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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#77
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Eyh AKKI !
Das midden Himbeersaft hatte ich TOOOtal ernst gemeint Hab da einen guten Jahrgang von 2005 mit 55%. Aber Spass beiseite. Was da abgegangen ist zeigt doch sehr deutlich das die Promillgrenze von 0,5 nicht bloss zum abkassieren ist! Bin mal gespannt was am Samstag los ist. Eigentlich sollte eine Web-Cam an die Slippe wär doch besser als BB. Also liebe BFC, von diesen unwesentlichen Kleinigkeiten bitte nicht abschrecken lassen und zahlreich am Traunsee erscheinen. Grüsse Euer MUUZII |
#78
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Wer bei 1,4 Promille keine Ausfallerscheinungen hat und noch problemlos bei Unwetter sein Boot beherrscht sowie mit dem Auto den Trailer einwandfrei ins Wasser bringt usw. muss aus Sicht von Staatsanwalt und Richter ein besonders erfahrener Trinker sein. Unwetter wird dann sicher strafmildern gesehen, aber zwangsläufig gibt es wegen Alkoholgewohnheit und Wiederholungsgefahr Probleme mit Idiotentest und Kontrolle der Leberwerte.
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Andreas
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#79
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Slippen ist, wie man an Rampen immer wieder sehen kann, ein Vorgang, bei dem es häufig hektisch zugeht, bei dem Boote, Zugfahrzeuge, oder Trailer ist Rutschen kommen, Leute herumlaufen, wo sie nicht herumlaufen sollen, und weiß-der-Geier-was passiert. Bei diesem Vorgang sollte man ruhig nüchtern sein. Welche Not? Was passiert denn dem Boot im Wasser schon groß? Selbst wenn: Wo ist die Not, die es rechtfertigt, das Manöver stark alkoholisiert durchzuführen. Und wenn er sich bei 1,4 nicht stark alkoholisiert gefühlt hat, dann hat er (siehe voriger Beitrag) ohnehin ein wesentlich größeres Problem. Sunbeamer |
#80
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Zitat:
Wenn ich die Umstände betrachte, dann steht die Schuld ausser Frage, die Dauer des FS Entzugs wird davon abhängen ob der TE schon einschlägig aufgefallen ist, die Höhe der Geldstrafe richtet sich u.a. nach dem Einkommen. Rechtsmittel (Berufung) gegen diese Entscheidung müssen innerhalb von 14 Tagen bei der straferkennenden Behörde eingebracht werden, es gibt keine Formvorschriften oder Anwaltszwang dabei, dann landet der Fall beim UVS (unabhängiger Verwaltungssenat), die Entscheidung des UVS kann nie zu Ungunsten des Bestraften erfolgen, d.h. weder die Dauer des FS Entzugs noch die Geldstrafe können erhöht werden, allerdings sind im Falle der Schuld weitere 10% Verfahrenskosten fällig. Geändert von medo (11.08.2011 um 09:54 Uhr) |
#81
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Das macht die Sache für mich absolut verständlich:
Ich saufe als Österreicher, werde erwischt, werde zu ein paar Wochen Fußgänger verknackt, gehe in die "Berufung", es wird ein wenig nachgebssert und das Thema ist erledigt. Da wäre ich auch Kampftrinker.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#82
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OT, musste aber sein..
Zitat:
Sava
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http://www.facebook.com/sava.pasic |
#83
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Zitat:
Strafrechtliche Relevanz in Bezug auf den Strassenverkehr gibt es in AT nur bei Unfällen mit Verletzten oder Toten, selbst Fahren ohne FS ist eine nur eine Verwaltungsübertretung, ich bin Österreicher, lebe aber seit Anfang der 90er Jahre zumindest teilweise in DE, am Anfang war ich sehr erstaunt wie "kriminell" man als Autofahrer in DE sein kann. |
#84
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Haben sie dir auch den Bootsführerschein abgenommen?
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#85
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Zitat:
Gruesse! |
#86
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Hi,
ich möchte hier mal dem Themeneröffner mein volles Mitgefühl aussprechen. Ich habe vor vier Jahren für 300m Fahrt zweieinhalb Jahre meinen Lappen abgegeben. Ich habe ne MPU hinter mir. Mein Job war weg. Ich habe es trotzdem geschafft, alles zu regeln. Im Nachhinein sehe ich ein, dass es auch für 300m berechtigt war. Trotzdem muss man Leute, die wegen jedem Schiss gleich die Chakkos rufen nicht mögen. Man darf die Leute verstehen, die trotz Sturm mal eben den Trailer zur Rampe bewegt haben. Anscheinend hätte hier ja jeder andere anders gehandelt. Keiner von Euch hat jemals auch nur einen Meter ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Einfluss bewegt. NA DAS BERUHIGT MICH ABER! Was ist das denn für eine Scheinheiligkeit? Gerade die älteren Jahrgänge unter Euch haben bestimmt immer alle geltenden Vorschriften im Straßenverkehr beachtet? Wem wollt ihr das denn erzählen? Ich bin schockiert, wie wenig Mitgefühl jemandem entgegen gebracht wird, der so offensichtliches Pech hatte. Auch wenn es nicht i. O. war und moralisch nicht ganz korrekt, so ist es doch auch großes Pech. Der Heinz wird schon sein Fett weg bekommen. Sei es in Form der Geldstrafe oder des Entzuges der Fahrerlaubnis. Aber was solls - alle schön drauf herumhacken und Moralapostel spielen. Wir sind ja schließlich alle pünktlich, strebsam und leider wohl auch sehr sehr deutsch.
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Gruss Jan.
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#87
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Ich habe sicher nicht immer alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten, das habe ich auch nie behauptet, nur Mitleid kommt bei mir da trotzdem nicht auf, denn wenn ich Mist baue -und das die ganze Aktion Bullshit war steht ausser Frage- muss auch mit den Konsequenzen leben können!
Und sich da auf "Not kennt kein Gebot" ausreden zu wollen ist lachhaft, dem TE war sicher klar, dass er in diesem Zustand auf öffentlichen Verkehrsflächen kein Fahrzeug mehr in Betrieb nehmen darf, er hat es trotzdem getan, also muss er einfach damit leben können. s.s.k.m.= selbst schuld, kein mitleid Ach ja, ich weiss wie das ist, irgendwann in Mitte/Ende der 80er wurde mir der Schein 2 Mal wegen Suff abgenommen, das erste Mal mit 1,1, allerdings war der Entzug damals in AT noch harmlos, nach 3 Tagen hatte ich den Schein wieder (Geldstrafe umgerechnet EUR 950,--, das war damals viel Geld für mich), nach knapp 4,5 Jahren war es wieder so weit, 0,82 Promille, nachdem das innerhalb von 5 Jahren das zweite Mal war dauerte der FS Entzug länger (3 Monate) und die Geldstrafe fiel auch höher aus (rund EUR 1.400). BTW: Ich bin sicher NICHT sehr, sehr deutsch. ;) Geändert von medo (11.08.2011 um 14:01 Uhr) |
#88
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Will die ganze Aktion absolut nicht gutheissen aber ein Frage wäre grundsätzlich noch zu klären.
Soweit mir berichtet wurde ist Slippstelle samt Zufahrt auf der die Schupos die Aktion durchgeführt haben Eigentum der Stadtgemeinde Gmunden ! Zwar öffentlich zugänglich aber nicht öffentliches Strassennetz und ob hier die STVO voll greift bin ich mir nicht ganz sicher!! So und hört jetzt mal mit dem ganzen Meckern auf, der Herro hat sicherlicht daraus gelernt und wir wollen ihn mal etwas bedauern!!! wfG MUUZII |
#89
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Hehe, bin nicht gläubig aber der alte Spruch mit dem Stein ist immer noch gut...
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#90
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Zitat:
- Öffentlich-Rechtlich, daher alle Straßen, Wege und Plätze, die eine Widmung besitzen - Tatsächlich-Öffentlich; vereinfacht ausgedrückt: Keine Widmung, jedoch für den Verkehr zugänglich -Nichtöffentlich: Bereiche in denen nur Verkehr für einen bestimmten Personenkreis statt findet. (schöne Definition ). Zum Beispiel Betriebsparkplätze mit Zutrittskontrolle. In dem obigen Fall handelt es sich um Tatsächlich-Öffentlichen Verkehrsraum, da jeder, der möchte, dort hin fahren kann. Die StVO gilt dort zwar nicht, aber dennoch die StVZO, die FZV und das StVG. Daher mit Alk fahren ist nicht. Bestes Beispiel ist das Fahren üben auf Feldwegen. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich weiss jetzt aber eben nicht, ob das in Österreich genau so geregelt ist... |
#91
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Das stimmt so nicht guckts Du: (§1) http://www.verwaltungsvorschriften-i...20014.htm#ivz2 Die StVZO zB. kann nur dort gelten, wo die StVO gilt. Mein Senf zu dem Thema: Blöde Sache und Du wirst mit den Folgen / Strafen leben müssen. Besonders wichtig, dass Du in Zukunft daraus lernst. Und evtl. können wir Alle davon etwas mitnehemen. Sollte dieser Tröt nur Einen von solcher Sache abhalten, war er schon sinnvoll! Und bitte nicht so meckern Nach dem Motto: "An die eigene Nase fassen" "Der, der frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein" Gruß Willi
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#92
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Rechtslage in Österreich
STVO (Strassenverkehrsordnung) Zitat:
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Hallo zusammen,
gibt es denn jetzt mal ein Ergebnis zum Vorgefallenen? Ist ja nun viel diskutiert und vermutet worden. Grüße Thorsten |
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auszug aus dem Fragenkatalog BINNEN
Was bedeutet „stillliegend“? festgemacht sind.Ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegen oder am Ufer Also ist Binnen vor ANker Stilliegen. Im Seebereich mag diese wieder anders aussehen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#96
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Und das heißt jetzt was?
...dass ich besoffen ins Auto steigen kann und meine Boot aus dem Wasser ziehen darf
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#97
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Wäre er an der Boje geblieben hät er noch seinen Führerschein.
Ich war mal im Sturm vor Anker gleegen. ca. 1,5m Wellen durch den See. War alles in allem recht entspannennd.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Zitat:
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Hat der private Befrieder zugelassen, dass auf seinem Grundstück besoffen gefahren werden darf ?
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Hallo
das sieht wirklich schlecht aus. Einzige Chance wäre die, das es sich um ein Vereinsgelände handeln würde, zu dem nicht jedermann Zutritt hat oder Personen nur mit besonderer Erlaubnis auffahren dürfen, so z.B bei einem Werksgelände. Allein das sich die Räder deines Fahrzeugs gedreht haben ist ausreichend. Viele Grüße bodenseekretzer |
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