Zitat:
Zitat von Die Nadel
Aber, Steuertechnisch wird alles unter 3,5t als PKW berechnet, und dann wird´s da doppelt so teuer wie als LKW nach zulässigem Gesamtgewicht.
Du kriegst bei nem PickUp in jedem Fall nen Steuerbescheid als PKW - kannst da aber Einspruch einlegen und denen beweisen, dass über 55% Ladefläche ist - Was dann bei nem Doppelkabiner eh fast nicht geht.
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Das kann ich jetzt so nicht stehen lassen, als das Finanzamt noch die Steuer eingetrieben hat, war das so. Da hat ja jeder Finanzbeamte geglaubt er wäre KFZ Sachverständiger...

Beim Zoll ist das anders, die nehmen das was da im Schein eingetragen ist, und wenn da N1G BE steht, dann wird das nach Gewicht besteuert. Diese Klasse gibt es erst seit 2012 und daher lassen alle Ford Ranger Fahrer ihre PU von N1G BA auf BE umschreiben und schon nicht mehr PKW Steuer sondern LKW Steuer. Als der Ranger auf den Markt kam gab es nur N1G BA, daher steht das bei allen drin, falls da jemand jemanden kennt...

Ich habe auch umgeschrieben von LKW offener Kasten auf N1G BE und schon kam der korrigierte Bescheid mit LKW Steuer, ohne messen oder Diskussion.