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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Hallo Totti,
ich habe mich mit diesem Thema nicht näher beschäftigt, kenne aber persönlich die Person, welche maßgeblich diesen Fall im Ministerium bearbeitet . Ich würde davon ausgehen was ELWIS zunächst hierzu sagt . Und, ........ immer eher beantragen . Meine Mutter sagt immer : " Was du hast, das hast du " ![]() Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#77
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![]() Zitat:
bis denne, Rainer |
#78
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Hi!
Ich habe mein Kärtchen auch bekommen und dachte ebenfalls, was du hast, hast du!
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#79
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Moin moin,
ich habe mein Kärtchen auch schon länger beantragt und sehr schnell bekommen. Viele Grüße Tobias |
#80
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Also ich hatte das ja auch beantragt. Vor ein paar Wochen kam per Mail folgendes:
„Unterlagen liegen vor. Möchte Sie darauf hinweisen, dass das Bundesverkehrsministerium die Regelungen zum Kleinschifferzeugnis gerade einer gründlichen Überprüfung unterzieht. Bis zum 17. Januar 2027 ist auch für das gewerbliche, berufliche oder dienstliche Führen von Fahrzeugen unter 20m Länge ein Sportbootführerschein ausreichend, mit Ausnahme der in §130 Abs. 2 der Binnenschiffspersonalverordnung genannten Fahrzeuge (z.B. Fahrgastboote). Daher wird empfohlen, die Ergebnisse dieser Überarbeitung abzuwarten und vorerst keinen Antrag auf ein Kleinschifferzeugnis zu stellen, um Kosten zu vermeiden. Sollten Sie dennoch eine kostenpflichtige (129 EUR) Ausstellung wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung.“ Ich rufe die Dame wohl nochmal an….
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Gruß Kerstin ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#81
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129 Euro und man darf nicht mehr als vorher??
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#82
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Ich habe im Juli 2023 noch 84,69 Euro bezahlt.
Bei mir steht im Gegensatz zum Binnenschein noch bis 20m (ohne die Einschränkung auf dem Rhein). Also zumindest ein kleiner Vorteil. |
#83
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ich frage mich wozu ihr das alles braucht .... fahrt ihr gewerblich ?
Arbeitet ihr als Fahrlehrer für Sportboote? also mir reicht mein Sportbootführerschein aus... ich hätte keine Lust in ein Paar Jahren dies alle paar Jahre verlängern zu lassen (über 60 alle 5 Jahre und über 70 alle 2 Jahre)...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#84
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Ich mache das, ja.
Sicherung bei Kursen, Rettung. Aber woher hast du das mit der Verlängerung ab dem 60./70. LJ? Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#85
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![]() Zitat:
zitat: Die Tauglichkeitsuntersuchung für das Kleinschifferzeugnis (ab einem Alter von 60 Jahren alle 5 Jahre; ab einem Alter von 70 Jahren alle 2 Jahre) darf statt von der von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Ärzt:innen auch von Personen durchgeführt werden, die einen Abschluss als Facharzt oder Fachärztin für Arbeitsmedizin besitzen oder eine Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin abgeschlossen haben (§§ 21 und 22). das wurde uns auch in einem Seminar des DMYV berichtet... der auch die Einführung kritisch sieht... die Einführung wäre auch gestoppt worden, und die Verhandlungen mit den Verbänden aufgenommen worden, wenn nicht eine Behörde bereits fleißig ausgestellt hätte...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#86
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Moin moin,
Zitat:
§1 BinSchPersV: Zitat:
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#87
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Moin moin,
doch, man darf mehr als vorher: man darf gewerblich ein Kleinfahrzeug führen. Nach dem derzeitigen Verordnungsstand ist der SBF Binnen auf die ausschließliche Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken beschränkt - da gehört (ebenfalls nach derzeitigem Verordnungsstand, der letzten Endes der Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht geschuldet ist) zum Beispiel keinerlei Ausbildungstätigkeit dazu, ebensowenig wie z.B. das Führen eines Feuerwehrbootes. lg, justme Geändert von justme (18.09.2024 um 10:01 Uhr)
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#88
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![]() Zitat:
https://www.bvww.org/aktuelle-themen...cd2e60c7cc2835 link zu seinem erste Protestschreiben...
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#89
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme, der statt eines reinen Papierkrieges sich eher gewünscht hätte, daß Ausbildungspersonal eine entsprechende Qualifikation inkl. Erfahrung besitzen müsste (also z.B. mindestens einen SKS oder SSS) |
#90
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Witziger Weise wurde ich in einer Kontrolle der WSP schon ermahnt, dass ich für mein Boot demnächst den Kleinschifferschein (er hat Schein gesagt?) benötige...
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#91
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![]() Bitte genau lesen und kein falsches Zeug schreiben : BinSchUO und BinSchPersV sind völlig verschiedene Bereiche . Und Mattze hatte BinSchUO geschrieben . Immer erst exakt lesen , besonders in den vielen VO's Grüße : TOMMI
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#92
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme Geändert von justme (19.09.2024 um 10:25 Uhr)
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#93
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![]() Zitat:
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Apfelkuchen? Wo wo wo
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#95
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#96
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Die BinSchUO gilt für die Fahrzeuge selbst,
regelt folglich überwiegend technische Bedingungen . Hat direkt nichts mit dem Thema hier zu tun . Auch nicht, wenn es manchmal Bezüge u.o. Ähnlichkeiten gibt . Mein Post bezog sich aufs Mattze's Beitrag, wo ich es im Kontext so nicht sehen lassen möchte . Es war und ist jetzt auch nicht böse gemeint, Nur wenn jemand das ließt, Kann es auch mal schnell zu Missverständnis führen . Immer die richtige VO und dann mit auf Bezug VO xxx . Was die Zonen betrifft, ist es ja richtig . Ich mag diesen VO Kram auch nur wenig, habe aber in der Ausbildung gelernt, hier immer exakt vorzugehen . Grüße : TOMMI
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#97
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Moin moin,
Zitat:
bitte entschuldige, aber bist Du nicht in der Lage einen direkt zitierten Text zu lesen? Der §1 der BinSchPersV lautet ganz einfach (extra mal nicht als Zitat) (1) Diese Verordnung gilt auf allen Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 4 nach Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 2032), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe des Absatzes 2. Damit definiert die BinSchPersV also keinen eigenen räumlichen Gültigkeitsbereich, sondern bezieht sich direkt auf die BinSchUO, oder anders gesagt: die relevante Vorschrift für die räumliche Gültigkeit sämtlicher Unionspatente in Deutschland ist die BinSchUO. Sehbär hat also vollkommen recht mit seiner Aussage, daß die für die Gültigkeit des Kleinschifferzeugnisses (und aller anderen Unionspatente) relevanten, in Anhang I der BinSchUO definierten Zonen nunmal nicht identisch mit den Gültigkeitsbereichen der Sportbootführerscheine sind, weshalb ein Kleinschifferzeugnis auch kein Ersatz für einen SBF ist (davon abgesehen, daß auch bei einem Kleinschifferzeugnis wie für alle Patente auch noch die Streckenkundeanforderungen bestehen). lg, justme Geändert von justme (19.09.2024 um 13:48 Uhr)
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#98
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Ich verstehe es,
aber der Bezug sollte immer zusammenhängend stehen . Die Erfahrung zeigt leider, nicht alle lesen alles von vorne bis hinten durch . Es regelt klar die BinSchPersV , .... u.o. auch die RheinSchPersV , und, . . . . . . . . wenn auch der Bezug ( hier Geltungsbereich ) von der UO stattfindet . So hätte ich es auch in meiner Patent-Prüfung schreiben müssen . Das ist zwar schon Kleinkram-Kackerei, ich weiß, aber es ist wichtig wenn man sich ernsthaft mit den VO's auseinander setzt . Beste Grüße : TOMMI
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#99
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Ich habe einen knappen Zweizeiler nach einer schon länger andauernden Diskussion in einem Forum geschrieben. Alle Regeln/Verordnung waren zuvor schon genannt. Hätte ich jetzt nochmal alles genau und detailliert wiederholen sollen?
Mein Antwort war keine Patent-Prüfung und auch nicht als juristischer Fachaufsatz gedacht.
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Liebe Grüße Mattze
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#100
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