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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 19.06.2014, 10:26
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molaboot molaboot ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ich habe nur eine Adresse für einen druckluftgebremsten 7 Tonnen Trailer.
Der wird hier in Bayern verliehen.
MIt Leih-LKW geht das recht gut.
Steht der in der Nähe Regensburg? Gib mal bitte die Adresse.

Danke

Gruß

Alfred
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  #77  
Alt 19.06.2014, 10:33
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von molaboot Beitrag anzeigen
Steht der in der Nähe Regensburg? Gib mal bitte die Adresse.

Danke

Gruß

Alfred
Ja ist in der Nähe von Regensburg
https://www.rentinorio.de/mieten/fah...0678674:0.html
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  #78  
Alt 19.06.2014, 12:54
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Kurpfalzskipper Kurpfalzskipper ist offline
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Meinen Harbeck 7500 Sattelauflieger fuer Motorboote bis 10 meter wuerde ich ggf. auch vermieten, die dazu gehoerige Sattelzugmaschine wuerde ich aber ungern vermieten, da ist mir zu viel Technik verbaut die schell kapput geht wenn sich keiner damit genau auskennt.

Der Auflieger steht in der nähe von Speyer und ist i.d.r. von April bis August frei, im Winter liegt mein Boot das ich in Deutschland liegen habe darauf.

Bei Interesse bitte PN.

Gruss

Torsten


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  #79  
Alt 22.11.2015, 18:12
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Zitat:
Zitat von Thom@s Beitrag anzeigen
Hallo Bernd,

von allem was ich bisher in den Beiträgen gelesen habe, tendiere ich zu der RAM 2500 + US Auflieger Version, weil
1) Sollte mit dem alten 3er funktionieren bzw. der Umschreibeversion
2) In der Summe kann man unter 12t bleiben, daher keine Mautpflicht
3) Eigentlicher Hauptvorteil: Das Zugfahrzeug, wenn auch nur mit 80km/h in der Spitze, ist zu mindestens im Tagesgeschäft einsetzbar (und ein Pickup war schon immer ein Jugendtraum). LKW-ähnliche SZM stehen halt bis auf die paar Fahrten rum und kosten entsprechend. So gesehen sind dann die einzigen bootsspezifischen Kosten die Kosten für den Bootsanhänger. Gebrauchte Kombinationen scheint es schon für so 20,000 EUR zu geben, dann ist man irgendwo bei 10% der Bootsanschaffungskosten und das fängt dann an Sinn zu machen.
Nach weiteren Recherchen müsste es aber nicht zwangsweise ein Dodge sein, ein Ford F250 bzw. Chevy Silverado scheinen da ja ähnlich unterwegs zu sein.
Ich würde nicht einmal einen Eigenimport aus USA scheuen. Habe ich schon einmal für einen Jeep Renegade gemacht. War ein wenig stressig, aber wenn man weiss wie, hat es auch geklappt. Meine 35 Zoll Schlappen auf dem Jeep habe ich mir übrigens damals über den Geiger eintragen lassen.
Die Firma Stöger in Putzbrunn sagt mir im Augenblick nicht so viel, da muss ich mal gppgeln.

Viele Grüße

Thomas
Hallo Thomas
hat sich bzgl. Deines Transportproblemes etwas ergeben
Würde mich sehr interessieren .
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Gruß Andreas

Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
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  #80  
Alt 22.11.2015, 19:44
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Zitat:
Zitat von mayday Beitrag anzeigen
Hallo Thomas
hat sich bzgl. Deines Transportproblemes etwas ergeben
Würde mich sehr interessieren .
Andreas,

schau mal da
http://luxustrailer.de/

sind glaube ich auch im Forum
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #81  
Alt 22.11.2015, 19:49
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Andreas,

schau mal da
http://luxustrailer.de/

sind glaube ich auch im Forum
Die kenne ich,
Hätte gerne gewusst ob es zur RAM Lösung gekommen ist.
__________________
Gruß Andreas

Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
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  #82  
Alt 23.11.2015, 18:24
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waterfront waterfront ist offline
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Liebe Forums Mitglieder,

es ist erschreckend, das kein einziger Beitrag (im Bezug auf FS Klasse 3) in diesem Thread fundiert und sachlich richtig ist.
Hier mal "altes" und "neues" Führerscheinrecht im Überblick, mit überraschendem Ausgang !

Alt (1937-1998):

§ 5 Abs. 1 Satz 1 StVZO

Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse 3: alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer anderen Klasse gehören,

Klasse 2: Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (...) mehr als 7,5t beträgt, und Züge mit mehr als 3 Achsen (wobei Achsen mit einem Abstand von weiniger als 1,0m voeinander als eine Achse gelten) ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeuges - das Mitführen der nach §18 Abs. 2 Nr. 6 StVZO zulassungsfreien Anhänger bildet keinen Zug im Sinne dieser Vorschrift -


D.h. Man darf mit dem "3 er" folgendes Fahren.

1. KFZ bis 7499,999 kg zulässigen Gesamtgewicht,
2. ein einachsiger Anhänger darf mitgeführt werden (ohne Beschränkungen !)
3. ein Tandemanhänger (Achsen unter 1 m) darf mitgeführt werden (ohne Beschränkungen!)
4. ein zulassungsfreier Anhänger darf mitgeführt werden (ohne Beschränkungen!)

Und was ist ein zulassungsfreier Anhänger ?

§ 18 Abs. 2 Nr. 6 StVZO

m) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten,


Freunde das sind unsere Bootsanhänger !!!!

Zum Verständnis: es gibt keine Achs- oder Gewichtsbeschränkung ! Die Grenzen gibt nur das Zugfahrzeug vor (Anhänge- und Stützlast)



Und dieser Besitzstand wird auch im neuen Führerscheinrecht gewahrt:

Neu (1999 - .....)

Anlage 9 Nr. B lfd. Nr. 48 FEV

CE79: Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.


Die zulassungsfreien Anhänger sind heute in der FZV aufgeführt:

§ 3 Abs. 2 FZV

e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten,


Fazit: Einen 7,5 t Bootsanhänger kaufen (neu oder gebraucht), am Leih-LKW dranhängen und los gehts.

Gruss Holger
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  #83  
Alt 25.11.2015, 16:40
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
...


Fazit: Einen 7,5 t Bootsanhänger kaufen (neu oder gebraucht), am Leih-LKW dranhängen und los gehts.

Gruss Holger
Ja, eine befristete (50. Lebensjahr) und beschränkte (>12.000kg, max.18.500kg) C1E,
wenn man das bei der Umschreibung nicht vergessen hat, (musste im Antrag explizit
angekreuzt werden und stand sogar separat unten und nicht bei den beantragten
Klassen), und nicht zu alt ist, bzw. die entsprechende Untersuchung (alle 5 Jahre ab
dem 50.ten) bestanden hat, gelle.
__________________
gregor

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  #84  
Alt 26.11.2015, 16:01
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Zitat:
Zitat von olli81 Beitrag anzeigen
Macht doch nicht son Gewese, die Spanier zeigen einem doch wie es geht:
Anhang 545672
[emoji6][emoji1]


Viele Grüsse,

Olli
6.5 Tonne + Sprit und Ladung - nicht schlecht. Werde ich meiner Frau für den nächsten Urlaub auch vorschlagen. Als Zugfahrzeug nehmen wir dann ne A-Klasse

Aber mal im Ernst: kann man ohne Erfahrung wirklich einen LKW mit/ohne Bootsanhänger und Überbreite (im Bild sind es 3,5m) fahren? So ohne Erfahrung artet das doch sicherlich in Stress aus, oder?

Grüße,
Don
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Alt 27.11.2015, 09:13
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Barracuda Barracuda ist offline
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http://www.geigercars.de/trailer-wohnkabinen.html


Erfahrungen hab ich keine damit-aber vielleicht kann der helfen?

http://images.google.de/imgres?imgur...fFCaAQrQMIIjAA
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Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat

Geändert von Barracuda (27.11.2015 um 09:33 Uhr)
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