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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1126
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Jetzt macht ihr mich total fertig und ich blick gar nicht mehr durch
Mein Boot ist jetzt in Deutschland, ich hab eine Rechnung wo Mwst bezahlt drauf steht, mein boot ist 40 Jahre alt, ich besorg das Inf 3 und lass es vom Zoll stempeln. Kann ich jetzt ende April nach Kroatien fahren oder fehlt noch was ?
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Gruß Tobias Bijou |
#1127
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Sorry
.....haette mich genauer asudruecken sollen: ich will das Boot (BJ 2004) von privat kaufen. Leider hat dernVerkaeufer keinen Nachweis mehr, dass das Ding jemals Versteuert wurde. Er sagt, er hat den Kaufvertrag "verloren". Ich glaube einfach fuer dasmBoot wurde ne Mwst. bezahlt.
Deswegen hab ich mir gedacht ich nuetze die Gunst der Stunde und nuetze die 8 Jahresregel, zahle am 1.7 Zoll fuer das Ding und somit wirds Gemeinschaftsware. Damit haette ich keine Probleme bei eventuellen Kontrollen durch die Finanz und natuerlich auch nicht beim Wieterverkauf.... Liebe Gruesse, Bernhard |
#1128
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Solange dem "Verkäufer" das Boot nicht abhanden kam ....
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Beste Grüße John |
#1129
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Zitat:
Und...wo steht das? Geändert von glumpo (19.03.2013 um 20:37 Uhr)
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#1130
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Na, ja - ich schaetze mal es gibt hunderte Faelle wo jemand aus dritter od. vierter Hand ein altes Boot kauft und keine Nachweis mehr hat, dass fuer das Boot jemals MwSt. bezahlt wurde.... und bevor ich das gleiche Problem habe, wollte ich mal nachfragen ob das so funktioren kann wie ich beschrieben habe: boot kaufen, registrieren, nach Kroatien, Marinavertrag von 30.6 bis 1.7, dann zum Zoll, 1,7 zahlen, Stempel, gut is.... oder stelle ich mir das zu einfach vor?
liebe gruesse, berni |
#1131
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Zitat:
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#1132
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Bin mir nicht sicher ob das quasi der "offizielle EU-Zoll" ist. Ab 1.7. ist der Zoll Sache der EU und nicht mehr Kroatiens. Kroatien müßte ihn nur einheben und an die EU abführen! Insofern kann ab 1.7. Kroatien nicht mehr über den Zoll eintscheiden ! Das ist Fakt - über den Prozentsatz bin ich mir jetzt nicht so sicher!
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Liebe Grüße Tom |
#1133
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Die 5/1,7-2,7 % Regelung gilt für Boote die in HR unter Zollverschluß liegen oder MwSt.-frei eingeführt werden (EUR1 nicht älter als 4 Monate), also in Kroatien in den freien Warenverkehr kommen, das ist in Deinem Fall so nicht möglich - außer evtl. jetzt schnell kaufen und noch für 4 Wochen ins Zollager Wie glumpo schon schreibt - wenn es gehen sollten, könnten es auch 8 % Zoll sein. Mein Tip, kauf das Boot und warte bis zum 01.07. - hinterher interessiert es keinen mehr und es greift die 8-Jahres Regelung. Wolfgang
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#1134
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Liebe Gruesse, Berni |
#1135
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Zitat:
(ich vermute mal, da es ein EU Formular ist, dass es in A genauso ist)
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#1136
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Inf3
Hallo Dieter,
das INF3 hat meiner Meinung nach doch nur den Zweck "Rückware" zu deklarieren, oder? Dh. ich bring meine teure Kamera (oder eben das Boot) mal kurz beim Zoll vorbei, lass mir das INF3 abstempeln und fahre ausserhalb (!) der EU. Wenn ich wieder zurueckkomme, zeige ich das Formular und habe den Beweis, dass ich schon vorher mit dem Teil ausgereist bin und keinen Zoll bzw. Steuer zahlen muss. Nach dem 1.7. ist Kroatien in der EU und das INF3 wird "hinfaellig", da das Boot eigentlich Gemeinschaftsware sein müsste. Die Finanz kann aber trotzdem jederzeit einen Kaufnachweis (bzw. anderen Versteuerungsnachweis) verlangen und den habe ich nicht... ausser ich bekomme irgendeine Bestaetigung von den Kroaten, dass das Boot beim EU Betritt des Landes in Kroatien war und unter die 8-Jahre Regelung faellt und damit in der gesamten EU "versteuert" ist. Super kompliziert... mir raucht schon der Schädel. Aber danke fuer die vielen Hinweise hier!!! Liebe Grüsse, Berni |
#1137
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Lieber Berni,
Du wirst Dein Boot nach dem 1.7. beim Zoll anmelden und in den freien Verkehr überführen müssen. Die Acht-Jahres-Regel gilt nur für die Mehrwertsteuer, nicht aber für den Zoll. D.h. im Rahmen der Zollanmeldung wird dann festgestellt, dass Dein Boot älter als acht Jahre ist und die Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit 0% angesetzt. Da Kroatien dann bei der EU ist, gilt der allgemein gültige EU-Zolltarif - 1,7% für alle Boote unter 12m, 0% für alle über 12m. Du bekommst dann einen Zollbescheid und mit diesem Nachweis kannst Du Dich in der gesamten EU frei bewegen. Voila! lg Verena
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#1138
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Liebe Verena,
vielen Dank fuer die Antwort! Hast Du eine Ahnung, wie das "formal" ablaufen wird? Ich beweise, dass ich von 30.6. bis 1.7. in Kroatien war (Marinarechnung?), dann muss ich beweisen, dass das Boot älter als 8 Jahre ist (Rumpfnummer?), dann marschiere ich zur Behörde (Finanzamt?) und bekomme eine Zollvorschreibung (vom Zeitwert des Bootes+Motor laut Schwacke), zahle 1,7 Prozent und bekomme eine Bestätigung dafür -> Ergebnis: Alles gut mit dem Boot fuer die gesamte EU, ODER? Liebe Grüsse, Berni |
#1139
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nur als Hinweis... der günstige Mwst. Satz und Zollsatz bis 31.05. gilt nur für Boote oder Boote mit eingebautem Motor. Für Aussenborder wird weiterhin 25% Mwst. und 8% Zoll aufgerufen, wenn ich den Spediteur richtig verstanden habe... und das Alter des Aussenborders ist auch von Interesse, ob hier die 8 Jahres Frist greift wissen derzeit nur die Sternchen (oder versierte Glaskugelexperten ).
Ab 1.7 ist der Zoll dann 1,7% unter 12m und 0% über 12m Bootslänge wie schon beschrieben...Aussenborder weiss ich nicht... Grüße Christian
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#1140
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Hallo Berni ,hallo Verena,
mittlerweile sind ueber 1100 Beitraege ueber Zoll oder Mwst. geschrieben worden. Warum lest ihr nicht einfach nach? Das mit den angeblichen 1,7 % Zoll wird im Moment nur von einigen Firmen die damit nach wie vor Panik verbreiten wollen publiziert. Im Moment "abwarten " ,Glaskugellesen hilft nichts. Gruss Wolfgang QUOTE=YR_VD;3039650]Lieber Berni, Du wirst Dein Boot nach dem 1.7. beim Zoll anmelden und in den freien Verkehr überführen müssen. Die Acht-Jahres-Regel gilt nur für die Mehrwertsteuer, nicht aber für den Zoll. D.h. im Rahmen der Zollanmeldung wird dann festgestellt, dass Dein Boot älter als acht Jahre ist und die Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer mit 0% angesetzt. Da Kroatien dann bei der EU ist, gilt der allgemein gültige EU-Zolltarif - 1,7% für alle Boote unter 12m, 0% für alle über 12m. Du bekommst dann einen Zollbescheid und mit diesem Nachweis kannst Du Dich in der gesamten EU frei bewegen. Voila! lg Verena[/QUOTE] Geändert von tanja1 (20.03.2013 um 13:55 Uhr) |
#1141
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Lieber Wolfgang,
In den über 1100 Beiträgen finden sich allerdings auch viele Falschinformationen. Zum Nachlesen ist eher Folgendes empfehlenswert: die kroatische Beitrittsakte und die Online-Zolltarifdatenbank TARIC. In der Beitrittsakte sind keine Ausnahmen vereinbart, also gilt ab 1.7. der Zolltarif der EU. Und dass die Boote aus der vorübergehenden Einfuhr nicht automatisch in den freien Verkehr gelangen und eine Zollanmeldung nötig ist, hat die kroatische Zollbehörde mittlerweile auch bestätigt. Wie das allerdings ablaufen und ob es eine Übergangsfrist geben wird, ist noch nicht klar. lg Verena |
#1142
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und m.M. wird das INF3 erst nach dem 1.7.2013 wichtig und interessant , wenn man zurück will.... denn ab diesen Zeitpunkt sucht man wahrscheinlich die "schwarzen Schafe" ob das massiv oder überhaupt oder nicht kontrolliert wird, wie es kontrolliert wird usw. .... "Glaskugel" ich persönlich fahre im Juni nach HR und nach dem 1.7. wieder nach Hause und lass mich überraschen..
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1143
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#1144
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1145
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Eben, und sobald wir wissen was zu tun ist, stellen wir den " Postupak puštanja robe u slobodan promet " Antrag |
#1146
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hast Du vielleicht eine Info wann denn dann die Gesetzesänderungen im Kroatischen Parlament besprochen werden? Offensichtlich nicht mehr im März, weil das jetzt auf "nicht dringlich" zurückgestuft wurde... Muss sagen, dass mich die Kroaten langsam enttäuschen (trotz meiner allgemein positiven Einstellung), die müssen doch wissen, dass tausende Eigner von älteren Booten "auf Nadeln sitzen", und auf die Entscheidung warten. Grüsse, Peter |
#1147
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diese sollten im Aprill stattfinden. Für März ist morgen die letzte Sitzung, dann werden wieder neue beschlossen. Die Steuersache umfasst ja net nur das Boot sondern auch noch viele anderen Sachen, unter Anderem regt sich die Bevölkerung auf wegen 25% Steuer auf Koncerte, Steuerverzicht auf Treibstoff bei Booten, usw. Da wollen die nochmals drüberschauen. |
#1148
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Hallo !
Ich habe das forum hoch und runter gelesen und steige nicht durch. Jeder fall ist etwas anders und im Detail liegt oft das Problem. Manchmal lese ich, dass man mit Inf.3 aus dem Schneider ist, ich habe auch schon gelesen, dass ein abgestempeltes Inf 3 nicht reicht, so dass man auch noch die Quittung für die wenigen Euros die das Inf. 3 gekostet hat im Original haben muss ?? Dann lese ich über 8 Jahre alte Boote sind aus dem Schneider, dann wieder ,dass dieses aber auch nicht sicher ist. Dann wieder dass de 8 Jahre Regel nurmfür die MwSt gilt, aber nicht für den Zoll.... Also,ich würde hier gerne noch einmal meinen individuellen Fall, wie er wohl zigfach vorkommt, schildern. Ih habe einen bayliner 2655 bj 1991. Ich habe ihn gebraucht gekauft. In den Dokumenten zum Boot findet man viele Rechnungen von Reparaturen der letzten 20 Jahre. Zudem auch eine Kopie eines IBS auf den Erstbeseitzer. Auch eine Kopie der Erstrechnung auf der MwSt ausgewiesen wurde. Die Erstrechnung gibt es nur als Kopie, nicht als Original. Ich bin dann im Juni 2012 zum Zoll Gefahren mit Boot und Trailer und habe ein Inf. 3 Formular bekommen. Das Formular habe ICH noch, eine Quittung über die wenigen Euro, die das Formular gekostet hat nicht mehr. Dann sind wir im Sommer 2012 nach Kroatien Gefahren. Ich wollte das Boot unter Zollverschluss in der Solarismarina lassen. Es hatte aber große technische Probleme und lag den ganzen Winter bei einem Techniker. Nun hat der Techniker mich angerufen. Er wollte wissen, ob ich denn MwSt bezahlt hätte. Alles in gebrochenem deutsch. Ich habe ihm gesagt, dass das bei von privat gekauften Booten alles nicht so leicht ist. Ich möchte im Mai wieder über Pfingsten nach Kroatien dann kommt es in die Solarismarina. Ganz konkret? Was habe ich zu tun: nichts, da das Boot älter als 8 Jahr ist und ein gerade mal ein 1 Jahre altes Inf3 vorliegt ? Besser zu 5% versteuern, da die Originalursprungsrechnung nur als Kopie vorliegt ? Nicht versteuern, aber Zoll bezahlen, obwohl es ein Inf3 Formular gibt ... Und zum Schluss noch die wichtigste Frage, die hier Viele interessieren dürfte? An wen sollte man sich wenden um sich (gerne auch gegen Beratungskosten) verbindlich mit seinem individuellen Fall und individuellen Fragen rechtssicher beraten zu lassen. Gibt es da einen bestimmten Anwalt, reicht ein ganz normaler Anwalt oder besser an das Zollamt vor Ort ? Geändert von Charliechen (21.03.2013 um 11:00 Uhr) |
#1149
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Du hast aber Sorgen Wenn es doch nur alle Anderen so sauber hätten wie du Einzige was bei dir ist , ist die Tatsache, dass dein Boot ohne Eigner irgendwo in Hr herumsteht, nicht in einem Zollverschluss. Vielleicht ist der Techniker ja auch befugt das Boot während der Reparatur bei sich zu halten. |
#1150
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Der Techniker hat dich angerufen, weil ER, oder einer seiner Bekannten, sich gerne um die Steuersache kümmern würden.
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