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  #76  
Alt 21.10.2024, 13:17
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist interessant, wie kommst du zu der Annahme?
Das habe ich vor ein paar Wochen auch ähnlich gehört, aber ich glaube das ist nicht richtig.

Das wurde meinem Sohn tatsächlich in der Fahrschule so vermittelt. Ist aber falsch, wie ich soeben auf Bußgeldkatalog.org lesen durfte.
Auch hat er in der Fahrschule gelernt, dass an sich kreuzenden Waldwegen kein rechts vor links gilt, sondern grundsätzlich untereinander geeinigt wird. Das ist aber falsch, auch wenn es in der Praxis, z.B. bei größeren Kolonnen, oft so gehandhabt wird.
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  #77  
Alt 21.10.2024, 13:27
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
[...] Er befährt den Radweg als Anlieger, um seine Tochter morgens zur Schule zu fahren (ist kürzer, geht schneller) und meint darum, dass er das 1. darf und 2. ich auszuweichen habe (kam von hinten an, gepflasterter Weg, blaue runde Schilder mit Fußgänger und Fahrrad). [...]
handelt es sich dabei um Z240 oder Z241 https://www.gesetze-im-internet.de/s.../anlage_2.html? Bei beiden Schildern gilt, daß ohne ein entsprechendes Zusatzzeichen anderer Verkehr als Rad- und Fußverkehr diesen nicht benutzen darf. Ist es anderen Verkehrsarten durch Zusatzschild gestattet, derartige Wege zu nutzen gilt in beiden Fällen, daß dieser auf den Radverkehr Rücksicht zu nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anzupassen hat.

Mit anderen Worten: ich hoffe doch sehr, Du hast entsprechend Strafanzeige wegen fahrlässiger KV nach §229 StGB gestellt um demjenigen, der hier nach Deiner Schilderung ziemlich deutlich gegen die StVO verstoßen hat das entsprechend deutlich zu machen (unabhängig von Deinen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen). Das reine Befahren eines durch Z237-Z244 ausgewiesenen Sonder-Weges ohne Behinderung/Gefährdung/Sachbeschädigung kostet leider nur ein echt lächerliches Verwarngeld...

lg, justme
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  #78  
Alt 21.10.2024, 13:43
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



handelt es sich dabei um Z240 oder Z241 https://www.gesetze-im-internet.de/s.../anlage_2.html? Bei beiden Schildern gilt, daß ohne ein entsprechendes Zusatzzeichen anderer Verkehr als Rad- und Fußverkehr diesen nicht benutzen darf. Ist es anderen Verkehrsarten durch Zusatzschild gestattet, derartige Wege zu nutzen gilt in beiden Fällen, daß dieser auf den Radverkehr Rücksicht zu nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anzupassen hat.

Mit anderen Worten: ich hoffe doch sehr, Du hast entsprechend Strafanzeige wegen fahrlässiger KV nach §229 StGB gestellt um demjenigen, der hier nach Deiner Schilderung ziemlich deutlich gegen die StVO verstoßen hat das entsprechend deutlich zu machen (unabhängig von Deinen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen). Das reine Befahren eines durch Z237-Z244 ausgewiesenen Sonder-Weges ohne Behinderung/Gefährdung/Sachbeschädigung kostet leider nur ein echt lächerliches Verwarngeld...

lg, justme
Danke dir.
Er hat der Polizei gegenüber argumentiert, dass er als Anlieger-Landwirt da lang fahren darf.
Möglich, aber er war ja mit einem Privat-PKW unterwegs und nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken, sondern um seine Tochter zur Schule zu fahren. Er hatte mich die Tage vorher auch schon mal knapp überholt.
Die Polizei vor Ort hat eine Anzeige verfasst wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, wenn ich das so richtig aufgefasst habe.
Allerdings habe ich natürlich gleich einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich beim Biken einen iPod in den Ohren hatte (Polizei wollte sich nicht davon überzeugen, dass die Musik leise und kaum hörbar war) und ich SPD Pedale am MTB hatte (beides ist zulässig).
Ich kann die 2 Ausbremsversuche bis zum Stillstand von dem Fahrer gut belegen, da ich eine Fitnessuhr getragen hatte und die Fahrt aufgezeichnet wurde.
Wie auch immer, der Anwalt macht wenig Hoffnung. Schmerzensgeld wird nicht erwähnenswert sein und was bleibt da noch groß? Den Ärger habe ich, die körperlichen Einbussen auch. Der Schaden am Fahrrad ist vielleicht bei 200-300€ und das muss ich erstmal irgendwohin schaffen, wo es begutachtet wird um dann eine KVA zu bekommen zum Einreichen.
Das ist alles ziemlich sinnlos.

Grüße

Totti
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  #79  
Alt 21.10.2024, 14:03
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wie auch immer, der Anwalt macht wenig Hoffnung. Schmerzensgeld wird nicht erwähnenswert sein und was bleibt da noch groß? Den Ärger habe ich, die körperlichen Einbussen auch. Der Schaden am Fahrrad ist vielleicht bei 200-300€ und das muss ich erstmal irgendwohin schaffen, wo es begutachtet wird um dann eine KVA zu bekommen zum Einreichen.
Das ist alles ziemlich sinnlos.

Grüße

Totti
Das sehe ich vollkommen anders. In meiner aktiven Radsportlerzeit habe ich unzählige unverschuldete Unfälle mit KFZ gehabt.
-Rechtslage in deinem Fall klar, schon durch die Anzeigen der Polizei.
-Du hast jetzt noch körperliches? Immer fleißig zum Arzt. Schmerzensgeld gibt es auf jeden Fall.
-Jeder kleinste kratzer an Anbauteilen sorgt für Ersatz des Teiles, wenn auch mit geringen Abzügen. Lenker wird pauschal als defekt angesetzt. Schwieriger wird es mit Carbon-Rahmen.
Fahr in irgendeinen Radshop und lass jedes Teil mit Kratzer dort in einen KVA packen. Den schickt dein Anwalt zusammen mit Schmerzensgeldforderung zur gegnerischen Versicherung.
Wenn Du dich mit dem Rad überschlagen hast kann sich der Materialschaden nicht auf 200-300€ belaufen.
Zur Not such dir nen anderen Anwalt.
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Gruß Jan
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  #80  
Alt 21.10.2024, 14:08
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Mit den Airpods im Ohr bekommt der Totti mindestens eine Teilschuld. Scheiß Situation. Gute Besserung!
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Gruß, Jörg!
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  #81  
Alt 21.10.2024, 14:09
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Danke dir.
Er hat der Polizei gegenüber argumentiert, dass er als Anlieger-Landwirt da lang fahren darf.
solange da kein 'Landwirtschaftlicher Verkehr frei"-Zusatzschild am Z240 ist darf er das m.E. keinesfalls - und selbst wenn da eins wäre gälte in diesem Fall sogar "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen". Das klingt eher so, als wäre auch das hier mal wieder jemand, der meint, Verkehrsregeln würden für ihn nur gelten wenn sie ihm passen...

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Polizei vor Ort hat eine Anzeige verfasst wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, wenn ich das so richtig aufgefasst habe.
Allerdings habe ich natürlich gleich einen Anhörungsbogen erhalten, weil ich beim Biken einen iPod in den Ohren hatte (Polizei wollte sich nicht davon überzeugen, dass die Musik leise und kaum hörbar war) und ich SPD Pedale am MTB hatte (beides ist zulässig).
Die Strafanzeige ist schon mal gut, ggf. (wenn die StA das öffentliche Interesse bei der KV verneint) kann man hier auch noch einen Strafantrag nachreichen.

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wie auch immer, der Anwalt macht wenig Hoffnung. Schmerzensgeld wird nicht erwähnenswert sein und was bleibt da noch groß? Den Ärger habe ich, die körperlichen Einbussen auch. Der Schaden am Fahrrad ist vielleicht bei 200-300€ und das muss ich erstmal irgendwohin schaffen, wo es begutachtet wird um dann eine KVA zu bekommen zum Einreichen.
Das ist alles ziemlich sinnlos.
Und was ist mit dem Dir entstandenen Schaden? Auch der ist vom Unfallverursacher zu ersetzen - Deine Krankenversicherung freut sich darüber, wenn Du ihr einen potentiell Schadensersatzpflichtigen nennst. Und da geht es dann nicht mehr um 200-300€... wobei ich auch bei Schmerzensgeld nicht pauschal gleich die Flinte ins Korn werfen würde, sofern es ein entsprechendes Strafurteil vorweg gibt...

lg, justme
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Alt 21.10.2024, 14:13
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Danke dir.
Er hat der Polizei gegenüber argumentiert, dass er als Anlieger-Landwirt da lang fahren darf.
Möglich, aber er war ja mit einem Privat-PKW unterwegs und nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken, sondern um seine Tochter zur Schule zu fahren.
Wenn er als Landwirt da langfahren darf, wird er sicher irgendwas dort zu kontrollieren haben, was mit dem PKW geht und seine Tochter lediglich hinterher zur Schule bringen. So oder so ähnlich wird sein Anwalt das schreiben.
Allerdings darf er natürlich trotzdem keine Radfahrer in Unfälle verwickeln und die KV ist ja eindeutig schwerwiegender, als das Befahren eines Radwegs.
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  #83  
Alt 21.10.2024, 14:19
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen


Die Strafanzeige ist schon mal gut, ggf. (wenn die StA das öffentliche Interesse bei der KV verneint) kann man hier auch noch einen Strafantrag nachreichen.


Strafantrag musst du sowieso stellen (ist ein Kreuz), da eine einfache KV kein Offizialdelikt ist.
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  #84  
Alt 21.10.2024, 14:23
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Mit den Airpods im Ohr bekommt der Totti mindestens eine Teilschuld. Scheiß Situation. Gute Besserung!
Awas, Kopfhörer sind Amtlich erlaubt so lange man Warnzeichen noch hören kann.
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  #85  
Alt 21.10.2024, 14:24
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Strafantrag musst du sowieso stellen (ist ein Kreuz), da eine einfache KV kein Offizialdelikt ist.
Bei Unfall mit Personenschaden erfolgt die Anzeige automatisch.
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  #86  
Alt 21.10.2024, 14:29
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Strafantrag musst du sowieso stellen (ist ein Kreuz), da eine einfache KV kein Offizialdelikt ist.
das ist so nicht ganz richtig - sowohl die einfache als auch die fahrlässige KV sind sogenannte "relative Antragsdelikte", d.h. die StA entscheidet ob ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (siehe §230 StGB). Und bei KV im Straßenverkehr wird das erstaunlich oft bejaht, insbesondere wenn wie hier noch weitere Delikte hinzukommen (und §240 StGB ist immer Offizialdelikt).

lg, justme
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  #87  
Alt 21.10.2024, 14:34
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Ich habe am Unfallort noch auf eine Anzeige verzichtet.
Der hat sich zwar unmöglich verhalten, mich mehrfach übelst beleidigt (ich würde nur simulieren war da schon nicht mehr erwähnenswert), aber jeder kann mal einen schlechten Tag haben. Allerdings gab es bis heute nichtmal eine Nachfrage, ich hätte mir auch das Genick brechen können. Mit dem Anhörungsbogen habe ich also dann formal Anzeige erstattet.

Grüße

Totti
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  #88  
Alt 21.10.2024, 14:38
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Fahr in irgendeinen Radshop und lass jedes Teil mit Kratzer dort in einen KVA packen. Den schickt dein Anwalt zusammen mit Schmerzensgeldforderung zur gegnerischen Versicherung.
Wenn Du dich mit dem Rad überschlagen hast kann sich der Materialschaden nicht auf 200-300€ belaufen.
Die Läden haben da gar keine Lust drauf.
Und wir haben hier nur einen Laden für Drahtesel, nicht für richtige MTB's. Hatte noch mit einem Kunden von mir gesprochen, der Kunde bei mir ist wegen eines Tipps, der macht das aber auch nicht. Grundsätzlich nicht.
Dass ein KVA Geld kostet, ist ja klar. Nutzt nur wenig, wenn die es nicht machen. Und bisher ist es mir auch eher nicht möglich, dass ich das Rad irgendwohin schaffe.

Grüße

Totti
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  #89  
Alt 21.10.2024, 14:50
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Bei Unfall mit Personenschaden erfolgt die Anzeige automatisch.
Heißt das, der Unfall ist dann ein Offizialdelikt? Wegen Auto als Tatmittel oder so?
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  #90  
Alt 21.10.2024, 15:12
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Heißt das, der Unfall ist dann ein Offizialdelikt? Wegen Auto als Tatmittel oder so?
Unfall mit Personenschaden ist ne fahrlässige Körperverletzung nach § 229 Strafgesetzbuch und wird/kann auch ohne Anzeige des Geschädigten verfolgt (werden)
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  #91  
Alt 21.10.2024, 16:55
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Wenn er als Landwirt da langfahren darf, wird er sicher irgendwas dort zu kontrollieren haben, was mit dem PKW geht und seine Tochter lediglich hinterher zur Schule bringen. So oder so ähnlich wird sein Anwalt das schreiben.
Dafür würde der Landwirt aber eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde benötigen. Würde ich jedenfalls mal annehmen.

Ich darf "nicht öffentliche Wege/Strassen" (auch ein Stück Radweg ist dabei) als Mitarbeiter einer Behöde auch nicht ohne entsprechendes Papier befahren, obwohl ich dort dienstlich zu tun habe....
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  #92  
Alt 21.10.2024, 17:07
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Zitat:
Zitat von Coaster 430 Beitrag anzeigen
Dafür würde der Landwirt aber eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde benötigen. Würde ich jedenfalls mal annehmen.

Ich darf "nicht öffentliche Wege/Strassen" (auch ein Stück Radweg ist dabei) als Mitarbeiter einer Behöde auch nicht ohne entsprechendes Papier befahren, obwohl ich dort dienstlich zu tun habe....
Oder es steht dort "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" dann darf er unter bestimmten Umständen dort fahren ... Aber nicht um seine Tochter zur Schule zu bringen mit dem Pkw...
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  #93  
Alt 21.10.2024, 17:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Oder es steht dort "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" dann darf er unter bestimmten Umständen dort fahren ... Aber nicht um seine Tochter zur Schule zu bringen mit dem Pkw...
Auf den Bildern von Totti ( #78)ist dieser Zusatz nicht zu sehen....
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  #94  
Alt 21.10.2024, 17:25
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Zitat:
Zitat von Coaster 430 Beitrag anzeigen
Auf den Bildern von Totti ( #78)ist dieser Zusatz nicht zu sehen....
Die hat es mir vorhin mangels Netz nicht angezeigt... Somit darf er da nur mit schriftlicher Genehmigung fahren ... Selbst wenn er nur den Acker bestellt
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Alt 22.10.2024, 07:38
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Moin allerseits,

ohne jetzt Tottis bedauerlichen Unfall herabwürdigen zu wollen ... aber der Thread über die falsch (oder richtig) abgestellten Bootsanhänger in Wohngebieten läuft irgendwie aus dem Ruder ...

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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Alt 04.11.2024, 10:07
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Kurz nochmal OT, da es Tipps und Meinungen gab und ich das kurz auflösen wollte:

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt wegen Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung (Sachbeschädigung wurde gleich hintenüber fallen gelassen.

Gründe:
Eine Erhebung der öffentlichen Klage liegt nicht im öffentlichen Interesse.
Bei dem geschilderten Sachverhalt kommen nur Delikte in Betracht, die nach §374 der StPO vom Verletzten im Wege der Privatklage - und in der Regel nur nach Sühneversuch - verfolgt werden können. In derartigen Fällen ist es der StA grundsätzlich versagt, Anklage zu erheben (§376 StPO).
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn die Strafverfolgung über die Interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im öffentlichen Interesse liegt.
Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor:
Es handelt sich um eine Angelegenheit, die nur die unmittelbar Beteiligten betrifft.
Der Beschuldigte ist unbestraft.
Der Rechtsfrieden wird über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
Deshalb muss es mir überlassen bleiben, unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen den Beschuldigten im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen.
Hinweise:
Der Erhebung der Privatklage muss in aller Regel ein Sühneversuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann vorausgehen.
Soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, wurde das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.


Summasummarum:
Ein Satz mit X, selbst wenn man auf einem Fuß-und Radweg von einem privat fahrenden PKW zu Sturz gebracht wird. Pech, was fährt man da auch Rad.
Ich bin seit 2 Monaten und auch weiterhin in ärztlicher Behandlung und entsprechend eingeschränkt.

Grüße und take care...

Totti
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  #97  
Alt 04.11.2024, 10:17
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Kurz nochmal OT, da es Tipps und Meinungen gab und ich das kurz auflösen wollte:

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt wegen Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung (Sachbeschädigung wurde gleich hintenüber fallen gelassen.

Gründe:
Eine Erhebung der öffentlichen Klage liegt nicht im öffentlichen Interesse.
Bei dem geschilderten Sachverhalt kommen nur Delikte in Betracht, die nach §374 der StPO vom Verletzten im Wege der Privatklage - und in der Regel nur nach Sühneversuch - verfolgt werden können. In derartigen Fällen ist es der StA grundsätzlich versagt, Anklage zu erheben (§376 StPO).
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn die Strafverfolgung über die Interessen des Privatklageberechtigten hinaus auch im öffentlichen Interesse liegt.
Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor:
Es handelt sich um eine Angelegenheit, die nur die unmittelbar Beteiligten betrifft.
Der Beschuldigte ist unbestraft.
Der Rechtsfrieden wird über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört.
Darüber hinaus ist die Strafverfolgung dieses Falles kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
Deshalb muss es mir überlassen bleiben, unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten gegen den Beschuldigten im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen.
Hinweise:
Der Erhebung der Privatklage muss in aller Regel ein Sühneversuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann vorausgehen.
Soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, wurde das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.


Summasummarum:
Ein Satz mit X, selbst wenn man auf einem Fuß-und Radweg von einem privat fahrenden PKW zu Sturz gebracht wird. Pech, was fährt man da auch Rad.
Ich bin seit 2 Monaten und auch weiterhin in ärztlicher Behandlung und entsprechend eingeschränkt.

Grüße und take care...

Totti
d.H. ab zum Anwalt und Privatrechtlich klagen...

bin gespannt ob du mitbekommst was bei der Verwaltungsbehörde rauskam...
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Alt 04.11.2024, 11:30
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@Totti: ich würd mal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen wie die damit umgehen. Die Behandlungskosten gehen ja eigentlich Zulasten eines Unfallgeschehens, verursacht durch einen Dritten. Hoffe, du hast denen das auch so mitgeteilt....

Ansonsten wie Billi....
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Grüße
Andreas


Frauen reden, Wind weht....
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  #99  
Alt 04.11.2024, 11:44
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Danke euch.
Ein Anwalt ist dran, hat aber von vornherein gesagt, dass da am Ende nicht viel bis nichts rumkommen wird.
Ich glaube nicht dass man erfährt, was die Verwaltungsbehörde gemacht oder auch nicht gemacht hat. Ggfs. über eine Akteneinsicht, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte. Ändert aber auch nichts. Ich bezweifle auch langsam, dass es überhaupt eine Verhandlung geben wird. Wenn ich das richtig verstanden hat. Für eine Verhandlung an sich ist m.W. der Anwalt wiederum auch nicht zuständig. Bzw. müsste dann die Rechtsschutz den Auftrag erweitern. Bin mir gerade unsicher. Oder das beträfe eine Verhandlung fern des Zivilrechts.
Die Krankenkasse weiss auch Bescheid und hat eine Unfallmeldung von mir und das AZ.

Grüße

Totti
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Alt 05.11.2024, 15:00
Benutzerbild von Tinduck
Tinduck Tinduck ist offline
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1.031 Danke in 455 Beiträgen
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Ich verstehe das nicht wirklich - offensichtlich gab es ja einen Personenschaden und in dem Fall sollte das die Staatsanwaltschaft eigentlich interessieren.

Auch für Dich zur Absicherung gegen z. B. Spätschäden notwendig.

Wenn das nicht 'im öffentlichen Interesse' ist, dann kann man ja seinen Emotionen demnächst freien Lauf lassen und Radfahrer ummähen und Häuser anzünden. Betrifft ja niemanden ausser den Geschädigten selber? Was ist das denn für ein Ablehnungsgrund??

bis denn,

Uwe
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