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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Zitat:
Motorradschutzhelme: Strafe wenn Ettikett nicht mehr lesbar oder nicht die ganz aktuelle Prüfnorm (gibt alle paar Jahre eine neue Version). Verbandkastenpflicht: Die Art und Weise wie die Pflicht *nicht* kommuniziert wurde. Motorrad-Seitenwagen hatten wir oben schon. Navi hatten wir auch schon. Fahrrad hatten wir auch schon. Wurde von einem einen Threadteilnehmer von Feldwege auf Forststrassen korrigiert. Geschwindigkeit schätzen: War früher mit Sicherheit so. Für alle die den Thread nicht gelesen haben: Mir ging es darum, welche Bestimmungen im Laufe der Zeit schon erfunden wurden und nicht darum, ob sie *heute* noch in Kraft sind. Dass unsinnige Regeln irgendwann mal gekippt oder bereinigt werden ist ja schön. Aber in der Zwischenzeit hat mal halt immer den Ärger damit.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#77
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ja, ok, Richard!
Da du offensichtlich bei deiner Meinung bleibst, die teilweise mit logischem Denken nicht nachvollziehbar ist, nützt diese ganze Diskussion eh nichts mehr An deiner Stelle würde ich einfach nicht mehr in diese Abzocke-Ländern fahren.... es ist damit beiden Seiten geholfen und gut isses!!!! In selbiger Hoffnung klinke ich mich hier raus..... Herwig
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#78
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gut, dann haben wir die ganze Überzeugungskraft für den Sheriff aus I zur Verfügung
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#79
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wenn du den ganzen Thread gelesen hättest, wären dir drei Dinge aufgefallen: 1. Ich greife niemand persönlich an und maße mir auch nicht an jemand vorzuschreiben wo er hinfahren soll oder nicht. 2. Habe ich geschrieben dass es diese Abzocke in *allen* Ländern gibt, auch in Deutschland. 3. Die Zuordnung der "Delikte" zu Ländern wurde von einem anderen Threadteilnehmer angeregt, da dieser Thread über Italien und Österreich handelt. Ich danke dir aber ausdrücklich für das Lob "teilweise mit logischem Denken nicht nachvollziehbar". Der andere Teil scheint ja dann doch "mit logischem Denken nachvollziehbar" zu sein, oder
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#80
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Wollte ja eigentlich nicht mehr...
Dass ein Polizist Geschwindigkeit schätzen kann und man dann entsprechend Bußgeld zahlen muss, gilt heute auch noch. Und zwar in Österreich UND in Deutschland. (kommt aber hüben wie drüben offenbar nicht oft vor, sonst gäb's wohl mehr Berichte statt Gerüchte )
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#81
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Ich bitte um Quellenangabe für Deutschland.
Danke für die Mühe.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#82
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Für Deutschland hab ich mal auf die schnelle folgende Urteile gefunden
OLG Karlsruhe v. 19.06.2008 http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2238.php Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen..... BayObLG v. 20.10.2000: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/...ndigkeit11.php Die Feststellung der Geschwindigkeit (hier Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich) eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen. |
#83
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1. ist der in Karlsruhe verhandelte Kandidat mit 70(!) durch die Fußgängerzone(!) gefahren und konnte letztlich doch nicht(!) belangt werden. 2. Der zweite konnte nur deshalb verurteilt werden, weil er beim Anblick des Bus nicht langsamer wurde. Die Geschwindigkeitsüberschreitung als solche hätte nicht genügt. Wenn ich das so richtig verstanden habe, heißt das: Es geht nicht um die Schätzung des Geschwindigkeitswertes sondern um die Erkennung "schneller als Schrittgeschwindigkeit". Und erst im Zusammenhang mit einer Gefährdung reicht es auch für ein Urteil.
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#84
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Das Schätzen der Fahrgeschwindigkeit durch die Polizei ist in AT unter bestimmten Bedingungen (da gibt es eine Unmenge VwGH bzw. UVS Entscheidungen, die das sehr eingrenzen) nach wie vor rechtlich zulässig, allerdings kann ich mich nicht erinnern wann ich das letzte Mal wegen einer geschätzen Geschwindigkeitsübertretung zur Kasse gebeten wurde (und ich fahre seit einigen Jahren nur mit Fahrzeugen mit dt. Kennzeichen, also bitte nicht mit "Inländerbonus" kommen), allerdings ist es rechtlich nicht möglich auf Basis einer geschätzten Geschwindigkeit ein Führerscheinentzugsverfahren wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit einzuleiten.
In der Praxis wird kaum noch geschätzt, die haben einfach genug Laserpistolen! Ich kann aber die Aufregung um Strafzahlungen nicht wirklich nachvollziehen, egal ob in DE oder AT, wer zu schnell fährt und erwischt wird, bezahlt, die beste Methode nicht zahlen zu müssen ist einfach die Einhaltung der Speed-Limits (sagt zumindest meine Frau, die bezahlt nie, bei mir sieht das ein bisschen anders aus). BTW: Empfehlenswert sind Geschwindigkeitsübertretungen in der Schweiz, ich habe dort ein Mal bezahlt, seitdem kommen mir die österr. und deutschen Strafen wie geringfügige Spenden vor. |
#85
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Zitat:
War natürlich unglücklich gelaufen, den Brief mit dem Ticket haben sie nach Deutschland geschickt, kam beim Halter aber nie an, warum auch immer. Und er ist zu einer ungünstigen Zeit, spät am Sonntag abend wieder in die Schweiz eingereist, per Flugzeug so dass sie seinen Pass kontrolliert haben. Der Beamte sieht nur dass er zur Fahndung ausgeschrieben ist, aber nicht den Grund. Nach Bezahlung der offenen Rechnung haben sie ihn aber wieder rausgelassen
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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Nix Besonderes! Hab' dies Jahr auch'n Ticket per Post nachhaus gekriegt: 1 Km/h zu schnell...... 20 Fränkli. Seh' ich sportlich, obwohl...... ich hatte meinen Tempomaten exakt auf GPS geprüfte 80 Km/h eingestellt.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E |
#87
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Ich habe mich in der CH gleich mal mit einer vierstelligen Busse und 3 Monaten Fahrverbot "vorgestellt", seitdem werden dienstliche Reisen in die CH grundsätzlich nur mehr per Flugzeug und Taxi bewerkstelligt, die Eidgenossen kennen da unheimlich wenig Spass!
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#88
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Wenn man sich in Italien an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, muss man alle paar Minuten
rechts ran fahren, um die Heizer, die einem hinten an der Stoßstange kleben, vorbei zu lassen. Wenn die Vorschriften, die Kontrollen und die Strafen so hoch sind, frage ich mich, wieso man davon nichts merkt |
#89
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Manche merken's schon. Mein Sohn z.B. : Handy am Ohr, hat ihn rund 150 Euros gekostet. Nachbarin hat auf dem Zubringer nach Affi 350 € gelöhnt, schlimmer war, daß ihr Führerschein an Ort und Stelle eingezogen wurde, was nach EU- Recht wohl nicht erlaubt ist.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E
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#90
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Zitat:
Falls nichts passiert wird es geduldet wenn was passiert sicher nicht mehr es fahren aber sehr viele mit Navi an der Scheibe in der Schweiz und ich habe erst von einem Fall gehört wo jemand gebüsst wurde, falls aber gebüsst dann richtig saftig
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#91
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weil die Einheimischen gut vernetzt sind und es sofort weitergemeldet wird, wenn irgendwo eine Kontrolle stattfindet. Für den Gegenverkehr sind sie ja meist sehr leicht erkennbar.
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sei froh dass der Brief angekommen ist. In dem genannten Fall hatte sich das mit allen Gebühren und Zinsen auf 240 erhöht, weiß aber nicht mehr ob Franken oder Euro.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#93
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Was hat das hier noch mit der Ursprünglichen Therad zu tun?
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
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Ich glaube, dass das Schaffen und Kommunizieren besonders hoher Stra-
fen allein zur Abschreckung erfolgt, weil die Behörden mit ihrem wenigen Personal überhaupt nicht die Möglichkeit haben, nennenswert zu kontrol- lieren. Man erwischt gerade mal Null-Komma-Irgendwas-Promille der Verkehrs- sünder und nutzt die Medien dafür, diese Quote wie ein Werbefachmann so zu kommunizieren, dass die Verkehrsteilnehmer den Eindruck erhalten, die Chance, bei einem Verkehrsverstoß erwischt zu werden, sei hoch. |
#95
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Zitat:
Erst heute wieder gesehen: Normal 70 km/h erlaubt, heute nur 40 wegen "Rollsplitt". Der nette Autofahrer ist dann mit gut 90 durchgebrettert, das Überholen mit Gefährdung und die Unterschreitung des Sicherheitsabstands mal nicht mitgerechnet. Und das waren nur die rund 20 Sekunden, in denen ich mit ihm das Vergnügen hatte. Immerhin war er so anständig, mir noch die Chance zu geben, ihn im Rückspiegel zu erkennen und ganz rechts zu fahren. Machen längst nicht alle.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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Wo steht das denn?
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#97
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Hi,
ob und wo das steht weis ich nicht, bin selbst juristischer Laie, und gebe nur wieder. Hiesige Juristen haben der Nachbarin erklärt, daß ital. Behörden zwa ein Fahrverbot für Italien aussprechen können, aber den FS beim verlassen des Landes zurückgeben oder zumindest deutschen Behörden aushändigen müßten. War jedenfalls Riesenärger, Weiterfahrt zur Wohnung ging nicht mehr, die alleinfahrende Frau und Auto mußten abgeholt werden. Daheim in Deutschland ist sie 3,5 Monate ohne FS unterwegs gewesen, bis der FS kommentarlos aus Rom zugeschickt wurde. War wohl mißverständlich, mein Einwand im vorherigen Beitrag bezog sich auf die Einziehung des FS über die Aufenthaltsdauer in Italien hinaus.
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E Geändert von Benaco (28.08.2012 um 16:39 Uhr) Grund: Ergänzung
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#98
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Ausländische Polizeibehörden sind berechtigt den FS vorübergehend einzubehalten und damit ein Fahrverbot im jeweiligen Land auszusprechen, der FS muss dann aber an die zuständige Behörde des Ausstellungslandes übermittelt werden.
Grundsätzlich wird der FS von dieser Behörde dann an den Inhaber wieder ausgehändigt, bei entsprechenden Delikten kann es aber sein, dass zB ein MPU angeordnet wird. |
#99
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Zitat:
Das Problem bei den Italienern ist halt, dass sie sich nicht für das interessieren was deutsche Juristen sagen.
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#100
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Die Italiener halten sich schon grundsätzlich daran, nur mit "subito" haben sie es nicht so, "domani" ist Standard.
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