur 89 Euro im Jahr, uneigeschränkte Motorleistung. |
#830
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Zitat:
Hallo Georg, Versicherung ist schon O.K. Wir haben Vollkasko und Haftpflicht,die Bestätigung bekomme ich jedes Jahr in deutsch,kroatisch,englisch und italie- nisch ausgestellt,(A5 Doppelseite)sieht fast aus wie die grüne Karte für PKW'S,nur hilft uns Dein guter Rat jetzt auch nicht weiter.Wollen in den nächsten 2 bis 3 Wochen mal runter fahren,werden mit unserem Kapitano mal sprechen,wie er das handhabt. Gruß Gitti |
#831
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Anders kenne ich es auch nicht.
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Gruss Vestus
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#832
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#833
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Versicherung
Hi,
Danke Euch für die Infos,werde mich morgen gleich mit der Versicherung in Verbindung setzen.Wir haben auch schon am Freitag das Geld für Steuer und Zoll an die Spedition überwiesen und warten jetzt auf die Papiere. Gruß Gitti |
#834
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Hallo an Alle,
habe die Forum-Seiten zum Thema mit Interesse gelesen und einiges an Neuigkeiten für mich entdeckt. Ich bin in der Situation, dass ich das Boot vor 7 Jahren und 9 Monaten bei einem Händler in Österreich neu gekauft habe. Das Boot wurde durch eine Spedition von der Werft in Frankreich über Slovenien nach Kroatien – Sukosan gebracht und vom Händler an mich ausgeliefert. Nun meine Frage: Muss ich den Importzoll 1,7 % zahlen, oder trifft die Regelung EU-Herkunft „EUR1“ Zollformular auf meine Sachlage zu? Wenn ja, wie kommt man zu einem Nachweis, wer stellt ein entsprechendes Formular aus? Für Infos vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Peter |
#835
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#836
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Hallo!
Ich hatte gestern ein sehr interessantes Gespräch mit Hr. Dauser von SeaHelp. Mein Frage hat sich nach dem Zoll für Boote europäischen Ursprungs gerichtet und der Geschichte mit dem EUR1. So wie ich das verstanden habe, kann man das so sehen. Die Kroaten möchten grundsätzlich von jedem Boot die 1,7% Zoll. Davon ausgenommen sind Boote kroatischer Herstellung. Da es aber mit der EU gewisse Regulative gibt (welche genau kann ich jetzt nicht sagen), werden Boote europäischen Ursprungs allgemein von der Steuer befreit. Für den Sondefall der jetzigen Nachversteuerung mit reduziertem Steuersatz, haben Sie aber grundsätzlich die Einnahmen der Zollabgaben eingeplant. Damit das Ganze wieder so halbwegs mit den EU Vereinbarungen zusammen passt, wurde die Lösung mit dem EUR1, nicht älter als 4 Monate gefunden. Das wird als einziger Nachweis anerkannt, und somit haben im Prinzip alle Boote den Zoll zu bezahlen, ausgenommen solche, die gerade in den den letzten 4 Monaten aus der EU ausgeführt wurden. Eine neuerliche Ausstellung eines EUR1 ohne eine Boot zugleich auszuführen soll gesetzlich nicht möglich sein. Der grundsätzliche Gedanke dahinter ist von jedem Boot die 5% Einfuhrumsatzsteuer (Mwst.) und den Zoll von 1,7% zu erhalten. Weiters dürfte Kroatien damit spekuliert haben, auch von jedem Boot älter als 8 Jahre zumindest den Zoll, eventuell auch die Mwst. zu erhalten. Diese Einahmequelle scheint sich nach den letzten Informationen gerade aufzulösen, da diese Boote sehr wahrscheinlich nach dem Beitritt von HR zu EU (1.7.13) steuerfrei bleiben werden. Somit bleibt noch der Zoll, würde man glauben. Ist aber nicht so. Ab 1.7.13 gehen alle eingehobenen Zölle zur EU nach Brüssel und nicht mehr an die Kroaten. Es bleibt den Kroaten nur die Arbeit der Verzollungen, nicht aber die Zolleinnahmen. Das hat scheinbar im Moment ziemlichen Unmut bei den Kroaten ausgelöst. Das dürfte auch der Grund sein, weswegen neue Gesetzgebung und Durchführungsrichtlinien zu dem Thema Boote älter als 8 Jahre sehr schleppend voran gehen. Man hat scheinbar immer noch die Hoffnung, dass viele aus Unsicherheit (und um auf Nummer sicher zu gehen) eine Versteuerung und Verzollung bis 31.5.13 durchführen und die Staatskasse damit etwas mehr anfüllen. Ein anderes sehr interessantes Thema dürften über Banken finanzierte Yachten werden. In Deutschland werden Yachten im Schiffsregister eingetragen und finanzierende Banken können dort Schiffhypothen als Sicherstellung eintragen lassen. Das läuft so ähnlich wie bei einem Haus oder Grundstück im Grundbuch. Das soll im kroatischen Schiffsregister, zumindest für deutsche und österreichische Staatsbürger nicht möglich sein. Somit würde die Bank ihre Sicherheit verlieren und einer Abmeldung aus dem heimatlichen Schiffsregister nicht zustimmen. Laut Hr. Dauser soll es aber verpflichtend sein, bereits bei der Antragstellung zur Verzollung einer Registrierung des Bootes in Kroatien zuzustimmen. Das bedeutet, keine Zustimmung zur Anmeldung in HR, keine Verzollung. Somit tun sich hier auch enorme Hürden auf, die es noch zu bewältigen gilt. Schöne Grüße Richard
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#837
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ich finde auf den ganzen Formularen nix über eine Anerkennung zur Ummeldung
Für Zoll/Steuer brauchst du OIB (Steuernummer) / Wertaussage für das Boot / Beschreibung des Wasserfahrzeuges. Zumindest hier steht nix von umflaggen Was dann auf der Steuererklärung steht wird sich zeigen. Denke das mit dem Umflaggen verläuft im Sand, HK in Punat weigert sich ja immer noch. Wichtig ist es eigentlich nur für Die, die Kroatien vor EU-Beitritt verlassen wollen, die brauchen eine Kroatische Registrierung. Wolfgang |
#838
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oder doch noch abwarten
http://www.dw.de/slowenien-bremst-kr...itt/a-16570616 Sollte Slowenien ablehnen, ist der EU Beitritt erst einmal für Jahre vom Tisch Nur ob die sich das Außenpolitisch leisten können - glaube nicht Was nun Wolfgang |
#839
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Zitat:
Bitte zuerst die Begriffe Steuer (hier: Mehrwertsteuer oder VAT) mit einem Steuersatz von 5% nicht mit dem Zoll in Höhe von 1,7% durcheinander werfen... Thema Befreiung vom Zoll (1,7%) mittel Nachweis des präferentiellen Ursprungs aus der EU (EUR1): Der kroatische Zoll akzeptiert leider nur ein EUR1 Formular mit allen Stempeln und Unterschriften, und das auch nur wenn das Dokument nicht älter als 4 Monate ist... kleiner Unterschied, das Boot kann durchaus deutlich länger als 4 Monate in HR sein, wenn man alle Unterlagen zusammen bekommt die für die Ausstellung des EUR1 notwendig sind... man kann sich das EUR1 nachträglich austellen lassen... gesetzlich gibt es da keine Hürden... Muss dann eine Spedition in D oder A machen und das wird auch ein paar Euro kosten, das Einsparpotential ist also recht überschaubar... Boote (Yachten) über 12m sind sowieso vom Zoll befreit... Thema Zustimmung zur Umflaggung bei der Verzollung: Ist bisher noch nirgends aufgetaucht diese Verpflichtung, selbst die fertigen und endgültigen Zollpapiere (es sollen schon welche ausgestellt worden sein ) haben keinerlei Vermerk oder Bedingung in irgendeine Richtung, Umflaggen schon gar nicht... Ist bestimmt ein Missverständnis das hier vorliegt, da Sea Help ja auch empfiehlt, noch nicht das Boot abzumelden und die Verzollung abzuwarten. Grüße Christian |
#840
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Es gilt ja jetzt bis EU-Beitritt noch immer das Zolllager und die Übergangs-
lösung bis 31.05.Wenn man auf die 8 Jahresregelung wartet ist das so eine Sache.Ich vermute,daß ab 01.06. vermehrt kontrolliert wird,und nicht nur am Wasser,sondern auch in den Marinas,ob diese Boote ordnungsgemäß immer aus- und einklariert haben,wenn nicht,wird ab 01.06.eine 25%ige Versteuer- rung und 8%er Zoll fällig,da die 8 Jahresregelung erst ab EU-Beitritt gültig wird.Mit welcher Begründung weigert sich der HK Umzuflaggen? Gruß Gitti |
#841
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Zitat:
Kopie/Zweitschrift der damaligen EUR1 geht, aber nur 3 Jahre zurück - jetzt aber der Pferdefuß - nur mit dem damaligen Ausstellungsdatum. Also EUR1 def. nur bei aktueller Ausfuhr. Wolfgang
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#842
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das ist eines der Probleme, das Du hier ansprichst... wurde schonmal ein EUR 1 ausgestellt, wirds mühsam bis unmöglich... Wurde das nicht gemacht (bei den meisten Booten bei der Ausfuhr nach Kroatien) gehts mit viel Heck Meck wohl schon... da ist wohl auch ein Ermessensspielraum beim Zoll in D ausschlaggebend... wie gesagt, ist ein nettes Tänzchen und kostet auch Euronen, lohnt nur bei sehr neuen Booten... oder Booten mit hohem Restwert... Grüße Christian |
#843
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Die Information, dass Boote über 12m vom Zoll befreit sind, habe ich jetzt schon mehrmals gelesen. Weiss jemand, aus welcher Quelle das stammt, oder ist das nur eine Vermutung, dass das so vom Kroatischen Parlament Ende März beschlossen wird? |
#844
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Das wäre der EU Zollkodex, in dem Boote länger als 12m keinen Zoll zu zahlen haben... Sea help hat hier auf seiner Webpage auch einiges dazu geschrieben... Grüße Christian
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#845
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Hallo Emotion,
da Kroatien ja erst zum 01.07.2013 zur EU kommt, ist die 8 Jahresregel vor dem Stichtag m. E. sowieso hinfällig, da dies ja den Gemeinschaftcharakter von Waren innerhalb der EU regelt. Die einzigen Kontrollen können sich dann ja ausschließlich auf die 18/24 Monatsregel beziehen, die aber mit "openSea" funktionieren dürfte. Gruss, Michi
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#846
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8 Jahresregel
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Bist Du Dir da so sicher?Zwischen 01.06. und 30.06.könnte Kroatien a l l e bis dahin nicht versteuerten und verzollten Boote zur Kassa bitten (25% und 8%) egal ob älter als 8 Jahre oder jünger,wenn die Aus- und Einklarie- rungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sind,dann bliebe das Geld ja im Lande. Ich meinte ja nur,daß das Zuwarten der älteren Boote ohne ordungsgem.Aus-Einklarierung in diesem Falle ein Risiko ist. Gruß Gitti |
#847
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Zitat:
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Beste Grüße John
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#848
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Mir wäre es ebenfalls lieber, wenn ich erst nach dem 1. Juli nach HR auf Urlaub fahre...!?!
Wollen aber anfangs Juni einen einwöchigen Törn von Rab aus Richtung Dugi Otok machen. Mein Boot, Bj. 1995' steht zur Zeit noch hier bei mir zu Hause in AUT. Ich würde es aber dann im Juni unter meiner Anmeldung zum ersten Mal nach Kroatien bringen und nach unserem Törn dann gleich wieder fix in der Trockenmarina Bela in Palit/Rab lassen. Dummerweise besitze ich als Drittbesitzer KEINEN Mwst.-Nachweis! :-( Kann auch ich aus jetziger Sicht ein Problem bekommen, wenn mein Boot zum Termin des EU-Beitrittes in HR steht? Wurde damals in AUT gekauft und versteuert, nur kann ich dieses nicht mehr belegen... Wie könnte ich event. vorbeugen? Zollbestätigung bei der Einfuhr nach HR??? Danke, Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#849
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Hallo!
Gibt es schon jemanden, der auf irgendeinem Antrag oder Vollmacht die Verpflichtung zur Anmeldung unter HR Flagge selbst gesehen hat? Wenn ich z.B mein Boot bis Juli nicht benötige und in einer Marina unter Zollverschluss stehen habe, könnte ich doch das Boot versteuern und erst im Juli am Wasser wieder in Betrieb nehmen. Angeblich benötigt man bei der Verzollung nur den aktuellen Bootsschein (Seebrief in A), und keine Abmeldebestätigung. Wenn ich das Boot dann erst wieder im Juli in Betrieb nehme, könnte doch der ganze Ummeldeprozess flach fallen. Dazu erklärte mir eben Hr. Dauser von SeaHelp, dass dies irgend ein Antrag ausschließt, auf dem man die Verpflichtung zur Ummeldung unterschreibt. Ich weis nicht, ob jemand hier im Forum schon wirklich alle Anträge gesehen hat. Wenn man eine Vollmacht erteilt hat, könnte es vielleicht sein, dass man selbst nicht alle Anträge gesehen hat. Gruss Richard |
#850
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Das ist schon klar,vermute,werden sie aber nicht,sonst gäbe es ja die sehr
großzügige Übergangsregelung nicht.ab dem 01.06. ist aber wieder Alles beim alten,wie vor 01.01.13 und dann wird rigoros kontrolliert,ist ja ihr Geld und ich meinte ja nur,wenn man wartet,was ab 01.06.sein wird,könnte das ins Auge gehen,denn die guten Konditionen sind dann unweigerlich fort. Gruß Gitti |
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