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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Nach §3.02 der BinSchStrO sind in D alle Signalleuchten erlaubt, die eine Zulassung nach den "Vorschriften über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Rheinschiffahrt" tragen.
Diese Zulassung kann in B Belgien CH Schweiz D Deutschland F Frankreich N Niederlande oder L Luxemburg erteiltworden sein. Nach der Zusammenstellung der Signalleuchten und Lichtquellen die auf Schiffen auf dem Rhein zugelassen sind gibt es nur Signalleuchten die in N oder D zugelassen wurden. Der §4 aus dem von charlyvoss (#72) angeführtem Bundesgesetzblatt bezieht sich somit nur auf das Zulassungsverfahren in D. So sollte es jetzt richtig sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#77
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Beim Lesen dieser Beiträge sind mir die Lichter ausgegangen.
Ich werde bis zur nächsten Kontrolle durch die Entenpolizei warten ob meine Positionsleuchten zugelassen sind. Bis dahin spare ich die unverschämt hohen Kosten für die BSH Zulassung (schon seit 10 Jahren!).
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Viele Grüße Jürgen |
#78
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Zitat:
Da es Binnen keine Vorschriften über die Ausrüstung von Sportbooten gibt (Aussage der WSP Berlin), würde mich interessieren, wonach ein Verstoß gegen Punkt F geahndet werden soll. Auf dem Knöllchen sollte schon das Gesetz und der §, gegen den Verstoßen wurde, aufgeführt sein. Interessant, dass Punkt F (und auch A.2/A.3) grau hinterlegt sind = Empfehlung. Was ist eigentlich mit F.15 Verkehrsvorschrift gemeint? Nach §1.11 sind Kleinfahrzeuge von der Pflicht die BinSchStO mitzuführen befreit. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#79
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Das ist aber gefährlich, ob BSH zugelassen oder nicht, ausgehen sollten sie erst nach Sonnenaufgang oder im Hafen.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#80
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hi ecki,
hab heute mir ne neue beleuchtung gegönnt.schick, klein , schwarz und teuer( 250€) und mit bsh stempel. hab leider kein bild. nächsten donnertag übernehme ich meinen hobel v.d. werft und hab dann auch die bsh zulassung in der hand. schick dir dann ne info. kay
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#81
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Zur Ausgangsfrage: Ich habe überhaupt keine Beleuchtung und noch ne Probleme mit irgendwelchen Entenpolizisten bekommen. Mein Boot ist in den letzten 4 Jahren >> 50 Tage/Saison genutzt worden, und das eigentlich nicht zum Ankerliegen.
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#82
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hi leute,
ich muß den treat nochmal hochholen: 1. hab ich mir hier im forum die bsh - zugelassene led gekauft, suchfunktion nutzen, weiß nicht mehr von wem. bild unten. 2. am sonntag nach unserer ausfahrt haben wir im speyrer hafen mit einem dort fahrenden fahrschullehrer für sportbootführerschein getalkt. thema: bsh laternen, er hatte nämlich an seinem boot die kleinen amifunzeln dran. und was sagt er: in annäherung an die eu-vorschriften gilt die bsh-ausrüstungspflicht nicht für boote auf binnenschifffahrtsstrassen unter 12 mtr, die normalen lampen (z.b. die kleinen amilaternen) sind völlig ausreichend. weiß einer was gegenteiliges? mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#83
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Ich hab DDR Posilampen auf dem IBIS und Topplicht Posileuchten auf dem LOTOS plus ne Rundumleuchte (auch ohne BSH) und die Rennleitung in Berlin und BRB hat sich bis jetzt nicht dran gestört
Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#84
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Hallo roberteberle,
ich halte die Aussage für gewagt, am besten selbst mal die Vorschriften lesen, bevor du zahlst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#85
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Zitat:
ich verhafte beim nächsten mal den fahrlehrer und lass mirs schriftlich geben. mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#86
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Zitat:
Zitat aus seiner Broschüre "Sicherheit auf dem Wasser. Die Broschüre ist von 2004 und soll eventuell Ende 2008 neu aufgelegt werden. Vielleicht hat der Verkehrsminister ja bis dahin seine Meinung zu Leuchten geändert. Die Rheinanliegerstaaten sowie Belgin und Lux. jedenfalls nicht, die haben nämlich z.T. entsprechende Prüfstellen eingerichtet.
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Charly
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#87
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Toller Fahrschullehrer, macht die Gesetze gleich selbst .
Ob schön aussehend, sinnvoll oder sonstwas lässt sicher immer wieder diskutieren. Die Gesetzeslage ist jedenfalls eindeutig. Der § 3.02 der BinSchStrO regelt, welche Signalleuchten auf Bundeswasserstraße zugelassen sind und im § 3.13 der BinSchStrO ist geregelt, welche Signalleuchten Kleinfahrzeuge zu führen haben. Was ein Kleinfahrzeug ist, steht wiederum im § 1.01. Punkt 14 der BinSchStrO. Soweit mir bekannt, sind die Bestimmungen der BinSchStrO bisher nicht aufgehoben worden. Auch, dass die "Rennleitung", "Entenpolizei" oder wie auch immer nicht gleich einschreitet dürfte kein genereller Freibrief sein. Gruß Lutz
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#88
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So nun muss ich auch mal
Hab am Bug so ne kleine versenkbare funzel (zwar von Hella) aber zugelassen sind die garantiert nicht... ich fahr sowieso nicht wenn ich keine shorts und ein t shirt tragen kann nun sagte mir jemand in unserer Halle wenn ich damit jemand anfahre habe ich kein Versicherungsschutz er hätte mal von so einem Fall gehört. Es war strahlender Sonnenschein usw aber trotzdem weil keine Bsh dran waren gabs kein Schutz ist da was dran?? @ Robert wo hast du denn deine Laterne her?? will ich auch haben meine lässt sich zwar verseneken nur nach oben kommt sie manchmal recht ungern. bei einer Kontrolle wär das echt nicht so passend Beste Grüße
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einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde) In dubio pro navis |
#89
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Zitat:
Gruß Lutz
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#90
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genau das dachte ichmir auch... aber bei nicht zugelassenem sportauspuff am motorrad ist meinem freund dem die Vorfahrt genommen wurde auch die schuld zugewiesen worden. Weil das Motorrad ja gar nicht auf öffentlichen Straßen hätte unterwegs sein dürfen...
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#91
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Das intessiert mich auch mal. Wir haben hier eine Bootsabnahme am Hochrhein. Ich habe auch das original Licht wie eingebaut bei Bayliner am Boot. Die Abnahme habe ich ohne Mängel bekommen, das war auch schon beim alten Boot so. Einzig den Hinweis, dass ich doch zu meiner eigenen Sicherheit einen Benzinabsperrhahnen einbauen soll wurd ausgesprochen, aber gleich mit dem Zusatz, dass dies nur eine Empfehlung sei, da bei CE Zertifizierten Booten, das nicht bestimmt werden könne.
Der Hochhrein ist allerdings Landesgewässer. Wie ist denn Binnen die Regel ? |
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Zitat:
hi, die lampe wurde mal hier im forum angeboten, such mal im werbeforum. ist von hella, bsh und led mfg robert
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Zitat:
Auf Landesgewässern gelten die jeweiligen (wenn vorhanden z.B. in Brandenburg und Bayern) Landesschifffahrtsordnungen oder (z.B. Mecklenburg-Vorpommern) wo auch auf den Landes Wasserstraßen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) gilt. Auf Bundeswasserstraßen gilt immer die BinSchStrO. Also nix mit Regel (die ja bekanntlich durch die Ausnahme bestätigt wird), sondern ganz klares Gesetz. Gruß Lutz
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#94
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Hallo tomkyle,
dann baue die Lampen lieber ab, du darfst dann bei Unsichtigem Wetter zwar nicht fahren, es gibt aber keinen Zwang überhaupt Beleuchtung am Boot zu haben dann können die dir nichts
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Das ist m.E. der Knackpunkt, weshalb am Tage bei guter Sicht kein Grund zur Beanstandung von Nicht-BSH-Positionsleuchten gegeben ist.
- Es gibt keine Ausrüstungspflicht für Sportboote. - Kleinfahrzeuge (zu denen "unsere" Sportboote gehören) müssen in Fahrt bei Nacht und unsichtigem Wetter BSH-Zugelassenen Signalleuchten führen. Ein (mit Bußgeld zu ahnender) Gesetzesverstoß liegt erst vor, wenn bei Nacht oder unsichtigem Wetter ohne oder ohne BSH-Zugelassenen Signalleuchten gefahren wird. Ich habe auch noch kein Gesetz gefunden, wonach montierte Signalleuchten auch funktionstüchtig sein müssen. Ganz grob konstruieter Fall: Die mechanische Montage der Signalleuchten ist in Eigenarbeit erledigt, der Fachmann (Elektriker) hat erst später Zeit den elektrischen Anschluß auszuführen. Dann dürfte das Boot in der Zwischenzeit nicht bewegt werden Gruß Lutz
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#96
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Letztens hat mir ein Gastlieger in unserem Hafen erzählt, die BSH Laternen seien ihm zu teuer.
Er habe bereits enorm viel Geld für den nachträglichen Einbau einer offenen Auspuffanlage ausgegeben und sei gerade nicht so flüssig. Naja, ich tröstete ihn damit, das mache ihn zwar nicht beliebter, aber zumindest unüberhörbar...................................:mr green:
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
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Hallo B4-Skipper,
so weit ich weiß, muß was dran ist funktionieren und vorschriftsmäßig sein, oder abgedeckt
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Zitat:
Wie schon gesagt, bisher habe ich kein Gesetz dazu gefunden. Über eine Quelle wäre ich dankbar. Und was nicht verboten ist, dass ist erlaubt Gruß Lutz
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#99
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Erfahrungswerte mit meinem ersten Auto,
wegen kleiner basteleien habe ich damals ein paar mal bezahlt
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#100
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Zitat:
hier die versprochenen bilder meiner neuen bsh beleuchtung
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Fortune hummel hummel, mors mors !! Gruß aus Hamburg |
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