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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 07.11.2023, 20:43
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuppernavy Beitrag anzeigen
Dort, wo ich im Oktober gechartert habe, hieß es: Wer einen UBI vorlegen kann, kriegt die Funke eingebaut. UBI vorher als Kopie per Mail hinschicken. Wenn nicht, bleibt die Funke draußen. Das scheint mir die klügste Lösung zu sein. Wenn der Vercharterter die Mühe des Ein- und Ausbaus scheut - was macht er dann sonst eigentlich alles nicht an seinem Boot?

Mich würde das misstrauisch machen.

Gruß Torsten
Oder er darf grundsätzlich nur an Kunden mit Ubi verchartern
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Gruß Volker
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  #77  
Alt 07.11.2023, 20:50
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Tuppernavy Tuppernavy ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Oder er darf grundsätzlich nur an Kunden mit Ubi verchartern
...was aber aus kaufmännischer Sicht wenig Sinn ergibt...
Wie viele Charterer haben schon einen UBI, wenn sie ihn sonst nicht brauchen?

Mein Misstrauen wächst.

Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem.
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  #78  
Alt 08.11.2023, 07:11
zooom zooom ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn Es so einfach ist und kein bündiger oder Blackbox Einbau dann versteht man es nicht
Als Vercharterer würde ich so einen Festeinbau ändern, alles Andere ist doch Blödsinn, Strafe zurückfordern und so. Wie viele Charterer haben den UBI?
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  #79  
Alt 08.11.2023, 07:22
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Als Vercharterer würde ich so einen Festeinbau ändern, alles Andere ist doch Blödsinn, Strafe zurückfordern und so. Wie viele Charterer haben den UBI?
Als Vercharterer würde ich auf keinen Fall meine Kunden zu Gesetzwidrigkeiten anstiften.

Gruß

Totti
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  #80  
Alt 08.11.2023, 10:16
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Das Recherchieren der Rechtslage scheint mehr Aufwand zu machen als das UBI selber.
Ich habe 20 Stunden gelernt und die Prüfung dauert (wenn ich mich recht erinnere) so um die zwei Stunden.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #81  
Alt 08.11.2023, 11:32
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Vercharterer sagt das der ständige ein und Ausbau zu aufwändig ist und gibt deshalb einen schriftlichen Nachweis mit das man das Funkgerät nicht nutzen darf ...
Er schickt also den charterer trotz eindeutiger Regelung mit einem Boot auf die Reise das der charterer nicht führen darf .. im Zweifelsfall ist der Urlaub mitten drin rum und das Boot liegt fest .. da würde ich schon sagen das der Vercharterer Schadenersatz zu leisten hat ... Eventuell zur Strafe noch die Chartergebühr
Moralisch wäre der Vercharterer vielleicht in der Pflicht, aber rein rechtlich ganz bestimmt nicht:

Wer als Charterer kein UBI hat und sogar schriftlich darauf hingewiesen wird, dass ein Funkgerät an Bord ist, begeht vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit (oder sogar eine Straftat ?), wenn er trotzdem mit dem Boot losfährt.

Da kann der Vercharterer auf seinem Wisch schreiben, was er mag. Verbindlich bleiben die gültigen Rechtsvorschriften und wer dagegen verstößt...hat am Ende selbst schuld und muss auch die Folgen tragen.
Dummheit oder Naivität schützt vor Strafe nicht.

Auf einem ganz anderen Blatt Papier steht die Frage, mit welchen Folgen denn ein Vercharterer seitens der Behörden rechnen muss, der wider besseren Wissens ein Boot an einen Kunden vermietet, das der Kunde mangels Lizenz gar nicht fahren darf. Die Ausrede, der Aus- und Einbau eines Funkgerätes sei für den Vercharterer mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, dürfte keinen Richter überzeugen.

Spätestens bei der Übergabe des Bootes ist der Vercharterer verpflichtet zu prüfen, ob der Kunde alle erforderlichen Befähigungsnachweise (SBF Binnen oder ggf. See) und - falls erforderlich - ein Funksprechzeugnis hat.

Gruss


Gerd
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  #82  
Alt 08.11.2023, 11:37
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Also wirklich, was für eine unzumutbare Forderung, 2 Rändelschrauben lösen, Antennenkabel lösen, Stromkabel lösen, wer will sich denn schon so viel Arbeit machen, da setz ich doch lieber nen wertlosen Wisch auf als Vercharterer und muß auch noch viel erklären, ist doch viel einfacher.
Völlig richtig! Und ich behaupte mal, auch 95% aller fest eingebauten Funkgeräte lassen sich heute wie ein Autoradio locker in 5 bis 10 Minuten ein- oder ausbauen.

Gruss


Gerd
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  #83  
Alt 08.11.2023, 12:12
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Gerd,

so ist es, der Schiffsführer, und es muß immer einer bestimmt sein,
hat die Verantwortung, egal ob es der Laie oder Patentinhaber ist .

Die exakten Pflichten eines Vercharterter kenne ich nicht .

Übrigens, auf unserem Rhein müsste er nichts ausbauen,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe .


Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #84  
Alt 08.11.2023, 13:05
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Danke für Eure Meinungen hierzu. Sie decken sich ja weitestgehend mit meiner persönlichen Einschätzung der Situaton. Ich werde nun zur SIcherheit Anfang des Jahres den UBI machen. Das Hatte ich zwar erst für Anfang 25 geplant weil es dann mal wieder nach Berlin gehen soll und wir etwas freier bei der Tourenplanung durch die Innenstadt sein wollen, aber dann ziehe ich das jetzt einfach vor.
viele Grüße
Michael
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  #85  
Alt 08.11.2023, 13:29
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Herr_Gretchen Herr_Gretchen ist offline
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Immer wieder spannend diese Diskussionen (es folgt ein kurzer Exkurs).

Ich empfehle natürlich, dass man sich stets rechtstreu verhält; aber: Bei der Vielzahl an Vorschriften und ordnungswidriger oder gar strafbarer Verhaltensweisen, die sich der Gesetzgeber so im Laufe der Jahrzehnte ausgedacht hat, verliert jeder Normalsterbliche - also auch Juristen - mit der Zeit den Überblick. Richtig ist natürlich, dass Unwissen nicht vor Strafe schützt. Und wer sogar in Kenntnis des ordnungswidrigen Verhaltens nicht normgemäß handelt, dem ist tatsächlich nicht zu helfen.

Ich rege aber an, dass man diese Diskussionen gelegentlich auch im Lichte des normativen Wahnsinns führt, den Bund, Länder, Kommunen und nicht zuletzt die EU über uns hereinbrechen lassen.

Gestern musste ich zum Beispiel feststellen, dass sich (auch ein sehr kleiner) Arbeitgeber ordnungswidrig verhält, wenn er entgegen § 3 Absatz 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert.

Nun denkt man, dass das doch klar ist, wenn da jemand am Hochofen oder auf dem Dach arbeitet. Gilt aber auch für die Sekretärin, die auf einem Standard-Stuhl, an einem Standardschreibtisch, mit Standardstiften, Standard-PC und Standard-Monitor arbeitet. Das ist erstaunlich genug. Wenn sich aber nun der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin an einem Blatt Papier schneidet und die gemäß § 3 Abs. 3 ArbStättV erforderliche Dokumentation fehlte, dann hat sich der Arbeitgeber ggf. auch gemäß § 9 Abs. 2 ArbStättV iVm. § 26 Nr. 2 ArbSchG strafbar gemacht. Das Tun - oder besser Unterlassen - ist immerhin mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert.

Zurück zum Thema:

Ich würde das Boot nicht mit Funkgerät und ohne Funkschein chartern. Spätestens jetzt ist klar, dass das rechtlich problematisch ist. Ob das auch tatsächlich problematisch ist, wenn das Funkgerät vollständig außer Betrieb ist, wage ich stark zu bezweifeln. Aber es hilft ja nicht.
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  #86  
Alt 09.11.2023, 03:23
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Moin,
es ist eindeutig geregelt !
Wenn keiner einen Schein hat, darf KEIN GERÄT an Bord sein !!!
Das ist zwar barer Unsinn, aber so ist es halt, weil wieder mal alle nichts dagegen unternommen haben, sondern jedem Unsinn willig folgen !

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #87  
Alt 09.11.2023, 07:35
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fdsegler fdsegler ist offline
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Wo seht es eigentlich geschrieben, dass es im Binnenbereich nicht ausreicht, dass das Funkgerät ausgeschaltet ist auf einem Kleinfahrzeug auf dem sich keiner befindet der ein UBI besitzt?
Ich habe es nicht gefunden, weder in der BinSchSprFunkV noch im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #88  
Alt 09.11.2023, 07:43
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Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt.
Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen. § 4.05 Nr. 4 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) legt fest, dass „jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug sich […] melden“ muss. Des Weiteren besagt § 4 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV), dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt.
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Alt 09.11.2023, 08:10
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt.
Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen. § 4.05 Nr. 4 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) legt fest, dass „jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug sich […] melden“ muss. Des Weiteren besagt § 4 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV), dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt.
Zudem steht drin das eine vorhanden Sprechfunk Anlage ständig hörbereit sein muss...also eingeschaltet...

Somit stellt das bloße ausschalten eine OWI dar...

Bin nicht sicher aber dazu gibt es sogar eine owi im Bußgeldkatalog
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Geändert von billi (09.11.2023 um 13:59 Uhr)
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  #90  
Alt 09.11.2023, 12:26
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen

Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen.
Und das lässt er sich zum Glück nur in diesem Forum. Ein gern gepflegter Mythos - aber eben ein Mythos.

Grüße

Matthias.
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  #91  
Alt 09.11.2023, 14:08
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Und das lässt er sich zum Glück nur in diesem Forum. Ein gern gepflegter Mythos - aber eben ein Mythos.

Grüße

Matthias.
Nee die horbereits Haft ergibt sich aus §4.05 Rheinschifffahrtspolzeiverordnung ( Binnenschiffaberstraßenordnung dürfte entsprechend sein) und Handbuch Binnenfunk 3 1d

Das niche beachten dürfte dann 22.240520 sein..
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  #92  
Alt 09.11.2023, 14:15
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Was sind die Strafen für sowas ? Ich auch Funk aber keinen UBI.
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  #93  
Alt 09.11.2023, 14:17
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Zitat:
Zitat von le-sachse Beitrag anzeigen
Was sind die Strafen für sowas ? Ich auch Funk aber keinen UBI.
Einfach bei elwis im Bußgeldkatalog schauen...
Zu der Strafe kommt aber auch die Untersagung der Weiterfahrt ... Bis jemand mit Ubi an Bord ist ...


Ubi machen ist leicht .... App runter laden lernen ... Praxis bissel üben und zur Prüfung anmelden
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Geändert von billi (09.11.2023 um 14:24 Uhr)
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  #94  
Alt 09.11.2023, 14:18
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Zitat:
Zitat von le-sachse Beitrag anzeigen
Was sind die Strafen für sowas ? Ich auch Funk aber keinen UBI.
Komische Frage. Es ist verboten und damit sollte es doch klar sein. Willst Du jetzt abwägen was es Dich durchschnittlich in 5 Jahren kostet wenn Du weiterhin Dein Funkgerät benutzt?
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Alt 09.11.2023, 14:24
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  #96  
Alt 09.11.2023, 14:24
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Und ich benutze es nicht, wofür auch.
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  #97  
Alt 09.11.2023, 14:29
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Dann baue es doch aus und Du fährst gesetzeskonform. Wo ist das Problem?
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Alt 09.11.2023, 14:30
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Alt 09.11.2023, 14:30
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Bei 50€ Strafe mache ich kein UBI. Und ja, ich wäge ab. SRC hab ich.
Keine schöne Grundhaltung in einem Rechtsstaat...
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  #100  
Alt 09.11.2023, 14:34
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Und ich benutze es nicht, wofür auch.
Wenn du es nicht benutzt und auf See Funk eingestellt hast, hast du auch kein binnenfunkgerät verbaut ... Es darf aber auch keine Atis Nummer programmiert sein bri einem Kombigerät den sonnst ist ein umstellen leicht möglich
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