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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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abgesehen davon, dass sich bei Booten binnen die MwSt-Frage kaum jemals stellt, hat mir ein WSA das ganz anders geschildert. Aus anderen Gründen (Nachweis, dass ein Boot ohne CE schon vor 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde, damit ich es in Ö zulassen konnte) wurde mir auf schriftliche Anfrage an ein WSA (wo das betreffende Boot von 2000 bis 2008 registriert war) schriftlich mitgeteilt, dass a) Aufzeichnungen, ob, wo und wie dieses Sportboot davor in D registriert war, nicht geführt werden (kein zentrales Datenregister), dassEs sei daher grundsätzlich nicht möglich, über die Registrierungshistorie Auskunft zu beschaffen. Ich konnte damals in Ö nicht den Nachweis erbringen, dass das Boot bereits vor 1998 in der EU registriert gewesen ist, weil eben die dt. Behörden über solche Aufzeichnungen nicht verfügen. (Hier in Ö ist das anders, ähnlich wie beim Auto: Die geben das aktuelle Kennzeichen oder die HID oder die Motornummer ein und bekommen sofort die ganze Fahrzeughistorie in Ö auf den Schirm. Oftmals reicht sogar die Motornummer des Hilfsmotors (AB), weil Motorenwechsel ebenso wie Hilfsmotoren streng anzeigepflichtig sind.)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#77
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Hat zwar jetzt nichts mit dem eigentlichen Thema Steuer zu tun, aber... ...habe z.Z. das selbe kleine Problem mit einem Boot aus DE, für das ich mich interessiere! Zum besagten Zeitraum (1998) ist dieses Boot in Köln gemeldet gewesen. Das Boot ist Bj. vor 98' und besitzt deshalb auch keine CE... Zwischenzeitlich hat das Boot nun aber schon zwei mal den Besitzer gewechselt. Der jetzige Eigner konnte leider keinen Nachweiß über die Inverkehrbringung innerhalb der EU, bzw. in DE vor 06/98' erbringen, der aber wiederrum vom österr. Staat für eine Zulassung in AUT verlangt wird. Der Fall ist zwar jetzt (schon seit guten 3 Wochen) zur Prüfung auf der NÖ-Landesregierung/Abt. Schifffahrt, aber bislang ist dabei nichts sinnvolles raus gekommen! Hier sieht man leider auch wieder, dass nicht alles innerhalb der EU gleich ist! Viele solcher Boote, auch neueren Baujahres werden in DE "problemlos" z.B. beim ADAC zugelassen... Diese Option der Zulassung bei Automobilclubs (in AUT: ARBÖ oder ÖAMTC) gibt es leider nicht. In AUT gibt es ledeglich eine staatliche Zulassung über die jeweilige zuständige Stelle der Landesregierung! Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#78
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Bin neugierig, wie das bei dir ausgeht. Ich kenne die Leute in Tulln aus beruflichen Gründen ziemlich gut. Die haben damals alle Hebeln in Bewegung gesetzt, um von den dt. Behörden Infos zu erlangen, aber die Antworten aus D waren freundlich aber klar: siehe oben; sie können es nicht sagen, auch wenn sie wollten ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#79
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Wenn man die Wege, Arbeitsweise und Genauigkeit österr. Behörden kennt schwindet meine Hoffnung...und nun mit deiner Info, dass es bei dir nicht anders ablief...mal sehen, event. geschieht noch ein Wunder?
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!Grüße Harri! |
#80
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#81
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Ich glaube nicht, dass in Kroatien es anders wird. Die Kroaten selbst fürchten die Zöllner wie die Pest. |
#82
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Auch ein älteres Boot darunter? Vielleicht war die Aktion bei dem Kunden ja gerechtfertigt.
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Gruß Wilfried |
#83
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Steuer
Hallo ,
ich will auch nicht den Teufel an die Wand malen. Aber alle Bootsbesitzer die ihr Boot in der EU gekauft haben,und dann nach Einfuhr z.B.nach Kroatien die Mwst zurueckerstattet bekommen haben waren doch in der Vergangenheit fein raus.So wie es im Moment aussieht kommt auf diese Eigner nach Beitritt Kroatiens 2013 eine Nachzahlung zu.Wenn es nach den selben Bestimmungen geht wie fuer die alten EU Staaten sind Boote die aelter als 8 Jahre als das Beitrittsdatum des Staates (Kroatien )sind steuerfrei. Boote die juenger als 8 Jahre sind muessen zum Zeitwert versteuert werden. Alle Boote die in Kroatien stationiert sind muessen innerhalb der letzten 18 Monate von Kroatien in Richtung Drittland z.B. Italien aus und wieder einklariert haben.Es droht sonst ein Zoll von 10 % vom Zeitwert plus Mwst. Aber mein Beitrag ist nur wie vieles was im Moment geschrieben nur Glaskugellesen.Wie die Kroatische Politik entscheidet weiss im Moment ueberhaupt niemand. Anmerkung: Als betroffener Eigner kann ich fuer mich nur sagen ich hab das mit der Versteuerung so kommen sehen,ich bin bestimmt nicht gluecklich darueber wenn es so kommt ,aber wenn ich bezahlen muss ist es doch rechtens. Gruss Wolfgang . Geändert von tanja1 (24.10.2012 um 21:30 Uhr) |
#84
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Alle anderen liegen entweder im Zolldepot = ausserhalb des Landes, oder schwarz in der Scheune der Vermieters.
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Gruss Vestus
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#85
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Steuer
Hallo Vestus,
kann das jetzt nicht nachvollziehen. Boote im zolldepot = ausser Landes? Gruss Wolfgang |
#86
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Zitat:
Möchte er das nicht machen, besteht die die Möglichkeit das Boot im Zolldepot "zwischenzulagern", für max. 18? Monate. Kannst Du mit unseren Freihäfen vergleichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Freihafen
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Gruss Vestus
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#87
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Noch dazu kommt, das eine deutsche ADAC-Zulassung vom österr. Gesetzgeber ebenfalls nicht anerkannt wird... Aber, wenn man österr. Behörden kennt, kann man eigentlich fast schon so etwas in der Art vorher sehen...
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!Grüße Harri! |
#88
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Hallo Harri!
Dann hätte ich bei meinem Boot (BJ 93, ohne CE) ja eigentlich für die Anmeldung auch den 1. Kaufvertrag (als Nachweis...?) gebraucht...? Ich hatte nur die ADAC-Zulassung und den Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und mir aber die Anmeldung hat nach der technischen Abnahme problemlos Funktioniert. Hatte ich also nur Glück, dass die Beamten in Linz nicht so genau geschaut haben oder woran könnte das liegen - bin damals recht blauäugig an die Sache ran...
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Grüße Fritz |
#89
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Hab schon gehört, dass ähnlich wie auch beim Kfz, es auch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bzgl. dieser Richtlinien gibt...bzw. diese nicht immer genauso eingehalten werden.
Bei mir in Tulln/NÖ verlangen sie, trotz Bemühungen meines Ziviltechnikers für Boote vor 06/98' ,die zwar keine CE brauchen, einen Nachweis über die Inverkehrbringung innerhab der EU vor diesem Datum! Sonst könnte ja das Boot, rein theoretisch ja auch nach 1998 in die EU gekommen sein, und fährt dort als "Grauimport"...? Aber während meiner Bootsuche muss ich eingestehen, dass mir das ein oder andere Boot trotz Baujahr oder Importierung nach 98' ohne CE angeboten wurde! Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#90
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Ihr habt noch nicht mal ein Meerchen und habt mehr Streß mit eurer Anmeldung als alle anderen Länder die ich kenne. Meldet doch eure Boote woanders an, zB Deutschland. Das machen einige Belgier und Franzosen.
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#91
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Hallo Michael!
Braucht man dafür nicht einen Wohnsitz in Deutschland...? Dachte mir eigentlich, dass die Anmeldung als Österreicher in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich ist...?
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Grüße Fritz |
#92
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Sehr lustig, was soll das bringen....das geht doch ohne Wohnsitz in D gar nicht!
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"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#93
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Aus dem folgenden Link: Deutsche Antragssteller und Antragsteller aus der EU, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen eine Beauftragte Person mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes. http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/index.jsp
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Servus Willi |
#94
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Boot aus DE in AUT anmelden ist ja, wenn man die verlangten Richtlinien befolgt, weierhin kein Problem.
...oder man hat einfach Glück, wie z.B. Ispep bei seiner damaligen Anmeldung... Grundsätzlich sind halt nur vorallem diese beiden Dinge zu beachten: Baujahr oder Erstinverkehrbringung nach 16.06.1998 CE-Zertifizierung Baujahr unter 16.06.1998 Nachweis über die Erstinverkehrbringung innerhalb der EU vor diesem Datum ...so kam es schwarz auf weiß von meiner zuständigen Stelle der NÖ-Landesregierung! Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#95
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Zitat:
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#96
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Man kann als Österreicher ohneweiters das Boot in D registrieren lassen. Beim WSA oder auch (mit der "beauftragten Person") mit Flaggenzertifikat.
Ich bin Österreicher mit Wohnsitz in Österreich und habe eine Regensburger Nummer. Allerdings: Die österreichischen Behörden sind nicht ganz so dämlich, wie man es gerne hätte oder gelegentlich unterstellt: Gemäß § 101 (3) Schifffahrtsgesetz darf ein Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich mit einer deutschen Zulassung in Österreich nicht fahren. (Das Schifffahrtsgesetz wurde diesbezüglich 2009 geändert). Bei uns im Club hatten zu diesem Zeitpunkt viele Boote deutsche Kennzeichen, aus unterschiedlichen Gründen. Die fahren alle wieder unter Ö-Flagge. (Ich nicht. Ich habe mein Boot an einen Verwandten in D verkauft. )
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#97
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Und wie sieht es dann aus, wenn man dann als Österreicher, unter deutscher Zulassung in Kroatien fahren möchte?
Was sagt deine Versicherung zu diesem Thema, oder haben die da gar nicht weiter nachgefragt? Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#98
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Zitat:
Für die Kroaten ist das (so wie für alle anderen Staaten) natürlich völlig in Ordnung. Es hat ja alles Hand und Fuss: Man führt die deutsche Registrierung auch als Österreicher ja völlig legal, gesetzeskonform usw. Allerdings darf man damit in Ö nicht fahren. Die Versicherung hat mir geschrieben, dass sie das überhaupt nicht interessiert, sondern nur, dass die Daten korrekt und die Prämien bezahlt sind. (War eine schriftliche Auskunft. Ist aber auch naheliegend.)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#99
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Interessant zu wissen!
Trotz alledem wäre mir mittlerweile ein Boot, dass ich hier bei uns Binnen- und See, ganz normal und offiziel zulassen kann am Liebsten! Inkl. CE, Strassen-Trailer und alles was dazu gehört... Und ich kenne mich zu gut...nach ein, zwei Saisonen möcht ich dann wieder etwas anderes und dann hab ich bei uns in AUT mit einem Boot, dass ich hier eigentlich nicht wirklich zulassen kann, verkaufstechnisch Einbußen...
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!Grüße Harri! |
#100
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Die Sache mit der dt. Registrierung will sowieso gut überlegt sein, es gibt dann ja noch andere Dinge, die dran hängen:
Mit einer D-Registrierung kannst du in Ö natürlich keinen Funk anmelden. Also musst du zur dt. Bundesnetzagentur. Dort bekommst du als "Ausländer" keine Kennung, außer mit Flaggenzertifikat. Für das FlgZert musst du - siehe oben - jemanden in D haben, der als "beauftragte Person" für dich gradesteht. Ich habe eine D Registrierung und bin glüclich damit, denn sie hat Vorteile: Abgesehen davon, dass man nicht zur Überprüfung muss, braucht man keinen Seebrief, daher auch keinen Messbrief. Funk kostet in D nur die Anmeldung aber keine laufenden Gebühren. Dennoch gelten auf den Ö Wasserstraßen auch für Deutsche die Ö Ausrüstungspflichten, auch wenn die Deutschen das nicht glauben (wollen). Es ist halt so: Auch ein dt. KFZ muss in HR Reservelampen mithaben und ein 2. Pannendreieck, wenn mit Trailer unterwegs ... Usw.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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