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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Zitat:
das könnte ich mir auch vorstellen. Allerdings werdet ihr doch zur Küste trailern, oder? Da gilt dann die Flagge auf jeden Fall nicht. |
#77
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Hallo Wolf,
ich muss gestehen, wir haben 2 Boote, die Mäci und noch etwas größeres, welches fix in Flenburg liegt. Und die große ist nicht mehr trailerbar. Wenn du auf unsere Homepage www.masttop.com guckst findest du irgendwo auch Bilder von der Großen, sind aber sehr gut versteckt. (Reinke Hydra) lg Claudia |
#78
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Zitat:
sie fahren mit der Flagge ein Stück ihres Heimatlandes spazieren. Dem ist mitnichten so. Zitat:
Deutschland gibt es zwar Kreißsäle, auch wenn man es angesichts der Bevölkerungsentwicklung nicht glauben mag, aber keine Kreisgerichte. Zitat:
genau, wobei man das bei Signalwaffen möglicherweise lockerer sieht als - vor allem früher - beim Teufel Alkohol. Belem |
#79
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Waffenrechtliche Erlaubnisse erteilen grundsätzlich die Kreispolizeibehörden. Also einfach 'mal die Kripo in Flensburg (oder wo Ihr Euch sonst so 'rumtreibt) anrufen und nach dem/der Verantwortlichen fragen.
Im Gesetz steht übrigens "die Erlaubnis ist zu erteilen", also vermutlich reine Formsache. Grüße Matthias. |
#80
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Danke Matthias,
für deine Hilfe. Es dürfte aber unnötig sein. Ich habe gestern mit der WASCHPO in Flensburg telefoniert. Der Herr war sehr erstaunt über meine Frage und hat sofort gemeint hat bei einem österreichischen Schiff unter österreichischer Flagge mit österreichischer Besatzung mit österreichischem Segelschein gilt österreichisches Recht. Die Dinge müssen aber an Bord bleiben und unter Verschluss sein. Gerade habe ich damit ich das auch noch schriftlich bekommen an den deutschen Segelverband geschrieben. Warte jetzt mal auf die Antwort. Aber wie es ausschaut bin ich fein raus lg Claudia |
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