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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #76  
Alt 07.11.2013, 15:51
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann dürfte man nach diesem WSV-Merkblatt mit dem UBI auf Binnenwasserstraßen Seefunk betreiben

Gruß Lutz
Da ist ja das Sternchen hintendran und was in den Anlagen steht (wowmöglich das man nur min 1W senden darf usw.)
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  #77  
Alt 07.11.2013, 15:54
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ich verstehe, dass der armen deutschen Seele eine "Duldung", die nicht auf Rechtssicherheit fußt, widerwärtig ist. Aber so ist es eben, nicht nur in Kroatien oder in Dritte-Welt-Ländern, sondern offenbar manchmal auch in DE ...
Guter Satz.
Überall wird über die Deutsche Reklementierungswut gezetert und wenn man dann kein Urteil findet wo es geregelt wurde oder die Paragraphen nicht zuordnen kann oder will dann ist es auch nicht recht.
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  #78  
Alt 07.11.2013, 16:44
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Sagt auch das verlinkte Merkblatt eindeutig: Hören ohne Zeugnis / mit "einzelnen Seefunkempfängern" ist erlaubt, wenn der Empfänger ausschließlich für den Empfang von "Aussendungen an alle Funkstellen" bestimmt ist. Das trifft für keinen mir bekannten Seefunkempfänger zu, schon gar nicht für einen Scanner.
Die Frage ist, was man unter "bestimmt" versteht. Die rein technische Möglichkeit, auch anderes hören zu können doch sicher nicht. Sonst wäre der Hinweis nicht in das Dokument aufgenommen worden. Da muss schon mehr hinter stecken.
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  #79  
Alt 07.11.2013, 17:04
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ich verstehe, dass der armen deutschen Seele eine "Duldung", die nicht auf Rechtssicherheit fußt, widerwärtig ist.
Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und mithin einer der wichtigsten Punkte, in denen wir armen deutschen Seelen uns von Ländern wie Syrien und Somalia unterscheiden. Was meinst Du wohl, warum die Einwohner dieser Länder vor unseren Grenzen Schlange stehen und nicht anders herum? Sicher nicht wegen des Wetters. Sondern, weil sie hier ein Leben in sehr weit gehender Rechtssicherheit führen können, auch wenn es ein paar Lücken irgendwo am Rande geben mag. Und im übrigen, auch wenn gerne von deutscher Gründlichkeit geschrieben wird: Die österreichische ist genauso gut. Und die holländische übrigens auch. Alles in allem kein Anlass, jemanden als arme Seele verspotten zu wollen, der Dingen auf den Grund gehen will.
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  #80  
Alt 07.11.2013, 17:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also ich hatte nicht den Eindruck, dass er genervt war oder mich loswerden wollte. Wir haben nicht nur kurz telefoniert.

Aber du kannst gern selbst anrufen und nachfragen.

Seine Nummer: 0261/9819-2213

auch hier zu finden:
http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html
oder schreib ihm eine MAil mit den entsprechenden Dokumenten und frag nach.
Er wird nicht anrufen
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  #81  
Alt 07.11.2013, 17:16
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Er wird nicht anrufen
Nö da verbreitet er lieber hier halbwahrheiten bevor er sich hinsetzt anruft oder ne Mail schreibt.

ER lebt nach dem Motto:

" Ich hab meine Mienung basta. Jetzt kommt mir bloss nicht mit Tatsachen"
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  #82  
Alt 07.11.2013, 17:18
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Hi,
wenn es nicht legal sein muss/soll dann kann ich für den Notfall das Handfunkgerät Baofeng UV-5R empfehlen.
Das Gerät kostet keine 40€ mehr und deckt den Frequenzbereich 136-174 und 400-519 Mhz ab, somit u.a. auch alle Schiffsfunkfrequenzen.
Um im Notfall Hilfe zu organisieren durchaus geeignet.
Mit Orginalantenne sind Reichweiten von 4-7 Km drin, mit einer 30 cm Kathrein Antenne über 10 Km.
Ich nutze das Gerät allerdings nur auf den PMR Frequenzen.
Gruß Udo

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  #83  
Alt 07.11.2013, 17:29
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi,
wenn es nicht legal sein muss/soll dann kann ich für den Notfall das Handfunkgerät Baofeng UV-5R empfehlen.
Das Gerät kostet keine 40€ mehr und deckt den Frequenzbereich 136-174 und 400-519 Mhz ab, somit u.a. auch alle Schiffsfunkfrequenzen.
Um im Notfall Hilfe zu organisieren durchaus geeignet.
Mit Orginalantenne sind Reichweiten von 4-7 Km drin, mit einer 30 cm Kathrein Antenne über 10 Km.
Ich nutze das Gerät allerdings nur auf den PMR Frequenzen.
Gruß Udo
Jau und damit soll er sich dann mal erwischen lassen. Dann wird es richtig teuer Udo!!!!

Keine Lizenz, keine Zulassung bei der BNA und dann noch ein nicht zulassungsfähiges Amateurfunkgerät...
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  #84  
Alt 07.11.2013, 18:27
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Jau und damit soll er sich dann mal erwischen lassen. Dann wird es richtig teuer Udo!!!!

Keine Lizenz, keine Zulassung bei der BNA und dann noch ein nicht zulassungsfähiges Amateurfunkgerät...
Was soll daran illegal sein? Das Teil wird u.a. ab Lager Berlin verkauft, hat CE-Konformitätsbescheinigung, ist, so wie ich es quergelesen habe, lizenzfrei zu betreiben und Zulassungsnummern bei der BNetzA gibt es seit dem 01.06.2013 nicht mehr.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (07.11.2013 um 18:32 Uhr)
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  #85  
Alt 07.11.2013, 18:30
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Was soll daran illegal sein? Das Teil wird u.a. ab Lager Berlin verkauft, hat CE-Konformitätsbescheinigung, und Zulassungsnummern bei der BNetzA gibt es seit dem 01.06.2013 nicht mehr.
1. Dürfen trotzdem nur Zulassungsfähige Funkgeräte Benutzt werden.
2. dürfen Handfunkgeräte Binnen immer noch nicht benutzt werden
3. Dürfen Scanner nicht benutzt werden um Binnen- oder Seefunk Abzuhören
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Gruß Volker
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  #86  
Alt 07.11.2013, 18:38
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Moin Volker,

hab ja nichts Gegenteiliges behauptet, trotzdem darf man das Teil von Udo besitzen und im Rahmen des Erlaubten auch benutzen.

Muss man sich halt vorher informieren. Aber gleich die "Alles-Illegal-Keule" zu schwingen ist deplatziert.
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Gruss Vestus
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  #87  
Alt 07.11.2013, 18:40
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Volker,

hab ja nichts Gegenteiliges behauptet, trotzdem darf man das Teil von Udo besitzen und im Rahmen des Erlaubten auch benutzen.

Muss man sich halt vorher informieren. Aber gleich die "Alles-Illegal-Keule" zu schwingen ist deplatziert.
Hier gehts immer noch um Binnenfunk und Seefunk und nicht um den EMpfang von Radiosendern.

Es ist nicht zulassungsfähig, Darf binnen nicht benutzt werden also Illegal.
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  #88  
Alt 07.11.2013, 18:42
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Er wird nicht anrufen
Schlaues Kerlchen. Bist Du da ganz alleine drauf gekommen oder hat Dir Deine Mama dabei geholfen?

Nein, natürlich wird er nicht bei einer lokalen Verwaltung anrufen und dort nach einer Erklärung für ein Merkblatt einer Bundesbehörde fragen. Aber vielleicht versucht er es mal ebendort, soweit habt Ihr ihn schon.
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  #89  
Alt 07.11.2013, 19:53
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Volker,

hab ja nichts Gegenteiliges behauptet, trotzdem darf man das Teil von Udo besitzen und im Rahmen des Erlaubten auch benutzen.

Muss man sich halt vorher informieren. Aber gleich die "Alles-Illegal-Keule" zu schwingen ist deplatziert.
Tschuldigung das ich mich auch nun einmische aber Du behauptest tatsächlich das dieses Gerät nicht illegal ist?

Also schließe ich daraus das "jeder" ein solches Dualband Amateurfunkgerät benutzen darf? Leute Leute hier geht was ab.

Bin ja gespannt wo der Trööt noch hinführt.

Rene
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  #90  
Alt 07.11.2013, 20:35
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Moin Rene,

hier der Link:

http://www.ebay.de/itm/2x-Handfunkge...item27c856cbfc (PaidLink)

Wenn du was illegales entdeckst, bitte hier posten.
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Gruss Vestus
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  #91  
Alt 07.11.2013, 20:47
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Um es im Binnen oder Seefnkbereich nutzen zu dürfen, muss das Gerät den Bestimmungen für diesen Bereich erfüllen.

Da bei dem Gerät die Frequenzen und nicht die Kanäle eingeben werden ist dies schon mal nicht der Fall.

Das gerät ist also nicht zugelassen im Binnenfunkbereich teilzunehmen. Daher darf es auch nicht Teilnehmen.

Das 2m Band ist für BOS-Funk vorbehalten und darf von niemand anderes in Deutschland verwendet werden.

Sind nur die ersten Probleme die mir mit dem Gerät auffallen.
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  #92  
Alt 07.11.2013, 20:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Um es im Binnen oder Seefnkbereich nutzen zu dürfen, muss das Gerät den Bestimmungen für diesen Bereich erfüllen.

Da bei dem Gerät die Frequenzen und nicht die Kanäle eingeben werden ist dies schon mal nicht der Fall.

Das gerät ist also nicht zugelassen im Binnenfunkbereich teilzunehmen. Daher darf es auch nicht Teilnehmen.
Volker, das hat auch niemand behauptet.

Trotzdem ist der Besitz dieses Gerät per se erstmal keine strafbewehrte Handlung, wie o.a. unterstellt.
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  #93  
Alt 07.11.2013, 21:01
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Volker, das hat auch niemand behauptet.

Trotzdem ist der Besitz dieses Gerät per se erstmal keine strafbewehrte Handlung, wie o.a. unterstellt.
Der Besitz nicht aber der Betrieb

§89 TKG
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  #94  
Alt 07.11.2013, 21:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Besitz nicht aber der Betrieb

§89 TKG
Siehste, und so schliesst sich der Kreis:

§ 4 Erlaubnis

(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz.


https://www.elwis.de/Freizeitschifff.../04/index.html
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  #95  
Alt 07.11.2013, 21:16
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Siehste, und so schliesst sich der Kreis:

§ 4 Erlaubnis

(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet. Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz.


https://www.elwis.de/Freizeitschifff.../04/index.html
Was willst du damit sagen.

Das Gerät das du verlinkt hast darf nicht benutzt werden. BASTA


Die Erlaubniss die hier angesprochen wird ist der UBI schein oder einer seiner Vorläufer.

Die Schiffsfunkstelle muss ein Zugelassenes Gerät sein das bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde.
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Alt 07.11.2013, 21:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da ist ja das Sternchen hintendran und was in den Anlagen steht (wowmöglich das man nur min 1W senden darf usw.)
Das Sternchen bezieht sich ausschließlich auf die geografischen Zonen nach der BinSchUO und regelt funkmäßig gar nichts.

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  #97  
Alt 07.11.2013, 21:49
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Habs mir nochmal angeschaut:

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Da steht du darfst mit dem UBI und einem Binnefunkgerät (ATIS Modus) am SEEfunkdienst im Bereich der Zonen 1-4 Teilnehmen (wobei ja nur 1und 2 Seefunkzonen sind) allerdings ohne GMDSS was ja bei ATIS-Modus eh ausgeschaltet ist.
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  #98  
Alt 07.11.2013, 21:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Was willst du damit sagen.

Das der Besitz nicht verboten ist.

Das Gerät das du verlinkt hast darf nicht benutzt werden. BASTA

Doch, aber nicht als Schiffs- oder Seefunkstelle, ausser im Notfall.


Die Erlaubniss die hier angesprochen wird ist der UBI schein oder einer seiner Vorläufer.

Stellt niemand in Abrede, wobei es auch noch andere gültige Scheine gibt.

Die Schiffsfunkstelle muss ein Zugelassenes Gerät sein das bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde.

Hatten wir schon mal, Zulassung war gestern (dank EU)
Eingefügt.
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  #99  
Alt 07.11.2013, 22:03
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Eingefügt.
Zum Besitz: In Deutschland darf man vieles Besitzen aber nicht betreiben oder benutzen. (ich kann mich errinnern, das früher hinten auf dem Fernsehheft der Bausatz einer UZI zu erwerben war. Dabei Stand im kleingedruckten "Erwerben erlaubt, zusammenbau verboten". Der Schlagbolzen fehlte bekam man aber problemlos in der Schweiz).

Da Das Gerät im 70cm und im 2m Bereich Funkt wobei der 2m Bereich ausschliesslich für BOS-Funk reserviert ist, darf es nicht verwendet werden. Im 2m Bereich dürfen nur Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Funken.


Auch in der aktuellen Anmeldung steht, dass nur Zugleassene Geräte verwendet werden dürfen. Dass man auf dem Formular das Gerät nicht mehr angeben muss hat nichts damit zu tun, dass man jedes Gerät einfahc nutzen kann, sondern damit, dass man das Gerät mit welchem man mal angemeldet hat beim Ersatz nicht mehr bekommt und man dann jedes belibige zugelassene Gerät nehmen kann, die ATIS-Nummer eingeben und weiterfunken kann ohne das man wie früher einen Änderungsantrag der Frequenzzuteilungsurkunde machen muss.
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Alt 07.11.2013, 22:33
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Zitat:
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Zum Besitz: In Deutschland darf man vieles Besitzen aber nicht betreiben oder benutzen. (ich kann mich errinnern, das früher hinten auf dem Fernsehheft der Bausatz einer UZI zu erwerben war. Dabei Stand im kleingedruckten "Erwerben erlaubt, zusammenbau verboten". Der Schlagbolzen fehlte bekam man aber problemlos in der Schweiz).
Ja früher. Da du schon den Schwenk zum Waffengesetz schaffst: es war halt früher. Früher konntest du auch ein KK-Gewehr nebst Muni problemlos bei Neckermann ordern.

Die Zeiten ändern sich. Nicht der Schlagbolzen ist entscheidend, sondern Griffstück, Patronenlager, Verschluss und Lauf ist erlaubnispflichtig. Den Schlagbolzen interessiert keine Wutz.

Nichstdestotrotz, um nicht allzusehr vom Thema abzuschweifen: Udo hat lediglich eine Alternative aufzeigt. Quasseln mit den Kumpels, und im E-Fall einen auf CH 16 raushauen.

Find ich gut, trotz Funkschein.
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