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  #76  
Alt 07.05.2014, 14:00
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Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Zur Sache:
Dein Sohn darf das Boot nicht führen wenn es mit einer Funkanlage ausgerüstet ist da er keinen Funkschein hat.
Du darfst das Boot nicht führen wenn Du über 0,5 Promille hast.
Schliesst Du woraus?
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  #77  
Alt 07.05.2014, 14:06
gerd kj gerd kj ist offline
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Tolle Beiträge hier. Macht Spass mitzulesen und zum schmunzeln reicht es Allemal.

Für Funke an Bord ohne UBI habe ich 30 € Bußgeld bezahlt.

Macht eure Vatertagstour und legt zusammen wenn Bubi zahlen muss.

Wichtiger ist, dass die Alten diszipliniert bleiben und nicht über den Durst trinken.

Gruß Gerd
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  #78  
Alt 07.05.2014, 14:27
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Ghostman.72 Beitrag anzeigen
... Der See- und Binnenfunk wurde "digitalisiert" und genormt, glaub vor gut 10 Jahren. So werden heute Weltweit genormte "Telegramme" verwendet und es ist klar festgelegt wie ein Funkspruch auszusehen hat. Das diese offiziellen Meldungen in Englisch zu erfolgen haben, usw.
Was nützt es wenn ich Hilfe Hilfe rufe und niemand versteht mich?...
Das stimmt so nicht

1. Binnen in D sind Meldungen in Englisch weder vorgeschrieben noch vorgesehen.
2. Binnen in D werden mehr Menschen Deutsch verstehen als Englisch.
3. Es gab mal das "Beschränkt gültige Betriebszeugnis für Funker II (UKW-Betriebszeugnis II), welches heute noch gültig ist. Berechtigt zum Binnenfunk, Seefunk ohne GMDSS und Seefunk mit GMDSS (national). Alles ausschließlich in Deutsch. Da dieses entfallen ist und für Seefunk nur noch das LRC (mit Englisch-Kenntnissen) gibt, darf man mit dem UBI am Seefunk ohne GMDSS in den Zonen 1 - 4 teilnehmen.

Gruß Lutz
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  #79  
Alt 07.05.2014, 14:43
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
1. verstehe ich nicht, warum sich solch eine Frage überhaupt stellt

2. verstehe ich nicht, warum man zum Saufen aufs Wasser muss

macht an Land ein Lagerfeuer und gut iss
Der beste Beitrag bisher! Weiter les ich gar nicht mit.

Willy,
der schon viele Jahre nicht mehr gesoffen und trotzdem seinen Spaß hat.
Auch wenn es inhaltlich schon weiter ist, aber rein vom Thread-Titel musste ich erstmal an etwas anderes denken...

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  #80  
Alt 07.05.2014, 14:44
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Zitat:
Zitat von gerd kj Beitrag anzeigen
Für Funke an Bord ohne UBI habe ich 30 € Bußgeld bezahlt.

Macht eure Vatertagstour und legt zusammen wenn Bubi zahlen muss.
Das ist doch mal ein pragmatischer Beitrag
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  #81  
Alt 07.05.2014, 15:28
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
1. verstehe ich nicht, warum sich solch eine Frage überhaupt stellt

2. verstehe ich nicht, warum man zum Saufen aufs Wasser muss

macht an Land ein Lagerfeuer und gut iss

1. So eine Frage stellt sich, wenn man sich seiner Verantwortung bewust ist.

2. Sehe ich noch kein Besäufnis sondern den sinnvollen Umgang mit möglichen Folgen des Alkoholgenusses.
Nicht umsonst soll ja der Sohn für die Zeit den Schiffsführer machen.

3. Ein Lagerfeuer an Land kann wesentlich schlimmere Folgen nach sich ziehen, als den Schiffsführer durch ein Besatzungsmitglied zu ersetzen, welches ebenfalls die Befähigung (SBF) zum Führen des Schiffes hat.

4 Würde ich die Antenne demontieren, das Funkgerät ausbauen und den Bootsschein zu Hause (leider vergessen) lassen.

Bei einer Kontrolle werden vermutlich 10 Euro für eine Ordnungswiedrigkeit fällig.
Die Zulassung des Bootes kann von der Polizei mit Sicherheit per Funk abgefragt und damit die ordnungsgemäße Zulassung bestätigt werden.
Das es sich dabei um eine Schiffsfunkstelle handelt wird mit sicherheit nicht explizit erwähnt.

Dass die Empfehlung ein Gang in die Grauzone ist, ist mir klar.
Für mich hätte sich aber mit dieser Strategie das Problem so weit erledigt, bis ich bei einer möglichen Kontrolle das Thema wieder neu betrachten müsste.

Gruß Robin

der weder im Straßenverkehr noch auf dem Wasser mit Alkohol (außer dem Zusatz im Benzin) was zu tun hat, aber auch nicht, wie so viele Andere, ständig mit einem erhobenen Zeigefinger durch die Gegend rennen muß.
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.




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  #82  
Alt 08.05.2014, 07:32
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
4 Würde ich die Antenne demontieren, das Funkgerät ausbauen und den Bootsschein zu Hause (leider vergessen) lassen.
Warum das, wenn eine Person mit UBI an Bord ist?


Die Aussage, dass der Skipper den Funkschein haben muss, kommt meines Erachtens vom Seefunk.

In der SportSeeSchV heißt es in §1 (7)
Zitat:
Führer von Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs oder des Traditionsschiffs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC), das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis.
Binnen sieht es anders aus.

Die BinSchStrO sagt in §4.05 lediglich aus, dass der Schiffsführer und die für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person dafür zu sorgen haben, dass die Sprechfunkanlage des Fahrzeugs den geltenden Vorschriften entspricht und in der vorgeschriebenen Art und Weise betrieben wird.

In der BinSchSprFunkV steht, dass zum Bedienen oder Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle eine Erlaubnis benötigt wird (z.B. UBI).

Im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk heißt es unter 7.1:
Zitat:
Eine Schiffsfunkstelle darf nur von einer Person wahrgenommen oder beaufsichtigt werden, die Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk oder eines Funkzeugnisses ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Näheres regeln nationale Vorschriften.
Im Regionalteil für Deutschland steht noch etwas zur Funkbenutzungspflicht, nämlich:
"Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben: Sende- und Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff-Schiff."

Fazit: Binnen muss eine beliebige Person an Bord im Besitz des UBI sein, nicht zwingend der Schiffsführer.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #83  
Alt 08.05.2014, 07:34
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Nach den vielen Beiträgen schmeckt das Bier auf dem Wasser jetzt überhaupt nicht mehr!!!
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Carsten
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  #84  
Alt 10.05.2014, 13:50
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Müsste man unter Beaufsichtigung das bloße Zuhören verstehen, wie es hier behauptet wurde, dürfte ja die Gäste an Bord dem Funkverkehr nicht mithören. Wie soll das gehen ?
Wenn ich mich an meine - lange zurück liegende - Funkprüfung erinnere, unterliegt der Funkverkehr auch der Geheimhaltungspflicht.
U.a. deswegen eben darf nur ein Berechtigter und Eingewiesener den Funkverkehr (Sprechen und Hören) tätigen!

Schon damals hat sich unser Lehrer über die Hirnrissigkeit solcher Vorschriften aufgeregt - aber formell ist(war?) es so!

Gruß
Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #85  
Alt 10.05.2014, 15:58
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Wenn ich mich an meine - lange zurück liegende - Funkprüfung erinnere, unterliegt der Funkverkehr auch der Geheimhaltungspflicht.
U.a. deswegen eben darf nur ein Berechtigter und Eingewiesener den Funkverkehr (Sprechen und Hören) tätigen!

Schon damals hat sich unser Lehrer über die Hirnrissigkeit solcher Vorschriften aufgeregt - aber formell ist(war?) es so!

Gruß
Volker
SY JASNA
Ich bin mir recht sicher, daß ich sogar verpflichtet bin jemanden ohne Funkschein das abhören zu überlassen wenn ich selbst aus irgend einem Grund das nicht übernehmen kann.
Auf See habe ich bei einem mit Funk ausgestatteten Boot schließlich eine Abhörpflicht.
Zitat:
Grundsätzlich besteht für mit UKW-Funkanlagen
ausgerüstete Fahrzeuge eine Abhörpflicht des jeweiligen Arbeitskanals der Verkehrszentralen.
http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...14-Seefunk.pdf
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  #86  
Alt 10.05.2014, 16:23
lapaloma lapaloma ist offline
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Ich finde, eine solch erhebliche Rechtsunsicherheit muesste durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes belastbar geklaert werden........

Gruss Norbert, der wohl schon zu lange in USA lebt, um so eine Diskussion zu verstehen
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  #87  
Alt 10.05.2014, 17:41
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von lapaloma Beitrag anzeigen
Gruss Norbert, der wohl schon zu lange in USA lebt, um so eine Diskussion zu verstehen
Schon klar, da darf man ja in der Öffentlichkeit gar keinen Alkohol trinken (daher großer Umsatz an Papiertüten)

Was kuriose Gesetze angeht, können wir in D aber noch etwas lernen.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #88  
Alt 10.05.2014, 18:27
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Schon klar, da darf man ja in der Öffentlichkeit gar keinen Alkohol trinken (daher großer Umsatz an Papiertüten)

Was kuriose Gesetze angeht, können wir in D aber noch etwas lernen.
Den find ich toll...! Warum gibt es in Deutschland so etwas nicht?
Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Dollar wird bestraft, wer innerhalb der Stadtgrenzen von Chico/Kalifornien einen Nuklearsprengkörper zur Detonation bringt.
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Gruß Wolfgang

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Grüße aus dem schönen Hamburg
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  #89  
Alt 10.05.2014, 23:01
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Zitat:
Zitat von lapaloma Beitrag anzeigen
Ich finde, eine solch erhebliche Rechtsunsicherheit muesste durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes belastbar geklaert werden.......
Nur wegen Dir ein Urteil des BGH, oder fehlt in Deinem Beitrag ein Smiley?
__________________
Beste Grüße

John
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  #90  
Alt 10.05.2014, 23:52
lapaloma lapaloma ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nur wegen Dir ein Urteil des BGH, oder fehlt in Deinem Beitrag ein Smiley?
Sorry, habe gedacht das merkt jeder, dass es Humor sein sollte. Das naechste Mal ein smiley, versprochen.

Gruss Norbert
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  #91  
Alt 11.05.2014, 22:50
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
... unterliegt der Funkverkehr auch der Geheimhaltungspflicht.
U.a. deswegen eben darf nur ein Berechtigter und Eingewiesener den Funkverkehr (Sprechen und Hören) tätigen! ...
Dann dürften Funkgeräte ja nicht mit Lautsprecher ausgerüstet sein und Kopfhörer für den Funker wären (heute noch) Pflicht

Die höchste Geheimhaltungsstufe: VDLV - Vor dem Lesen Vernichten

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #92  
Alt 13.05.2014, 12:05
Humbug Humbug ist offline
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Standard Vorabantwort

Hallo,
die Frankfurter Wasserschutzpolizei hat gerade per Mail auf meine Anfrage geantwortet.
Allerdings nicht verbindlich, aber immerhin wurde die Frage nochmals intern zur Klärung weiter geleitet. Polizei: top!

Hier der Text:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre nicht alltägliche Anfrage, die wir zur Stellungnahme an die Wasserschutzpolizeischule in Hamburg weitergeleitet haben. Von dort haben wir noch keine Nachricht.

Vorab aber schon soviel: Wir sind hier der Meinung, dass der UBI-Scheininhaber nicht erst dann am Verkehrsgeschehen teilnimmt, wenn er das Funkgerät tatsächlich benutzt sondern bereits dann, wenn er vom Bootsführer mit der Bedienung des Funkgerätes beauftragt wurde, z.B. zur Kommunikation mit Schleusen.
Als "Verkehrsteilnehmer" fällt er dann auch unter die Promillegrenze.

Sobald uns die Stellungnahme der WSPS-HH vorliegt, werde ich Sie nochmals informieren.


Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXXXXXXX
Erster Polizeihauptkommissar

Es gilt also nach wie vor: nix genaues weiss man nicht also besser mal nichts riskieren.

Wenn ich was neues, endgültiges erfahre, lasse ich es euch wissen...

Gruß,
Christian
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"Homer ist ein großartiger Sicherheitsinspektor, aber meinen Müll würde ich ihm nicht anvertrauen"
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  #93  
Alt 02.07.2014, 13:14
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Schorek Schorek ist offline
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Und??
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  #94  
Alt 02.07.2014, 13:32
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Meistereder Meistereder ist offline
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
Stimmt und genau dann darfst Du nicht mehr fahren mit dem Boot. Klingt zwar komisch... ist aber so... zumindest den Vorschriften nach.
Das würde ich gern schwarz auf weiß in offiziell lesen.
Natürlich ist ausbauen legitim...so mein Kenntnisstand.

Gruß, Patrick
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  #95  
Alt 02.07.2014, 13:37
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Zitat:
Zitat von Meistereder Beitrag anzeigen
Das würde ich gern schwarz auf weiß in offiziell lesen.
Natürlich ist ausbauen legitim...so mein Kenntnisstand.

Gruß, Patrick
Laut Gesetz, und das wurde schon oft zitiert hier, muss ein kleinfahrzeug welches freiwillig mit Funk ausgerüstet ist auch auf Kanal 10 Empfangsbereit sein.

dies geht nur wenn:

1. Ein Funkgerät verbaut ist
2. Eine mit Befähigungsausweis ausgestatte Person sich an Bord befindet.

Ist eines davon nicht der Fall kann das Fahrzeug also nicht bewegt werden.

du kann aber gern den Thröth nochmal von Vorne beginnen.
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  #96  
Alt 02.07.2014, 13:50
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Meistereder Meistereder ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Laut Gesetz, und das wurde schon oft zitiert hier, muss ein kleinfahrzeug welches freiwillig mit Funk ausgerüstet ist auch auf Kanal 10 Empfangsbereit sein.

dies geht nur wenn:

1. Ein Funkgerät verbaut ist
2. Eine mit Befähigungsausweis ausgestatte Person sich an Bord befindet.

Ist eines davon nicht der Fall kann das Fahrzeug also nicht bewegt werden.
du kann aber gern den Thröth nochmal von Vorne beginnen.
Nein, ich habe den Thread ausführlich gelesen, die entsprechenden Gesetztestexte habe ich aber nicht finden können.

Wenn Gerät an Bord eingebaut, keine Frage. Aber...

...keine Funke an Bord (ausgebaut) = Keine Funkscheinpflicht

Auch die These, wenn die Funke im IBS eingetragen sei, MÜSSE diese auch an Bord sein, sonst darf das Boot nicht gefahren werden, halte ich für sehr gewagt.
Auch hier bisher: Keine Gesetztestexte gefunden.

Vieles in dem Tröt ist Halbwissen, daher wäre die Gesetztestexte hilfreich, aus denen diese Thesen abzuleiten wären...

Gruß, Patrick
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  #97  
Alt 02.07.2014, 13:55
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Zitat:
Zitat von Meistereder Beitrag anzeigen
Nein, ich habe den Thread ausführlich gelesen, die entsprechenden Gesetztestexte habe ich aber nicht finden können.

Wenn Gerät an Bord eingebaut, keine Frage. Aber...

...keine Funke an Bord (ausgebaut) = Keine Funkscheinpflicht

Auch die These, wenn die Funke im IBS eingetragen sei, MÜSSE diese auch an Bord sein, sonst darf das Boot nicht gefahren werden, halte ich für sehr gewagt.
Auch hier bisher: Keine Gesetztestexte gefunden.

Vieles in dem Tröt ist Halbwissen, daher wäre die Gesetztestexte hilfreich, aus denen diese Thesen abzuleiten wären...

Gruß, Patrick
Handbuch Binnenfung sagt Funkbenutzungspflicht:

Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit
einem UKW-Sprechfunkgerät
ausgerüstet haben, Empfangsbereitschaft
im Verkehrskreis Schiff-
Schiff. Der Verkehrskreis Schiff-
Schiff kann kurzfristig zum Empfang
von Nachrichten aus anderen
Verkehrskreisen (z.B. Nautische
Information, Schiff-Hafenbehörde)
verlassen werden. Kleinfahrzeuge,
die sich freiwillig mit zwei UKWSprechfunkgeräten
ausgerüstet
haben, gleichzeitige Empfangsbereitschaft
in den Verkehrskreisen
Schiff-Schiff und Nautische

Information.
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Geändert von billi (02.07.2014 um 14:02 Uhr)
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  #98  
Alt 02.07.2014, 14:12
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Wenn das Funkgerät aus dem Kleinfahrzeug ausgebaut ist, dann ist eben dieses Kleinfahrzeug nicht (mehr) mit einem Funkgerät ausgerüstet und muss nicht empfangsbereit sein.

Es müsste doch sonst heißen:
Ein Kleinfahrzeug, welchem (nach freiwilligem Antrag) eine Frequenz zugeteilt wurde, muss mit einem Funkgerät ausgerüstet und empfangsbereit sein.

Gruß Lutz
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  #99  
Alt 02.07.2014, 14:16
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wenn das Funkgerät aus dem Kleinfahrzeug ausgebaut ist, dann ist eben dieses Kleinfahrzeug nicht (mehr) mit einem Funkgerät ausgerüstet und muss nicht empfangsbereit sein.

Es müsste doch sonst heißen:
Ein Kleinfahrzeug, welchem (nach freiwilligem Antrag) eine Frequenz zugeteilt wurde, muss mit einem Funkgerät ausgerüstet und empfangsbereit sein.

Gruß Lutz
Bei der freiwillgen Ausrüstung eines Kleinfahrzeuges mit Funkgerät ist die Zulassung des Funkgerätes entscheidend. Denn hier wird das Kleinfahrzeug registriert. Solange also das Kleinfahrzeug ein Eingetragenes Funkgerät hat, ist dieses auch einzubauen und zu verwenden.
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Alt 02.07.2014, 14:17
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wenn das Funkgerät aus dem Kleinfahrzeug ausgebaut ist, dann ist eben dieses Kleinfahrzeug nicht (mehr) mit einem Funkgerät ausgerüstet und muss nicht empfangsbereit sein.

Es müsste doch sonst heißen:
Ein Kleinfahrzeug, welchem (nach freiwilligem Antrag) eine Frequenz zugeteilt wurde, muss mit einem Funkgerät ausgerüstet und empfangsbereit sein.

Gruß Lutz
Danke Lutz.
Das war meine Intension (auch wenn ich die Scheine habe...)

Gruß, Patrick
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