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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Jungs ... sowohl bei diesem Thema als auch beim Thema ob man einen Flugzeugträger (nichtgewerblich und demilitarisiert) mit dem SBF See fahren darf (ich glaube : ja), füllen schon dutzende Seiten im BF, ohne dass der Leser eine verlässliche Antwort bekommt.
Gibt es keine Stelle, wo man auf solche Dauerbrenner eine definitive (vielleicht auch rechtsverbindliche) Antwort bekommen kann ?! Gibt es "hier" keine Profis aus dem Bereich Recht/Justiz ? Dann würde zukünftig bei solchen Fragen auch ein Verweis auf den Thread reichen... |
#102
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Einfach mal die paar hundert Seiten SOLAS und STCW95 durchlesen. Da ist das alles im Detail geregelt. Auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff darfst ohne STCW95-Ausbildung nicht mal als Smut arbeiten. Du wärst doch schon mit Nebenpflichten wie dem Führen des Mülltagebuches maßlos überfordert.
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#103
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Wenn Du in Wernsdorf auf der Brücke stehst, zwischen Wernsdorfer Str und Dorfstr. (L30) kannst du eine Art Brauerei-Kahn sehen (in grün gehalten glaube ich)
http://maps.google.de/maps?oe=utf-8&...,0.027595&z=15 Ich habe es selber nicht angemietet, daher selber mal schauen. Ist auf jedenfall für mehr als 12 Personen zugelassen, sogar reichlich Bierkästen passen dann noch drauf
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Bye Dirk "Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz." |
#104
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Zitat:
Es gibt unzählige Kapitäne 500 N oder SBF, SSS Skipper , deren: Yachten, Kutter, Barkassen, Traditionsyachten die GL Klasse erfüllen, statt der Konformitätserklärung Sportboote Richtlinie 94/25/EG, die nämlich nur für Sportboote in der Größenordnung 2,5- 24m gilt. Das hat nicht mit STWC Ausbildung zu tun. Das hat jeder in seiner 1sten Unterrichtsstunde gelernt und war auch eine Prüfungsfrage. SBFDamit ist die: "12 Personenfrage", ohne wenn und aber geklärt!Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise (ab Sportküstenschifferschein: Zertifikate) für das Führen von Sportbooten.Sportboot Zur vermeintlichen CE-Eingrenzung: Bei Sportboote und deren Zulassung, muss - 2,5-24m, einmal bei -in Verkehr bringen, die 94/25EG erfüllen werden. In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist! Für den Seebereich gibt es keine pauschale Personen oder Schiffsgrößenbeschränkung.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#105
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Tanker und Flugzeugträger haben sehr wohl etwas mit STCW zu tun. Das sind keine Sportboote, weshalb die Regelungen für Sportboote auch nicht auf solche Fahrzeuge anwendbar sind.
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#106
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Also bei dem Flugzeugträger könnte man Streiten... Und ein Versorgungstender für das Mutterschiff dürfte doch auch erlaubt sein.
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gregor |
#107
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Zitat:
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#108
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Hallo Rheinsegler,
Du hast doch bestimmt auch eine genauere Quellenangabe, oder?
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Gruss Vestus |
#109
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@ burmi, PderSkipper, Picton16ft und Checki
Ich hab mir die Mühe gemacht das raus zu fuddeln und checki kricht die "Danke" Wenn jetzt kommenden Vatertag eine Gruppe < 12 Personen das uns vor der Nase weg chartert, platzt die Bombe und ich werde das kommende Pictonische sobotieren (komme ja auch vom langen See)
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Bye Dirk "Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz." |
#110
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Zitat:
Amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine > 3,68 kW (5 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist. Er gilt ohne Längenbegrenzung (§ 1 Abs. 1 Sportbootführerscheinverordnung-See)." Wie wir daraus ersehen können, darf man mit dem SBF-See auch einen Flugzeugträger bewegen, falls dieser ausschlielßci zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt wird. Wir finden aber auch den Hinweis auf die wirklich verbindliche amtliche Auskunft in §1 Abs. 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See. Da sehen wir doch einfach mal nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...fsv/gesamt.pdf. Dort steht in §1 Abs. 1: "Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad." Also: Länge ist egal, vom Putzeimer bis zum Flugzeugträger ist alles erlaubt, was nicht gewerbsmäßig für Sport- und Erholungszwecke genutzt wird. |
#111
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Aber sicher sind das Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See, falls diese Schiffe nicht gewerbsmäßig zu Sport- und Erholungszwecken genutzt werden.
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#112
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Zitat:
Verdrängung der Fakten ändert die Welt nicht. |
#113
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Zitat:
Das führt dann dazu, dass beispielsweise niederländische Schiffsführer ihre Sportboot auf deutschen Schiffahrtstraßen ohne Führerschein bewegen dürfen, weil in den Niederlanden dafür kein Führerschein vorgeschrieben ist. Ein Sportbootfahrer mit Wohnsitz in Deutshcland aber kann sich nicht darauf berufen - für den gilt deutsches Recht. Nach deutschem Recht darf man mit dem SBF-See auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen einen nicht gewerbsmäßig ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke genutzten Flugzeugträger fahren. Es gibt kein deutsches Gesetz, das dies ausschließt. |
#114
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Worauf willst du hinaus? SOLAS74 UND STCW 95/98 sind internationale Sicherheits -und Ausbildungsstandards für die Kauffahrteischifffahrt. Sinn der IMO-Standards sind: das weltweit Ausbildung und Ausrüstung bei der Handelsmarine einheitlich sind.
Wir reden doch von der nicht gewerblichen Freizeit und Sportschifffahrt. Ich verstehe den Zusammenhang nicht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#115
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Zitat:
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Gruss Vestus |
#116
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Richtig! 300 Meter lange Tanker und Flugzeugträger haben allerdings absolut nichts mit Freizeit- und Sportschifffahrt zu tun. Seltsamerweise fällt es einigen schwer das zu begreifen.
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#117
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Verkennung der Realitäten aber auch nicht.
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Gruss Vestus
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#118
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Zitat:
Dass Tanker oder Flugzeugträger normalerweise nicht zu Sport- und Erholungszwecken genutzt werden, scheint hier niemand zu bezweifeln. Dass diese Schiffe aber zu Sport- und Erholungszwecken nutzbar sein können, kann IMO dennoch schwerlich bezweifelt werden. Vom Tanker kannst Du das Deck entfernen, den Tank mit Wasser auffüllen und als Swimming Pool nutzen. Ich finde, dass sowas eine wunderbare Freizeitbeschäftigung bieten kann und ganz sicherlich Sport- und Erholungszwecken dienen kann. |
#119
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Zitat:
Ich gebe es jetzt auf. Es ist sinnlos. |
#120
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Da hast Du recht. Ich habe die Rechtslage wörtlich zitiert, und dass Du dennoch weiter das Gegenteil von deren Wortlaut verbreitest, ist in der Tat sinnlos.
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#121
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Zitat:
http://www.ndr.de/regional/mecklenbu...chboot100.html Ich meine sogar gelesen zu haben, dass es einen ausgemusterten kleinen Hubschrauberträger in Griechenland gibt, dessen Landedeck von einem russischen Millionär begrünt und als Yacht betrieben wird. Der einzige Zusammenhang SOLAS für Sportschifffahrt sind Teile der Regel V. Die im Kern aussagen, dass: seegehende Yachten sich so ausrüsten müssen das sie der Berufschifffahrt keine Schwierigkeiten machen. Ich finde es ein bisschen frech wie du hier mit uns umgehst.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (06.11.2010 um 04:56 Uhr) |
#122
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Zitat:
und ich reserviere Euch das Boot wieder.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#123
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Hintergrundwissen schadet sicher nicht
In Deutschland gelten Gesetze, Verordnungen und Verträge. Gesetze können nur von gewählten Parlamenten beschlossen, Verordnungen auch von Verwaltungsstellen erlassen werden. Eine Verwaltungsstelle, die Verordnungen erlässt, muss vorher durch ein Gesetz dazu ermächtigt werden. Verordnungen dürfen nicht den Charakter eines Gesetzes haben. Gesetze und Verordnungen müssen auf gesetzlich vorgeschriebenen Wegen veröffentlicht und als solche gekennzeichnet werden. Verträge erfordern die freiwillige Zustimmung ihrer Parteien.
Anhand dieser Information sollte jeder beurteilen können, ob ein Schriftwerk rechtsgültig ist oder nicht. |
#124
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Es gibt immer mehr Hausboote, die recht groß sind und als Sportboote geführt werden. Da kann es schon mal vorkommen, dass mehr als 12 Leute zusammenkommen. Irgendwie wäre es seltsam, wenn das zu Problemen für den Schiffsführer wird.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
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