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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 05.11.2010, 01:00
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xtw xtw ist offline
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Jungs ... sowohl bei diesem Thema als auch beim Thema ob man einen Flugzeugträger (nichtgewerblich und demilitarisiert) mit dem SBF See fahren darf (ich glaube : ja), füllen schon dutzende Seiten im BF, ohne dass der Leser eine verlässliche Antwort bekommt.

Gibt es keine Stelle, wo man auf solche Dauerbrenner eine definitive (vielleicht auch rechtsverbindliche) Antwort bekommen kann ?!

Gibt es "hier" keine Profis aus dem Bereich Recht/Justiz ?

Dann würde zukünftig bei solchen Fragen auch ein Verweis auf den Thread reichen...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #102  
Alt 05.11.2010, 06:47
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Gibt es keine Stelle, wo man auf solche Dauerbrenner eine definitive (vielleicht auch rechtsverbindliche) Antwort bekommen kann ?!
Einfach mal die paar hundert Seiten SOLAS und STCW95 durchlesen. Da ist das alles im Detail geregelt. Auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff darfst ohne STCW95-Ausbildung nicht mal als Smut arbeiten. Du wärst doch schon mit Nebenpflichten wie dem Führen des Mülltagebuches maßlos überfordert.
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  #103  
Alt 05.11.2010, 08:09
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D!RK D!RK ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Darf man fragen wo Ihr gemietet habt?
Wenn Du in Wernsdorf auf der Brücke stehst, zwischen Wernsdorfer Str und Dorfstr. (L30) kannst du eine Art Brauerei-Kahn sehen (in grün gehalten glaube ich)

http://maps.google.de/maps?oe=utf-8&...,0.027595&z=15

Ich habe es selber nicht angemietet, daher selber mal schauen.

Ist auf jedenfall für mehr als 12 Personen zugelassen,
sogar reichlich Bierkästen passen dann noch drauf
__________________
Bye
Dirk

"Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz."
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  #104  
Alt 05.11.2010, 08:57
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Einfach mal die paar hundert Seiten SOLAS und STCW95 durchlesen. Da ist das alles im Detail geregelt. Auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff darfst ohne STCW95-Ausbildung nicht mal als Smut arbeiten. Du wärst doch schon mit Nebenpflichten wie dem Führen des Mülltagebuches maßlos überfordert.
Hä?
Es gibt unzählige Kapitäne 500 N oder SBF, SSS Skipper , deren: Yachten, Kutter, Barkassen, Traditionsyachten die GL Klasse erfüllen, statt der Konformitätserklärung Sportboote Richtlinie 94/25/EG, die nämlich nur für Sportboote in der Größenordnung 2,5- 24m gilt. Das hat nicht mit STWC Ausbildung zu tun.


Das hat jeder in seiner 1sten Unterrichtsstunde gelernt und war auch eine Prüfungsfrage.
SBF
Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise (ab Sportküstenschifferschein: Zertifikate) für das Führen von Sportbooten.
Sportboot
Ein Sportboot ist ein Wasserfahrzeug das dem Freizeitvergnügen auf dem Wasser und zuweilen auch repräsentativen Zwecken dient. Zu den Sportbooten gehören Motor- und Segelboote und -Yachten, Wassermotorräder. Länge, Verdrängung, Motorisierung und Größe der Crew spielen dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Sport- und Freizeitzweck.
Damit ist die: "12 Personenfrage", ohne wenn und aber geklärt!


Zur vermeintlichen CE-Eingrenzung:

Bei Sportboote und deren Zulassung, muss
- 2,5-24m, einmal bei -in Verkehr bringen, die 94/25EG erfüllen werden.
- über 24m, muss eine zeitlich begrenzte Klasse ( z.B. durch den GL) erfüllt werden. Die wiederkehrend nach Einsatzgebiet und Zustand des Sportbootes erteilt wird.


In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist! Für den Seebereich gibt es keine pauschale Personen oder Schiffsgrößenbeschränkung.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #105  
Alt 05.11.2010, 09:51
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Hä?
.... Das hat nicht mit STWC Ausbildung zu tun.
Tanker und Flugzeugträger haben sehr wohl etwas mit STCW zu tun. Das sind keine Sportboote, weshalb die Regelungen für Sportboote auch nicht auf solche Fahrzeuge anwendbar sind.
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  #106  
Alt 05.11.2010, 10:00
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Also bei dem Flugzeugträger könnte man Streiten... Und ein Versorgungstender für das Mutterschiff dürfte doch auch erlaubt sein.
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gregor

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  #107  
Alt 05.11.2010, 10:08
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Zitat:
Zitat von D!RK Beitrag anzeigen
Wenn Du in Wernsdorf auf der Brücke stehst, zwischen Wernsdorfer Str und Dorfstr. (L30) kannst du eine Art Brauerei-Kahn sehen (in grün gehalten glaube ich)

http://maps.google.de/maps?oe=utf-8&...,0.027595&z=15

Ich habe es selber nicht angemietet, daher selber mal schauen.

Ist auf jedenfall für mehr als 12 Personen zugelassen,
sogar reichlich Bierkästen passen dann noch drauf
Ah ja, den kenne ich, danke.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #108  
Alt 05.11.2010, 18:59
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Hallo Rheinsegler,

Du hast doch bestimmt auch eine genauere Quellenangabe, oder?
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Gruss Vestus
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  #109  
Alt 05.11.2010, 19:44
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@ burmi, PderSkipper, Picton16ft und Checki

Ich hab mir die Mühe gemacht das raus zu fuddeln und checki kricht die "Danke"
Wenn jetzt kommenden Vatertag eine Gruppe < 12 Personen das uns vor der Nase weg chartert, platzt die Bombe
und ich werde das kommende Pictonische sobotieren
(komme ja auch vom langen See)
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Bye
Dirk

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  #110  
Alt 05.11.2010, 19:46
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Jungs ... sowohl bei diesem Thema als auch beim Thema ob man einen Flugzeugträger (nichtgewerblich und demilitarisiert) mit dem SBF See fahren darf (ich glaube : ja), füllen schon dutzende Seiten im BF, ohne dass der Leser eine verlässliche Antwort bekommt.

Gibt es keine Stelle, wo man auf solche Dauerbrenner eine definitive (vielleicht auch rechtsverbindliche) Antwort bekommen kann ?!
Hier gibt's die erste halbamtliche Bestätigung in halbwegs verständlichem Deutsch: http://www.wsd-suedwest.wsv.de/wir_u...snachweise.pdf. Zitat daraus: "Sportbootführerschein-See
Amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine > 3,68 kW (5 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist. Er gilt ohne Längenbegrenzung (§ 1 Abs. 1 Sportbootführerscheinverordnung-See).
"

Wie wir daraus ersehen können, darf man mit dem SBF-See auch einen Flugzeugträger bewegen, falls dieser ausschlielßci zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt wird. Wir finden aber auch den Hinweis auf die wirklich verbindliche amtliche Auskunft in §1 Abs. 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See. Da sehen wir doch einfach mal nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bu...fsv/gesamt.pdf. Dort steht in §1 Abs. 1:
"Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad."

Also: Länge ist egal, vom Putzeimer bis zum Flugzeugträger ist alles erlaubt, was nicht gewerbsmäßig für Sport- und Erholungszwecke genutzt wird.
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  #111  
Alt 05.11.2010, 19:47
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Tanker und Flugzeugträger haben sehr wohl etwas mit STCW zu tun. Das sind keine Sportboote, weshalb die Regelungen für Sportboote auch nicht auf solche Fahrzeuge anwendbar sind.
Aber sicher sind das Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See, falls diese Schiffe nicht gewerbsmäßig zu Sport- und Erholungszwecken genutzt werden.
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  #112  
Alt 05.11.2010, 19:48
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallo Rheinsegler,

Du hast doch bestimmt auch eine genauere Quellenangabe, oder?
Die habe ich doch schon genannt: SOLAS und STCW95.

Verdrängung der Fakten ändert die Welt nicht.
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  #113  
Alt 05.11.2010, 20:02
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Die habe ich doch schon genannt: SOLAS und STCW95.

Verdrängung der Fakten ändert die Welt nicht.
Auf deutschen Schiffahrtsstraßen gelten ausschließlich deutsche Regeln. SOLAS und STCW95 sind internationale Vereinbarungen, die von den ratifizierenden Staaten in lokales Recht umgesetzt werden sollen (aber man muss nicht). Die ratifizierenden Staaten sind nur verpflichtet, ausländische Schiffe und Schiffsführer in ihren Hoheitsgewässern nach SOLAS und STCW95zu behandeln und nicht nach den lokalen Regeln.

Das führt dann dazu, dass beispielsweise niederländische Schiffsführer ihre Sportboot auf deutschen Schiffahrtstraßen ohne Führerschein bewegen dürfen, weil in den Niederlanden dafür kein Führerschein vorgeschrieben ist. Ein Sportbootfahrer mit Wohnsitz in Deutshcland aber kann sich nicht darauf berufen - für den gilt deutsches Recht.

Nach deutschem Recht darf man mit dem SBF-See auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen einen nicht gewerbsmäßig ausschließlich für Sport- und Freizeitzwecke genutzten Flugzeugträger fahren. Es gibt kein deutsches Gesetz, das dies ausschließt.
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  #114  
Alt 05.11.2010, 20:09
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Worauf willst du hinaus? SOLAS74 UND STCW 95/98 sind internationale Sicherheits -und Ausbildungsstandards für die Kauffahrteischifffahrt. Sinn der IMO-Standards sind: das weltweit Ausbildung und Ausrüstung bei der Handelsmarine einheitlich sind.

Wir reden doch von der nicht gewerblichen Freizeit und Sportschifffahrt. Ich verstehe den Zusammenhang nicht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #115  
Alt 05.11.2010, 21:08
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Worauf willst du hinaus? SOLAS74 UND STCW 95/98 sind internationale Sicherheits -und Ausbildungsstandards für die Kauffahrteischifffahrt. Sinn der IMO-Standards sind: das weltweit Ausbildung und Ausrüstung bei der Handelsmarine einheitlich sind.

Wir reden doch von der nicht gewerblichen Freizeit und Sportschifffahrt. Ich verstehe den Zusammenhang nicht?
Da bist Du nicht der einzige.
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Gruss Vestus
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  #116  
Alt 05.11.2010, 21:09
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wir reden doch von der nicht gewerblichen Freizeit und Sportschifffahrt. Ich verstehe den Zusammenhang nicht?
Richtig! 300 Meter lange Tanker und Flugzeugträger haben allerdings absolut nichts mit Freizeit- und Sportschifffahrt zu tun. Seltsamerweise fällt es einigen schwer das zu begreifen.
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  #117  
Alt 05.11.2010, 21:22
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Die habe ich doch schon genannt: SOLAS und STCW95.

Verdrängung der Fakten ändert die Welt nicht.
Verkennung der Realitäten aber auch nicht.
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Gruss Vestus
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  #118  
Alt 05.11.2010, 21:41
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Richtig! 300 Meter lange Tanker und Flugzeugträger haben allerdings absolut nichts mit Freizeit- und Sportschifffahrt zu tun. Seltsamerweise fällt es einigen schwer das zu begreifen.
Du scheinst nicht zu begreifen, dass trotzdem der SBF-See ausreicht, FALLS man dennoch einen Tanker oder Flugzeugträger nicht gewerblich zu reinen Sport- und Erholungszwecken nutzt.

Dass Tanker oder Flugzeugträger normalerweise nicht zu Sport- und Erholungszwecken genutzt werden, scheint hier niemand zu bezweifeln. Dass diese Schiffe aber zu Sport- und Erholungszwecken nutzbar sein können, kann IMO dennoch schwerlich bezweifelt werden. Vom Tanker kannst Du das Deck entfernen, den Tank mit Wasser auffüllen und als Swimming Pool nutzen. Ich finde, dass sowas eine wunderbare Freizeitbeschäftigung bieten kann und ganz sicherlich Sport- und Erholungszwecken dienen kann.
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  #119  
Alt 05.11.2010, 21:55
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Dass Tanker oder Flugzeugträger normalerweise nicht zu Sport- und Erholungszwecken genutzt werden, scheint hier niemand zu bezweifeln. Dass diese Schiffe aber zu Sport- und Erholungszwecken nutzbar sein können, kann IMO dennoch schwerlich bezweifelt werden.
Wie verbohrt muss man sein?

Ich gebe es jetzt auf. Es ist sinnlos.
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  #120  
Alt 05.11.2010, 22:10
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Wie verbohrt muss man sein?

Ich gebe es jetzt auf. Es ist sinnlos.
Da hast Du recht. Ich habe die Rechtslage wörtlich zitiert, und dass Du dennoch weiter das Gegenteil von deren Wortlaut verbreitest, ist in der Tat sinnlos.
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  #121  
Alt 06.11.2010, 04:00
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Richtig! 300 Meter lange Tanker und Flugzeugträger haben allerdings absolut nichts mit Freizeit- und Sportschifffahrt zu tun. Seltsamerweise fällt es einigen schwer das zu begreifen.
Ein als Sportboot umdeklarierter Minensucher der 50m Klasse ist zu Ostern vor Stralsund abgesoffen.
http://www.ndr.de/regional/mecklenbu...chboot100.html

Ich meine sogar gelesen zu haben, dass es einen ausgemusterten kleinen Hubschrauberträger in Griechenland gibt, dessen Landedeck von einem russischen Millionär begrünt und als Yacht betrieben wird.


Der einzige Zusammenhang SOLAS für Sportschifffahrt sind Teile der Regel V. Die im Kern aussagen, dass: seegehende Yachten sich so ausrüsten müssen das sie der Berufschifffahrt keine Schwierigkeiten machen.


Ich finde es ein bisschen frech wie du hier mit uns umgehst.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (06.11.2010 um 04:56 Uhr)
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  #122  
Alt 06.11.2010, 19:00
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und ich reserviere Euch das Boot wieder.
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Jörg

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  #123  
Alt 06.11.2010, 22:57
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Standard Hintergrundwissen schadet sicher nicht

In Deutschland gelten Gesetze, Verordnungen und Verträge. Gesetze können nur von gewählten Parlamenten beschlossen, Verordnungen auch von Verwaltungsstellen erlassen werden. Eine Verwaltungsstelle, die Verordnungen erlässt, muss vorher durch ein Gesetz dazu ermächtigt werden. Verordnungen dürfen nicht den Charakter eines Gesetzes haben. Gesetze und Verordnungen müssen auf gesetzlich vorgeschriebenen Wegen veröffentlicht und als solche gekennzeichnet werden. Verträge erfordern die freiwillige Zustimmung ihrer Parteien.

Anhand dieser Information sollte jeder beurteilen können, ob ein Schriftwerk rechtsgültig ist oder nicht.
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  #124  
Alt 03.08.2011, 19:42
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Boot: HASLA 21 (Norwegisches Kajütboot)
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Es gibt immer mehr Hausboote, die recht groß sind und als Sportboote geführt werden. Da kann es schon mal vorkommen, dass mehr als 12 Leute zusammenkommen. Irgendwie wäre es seltsam, wenn das zu Problemen für den Schiffsführer wird.

Tom
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