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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1126  
Alt 19.03.2013, 19:10
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apollobandit apollobandit ist offline
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Jetzt macht ihr mich total fertig und ich blick gar nicht mehr durch
Mein Boot ist jetzt in Deutschland, ich hab eine Rechnung wo Mwst bezahlt drauf steht, mein boot ist 40 Jahre alt, ich besorg das Inf 3 und lass es vom Zoll stempeln.

Kann ich jetzt ende April nach Kroatien fahren oder fehlt noch was ?
__________________
Gruß Tobias
Bijou
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  #1127  
Alt 19.03.2013, 19:57
friend76 friend76 ist offline
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Standard Sorry

.....haette mich genauer asudruecken sollen: ich will das Boot (BJ 2004) von privat kaufen. Leider hat dernVerkaeufer keinen Nachweis mehr, dass das Ding jemals Versteuert wurde. Er sagt, er hat den Kaufvertrag "verloren". Ich glaube einfach fuer dasmBoot wurde ne Mwst. bezahlt.
Deswegen hab ich mir gedacht ich nuetze die Gunst der Stunde und nuetze die 8 Jahresregel, zahle am 1.7 Zoll fuer das Ding und somit wirds Gemeinschaftsware. Damit haette ich keine Probleme bei eventuellen Kontrollen durch die Finanz und natuerlich auch nicht beim Wieterverkauf....

Liebe Gruesse,
Bernhard
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  #1128  
Alt 19.03.2013, 19:58
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Zitat:
Zitat von friend76 Beitrag anzeigen
[..]
Er sagt, er hat den Kaufvertrag "verloren". [..]
Solange dem "Verkäufer" das Boot nicht abhanden kam ....
__________________
Beste Grüße

John
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  #1129  
Alt 19.03.2013, 20:28
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von friend76 Beitrag anzeigen
.....haette mich genauer asudruecken sollen: ich will das Boot (BJ 2004) von privat kaufen. Leider hat dernVerkaeufer keinen Nachweis mehr, dass das Ding jemals Versteuert wurde. Er sagt, er hat den Kaufvertrag "verloren". Ich glaube einfach fuer dasmBoot wurde ne Mwst. bezahlt.
Deswegen hab ich mir gedacht ich nuetze die Gunst der Stunde und nuetze die 8 Jahresregel, zahle am 1.7 Zoll fuer das Ding und somit wirds Gemeinschaftsware. Damit haette ich keine Probleme bei eventuellen Kontrollen durch die Finanz und natuerlich auch nicht beim Wieterverkauf....

Liebe Gruesse,
Bernhard
Ich sehe immer wieder die 1,7% Zoll bei > 8 Jahresbooten, woher kommt das?
Und...wo steht das?

Geändert von glumpo (19.03.2013 um 20:37 Uhr)
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  #1130  
Alt 19.03.2013, 20:40
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Na, ja - ich schaetze mal es gibt hunderte Faelle wo jemand aus dritter od. vierter Hand ein altes Boot kauft und keine Nachweis mehr hat, dass fuer das Boot jemals MwSt. bezahlt wurde.... und bevor ich das gleiche Problem habe, wollte ich mal nachfragen ob das so funktioren kann wie ich beschrieben habe: boot kaufen, registrieren, nach Kroatien, Marinavertrag von 30.6 bis 1.7, dann zum Zoll, 1,7 zahlen, Stempel, gut is.... oder stelle ich mir das zu einfach vor?

liebe gruesse,
berni
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  #1131  
Alt 19.03.2013, 20:48
friend76 friend76 ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ich sehe immer wieder die 1,7% Zoll bei > 8 Jahresbooten, woher kommt das?
Und...wo steht das?
hier zb. unter Punkt 2: http://www.yacht-finanz.de/mehrwerts...steuerung.html
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  #1132  
Alt 19.03.2013, 21:17
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ich sehe immer wieder die 1,7% Zoll bei > 8 Jahresbooten, woher kommt das?
Und...wo steht das?
Bin mir nicht sicher ob das quasi der "offizielle EU-Zoll" ist. Ab 1.7. ist der Zoll Sache der EU und nicht mehr Kroatiens. Kroatien müßte ihn nur einheben und an die EU abführen! Insofern kann ab 1.7. Kroatien nicht mehr über den Zoll eintscheiden ! Das ist Fakt - über den Prozentsatz bin ich mir jetzt nicht so sicher!
__________________
Liebe Grüße
Tom
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  #1133  
Alt 19.03.2013, 21:43
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von friend76 Beitrag anzeigen
Na, ja - ich schaetze mal es gibt hunderte Faelle wo jemand aus dritter od. vierter Hand ein altes Boot kauft und keine Nachweis mehr hat, dass fuer das Boot jemals MwSt. bezahlt wurde.... und bevor ich das gleiche Problem habe, wollte ich mal nachfragen ob das so funktioren kann wie ich beschrieben habe: boot kaufen, registrieren, nach Kroatien, Marinavertrag von 30.6 bis 1.7, dann zum Zoll, 1,7 zahlen, Stempel, gut is.... oder stelle ich mir das zu einfach vor?

liebe gruesse,
berni
Nur so mal als Gedanke, kann aber auch falsch liegen:

Die 5/1,7-2,7 % Regelung gilt für Boote die in HR unter Zollverschluß liegen oder MwSt.-frei eingeführt werden (EUR1 nicht älter als 4 Monate), also in Kroatien in den freien Warenverkehr kommen, das ist in Deinem Fall so nicht möglich - außer evtl. jetzt schnell kaufen und noch für 4 Wochen ins Zollager

Wie glumpo schon schreibt - wenn es gehen sollten, könnten es auch 8 % Zoll sein.

Mein Tip, kauf das Boot und warte bis zum 01.07. - hinterher interessiert es keinen mehr und es greift die 8-Jahres Regelung.

Wolfgang
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  #1134  
Alt 19.03.2013, 23:11
friend76 friend76 ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Nur so mal als Gedanke, kann aber auch falsch liegen:

Die 5/1,7-2,7 % Regelung gilt für Boote die in HR unter Zollverschluß liegen oder MwSt.-frei eingeführt werden (EUR1 nicht älter als 4 Monate), also in Kroatien in den freien Warenverkehr kommen, das ist in Deinem Fall so nicht möglich - außer evtl. jetzt schnell kaufen und noch für 4 Wochen ins Zollager

Wie glumpo schon schreibt - wenn es gehen sollten, könnten es auch 8 % Zoll sein.

Mein Tip, kauf das Boot und warte bis zum 01.07. - hinterher interessiert es keinen mehr und es greift die 8-Jahres Regelung.

Wolfgang
...aber genau nach dem 1.7. koennte es ja zum Problem werden: Geminschaftware "aus Kroatien" wird das Boot ja nur, wenn ich nachweisen kann, dass das Boot beim Beitritt Kroatiens nachweislich im Land war, oder? Und ich brauch ja auch irgendeine offizielle Bestaetigung dafuer, dass im Rahmen der Besenrichtlinie, das Boot wegen seines Alters steuerfrei zu eben dieser Gemeinschaftsware geworden ist. Ansonsten koennte es mir ja passieren, dass ich mal mit dem Trailer nach Italien od Slowenien fahre und grosse Probleme habe, der dortigen Finanz diese Fakten zu erklaeren (keine Rechnung, keinen Stempel von den Kroaten, und keine Rechnung vom Originalkauf)....

Liebe Gruesse,
Berni
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  #1135  
Alt 20.03.2013, 09:53
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von friend76 Beitrag anzeigen
...aber genau nach dem 1.7. koennte es ja zum Problem werden: Geminschaftware "aus Kroatien" wird das Boot ja nur, wenn ich nachweisen kann, dass das Boot beim Beitritt Kroatiens nachweislich im Land war, oder? Und ich brauch ja auch irgendeine offizielle Bestaetigung dafuer, dass im Rahmen der Besenrichtlinie, das Boot wegen seines Alters steuerfrei zu eben dieser Gemeinschaftsware geworden ist. Ansonsten koennte es mir ja passieren, dass ich mal mit dem Trailer nach Italien od Slowenien fahre und grosse Probleme habe, der dortigen Finanz diese Fakten zu erklaeren (keine Rechnung, keinen Stempel von den Kroaten, und keine Rechnung vom Originalkauf)....

Liebe Gruesse,
Berni
und genau dies bestätigt das INF3 ... denn man muss das Boot bei der Zollstelle in D (oder A) vorfahren, zum abstempeln des Formulars...
(ich vermute mal, da es ein EU Formular ist, dass es in A genauso ist)
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #1136  
Alt 20.03.2013, 12:09
friend76 friend76 ist offline
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Standard Inf3

Hallo Dieter,
das INF3 hat meiner Meinung nach doch nur den Zweck "Rückware" zu deklarieren, oder? Dh. ich bring meine teure Kamera (oder eben das Boot) mal kurz beim Zoll vorbei, lass mir das INF3 abstempeln und fahre ausserhalb (!) der EU. Wenn ich wieder zurueckkomme, zeige ich das Formular und habe den Beweis, dass ich schon vorher mit dem Teil ausgereist bin und keinen Zoll bzw. Steuer zahlen muss.
Nach dem 1.7. ist Kroatien in der EU und das INF3 wird "hinfaellig", da das Boot eigentlich Gemeinschaftsware sein müsste. Die Finanz kann aber trotzdem jederzeit einen Kaufnachweis (bzw. anderen Versteuerungsnachweis) verlangen und den habe ich nicht... ausser ich bekomme irgendeine Bestaetigung von den Kroaten, dass das Boot beim EU Betritt des Landes in Kroatien war und unter die 8-Jahre Regelung faellt und damit in der gesamten EU "versteuert" ist.
Super kompliziert... mir raucht schon der Schädel. Aber danke fuer die vielen Hinweise hier!!!

Liebe Grüsse,
Berni
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  #1137  
Alt 20.03.2013, 12:35
YR_VD YR_VD ist offline
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Lieber Berni,
Du wirst Dein Boot nach dem 1.7. beim Zoll anmelden und in den freien Verkehr überführen müssen. Die Acht-Jahres-Regel gilt nur für die Mehrwertsteuer, nicht aber für den Zoll. D.h. im Rahmen der Zollanmeldung wird dann festgestellt, dass Dein Boot älter als acht Jahre ist und die Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit 0% angesetzt. Da Kroatien dann bei der EU ist, gilt der allgemein gültige EU-Zolltarif - 1,7% für alle Boote unter 12m, 0% für alle über 12m. Du bekommst dann einen Zollbescheid und mit diesem Nachweis kannst Du Dich in der gesamten EU frei bewegen. Voila!
lg Verena
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  #1138  
Alt 20.03.2013, 13:15
friend76 friend76 ist offline
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Liebe Verena,
vielen Dank fuer die Antwort! Hast Du eine Ahnung, wie das "formal" ablaufen wird? Ich beweise, dass ich von 30.6. bis 1.7. in Kroatien war (Marinarechnung?), dann muss ich beweisen, dass das Boot älter als 8 Jahre ist (Rumpfnummer?), dann marschiere ich zur Behörde (Finanzamt?) und bekomme eine Zollvorschreibung (vom Zeitwert des Bootes+Motor laut Schwacke), zahle 1,7 Prozent und bekomme eine Bestätigung dafür -> Ergebnis: Alles gut mit dem Boot fuer die gesamte EU, ODER?

Liebe Grüsse,
Berni
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  #1139  
Alt 20.03.2013, 13:40
Benutzerbild von bell407
bell407 bell407 ist offline
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nur als Hinweis... der günstige Mwst. Satz und Zollsatz bis 31.05. gilt nur für Boote oder Boote mit eingebautem Motor. Für Aussenborder wird weiterhin 25% Mwst. und 8% Zoll aufgerufen, wenn ich den Spediteur richtig verstanden habe... und das Alter des Aussenborders ist auch von Interesse, ob hier die 8 Jahres Frist greift wissen derzeit nur die Sternchen (oder versierte Glaskugelexperten ).
Ab 1.7 ist der Zoll dann 1,7% unter 12m und 0% über 12m Bootslänge wie schon beschrieben...Aussenborder weiss ich nicht...

Grüße

Christian
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  #1140  
Alt 20.03.2013, 13:42
tanja1 tanja1 ist offline
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Hallo Berni ,hallo Verena,
mittlerweile sind ueber 1100 Beitraege ueber Zoll oder Mwst. geschrieben worden. Warum lest ihr nicht einfach nach? Das mit den angeblichen 1,7 % Zoll wird im Moment nur von einigen Firmen die damit nach wie vor Panik verbreiten wollen publiziert. Im Moment "abwarten " ,Glaskugellesen hilft nichts.

Gruss Wolfgang


QUOTE=YR_VD;3039650]Lieber Berni,
Du wirst Dein Boot nach dem 1.7. beim Zoll anmelden und in den freien Verkehr überführen müssen. Die Acht-Jahres-Regel gilt nur für die Mehrwertsteuer, nicht aber für den Zoll. D.h. im Rahmen der Zollanmeldung wird dann festgestellt, dass Dein Boot älter als acht Jahre ist und die Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit 0% angesetzt. Da Kroatien dann bei der EU ist, gilt der allgemein gültige EU-Zolltarif - 1,7% für alle Boote unter 12m, 0% für alle über 12m. Du bekommst dann einen Zollbescheid und mit diesem Nachweis kannst Du Dich in der gesamten EU frei bewegen. Voila!
lg Verena[/QUOTE]

Geändert von tanja1 (20.03.2013 um 13:55 Uhr)
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  #1141  
Alt 20.03.2013, 14:08
YR_VD YR_VD ist offline
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Lieber Wolfgang,
In den über 1100 Beiträgen finden sich allerdings auch viele Falschinformationen. Zum Nachlesen ist eher Folgendes empfehlenswert: die kroatische Beitrittsakte und die Online-Zolltarifdatenbank TARIC. In der Beitrittsakte sind keine Ausnahmen vereinbart, also gilt ab 1.7. der Zolltarif der EU. Und dass die Boote aus der vorübergehenden Einfuhr nicht automatisch in den freien Verkehr gelangen und eine Zollanmeldung nötig ist, hat die kroatische Zollbehörde mittlerweile auch bestätigt. Wie das allerdings ablaufen und ob es eine Übergangsfrist geben wird, ist noch nicht klar.
lg Verena
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  #1142  
Alt 20.03.2013, 14:40
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Zitat:
Zitat von friend76 Beitrag anzeigen
Hallo Dieter,
das INF3 hat meiner Meinung nach doch nur den Zweck "Rückware" zu deklarieren, oder? Dh. ich bring meine teure Kamera (oder eben das Boot) mal kurz beim Zoll vorbei, lass mir das INF3 abstempeln und fahre ausserhalb (!) der EU. Wenn ich wieder zurueckkomme, zeige ich das Formular und habe den Beweis, dass ich schon vorher mit dem Teil ausgereist bin und keinen Zoll bzw. Steuer zahlen muss.
Nach dem 1.7. ist Kroatien in der EU und das INF3 wird "hinfaellig", da das Boot eigentlich Gemeinschaftsware sein müsste. Die Finanz kann aber trotzdem jederzeit einen Kaufnachweis (bzw. anderen Versteuerungsnachweis) verlangen und den habe ich nicht... ausser ich bekomme irgendeine Bestaetigung von den Kroaten, dass das Boot beim EU Betritt des Landes in Kroatien war und unter die 8-Jahre Regelung faellt und damit in der gesamten EU "versteuert" ist.
Super kompliziert... mir raucht schon der Schädel. Aber danke fuer die vielen Hinweise hier!!!

Liebe Grüsse,
Berni
du hast den Zweck richtig erkannt, und genau dabei beweisst dieses Formular auch, dass der dokumentierte Gegenstand, in diesem Fall das Boot vorher schon in der EU war...

und m.M. wird das INF3 erst nach dem 1.7.2013 wichtig und interessant , wenn man zurück will.... denn ab diesen Zeitpunkt sucht man wahrscheinlich die "schwarzen Schafe"
ob das massiv oder überhaupt oder nicht kontrolliert wird, wie es kontrolliert wird usw. .... "Glaskugel"

ich persönlich fahre im Juni nach HR und nach dem 1.7. wieder nach Hause und lass mich überraschen..
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  #1143  
Alt 20.03.2013, 15:00
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Zitat:
Zitat von YR_VD Beitrag anzeigen
Wie das allerdings ablaufen und ob es eine Übergangsfrist geben wird, ist noch nicht klar.
lg Verena
Im Warten sind wir ja recht gut


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  #1144  
Alt 20.03.2013, 15:04
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Im Warten sind wir ja recht gut
und jahrelang erprobt..
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  #1145  
Alt 20.03.2013, 15:09
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
und jahrelang erprobt..

Eben, und sobald wir wissen was zu tun ist,
stellen wir den " Postupak puštanja robe u slobodan promet " Antrag
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  #1146  
Alt 21.03.2013, 10:17
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Eben, und sobald wir wissen was zu tun ist,
stellen wir den " Postupak puštanja robe u slobodan promet " Antrag
Hallo Glumpo,
hast Du vielleicht eine Info wann denn dann die Gesetzesänderungen im Kroatischen Parlament besprochen werden? Offensichtlich nicht mehr im März, weil das jetzt auf "nicht dringlich" zurückgestuft wurde... Muss sagen, dass mich die Kroaten langsam enttäuschen (trotz meiner allgemein positiven Einstellung), die müssen doch wissen, dass tausende Eigner von älteren Booten "auf Nadeln sitzen", und auf die Entscheidung warten.
Grüsse,
Peter
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  #1147  
Alt 21.03.2013, 10:24
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von fly1311 Beitrag anzeigen
Hallo Glumpo,
hast Du vielleicht eine Info wann denn dann die Gesetzesänderungen im Kroatischen Parlament besprochen werden? Offensichtlich nicht mehr im März, weil das jetzt auf "nicht dringlich" zurückgestuft wurde... Muss sagen, dass mich die Kroaten langsam enttäuschen (trotz meiner allgemein positiven Einstellung), die müssen doch wissen, dass tausende Eigner von älteren Booten "auf Nadeln sitzen", und auf die Entscheidung warten.
Grüsse,
Peter
Ich weiß es nicht, es steht unter "neue Akte" und kommt bei den nächsten Terminen dran,
diese sollten im Aprill stattfinden.
Für März ist morgen die letzte Sitzung, dann werden wieder neue beschlossen.

Die Steuersache umfasst ja net nur das Boot sondern auch noch viele anderen Sachen,
unter Anderem regt sich die Bevölkerung auf wegen 25% Steuer auf Koncerte, Steuerverzicht auf Treibstoff bei Booten, usw.
Da wollen die nochmals drüberschauen.
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  #1148  
Alt 21.03.2013, 10:43
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Charliechen Charliechen ist offline
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Boot: Bayliner 2655 Bj 93
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Hallo !
Ich habe das forum hoch und runter gelesen und steige nicht durch. Jeder fall ist etwas anders und im Detail liegt oft das Problem. Manchmal lese ich, dass man mit Inf.3 aus dem Schneider ist, ich habe auch schon gelesen, dass ein abgestempeltes Inf 3 nicht reicht, so dass man auch noch die Quittung für die wenigen Euros die das Inf. 3 gekostet hat im Original haben muss ?? Dann lese ich über 8 Jahre alte Boote sind aus dem Schneider, dann wieder ,dass dieses aber auch nicht sicher ist. Dann wieder dass de 8 Jahre Regel nurmfür die MwSt gilt, aber nicht für den Zoll.... Also,ich würde hier gerne noch einmal meinen individuellen Fall, wie er wohl zigfach vorkommt, schildern. Ih habe einen bayliner 2655 bj 1991. Ich habe ihn gebraucht gekauft. In den Dokumenten zum Boot findet man viele Rechnungen von Reparaturen der letzten 20 Jahre. Zudem auch eine Kopie eines IBS auf den Erstbeseitzer. Auch eine Kopie der Erstrechnung auf der MwSt ausgewiesen wurde. Die Erstrechnung gibt es nur als Kopie, nicht als Original. Ich bin dann im Juni 2012 zum Zoll Gefahren mit Boot und Trailer und habe ein Inf. 3 Formular bekommen. Das Formular habe ICH noch, eine Quittung über die wenigen Euro, die das Formular gekostet hat nicht mehr. Dann sind wir im Sommer 2012 nach Kroatien Gefahren. Ich wollte das Boot unter Zollverschluss in der Solarismarina lassen. Es hatte aber große technische Probleme und lag den ganzen Winter bei einem Techniker. Nun hat der Techniker mich angerufen. Er wollte wissen, ob ich denn MwSt bezahlt hätte. Alles in gebrochenem deutsch. Ich habe ihm gesagt, dass das bei von privat gekauften Booten alles nicht so leicht ist. Ich möchte im Mai wieder über Pfingsten nach Kroatien dann kommt es in die Solarismarina. Ganz konkret? Was habe ich zu tun: nichts, da das Boot älter als 8 Jahr ist und ein gerade mal ein 1 Jahre altes Inf3 vorliegt ? Besser zu 5% versteuern, da die Originalursprungsrechnung nur als Kopie vorliegt ? Nicht versteuern, aber Zoll bezahlen, obwohl es ein Inf3 Formular gibt ...
Und zum Schluss noch die wichtigste Frage, die hier Viele interessieren dürfte? An wen sollte man sich wenden um sich (gerne auch gegen Beratungskosten) verbindlich mit seinem individuellen Fall und individuellen Fragen rechtssicher beraten zu lassen. Gibt es da einen bestimmten Anwalt, reicht ein ganz normaler Anwalt oder besser an das Zollamt vor Ort ?

Geändert von Charliechen (21.03.2013 um 11:00 Uhr)
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  #1149  
Alt 21.03.2013, 10:54
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Zitat:
Zitat von Charliechen Beitrag anzeigen
Hallo !
Ich habe das forum hoch und runter gelesen und steige nicht durch. Jeder fall ist etwas anders und im Detail liegt oft das Problem. Manchmal lese ich, dass man mit Inf.3 aus dem Schneider ist, ich habe auch schon gelesen, dass ein abgestempeltes Inf 3 nicht reicht, so dass man auch noch die Quittung für die wenigen Euros die das Inf. 3 gekostet hat im Original haben muss ?? Dann lese ich über 8 Jahre alte Boote sind aus dem Schneider, dann wieder ,dass dieses aber auch nicht sicher ist. Dann wieder dass de 8 Jahre Regel nurmfür die MwSt gilt, aber nicht für den Zoll.... Also,ich würde hier gerne noch einmal meinen individuellen Fall, wie er wohl zigfach vorkommt, schildern. Ih habe einen bayliner 2655 derby 1991. Ich habe ihn gebraucht gekauft. In den Dokumenten zum Boot findet man viele Rechnungen von Reparaturen der letzten 20 Jahre. Zudem auch eine Kopie eines IBS auf den Erstbeseitzer. Auch eine Kopie der Erstrechnung auf der MwSt ausgewiesen wurde. Die Erstrechnung gibt es nur als Kopie, nicht als Original. Ich bin dann im Juni 2012 zum Zoll Gefahren mit Boot und Trailer und habe ein Inf. 3 Formular bekommen. Das Formular habe ICH noch, eine Quittung über die wenigen Euro, die das Formular gekostet hat nicht mehr. Dann sind wir im Sommer 2012 nach Kroatien Gefahren. Ich wollte das Boot unter Zollverschluss in der Solarismarina lassen. Es hatte aber große technische Probleme und lag den ganzen Winter bei einem Techniker. Nun hat der Techniker mich angerufen. Er wollte wissen, ob ich denn MwSt bezahlt hätte. Alles in gebrochenem deutsch. Ich habe ihm gesagt, dass das bei von privat gekauften Booten alles nicht so leicht ist. Ich möchte im Mai wieder über Pfingsten nach Kroatien dann kommt es in die Solarismarina. Ganz konkret? Was habe ich zu tun: nichts, da das Boot älter als 8 Jahr ist und ein gerade mal ein 1 Jahre altes Inc 3 vorliegt ? Besser zu 5% versteuern, da die Originalursprungsrechnung nur als Kopie vorliegt ? Nicht versteuern, aber Zoll bezahlen, obwohl es ein Inf3 Formular gibt ...
Und zum Schluss noch die wichtigste Frage, die hier Viele interessieren dürfte? An wen sollte man sich wenden um sich (gerne auch gegen Beratungskosten) verbindlich mit seinem individuellen Fall und individuellen Fragen rechtssicher beraten zu lassen. Gibt es da einen bestimmten Anwalt, reicht ein ganz normaler Anwalt oder besser an das Zollamt vor Ort ?

Du hast aber Sorgen

Wenn es doch nur alle Anderen so sauber hätten wie du

Einzige was bei dir ist , ist die Tatsache, dass dein Boot ohne Eigner irgendwo in Hr herumsteht, nicht in einem Zollverschluss.
Vielleicht ist der Techniker ja auch befugt das Boot während der Reparatur bei sich zu halten.
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  #1150  
Alt 21.03.2013, 10:56
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glumpo glumpo ist offline
Fleet Admiral
 
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Der Techniker hat dich angerufen, weil ER, oder einer seiner Bekannten, sich gerne um die Steuersache kümmern würden.
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