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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#76
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#77
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Überall wird über die Deutsche Reklementierungswut gezetert und wenn man dann kein Urteil findet wo es geregelt wurde oder die Paragraphen nicht zuordnen kann oder will dann ist es auch nicht recht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#78
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#79
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Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und mithin einer der wichtigsten Punkte, in denen wir armen deutschen Seelen uns von Ländern wie Syrien und Somalia unterscheiden. Was meinst Du wohl, warum die Einwohner dieser Länder vor unseren Grenzen Schlange stehen und nicht anders herum? Sicher nicht wegen des Wetters. Sondern, weil sie hier ein Leben in sehr weit gehender Rechtssicherheit führen können, auch wenn es ein paar Lücken irgendwo am Rande geben mag. Und im übrigen, auch wenn gerne von deutscher Gründlichkeit geschrieben wird: Die österreichische ist genauso gut. Und die holländische übrigens auch. Alles in allem kein Anlass, jemanden als arme Seele verspotten zu wollen, der Dingen auf den Grund gehen will.
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#80
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#81
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Nö da verbreitet er lieber hier halbwahrheiten bevor er sich hinsetzt anruft oder ne Mail schreibt.
ER lebt nach dem Motto: " Ich hab meine Mienung basta. Jetzt kommt mir bloss nicht mit Tatsachen"
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#82
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Hi,
wenn es nicht legal sein muss/soll dann kann ich für den Notfall das Handfunkgerät Baofeng UV-5R empfehlen. Das Gerät kostet keine 40€ mehr und deckt den Frequenzbereich 136-174 und 400-519 Mhz ab, somit u.a. auch alle Schiffsfunkfrequenzen. Um im Notfall Hilfe zu organisieren durchaus geeignet. Mit Orginalantenne sind Reichweiten von 4-7 Km drin, mit einer 30 cm Kathrein Antenne über 10 Km. Ich nutze das Gerät allerdings nur auf den PMR Frequenzen. Gruß Udo |
#83
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Zitat:
Keine Lizenz, keine Zulassung bei der BNA und dann noch ein nicht zulassungsfähiges Amateurfunkgerät...
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#84
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Was soll daran illegal sein? Das Teil wird u.a. ab Lager Berlin verkauft, hat CE-Konformitätsbescheinigung, ist, so wie ich es quergelesen habe, lizenzfrei zu betreiben und Zulassungsnummern bei der BNetzA gibt es seit dem 01.06.2013 nicht mehr.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (07.11.2013 um 18:32 Uhr) |
#85
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Zitat:
2. dürfen Handfunkgeräte Binnen immer noch nicht benutzt werden 3. Dürfen Scanner nicht benutzt werden um Binnen- oder Seefunk Abzuhören
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#86
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Moin Volker,
hab ja nichts Gegenteiliges behauptet, trotzdem darf man das Teil von Udo besitzen und im Rahmen des Erlaubten auch benutzen. Muss man sich halt vorher informieren. Aber gleich die "Alles-Illegal-Keule" zu schwingen ist deplatziert.
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Gruss Vestus |
#87
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Zitat:
Es ist nicht zulassungsfähig, Darf binnen nicht benutzt werden also Illegal.
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#88
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Schlaues Kerlchen. Bist Du da ganz alleine drauf gekommen oder hat Dir Deine Mama dabei geholfen?
Nein, natürlich wird er nicht bei einer lokalen Verwaltung anrufen und dort nach einer Erklärung für ein Merkblatt einer Bundesbehörde fragen. Aber vielleicht versucht er es mal ebendort, soweit habt Ihr ihn schon. |
#89
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Also schließe ich daraus das "jeder" ein solches Dualband Amateurfunkgerät benutzen darf? Leute Leute hier geht was ab. Bin ja gespannt wo der Trööt noch hinführt. Rene |
#90
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Moin Rene,
hier der Link: http://www.ebay.de/itm/2x-Handfunkge...item27c856cbfc (PaidLink) Wenn du was illegales entdeckst, bitte hier posten.
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Gruss Vestus |
#91
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Um es im Binnen oder Seefnkbereich nutzen zu dürfen, muss das Gerät den Bestimmungen für diesen Bereich erfüllen.
Da bei dem Gerät die Frequenzen und nicht die Kanäle eingeben werden ist dies schon mal nicht der Fall. Das gerät ist also nicht zugelassen im Binnenfunkbereich teilzunehmen. Daher darf es auch nicht Teilnehmen. Das 2m Band ist für BOS-Funk vorbehalten und darf von niemand anderes in Deutschland verwendet werden. Sind nur die ersten Probleme die mir mit dem Gerät auffallen.
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#92
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Trotzdem ist der Besitz dieses Gerät per se erstmal keine strafbewehrte Handlung, wie o.a. unterstellt.
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Gruss Vestus |
#93
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Zitat:
§89 TKG
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#94
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Siehste, und so schliesst sich der Kreis:
§ 4 Erlaubnis (1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz. https://www.elwis.de/Freizeitschifff.../04/index.html
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Gruss Vestus |
#95
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Zitat:
Das Gerät das du verlinkt hast darf nicht benutzt werden. BASTA Die Erlaubniss die hier angesprochen wird ist der UBI schein oder einer seiner Vorläufer. Die Schiffsfunkstelle muss ein Zugelassenes Gerät sein das bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde.
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#96
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#97
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Habs mir nochmal angeschaut:
Da steht du darfst mit dem UBI und einem Binnefunkgerät (ATIS Modus) am SEEfunkdienst im Bereich der Zonen 1-4 Teilnehmen (wobei ja nur 1und 2 Seefunkzonen sind) allerdings ohne GMDSS was ja bei ATIS-Modus eh ausgeschaltet ist.
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#98
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#99
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Zum Besitz: In Deutschland darf man vieles Besitzen aber nicht betreiben oder benutzen. (ich kann mich errinnern, das früher hinten auf dem Fernsehheft der Bausatz einer UZI zu erwerben war. Dabei Stand im kleingedruckten "Erwerben erlaubt, zusammenbau verboten". Der Schlagbolzen fehlte bekam man aber problemlos in der Schweiz).
Da Das Gerät im 70cm und im 2m Bereich Funkt wobei der 2m Bereich ausschliesslich für BOS-Funk reserviert ist, darf es nicht verwendet werden. Im 2m Bereich dürfen nur Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Funken. Auch in der aktuellen Anmeldung steht, dass nur Zugleassene Geräte verwendet werden dürfen. Dass man auf dem Formular das Gerät nicht mehr angeben muss hat nichts damit zu tun, dass man jedes Gerät einfahc nutzen kann, sondern damit, dass man das Gerät mit welchem man mal angemeldet hat beim Ersatz nicht mehr bekommt und man dann jedes belibige zugelassene Gerät nehmen kann, die ATIS-Nummer eingeben und weiterfunken kann ohne das man wie früher einen Änderungsantrag der Frequenzzuteilungsurkunde machen muss.
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#100
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Zitat:
Die Zeiten ändern sich. Nicht der Schlagbolzen ist entscheidend, sondern Griffstück, Patronenlager, Verschluss und Lauf ist erlaubnispflichtig. Den Schlagbolzen interessiert keine Wutz. Nichstdestotrotz, um nicht allzusehr vom Thema abzuschweifen: Udo hat lediglich eine Alternative aufzeigt. Quasseln mit den Kumpels, und im E-Fall einen auf CH 16 raushauen. Find ich gut, trotz Funkschein.
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Gruss Vestus
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