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  #76  
Alt 17.09.2024, 15:05
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Totti,

ich habe mich mit diesem Thema nicht näher beschäftigt,

kenne aber persönlich die Person,

welche maßgeblich diesen Fall im Ministerium bearbeitet .


Ich würde davon ausgehen was ELWIS zunächst hierzu sagt .

Und, ........ immer eher beantragen .

Meine Mutter sagt immer : " Was du hast, das hast du "


Grüße : TOMMI
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  #77  
Alt 17.09.2024, 15:35
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Das steht da aber schon lange. Daher hatte ich meinen Antrag zurück gehalten. Wer hat denn nun schon definitiv den neuen Führerschein in den Händen?
Einer meiner Vereinskollegen. Letztes im Frühjahr etwa zur gleichen Zeit wie ich beantragt. Er hat das Kärtchen seit letztem Herbst - ich warte noch .

bis denne, Rainer
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  #78  
Alt 17.09.2024, 17:03
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Hi!
Ich habe mein Kärtchen auch bekommen und dachte ebenfalls, was du hast, hast du!
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #79  
Alt 17.09.2024, 17:26
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Moin moin,

ich habe mein Kärtchen auch schon länger beantragt und sehr schnell bekommen.

Viele Grüße
Tobias
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  #80  
Alt 17.09.2024, 19:36
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Also ich hatte das ja auch beantragt. Vor ein paar Wochen kam per Mail folgendes:
„Unterlagen liegen vor. Möchte Sie darauf hinweisen, dass das Bundesverkehrsministerium die Regelungen zum Kleinschifferzeugnis gerade einer gründlichen Überprüfung unterzieht.
Bis zum 17. Januar 2027 ist auch für das gewerbliche, berufliche oder dienstliche Führen von Fahrzeugen unter 20m Länge ein Sportbootführerschein ausreichend, mit Ausnahme der in §130 Abs. 2 der Binnenschiffspersonalverordnung genannten Fahrzeuge (z.B. Fahrgastboote).
Daher wird empfohlen, die Ergebnisse dieser Überarbeitung abzuwarten und vorerst keinen Antrag auf ein Kleinschifferzeugnis zu stellen, um Kosten zu vermeiden.
Sollten Sie dennoch eine kostenpflichtige (129 EUR) Ausstellung wünschen, bitte ich um kurze Mitteilung.“

Ich rufe die Dame wohl nochmal an….
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Gruß Kerstin


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  #81  
Alt 17.09.2024, 23:58
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129 Euro und man darf nicht mehr als vorher??
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Akki

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  #82  
Alt 18.09.2024, 06:44
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Plauderzauber Plauderzauber ist offline
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Ich habe im Juli 2023 noch 84,69 Euro bezahlt.
Bei mir steht im Gegensatz zum Binnenschein noch bis 20m (ohne die Einschränkung auf dem Rhein). Also zumindest ein kleiner Vorteil.
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  #83  
Alt 18.09.2024, 06:59
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ich frage mich wozu ihr das alles braucht .... fahrt ihr gewerblich ?
Arbeitet ihr als Fahrlehrer für Sportboote?

also mir reicht mein Sportbootführerschein aus...

ich hätte keine Lust in ein Paar Jahren dies alle paar Jahre verlängern zu lassen (über 60 alle 5 Jahre und über 70 alle 2 Jahre)...
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Gruß Volker
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  #84  
Alt 18.09.2024, 07:29
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Ich mache das, ja.
Sicherung bei Kursen, Rettung.

Aber woher hast du das mit der Verlängerung ab dem 60./70. LJ?

Grüße

Totti
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  #85  
Alt 18.09.2024, 07:35
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ich mache das, ja.
Sicherung bei Kursen, Rettung.

Aber woher hast du das mit der Verlängerung ab dem 60./70. LJ?

Grüße

Totti
https://www.bvww.org/aktuelle-themen...chifferzeugnis

zitat:

Die Tauglichkeitsuntersuchung für das Kleinschifferzeugnis (ab einem Alter von 60 Jahren alle 5 Jahre; ab einem Alter von 70 Jahren alle 2 Jahre) darf statt von der von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Ärzt:innen auch von Personen durchgeführt werden, die einen Abschluss als Facharzt oder Fachärztin für Arbeitsmedizin besitzen oder eine Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin abgeschlossen haben (§§ 21 und 22).

das wurde uns auch in einem Seminar des DMYV berichtet... der auch die Einführung kritisch sieht... die Einführung wäre auch gestoppt worden, und die Verhandlungen mit den Verbänden aufgenommen worden, wenn nicht eine Behörde bereits fleißig ausgestellt hätte...
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  #86  
Alt 18.09.2024, 07:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo geschätzte BF- und Bootsfreunde zusammen .


Erst einmal,

Hallo Mattze,

die BinSchUO hat überhaupt nichts mit den Fahrberechtigungen zu tun .
selbstverständlich hat sie das:
§1 BinSchPersV:
Zitat:
Diese Verordnung gilt auf allen Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 4 nach Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 2032), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe des Absatzes 2.
lg, justme
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  #87  
Alt 18.09.2024, 07:55
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
129 Euro und man darf nicht mehr als vorher??
doch, man darf mehr als vorher: man darf gewerblich ein Kleinfahrzeug führen. Nach dem derzeitigen Verordnungsstand ist der SBF Binnen auf die ausschließliche Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken beschränkt - da gehört (ebenfalls nach derzeitigem Verordnungsstand, der letzten Endes der Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht geschuldet ist) zum Beispiel keinerlei Ausbildungstätigkeit dazu, ebensowenig wie z.B. das Führen eines Feuerwehrbootes.

lg, justme

Geändert von justme (18.09.2024 um 09:01 Uhr)
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  #88  
Alt 18.09.2024, 08:03
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



doch, man darf mehr als vorher: man darf gewerblich ein Kleinfahrzeug führen. Nach dem derzeitigen Verordnungsstand ist der SBF Binnen auf die ausschließliche Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken beschränkt - da gehört (ebenfalls nach derzeitigem Verordnungsstand, der letzten Endes die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht geschuldet ist) zum Beispiel keinerlei Ausbildungstätigkeit dazu, ebensowenig wie z.B. das Führen eines Feuerwehrbootes.

lg, justme
selbst der Bundesverband Wassersportwirtschaft hat dem Wiedersprochen.. da die EU Richtlinie nur für Schiffe >20m gilt... (was wohl kaum ein Feuerlöschboot oder ein Fahrschulboot hat...)

https://www.bvww.org/aktuelle-themen...cd2e60c7cc2835

link zu seinem erste Protestschreiben...
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  #89  
Alt 18.09.2024, 08:28
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
selbst der Bundesverband Wassersportwirtschaft hat dem Wiedersprochen.. da die EU Richtlinie nur für Schiffe >20m gilt... (was wohl kaum ein Feuerlöschboot oder ein Fahrschulboot hat...)

https://www.bvww.org/aktuelle-themen...cd2e60c7cc2835

link zu seinem erste Protestschreiben...
und was soll eine Aussage einer Lobbyorganisation mit der Rechtmäßigkeit einer Verordnung zu tun haben? Die EU-Richtlinie gibt im Übrigen lediglich Mindestvorgaben vor - wenn der Verordnungsgeber meint, er will darüber hinausgehen kann er das selbstverständlich tun (was er ja auch getan hat). Daß er dabei offenbar den entstandenen Verwaltungsaufwand massiv unterschätzt hat steht auf einem anderen Blatt...

lg, justme, der statt eines reinen Papierkrieges sich eher gewünscht hätte, daß Ausbildungspersonal eine entsprechende Qualifikation inkl. Erfahrung besitzen müsste (also z.B. mindestens einen SKS oder SSS)
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  #90  
Alt 18.09.2024, 09:00
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Witziger Weise wurde ich in einer Kontrolle der WSP schon ermahnt, dass ich für mein Boot demnächst den Kleinschifferschein (er hat Schein gesagt?) benötige...
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  #91  
Alt 18.09.2024, 13:49
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



selbstverständlich hat sie das:
§1 BinSchPersV:


lg, justme

Bitte genau lesen und kein falsches Zeug schreiben :

BinSchUO und BinSchPersV sind völlig verschiedene Bereiche .

Und Mattze hatte BinSchUO geschrieben .

Immer erst exakt lesen , besonders in den vielen VO's


Grüße : TOMMI
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  #92  
Alt 18.09.2024, 15:08
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Bitte genau lesen und kein falsches Zeug schreiben :

BinSchUO und BinSchPersV sind völlig verschiedene Bereiche .

Und Mattze hatte BinSchUO geschrieben .

Immer erst exakt lesen , besonders in den vielen VO's


Grüße : TOMMI
das würde ich Dir ganz dringend empfehlen, bevor Du hier weiterhin falsche Behautungen aufstellst: die BinSchPersV bezieht sich, wie ich oben zitiert und extra für Dich auch noch einmal gefettet hatte in ihrem Gültigkeitsbereich direkt auf die Definition der Zonen in der Anlage der BinSchUO - diese ist also die relevante Verordnung für die einzelnen Bereiche. Und die Definition der Zonen der Wasserstraßen in der BinSchUO ist dummerweise nicht identisch mit dem Geltungsbereich der Sportbootführerscheine See und Binnen in der SpFV, weshalb ein Kleinschifferzeugnis nach BinSchPersV nicht den gleichen räumlichen Geltungsbereich hat wie ein SBF (mal von dem ebenfalls nicht im Kleinschifferzeugnis enthaltenen ICC abgesehen). Das ist aber auch keine ganz neue Erkenntnis, das kam bereits zu Tage als bei der Einführung der aktuellen BinSchPersV die GWDS noch von einem 'Umtausch' des SBF in ein Kleinschifferzeugnis redete.

lg, justme

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  #93  
Alt 18.09.2024, 20:01
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das würde ich Dir ganz dringend empfehlen, bevor Du hier weiterhin falsche Behautungen aufstellst: die BinSchPersV bezieht sich, wie ich oben zitiert und extra für Dich auch noch einmal gefettet hatte in ihrem Gültigkeitsbereich direkt auf die Definition der Zonen in der Anlage der BinSchUO - diese ist also die relevante Verordnung für die einzelnen Bereiche. Und die Definition der Zonen der Wasserstraßen in der BinSchUO ist dummerweise nicht identisch mit dem Geltungsbereich der Sportbootführerscheine See und Binnen in der SpFV, weshalb ein Kleinschifferzeugnis nach BinSchPersV nicht den gleichen räumlichen Geltungsbereich hat wie ein SBF (mal von dem ebenfalls nicht im Kleinschifferzeugnis enthaltenen ICC abgesehen). Das ist aber auch keine ganz neue Erkenntnis, das kam bereits zu Tage als bei der Einführung der aktuellen BinSchPersV die GWDS noch von einem 'Umtausch' des SBF Binnen in eine Kleinschifferzeugnis redete.

lg, justme
….. ich verstehe nur blablabla und Apfelkuchen
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  #94  
Alt 18.09.2024, 20:58
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Apfelkuchen? Wo wo wo
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  #95  
Alt 19.09.2024, 06:59
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Zitat:
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Apfelkuchen? Wo wo wo
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  #96  
Alt 19.09.2024, 11:04
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Die BinSchUO gilt für die Fahrzeuge selbst,

regelt folglich überwiegend technische Bedingungen .


Hat direkt nichts mit dem Thema hier zu tun .


Auch nicht, wenn es manchmal Bezüge u.o. Ähnlichkeiten gibt .


Mein Post bezog sich aufs Mattze's Beitrag,

wo ich es im Kontext so nicht sehen lassen möchte .


Es war und ist jetzt auch nicht böse gemeint,

Nur wenn jemand das ließt,

Kann es auch mal schnell zu Missverständnis führen .



Immer die richtige VO und dann mit auf Bezug VO xxx .

Was die Zonen betrifft, ist es ja richtig .


Ich mag diesen VO Kram auch nur wenig,

habe aber in der Ausbildung gelernt, hier immer exakt vorzugehen .



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  #97  
Alt 19.09.2024, 11:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Die BinSchUO gilt für die Fahrzeuge selbst,

regelt folglich überwiegend technische Bedingungen .


Hat direkt nichts mit dem Thema hier zu tun .


Auch nicht, wenn es manchmal Bezüge u.o. Ähnlichkeiten gibt .


Mein Post bezog sich aufs Mattze's Beitrag,

wo ich es im Kontext so nicht sehen lassen möchte .


bitte entschuldige, aber bist Du nicht in der Lage einen direkt zitierten Text zu lesen? Der §1 der BinSchPersV lautet ganz einfach (extra mal nicht als Zitat)

(1) Diese Verordnung gilt auf allen Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 4 nach Anhang I der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398, 2032), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe des Absatzes 2.

Damit definiert die BinSchPersV also keinen eigenen räumlichen Gültigkeitsbereich, sondern bezieht sich direkt auf die BinSchUO, oder anders gesagt: die relevante Vorschrift für die räumliche Gültigkeit sämtlicher Unionspatente in Deutschland ist die BinSchUO.

Sehbär hat also vollkommen recht mit seiner Aussage, daß die für die Gültigkeit des Kleinschifferzeugnisses (und aller anderen Unionspatente) relevanten, in Anhang I der BinSchUO definierten Zonen nunmal nicht identisch mit den Gültigkeitsbereichen der Sportbootführerscheine sind, weshalb ein Kleinschifferzeugnis auch kein Ersatz für einen SBF ist (davon abgesehen, daß auch bei einem Kleinschifferzeugnis wie für alle Patente auch noch die Streckenkundeanforderungen bestehen).

lg, justme

Geändert von justme (19.09.2024 um 12:48 Uhr)
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  #98  
Alt 19.09.2024, 14:10
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Ich verstehe es,

aber der Bezug sollte immer zusammenhängend stehen .


Die Erfahrung zeigt leider, nicht alle lesen alles von vorne bis hinten durch .


Es regelt klar die BinSchPersV ,

.... u.o. auch die RheinSchPersV , und, . . . . . . . .

wenn auch der Bezug ( hier Geltungsbereich ) von der UO stattfindet .

So hätte ich es auch in meiner Patent-Prüfung schreiben müssen .


Das ist zwar schon Kleinkram-Kackerei, ich weiß,

aber es ist wichtig wenn man sich ernsthaft mit den VO's auseinander setzt .




Beste Grüße : TOMMI
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Alt 19.09.2024, 14:13
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Ich habe einen knappen Zweizeiler nach einer schon länger andauernden Diskussion in einem Forum geschrieben. Alle Regeln/Verordnung waren zuvor schon genannt. Hätte ich jetzt nochmal alles genau und detailliert wiederholen sollen?

Mein Antwort war keine Patent-Prüfung und auch nicht als juristischer Fachaufsatz gedacht.
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Liebe Grüße
Mattze

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Alt 19.09.2024, 14:45
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