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  #76  
Alt 16.12.2008, 15:44
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Hier noch ein weiteres Urteil zur Trunkenheit am Ruder:


Zitat:
Zitat von ADAC Adajur Newsletter
OLG BRANDENBURG vom 11.06.2008,
1 SS 33708
Anwendbarkeit der Grenzwerte für den Strassenverkehr auch auf die
motorisierte Schifffahrt

Der für den Strassenverkehr mit Kraftfahrzeugen entwickelte Grenz-
wert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille ist auch
für die motorisierte Schifffahrt anzuwenden. (Aus den Gründen:
...Aufgrund verkehrsmedizinischer Untersuchungen zur alkoholbeding-
ten Fahruntüchtigkeit hat sich neuerdings mit Recht die Auffassung
durchgesetzt, dass die Anforderungen, die an die Navigations- und
Reaktionsfähigkeit eines Schiffsführers gestellt werden müssen,
nicht anders zu beurteilen sind als beim Kraftfahrzeugverkehr. Auch
wenn im Schiffsverkehr i.d.R. deutlich niedrigere Geschwindigkeiten
vorherrschen werden, werden vom Schiffsführer eine hohe individuel-
le Reaktionsfähigkeit und ein hohes Mass an planender Vorausschau
und Konzentrationsfähigkeit verlangt. Er muss wegen der langsameren
Reaktion des Schiffes auf eingeleitete Manöver erheblich weiter
voraus denken, unterschiedliche Strömungsverhältnisse beachten und
darüber hinaus umfangreiches Regelwissen verarbeiten...).
Michael
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  #77  
Alt 16.12.2008, 17:46
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Schaut mal
http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

Der § 316 StGb spricht von einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkahr

Der § 69 StGb allerdings vom Kraftfahrzeug

http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html

Man sollte aber auch die nachfolgenden §§ lesen, damit man den Zusammenhang erkennt und eventuell auch versteht.
Auch einem Mofa-Fahrer kann die FE entzogen werden.

Da sich hier auch User geouet haben, können die auch in der Regel bestätigen, das in ihnen das Führen von Fahrzeugen untersagt worden ist


Gruß Werner
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  #78  
Alt 16.12.2008, 17:49
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
Quatsch!



Wo hast Du denn diese Weißheit her?

Auf seinem Acker kann er auch Panzer, LKW mit Anhänger und sogar unzugelassene Farzeuge fahren ohne jeglicher Fahrerlaubnis und braucht dafür niemanden um Einwilligung zu fragen oder bitten.

@Kaptian Sparrow

Wo hat du denn diese "Weisheit" her


Gruß Werner
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  #79  
Alt 16.12.2008, 18:01
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
@Kaptian Sparrow

Wo hat du denn diese "Weisheit" her


Gruß Werner
Ich wüsste nicht, was dem entgegenspricht, was man auf seinem Grund und Boden ohne Fahrerlaubnis fährt......

Ich säg auch auf meinem Grund und Boden ohne Sägeschein mit ner Motorkettensäge, datt geht auch kein Aas watt an.........

Gruß
Martin
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  #80  
Alt 16.12.2008, 18:38
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Ich wüsste nicht, was dem entgegenspricht, was man auf seinem Grund und Boden ohne Fahrerlaubnis fährt......

Ich säg auch auf meinem Grund und Boden ohne Sägeschein mit ner Motorkettensäge, datt geht auch kein Aas watt an.........

Gruß
Martin
Hi Martin

Dann mach dich mal schlau.
Mit deiner Kettensäge kannst du auf deinem Grundstück natürlich sägen,
aber auch nicht alle Bäume

Gruß Werner
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  #81  
Alt 16.12.2008, 19:44
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Mit deiner Kettensäge kannst du auf deinem Grundstück natürlich sägen,
aber auch nicht alle Bäume
Und warum nicht?
Da kommt es auf die kommunale Satzung drauf an. Ich muß niemanden fragen, egal welchen Baum ich fälle.

Auto- und LKWfahren habe ich z.B. auch mit 14 auf dem Segelflugplatz gelernt. Ich durfte sowohl den LKW mit der Seilwinde als auch das Seilrückholfahrzeug fahren, aber nicht den Flugplatz damit verlassen.
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  #82  
Alt 16.12.2008, 20:00
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Moin moin,

bei uns wurde wegen einem tödlichen Unfall vor einigen Jahren die Wasserskistrecke Diez dicht gemacht (Bootsführer hatte auch einen im Dach...).

Wobei ich nichts gegen ein Bier habe (nach ner Mahlzeit einfach lecker).
Und am Steg kann`s dann rund gehen .
Doch dann ist nix mehr mit "Leinen los"!

Gruß ALF
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  #83  
Alt 16.12.2008, 20:08
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Hi Martin

Dann mach dich mal schlau.
Mit deiner Kettensäge kannst du auf deinem Grundstück natürlich sägen,
aber auch nicht alle Bäume

Gruß Werner
Doch, bei uns schon, gibt keine Satzung, die das verhindert

Hab in den letzten 2 Jahren 26 Stück so in der Höhe von 15 m umgelegt und diesen Winter sind nochmal 13 dran

Es gibt sicherlich einige, die mir dabei nicht wohlgesonnen sind am Ort.........., aber das hat andere Gründe..........
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  #84  
Alt 16.12.2008, 20:16
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich durfte sowohl den LKW mit der Seilwinde als auch das Seilrückholfahrzeug fahren.
Das ist auch heute immer noch eine begehrte Tätigkeit für junge Flugschüler.
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Gruß Fred
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  #85  
Alt 16.12.2008, 20:28
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Ich wüsste nicht, was dem entgegenspricht, was man auf seinem Grund und Boden ohne Fahrerlaubnis fährt......
Kriegswaffengesetz (z.B. bei nem Leo2 mit voller Bewaffnung)
Lärmschutzverordnung (z.B. bei 'ner F15 mit Afterburner)
Evtl. Bauverordnung (bei 'nem Flugzeugträger im Garten)

Aber Spaß beiseite, sehe ich genauso, wie Du, ist auch so, zumindest was die Fahrerlaubnis angeht. Wenn Du Motocrossrennen im Garten einer Wohnsiedlung veranstaltest, sieht das schon anders aus, unabhängig von Fahrerlaubnis bzw. Rennlizenz.....

Meine "Große" in unserem Garten

Michael
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  #86  
Alt 16.12.2008, 22:13
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Auto- und LKWfahren habe ich z.B. auch mit 14 auf dem Segelflugplatz gelernt. Ich durfte sowohl den LKW mit der Seilwinde als auch das Seilrückholfahrzeug fahren, aber nicht den Flugplatz damit verlassen.
Hier habe ich ein Beweisfoto gefunden, da steige ich gerade zum Fahrunterricht ein und war bei weitem noch nicht 14:
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  #87  
Alt 17.12.2008, 06:01
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und warum nicht?
Auto- und LKWfahren habe ich z.B. auch mit 14 auf dem Segelflugplatz gelernt. Ich durfte sowohl den LKW mit der Seilwinde als auch das Seilrückholfahrzeug fahren, aber nicht den Flugplatz damit verlassen.
Entscheidend scheint nicht zu sein, ob man ohne Führerschein bzw. Alkoholisiert auf einem Privatgrundstück fährt, sondern ob das Grundstück "öffentlich" befahrbar ist.

Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Betrunkener auf einem Campingplatz Auto gefahren ist und jemanden angepöpelt hat. Es wurde dann die Polizei geholt, die haben ihm den FS abgenommen.

Konnte ich zuerst auch nicht glauben, aber der Verwalter vom CPL hat mir gesagt, entscheidend war, daß der CPL nicht abgesperrt war und freie Zufahrt zum und vom öffentlichen Straßenverkehr möglich war.

Wenn also jemand ohne FS oder Betrunken auf einem Privatgrundstück meint fahren zu müssen, sollte er vorher kontrollieren, ob das Grundstück abgesperrt ist
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  #88  
Alt 17.12.2008, 06:17
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Wenn also jemand ohne FS oder Betrunken auf einem Privatgrundstück meint fahren zu müssen, sollte er vorher kontrollieren, ob das Grundstück abgesperrt ist
Kein Segelfluggelände ist abgesperrt und die Jungs und Mädels fahren trotzdem ohne FS die Rückholer!
Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, der sich mit Deiner Schilderung deckt.
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  #89  
Alt 17.12.2008, 06:39
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Kein Segelfluggelände ist abgesperrt und die Jungs und Mädels fahren trotzdem ohne FS die Rückholer!
Daß die es machen, heißt aber nicht zwangsläufig, daß es auch zulässig ist

Zitat:
Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, der sich mit Deiner Schilderung deckt.
Und ???? Ich kenne kein Segelfluggelände. Unentschieden
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  #90  
Alt 17.12.2008, 07:12
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Bei vielen Parkplätzen, Campingplätzen etc. steht ein Schild auf dem es heißt "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung".
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  #91  
Alt 17.12.2008, 07:56
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Es geht wohl darum das das Grundstück nicht einfach der Öffentlichkeit zugänglich ist das heißt Firmenparkplatz ja wenn z.B. mit Ketten abgesperrt. Haben wir hier in der Nachbarschaft schon durch. Öffentlicher Parkplatz geht ohne Fleppe mit Sicherheit nicht legal.
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  #92  
Alt 17.12.2008, 08:21
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bei vielen Parkplätzen, Campingplätzen etc. steht ein Schild auf dem es heißt "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung".
Das heißt gar nichts, kann jeder aufstellen, wie er will. Rein rechtlich sieht es so aus: Wenn z.B. ein Supermarkt dieses Schild an den Einfahrten seines Parkplatzes aufstellt, heißt das lediglich, daß der Grundstückseigentümer möchte, daß man sich nach den Regeln der StVO verhält. Gelten wird diese dort rein juristisch aber nicht, wie viele Urteile zeigen, gilt auf solchen Parkplätzen auch nicht ohne weiteres rechts-vor-links usw.

Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Es geht wohl darum das das Grundstück nicht einfach der Öffentlichkeit zugänglich ist das heißt Firmenparkplatz ja wenn z.B. mit Ketten abgesperrt. Haben wir hier in der Nachbarschaft schon durch. Öffentlicher Parkplatz geht ohne Fleppe mit Sicherheit nicht legal.
So ist das, sobald ein Grundstück für den "öffentlichen" Verkehr freigegeben ist, wird's kritisch. Dazu zählt natürlich der Supermarktparkplatz, aber auch Firmenparkplätze, die eigentlich nur für Angestellte freigegeben sind. Ein nicht abgesperrtes Grundstück kann i.O. sein, wenn klar ersichtlich ist, daß es sich um ein Privatgrundstück handelt und es nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll, mit Ketten abgesperrt kann aber wiederrum kritisch sein, wenn beliebige Fußgänger das Grundstück queren.

Und dann wie immer, vor Gericht und auf hoher See.....

Michael
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  #93  
Alt 17.12.2008, 08:36
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Dann wird das beim Segelflugplatz deshalb legal sein, da überall außenrum Schilder stehen, die darauf hinweisen, daß da Flugbetrieb herrscht und betreten eingeschränkt ist (den genaue Text hab ich nicht im Kopf).
Ich durfte schon als 11jähriger dort mit Beifahrer Autofahren und ab 14 war ich sogar dabei über die Vereinsversicherung versichert.
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  #94  
Alt 17.12.2008, 09:15
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich durfte schon als 11jähriger dort mit Beifahrer Autofahren und ab 14 war ich sogar dabei über die Vereinsversicherung versichert.
So ist das auch nach wie vor !
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  #95  
Alt 17.12.2008, 09:16
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dann wird das beim Segelflugplatz deshalb legal sein, da überall außenrum Schilder stehen, die darauf hinweisen, daß da Flugbetrieb herrscht und betreten eingeschränkt ist (den genaue Text hab ich nicht im Kopf).
Ich durfte schon als 11jähriger dort mit Beifahrer Autofahren und ab 14 war ich sogar dabei über die Vereinsversicherung versichert.
Von wem aus durftest Du denn fahren, vermutlich Vereinsführung o.ä. ?

Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass dies lt. STVO legal wäre.

Ich hab mal das hier gefunden:
Gilt die StVO auf Privatgelände - und darf die Polizei mit Ordnungsgeld oder sogar mit Punkten in Flensburg gegen Verkehrssünder vorgehen?

Nein. Der Hinweis "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung" ist als Spielregel gemeint und soll das grundsätzliche Verhalten regeln: rechts vor links, angemessene Geschwindigkeit, kein Parken in zweiter Reihe usw. Kommt es zu einem Schaden, muss der Verursacher natürlich dennoch haften. Anders liegt der Fall bei öffentlichen Parkplätzen, zum Beispiel bei Supermärkten mit unmittelbarer Straßenanbindung: Hier gilt die StVO unmittelbar.

Hier ist darüber auch noch was interessantes zu lesen: http://www.fahrprofi.de/main/verkehr...kehrsraum.html
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  #96  
Alt 17.12.2008, 09:27
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass dies lt. STVO legal wäre.
Die STVO gilt aber nicht auf einem Vereinsgelände.
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  #97  
Alt 17.12.2008, 09:54
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Die STVO gilt aber nicht auf einem Vereinsgelände.
Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter

Zitat:
Ein Vereinsgelände (hier ein Reitverein) ist zumindest dann öffentlich, wenn es während eines Turniers zwar nach Entrichtung eines Eintrittspreises, aber dennoch grundsätzlich für jedermann zugänglich ist (Oberlandesgericht Celle)
Wenn "öffentlich" dann STVO
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  #98  
Alt 17.12.2008, 09:57
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Das Segelfluggelände ist aber explizit gesperrt. Da darf sich nur das Seilrückholfahrzeug bewegen, alles andere wäre zu gefährlich.
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  #99  
Alt 17.12.2008, 10:14
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das Segelfluggelände ist aber explizit gesperrt. Da darf sich nur das Seilrückholfahrzeug bewegen, alles andere wäre zu gefährlich.
Dann schreib das doch gleich und zwing mich nicht dauernd zu gugeln
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Alt 30.01.2009, 19:13
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Standard Wer betrunken Boot fährt ......

http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=97497

Büro und Organisation vom 29.8.2008
Wer betrunken Motorboot fährtWird der Führer eines Motorboots volltrunken am Steuer seines Bootes erwischt, so darf ihm trotz allem nicht seine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Rostock mit Urteil vom 26. Juni 2008 entschieden (Az.: 1 Ss 95/08 I 49/08).
Obwohl der Kläger vier Liter Bier getrunken hatte, fühlte er sich dazu berufen, am Steuer seines Motorbootes den Hafen zu verlassen. Kurze Zeit später drehte sich nicht nur der Kopf des Klägers. Auch sein Boot drehte im Fahrwasser mehr oder weniger führerlos muntere Kreise.
Rettungskräfte schleppten das Schiff ab. Eine dem Kläger kurz darauf entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,02 Promille.
Vom Amtsgericht wurde der Kläger wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus entzog ihm das Gericht seine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und wies die Verwaltungsbehörde an, dem Kläger vor Ablauf von zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Kein Kraftfahrzeug

Der Kläger wollte nicht einsehen, was ein betrunkener Seemann mit dem Führer eines Kraftfahrzeuges zu tun hat und zog gegen die Entziehung seines Führerscheins vor Gericht.
Mit Erfolg. Anders als das Amtsgericht war das Oberlandesgericht der Meinung, dass einem Bootsführer nach einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 69 StGB nicht die Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen werden darf.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne des Strafgesetzbuches ist demnach bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit nur dann möglich, wenn das Vergehen bei der Nutzung eines Kraftfahrzeuges gemäß der verkehrsrechtlichen Definition nach § 1 Absatz 2 StVG begangen wurde.
Boote fallen nach Überzeugung des Gerichts grundsätzlich nicht unter das Merkmal „Kraftfahrzeug“. Da aber in § 69 StGB ausdrücklich vom Führen eines Kraftfahrzeugs die Rede ist, durfte das Amtsgericht das Gesetz nicht auf den Fall des Klägers anwenden.
Betrunken besser Boot als Fahrrad fahren?

Die Tatsache, dass in § 69 des Strafgesetzbuchs ausdrücklich auf Trunkenheit im Verkehr, zu dem unstreitig auch das Führen von Motorschiffen gehört, verwiesen wird, ändert daran nichts.
Folgt man dem Urteil, so sind betrunkene Schiffsführer besser gestellt als Fahrradfahrer. Denn diesen darf nach einem zu tiefen Blick ins Glas unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ihre Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden (VersicherungsJournal 23.5.2008).
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