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Ergänzungsprüfung machen: SBF-Binnen (Motor) -> SBF-Binnen (Segel und Motor) Die Prüfung umfasst Theorie (Teil "Segel") und praktische Prüfung unter Segel. Dann darfst Du auch bei uns Segeln, z.B. Maschsee oder Steinhuder Meer. Gruß Ralph
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#77
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Also keinerlei Bestandsschutz.
![]() Auf meinen Revieren darf ich ja, stelle mir aber einen älteren aktiven Segler vor, der sein Leben lang am Maschsee gesegelt ist, und dann sollte er erst mal eine kostenpflichtige Prüfung ablegen um das weiterhin zu machen. ![]() ![]() ![]()
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#78
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@kraehe
Jep, der E6B war der einzig zugelassene Rechner. Leider gibt es den auch schon elektronisch. Ich finde den mechanischen viel besser und auf der Rückseite dann der Kursrechner (der wird auf einem Boot auch funktionieren. Muß man eben 2mal rechnen -Versatz durch Wind und dann Versatz durch Strömung). Ganz praktisch war auch der Rotationsplotter. Viel besser als diese Kursdreiecke a la Geodreieck.. @Ralph Das hatte ich auch vor. Mir fehlt da ein gutes Lehrbuch für den Stoff, weil ich bin nicht derjenige, der stumpf Antworten auswendig lernen kann. Vor der Praxis habe ich schon Schiß, weil ich an einem Boot kaum Bug vom Heck unterscheiden kann. Das wird noch spaßig. Und dann der Up-grade auf Segel. Stelle ich mir nicht soooo einfach vor. |
#79
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Was ist denn ein "Rotationsplotter"
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Gruß Kai |
#80
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Moin,
Zitat:
Als Lehrbuch fand ich das Rote Buch (derzeit Verliehen) ausreichend. Und vor dem Segeln solltest du keine Angst haben. Ganz im Gegenteil finde ich Segeln entspannter als Fahren unter Motor, weil die kritischen Situationen wie ab- und anlegen, ja meist unter Motor gefahren werden. ciao,Michael |
#81
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@KaiB
Ein Rotationsplotter ist ein Lineal mit SM und LM-Skalen drauf. Zusätzlich ist mittig eine Drehscheibe mit 360° Einteilung dran. http://www.asa2fly.com/Rotating-Plot...PcEXOweQYHP7pe Du legst das Teil mit dem Lineal an Deine Kartenkurslinie und drehst die Scheibe auf Nord, dann kannst Du den Kurs über Grund gleich ablesen zusammen mit der Entfernung. Das packst Du in den E6B und rechnest weiter. Sehe gerade, gibt´s für Boote auch http://www.maritimer-shop.de/catalog...roducts_id=563 @Kraehe Mal ehrlich, mehr als eine Abschätzung brauchst Du im Flieger auch nicht, weil uaf eine Minute kommt es nicht an (trotzdem geht das sehr genau mit dem Aluteil). Und letztlich, die allermeißten machen ihre Flugplanung mit dem GPS, erfliegen sich den Vorhaltewinkel nach MovingMap und fertig. Funknavigation kann kaum noch einer und die ganze Rechnerei, also ich habe sie nach der Prüfung kaum noch wirklich komplett gemacht. Das Winddreieck, das schon mal, aber einen kompletten Flugplan.... Geändert von jes (13.02.2012 um 17:07 Uhr) Grund: ergänzung |
#82
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kein Jollensegler musste eine Scheinerweiterung machen. Scheine waren in Berlin schon in den 70er Jahren vorgeschrieben und die von damals sind heute auch noch gültig, allerdings nur in Berlin. Eine Umschreibung in einen normalen SBF ist aber problemlos möglich: http://download.spobo-berlin.de/Umschr.pdf
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Gruss Vestus
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#83
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Moin Jürgen,
Zitat:
bereits in der x-ten Auflage, wird aktualisiert gem. technischem Fortschritt oder weil Verfahren gemeinhin überdacht, neu bewertet und geändert werden. Ist kein allwissendes Buch, aber sooo verkehrt liegt man damit nicht. Für unterwegs ist der "Donat" ganz praktisch. Lehrbücher sind für die Scheine ganz gut, aber mir persönlich ein Graus. Dann schon lieber gezielt Fachbücher zu den Einzelthemen. Zu vielen Themen gibt es auch interessante Seiten im Netz (siehe ![]() Zur Navigation mal 'ne Übungskarte für den SSS (Kanal) und ne "Int 1" besorgen, Versegelungspeilung und Co mal anschauen. "Strom" kann man mit dem gelben Begleitheft zu SSS/SHS (von DK) üben (langes Lineal zum Nav-Besteck dazupacken). GPS (mit allen Fehlern) ist Dir ja bekannt (siehe dazu auch z.B. komowa.de). Für Astro entweder 'nen TI-Rechner oder mal nach nautik-Tools suchen (wobei der TI-Rechner zur Fachausbildung gesetzt ist). HO-Tafeln gibt es auch auszugsweise in den Übungsheften. Grenzkurse: Lichterführung kann man hier schön mal anschauen: niteview (... mit Überstrahlwinkeln). Zitat:
![]() Gruß Ralph |
#84
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#85
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Ne, Anwalt, das geht nicht.
Es wird nur der Führerschein anerkannt, der im Land des festen Wohnsitzes gemacht wurde. Umgeschrieben werden fremde Bootsführerscheine auf unsere gar nicht. Das ist anders, als mit den PKW-Führerscheinen. Einen kroatischen Küstenschein bekommst Du auch nicht auf einen deutschen SFB See umgeschrieben. Du kannst aber mit einem in Österreich bestandenen Binnenschein in Österreich auf der Donau fahren ![]() Grüße Max |
#86
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Naja, umgeschrieben werden soll er auch gar nicht. Ich würde nur gerne auf See meinen österreichischen Bootsführerschein vorzeigen und dann genau so wie die Österreicher behandelt werden. Schließlich wurde die gleiche Prüfung abgelegt....
Naja bei Gesetzen sollte man nur wissen wie man sie anzuwenden hat und nicht länger darüber nachdenken warum die Politik diese so verabschiedet hat. Da könnte ich mich jedesmal viel zu sehr ![]()
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#87
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Wo liegt das Problem?
Dafür darfst Du doch auf Deinem Boot nur mit dem SBF auch in Ländern unterwegs sein, in denen die Eingeborenen Führerscheine brauchen, für die sie richtig was wissen müssen. Gruß Udo |
#88
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![]() Zitat:
![]() Mein "Problem" liegt darin, dass dies nicht EU weit einheitlich geregelt ist. Da könnte man wirklich mal sinnvoll ansetzen. Ist genau so mit dem Motorrad oder Autoführerschein. Im Ausland könnte man z.B. super günstig nen Motorrad Führerschein machen. Nicht weil da die Ausbildung schlechter ist, sondern weil da die Fahrstunde keine 50 € (?) kostet. Darf man aber nicht bzw. nur wenn man da seinen Wohnsitz hat. Und warum das ganze? Doch nur weil scheinbar die Fahrlehrer nen gute Lobby in Deutschland bei der Politik haben....
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#89
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Moin,
Zitat:
Grade letzteren gebührt großes Lob! Wenn ich an meine Prüfung denke, dann wurden an dem Tag 240 Menschen geprüft, in Gruppen á 60. Und die Ergebnisse gab es schon eine Stunde später, obwohl der Test kein Ankreuztest ist, und die Prüfer die Handschriften jeweils entziffern mussten. ciao,Michael
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#90
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Hallo Anwalt,
ich kenne nicht die Regeln in allen Ländern. Aber nicht überall ist es so einfach wie in Deutschland oder gar England. Ich lerne gerade für den spanischen "Patron de Embarcaciones de Recreo". Das ist die zweite Stufe auf der vierstufigen Leiter der staatlichen spanischen Sportbootführerscheine. Der ist von den notwendigen theoretischen Kenntnissen mit dem SBF vergleichbar. Prüfung mit Kreuzchenmachen, aber 75 Fragen. Zusätzlich 18 Stunden Motorbootpraxis und 20 Stunden Segeln. Bei bestandener Prüfung darf ich dann aber nur auf Booten bis 12 Meter und innerhalb der 12-Meilenzone und zwischen den balearischen Inseln unterwegs sein. Um wie mit den deutschen SBF überall und auf jedem Sportboot fahren zu dürfen benötigt man hier zwingend den "Capitan de Yate". Neben den umfangreichen theoretischen Kenntnissen braucht man für seinen Erhalt ungefähr 100 Praxisstunden bei Gesamtkosten von ca. 4000,00 €. Also sei froh, dass Du es mit dem deutschen Schein so einfach getroffen hast. Gruss Udo |
#91
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Hallo Inselfan,
das Zitat:
Die Spanier dürfen natürlich in ihren Hoheitsgewässern vorschreiben, was sie wollen, aber eine rechtliche Begrenzung auf die 12sm Zone für Sportbootfahrer gibt es nicht. Außerhalb der Hoheitsgewässer gibt es nämlich keine Bestimmungen, die nach einem Befähigungsnachweis verlangen. Und in der Berufsschifffahrt ist es auch nur ein versicherungsrechtliches Thema. Wenn Du mit Deinem auf den Balearen bestandenen Schein auf die offene See gehst, fragt keiner nach einem Schein. Wenn Du dann in Italien oder Frankreich in die Hoheitsgewässer kommst, solltest Du einen Wohnsitz in Spanien haben, sonst ist Dein Schein dort nicht anerkannt. Das ist die Rechtslage in der EU. In HR gilt das auch. Nordafrika und Türkei: Keine Ahnung. Grüße Max |
#92
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Ach Max, wie könntest Du mich denn beleidigen. Hast Du doch bereits oben dargelegt, dass Du zwar zu den hiesigen Regeln schreiben, sie aber nicht lesen kannst.
Glaub mir ganz einfach, dass ich Probleme hätte, käme ich beim Übersetzen von den Balearen zur spanischen Halbinsel in eine Kontrolle und hätte nur den oben beschriebenen "PER" als Legitimation. Du gehst mit dem Gebrauch des Begriffes "Unsinn" sehr großzügig um. Das hast Du ja bereits oben zur Zulassung des SBF Binnen in den spanischen Küstengewässern getan. Vielleicht wäre es sinnvoll, zunächst mal die notwendigen Informationen einzuholen. Extra für Leute wie Dich habe ich die hiesigen Vorschriften im Mittelmeerforum recht ausführlich dargestellt. Wenn auch im Bewußsein, dass Du es fernab jeder Kenntnis doch besser weißt. Ich will hier auch niemanden überzeugen. Mir geht es einfach nur darum mal aufzuzeigen, dass das Klagen über die hohen deutschen Führerscheinanforderungen im internationalen Vergleich nicht immer angebracht ist. Das ändert natürlich nichts an dem Unsinn der unterschiedlichen nationalen Berechtigungen und deren europäischen Anerkenntnis. Das gilt nicht nur für die Anerkennung des SBF Binnen auf spanischen Küstzengewässern, das gilt auch andersrum. Zum Beispiel gibt es hier den sogenannten "Titulin". Das ist ein Verbandsschein, mit dem man bei Tage und im engen Küstenbereich kleine Motorboote bewegen darf. Dieser Schein wird von den deutschen Behörden als nationaler Befähigungsnachweis anerkannt und damit den SBFs gleichgestellt. Dass heißt, der Spanier auf Deutschlandurlaub darf mit diesem Mickymausschein praktisch immer und überall auf allen Sportbooten unterwegs sein. Und die Richtigkeit dieser Aussage kann nun auch wieder Max überprüfen. Denn es sind deutsche Regeln. Da muss er nicht mal den ADAC fragen. Gruß Udo |
#93
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Hallo Max,
Es gibt sowohl die 12 Seemeilen-begrenzung für spanische Sportbootführerscheine wie auch für spanisch zugelassene Schiffe. Das mag daran liegen das die Balearen wohl in der EU sind, sich aber ihre eigenen Gesetze machen und diese auch durchdrücken. Konsequent. Anscheinend hast du es nicht gewusst, da du es ja sonst nicht als Unsinn betitelt hättest. Es stimmt wohl das keiner fragt wenn du auf offene See gehst. Aber da die meisten Spanier oder ausländische Residenten irgendwann wieder nach Hause wollen, tritt das Problem bei der Einreise auf. Oder bei der Überfahrt Mallorca - Ibiza.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#94
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Die spanischen Bestimmungen habe ich nie bestritten, auch nicht, dass ein Spanier mit seinem Schein in Deutschland fahren darf. Mit welcher Rechtsgrundlage will denn Spanien jemanden belangen, der die 12sm Zone verlässt? Ich gehöre nicht zu den Stammtisch-Besserwissern, bin aber durchaus in der Lage, deutsche, englische und französische Gesetzestexte und Verordnungen zu lesen und rechtlich sauber auszulegen. |
#95
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solange Du in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet bist und Du Dich nicht länger als ein Jahr hier in D aufhältst reicht der Ösi-Binnen auch für unsere Binnen-Bundeswasserstrassen. Auf See brauchst Du als Deutscher aber zwingend den SBF-See.
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Gruss Vestus |
#96
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Ich hab das jetzt zwar alles mitgelesen aber
![]() Also bei mir steht: SBF-See - gültig für Sportboote mit Antriebsmaschine auf Seeschifffahrtsstrassen SBF-Binnen - gültig für Binnenschifffahrtsstrassen Sportboote mit Antriebsmaschine bis 15m - unter Segel ist mit mehreren XXX durchgestrichen. Wenn mir jetzt einfallen würde zu segeln dürfte ich das mit einigen Einschränkungen (Berlin, Bodensee) machen ???
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Gruß Claus |
#97
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Moin Claus,
ja dürftest Du; mit den bereits von Dir genannten Einschränkungen lokaler Art bzw. Vorschrift, privater oder vom Land erlassener Regeln. Binnen unterscheidet ja noch Landes - und Bundeswasserstrassen sowie private Gewässer. Also am besten vorher beim z.B. WSA erkundigen. Gibt ja da obskur anmutende Regeln mit qm Segelfläche und dann noch Surfer usw. Auf See hast Du praktisch keine Einschränkungen unter Segel, es sei denn in einem Gebiet ist von vornherein das Segeln oder befahren untersagt.
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Gruß Kai |
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