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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Die hätte nur die Umweltschäden (wenn den welche gewesen wären übernommen). Das Bergen des Bootes wäre genauso beim Eigner hängen geblieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#77
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Das Boot hätte die Feuerwehr auf jeden Fall aus dem Wasser geholt, allein schon wegen der Gefahr einer Umweltverschmutzung. |
#78
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Wenn das Boot im Fahrwasser untergeht und ein Schwimmbager angefahren werden muss (ich rede jetzt von einem größeren Boot wie das de TO, wobei dies bei seinem ja auch sein kann) kommen da schnell mehrere 1000€ /h für die Bergung auf den Verursacher zu. Du glaubst doch nicht dass die Versicherung sagt: Der Haftpflichtschaden 1500€ übernehmen wir und die 20000€ für die Bergung .... Na die nehme wir natürlich auch... Die kommen ganz sicher auf den Verursacher zu.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#79
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Bei einem größeren Boot wäre ich auch von der Aufschlüsselung der Positionen ausgegangen
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#80
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Wenn ich nicht irre, setzt eine Bergung die ganz oder teilweise Aufgabe des Bootes vorraus.
Da gibt es doch schon in der SBF See Ausbildung die Frage nach Annahme einer (fremden) oder die Übergabe der eigenen Schlepptrosse...... Bei der geschilderten Situation gehe ich davon aus, dass die "Bergung" durch die FFW die Luxuslösung war. Luxus ist eben teuer und warum soll der von der Solidargemeinschaft Versicherung bezahlt werden?
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#81
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Wichtig ist die richtige Beauftragung und die Hinweise ob es Schlepphilfe sein darf oder worauf man sonst noch achten muss gibt es in den Versicherungsunterlagen. Und außerdem wird der Schlepper seine Trossen nehmen, da er Dein Material nicht kennt und dann beim Materialversagen u.U. noch zur Verantwortung als Schleppender gezogen wird. Das Meine-Trosse-Deine-Trosse-Spiel kann man vielleicht mit anderen Sportbooten fabrizieren aber nicht mit einem Bergungsprofi.
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) Geändert von Skilsö (03.02.2016 um 23:15 Uhr) |
#82
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Nach internationalem Seerecht ist es nicht egal !!!
Der TO war aber binnen unterwegs, da mag es egal sein. Dennoch hast Du gegenüber Deiner Versicherung eine Schadensminderungspflicht und es gibt auch eine Angemessenheit der Mittel. i.d.R. frage ich bevor ich eine Leistung in Anspruch nehme nach dem Preis, grade in kritischen Situationen. (Echte Notfälle hatte ich bisher noch nicht). |
#83
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Moin Joe,
was ist nicht egal und was ist denn nach Deiner Meinung im internationalen Seerecht über Havarie, Schlepphilfe und Trossenübernahme/-übergabe bei z.B. Kauffahrttei- und Nicht-Kauffahrtteischiffen geregelt ![]()
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#84
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Mal eine Frage zur Bergung , was hat die FF genau gemacht ?
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#85
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@Bodo 1
also die "Bergung" würde ich nun eher technische Hilfeleistung nennen... Wir haben mit 5 Mann die Nussschale aus dem Wasser auf den Trailer gehoben und dann mit einem Allrad Fahrzeug vom Ufer den Abhang hoch auf die Straße gezogen. |
#86
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Der Retter hat für seinen Dienst einen Anspruch auf Bergelohn gegenüber dem Geretteten. Dieser Lohn ist vom anzuwendenden Recht, beispielsweise*Lloyd’s Open Form, abhängig und bemisst sich am Wert des geborgenen Schiffes und seiner*Ladung. In der*Sportschifffahrt*ist es üblich, Berge- und Schlepphilfe kostenlos zu leisten. Der Gerettete erstattet dem Retter ebenso selbstverständlich dessen Kosten. Trotzdem ist es notwendig, darüber eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen.
Bevor ich weiter Seitenweise Wiki zitiere einfach mal selber googeln. @piranha242 hat er denn eine Rechnung zu erwarten? @ skilsö Siehe u.a. Internationales*Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot. |
#87
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Der TO wurde auf der Mosel abgeschleppt. DA GILT KEIN SEERECHT. also lass doch mal das die verweise auf das Seerecht.
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#88
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@billi
ich denke es ist alles gesagt... du hast mir meine Frage auf Seite 1 in Box 3 bestens beantwortet... Ich trage die Kosten wie sich das gehört und melde mich dann wieder hier um die Info weiter zu geben ![]()
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#89
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de uns natürlich (Mich stelle ich ganz vorne an) dann alle Interresieren, ob kosten angefallen sind und wie hoch sie den waren.
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#91
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Sehr moderate rechnung und ich denke auch ok
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#92
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Schnäppchen!
Den Jungs würde ich zum Dank nachträglich noch 2 Kisten Bier bringen. |
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