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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Hier noch ein weiteres Urteil zur Trunkenheit am Ruder:
Zitat:
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't!
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#77
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Schaut mal
http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html Der § 316 StGb spricht von einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkahr Der § 69 StGb allerdings vom Kraftfahrzeug http://dejure.org/gesetze/StGB/69.html Man sollte aber auch die nachfolgenden §§ lesen, damit man den Zusammenhang erkennt und eventuell auch versteht. Auch einem Mofa-Fahrer kann die FE entzogen werden. Da sich hier auch User geouet haben, können die auch in der Regel bestätigen, das in ihnen das Führen von Fahrzeugen untersagt worden ist Gruß Werner |
#78
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Zitat:
@Kaptian Sparrow Wo hat du denn diese "Weisheit" her Gruß Werner |
#79
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Ich wüsste nicht, was dem entgegenspricht, was man auf seinem Grund und Boden ohne Fahrerlaubnis fährt......
Ich säg auch auf meinem Grund und Boden ohne Sägeschein mit ner Motorkettensäge, datt geht auch kein Aas watt an......... Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#80
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Zitat:
Dann mach dich mal schlau. Mit deiner Kettensäge kannst du auf deinem Grundstück natürlich sägen, aber auch nicht alle Bäume Gruß Werner |
#81
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Zitat:
Da kommt es auf die kommunale Satzung drauf an. Ich muß niemanden fragen, egal welchen Baum ich fälle. Auto- und LKWfahren habe ich z.B. auch mit 14 auf dem Segelflugplatz gelernt. Ich durfte sowohl den LKW mit der Seilwinde als auch das Seilrückholfahrzeug fahren, aber nicht den Flugplatz damit verlassen.
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#82
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Moin moin,
bei uns wurde wegen einem tödlichen Unfall vor einigen Jahren die Wasserskistrecke Diez dicht gemacht (Bootsführer hatte auch einen im Dach...). Wobei ich nichts gegen ein Bier habe (nach ner Mahlzeit einfach lecker). Und am Steg kann`s dann rund gehen . Doch dann ist nix mehr mit "Leinen los"! Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
#83
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Hab in den letzten 2 Jahren 26 Stück so in der Höhe von 15 m umgelegt und diesen Winter sind nochmal 13 dran Es gibt sicherlich einige, die mir dabei nicht wohlgesonnen sind am Ort.........., aber das hat andere Gründe..........
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#84
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Das ist auch heute immer noch eine begehrte Tätigkeit für junge Flugschüler.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#85
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Zitat:
Lärmschutzverordnung (z.B. bei 'ner F15 mit Afterburner) Evtl. Bauverordnung (bei 'nem Flugzeugträger im Garten) Aber Spaß beiseite, sehe ich genauso, wie Du, ist auch so, zumindest was die Fahrerlaubnis angeht. Wenn Du Motocrossrennen im Garten einer Wohnsiedlung veranstaltest, sieht das schon anders aus, unabhängig von Fahrerlaubnis bzw. Rennlizenz..... Meine "Große" in unserem Garten Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! Geändert von El.Almirante (16.12.2008 um 20:48 Uhr) |
#86
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Hier habe ich ein Beweisfoto gefunden, da steige ich gerade zum Fahrunterricht ein und war bei weitem noch nicht 14:
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#87
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Zitat:
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Betrunkener auf einem Campingplatz Auto gefahren ist und jemanden angepöpelt hat. Es wurde dann die Polizei geholt, die haben ihm den FS abgenommen. Konnte ich zuerst auch nicht glauben, aber der Verwalter vom CPL hat mir gesagt, entscheidend war, daß der CPL nicht abgesperrt war und freie Zufahrt zum und vom öffentlichen Straßenverkehr möglich war. Wenn also jemand ohne FS oder Betrunken auf einem Privatgrundstück meint fahren zu müssen, sollte er vorher kontrollieren, ob das Grundstück abgesperrt ist
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#88
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Zitat:
Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, der sich mit Deiner Schilderung deckt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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Bei vielen Parkplätzen, Campingplätzen etc. steht ein Schild auf dem es heißt "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung".
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Es geht wohl darum das das Grundstück nicht einfach der Öffentlichkeit zugänglich ist das heißt Firmenparkplatz ja wenn z.B. mit Ketten abgesperrt. Haben wir hier in der Nachbarschaft schon durch. Öffentlicher Parkplatz geht ohne Fleppe mit Sicherheit nicht legal.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#92
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Und dann wie immer, vor Gericht und auf hoher See..... Michael
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Dann wird das beim Segelflugplatz deshalb legal sein, da überall außenrum Schilder stehen, die darauf hinweisen, daß da Flugbetrieb herrscht und betreten eingeschränkt ist (den genaue Text hab ich nicht im Kopf).
Ich durfte schon als 11jähriger dort mit Beifahrer Autofahren und ab 14 war ich sogar dabei über die Vereinsversicherung versichert. |
#94
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So ist das auch nach wie vor !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#95
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Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass dies lt. STVO legal wäre. Ich hab mal das hier gefunden: Gilt die StVO auf Privatgelände - und darf die Polizei mit Ordnungsgeld oder sogar mit Punkten in Flensburg gegen Verkehrssünder vorgehen? Nein. Der Hinweis "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung" ist als Spielregel gemeint und soll das grundsätzliche Verhalten regeln: rechts vor links, angemessene Geschwindigkeit, kein Parken in zweiter Reihe usw. Kommt es zu einem Schaden, muss der Verursacher natürlich dennoch haften. Anders liegt der Fall bei öffentlichen Parkplätzen, zum Beispiel bei Supermärkten mit unmittelbarer Straßenanbindung: Hier gilt die StVO unmittelbar. Hier ist darüber auch noch was interessantes zu lesen: http://www.fahrprofi.de/main/verkehr...kehrsraum.html |
#96
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Die STVO gilt aber nicht auf einem Vereinsgelände.
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Im Zweifelsfall entscheidet ein Richter
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Das Segelfluggelände ist aber explizit gesperrt. Da darf sich nur das Seilrückholfahrzeug bewegen, alles andere wäre zu gefährlich.
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#99
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Dann schreib das doch gleich und zwing mich nicht dauernd zu gugeln
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#100
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Wer betrunken Boot fährt ......
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=97497
Büro und Organisation vom 29.8.2008 Wer betrunken Motorboot fährtWird der Führer eines Motorboots volltrunken am Steuer seines Bootes erwischt, so darf ihm trotz allem nicht seine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Rostock mit Urteil vom 26. Juni 2008 entschieden (Az.: 1 Ss 95/08 I 49/08). Obwohl der Kläger vier Liter Bier getrunken hatte, fühlte er sich dazu berufen, am Steuer seines Motorbootes den Hafen zu verlassen. Kurze Zeit später drehte sich nicht nur der Kopf des Klägers. Auch sein Boot drehte im Fahrwasser mehr oder weniger führerlos muntere Kreise. Rettungskräfte schleppten das Schiff ab. Eine dem Kläger kurz darauf entnommene Blutprobe ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,02 Promille. Vom Amtsgericht wurde der Kläger wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Darüber hinaus entzog ihm das Gericht seine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und wies die Verwaltungsbehörde an, dem Kläger vor Ablauf von zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Kein Kraftfahrzeug Der Kläger wollte nicht einsehen, was ein betrunkener Seemann mit dem Führer eines Kraftfahrzeuges zu tun hat und zog gegen die Entziehung seines Führerscheins vor Gericht. Mit Erfolg. Anders als das Amtsgericht war das Oberlandesgericht der Meinung, dass einem Bootsführer nach einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 69 StGB nicht die Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges entzogen werden darf. Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne des Strafgesetzbuches ist demnach bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit nur dann möglich, wenn das Vergehen bei der Nutzung eines Kraftfahrzeuges gemäß der verkehrsrechtlichen Definition nach § 1 Absatz 2 StVG begangen wurde. Boote fallen nach Überzeugung des Gerichts grundsätzlich nicht unter das Merkmal „Kraftfahrzeug“. Da aber in § 69 StGB ausdrücklich vom Führen eines Kraftfahrzeugs die Rede ist, durfte das Amtsgericht das Gesetz nicht auf den Fall des Klägers anwenden. Betrunken besser Boot als Fahrrad fahren? Die Tatsache, dass in § 69 des Strafgesetzbuchs ausdrücklich auf Trunkenheit im Verkehr, zu dem unstreitig auch das Führen von Motorschiffen gehört, verwiesen wird, ändert daran nichts. Folgt man dem Urteil, so sind betrunkene Schiffsführer besser gestellt als Fahrradfahrer. Denn diesen darf nach einem zu tiefen Blick ins Glas unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ihre Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden (VersicherungsJournal 23.5.2008).
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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