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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#101
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Im übrigen bin ich nicht dünnhäutig, aber ich lasse mich nicht auf unsinnige Diskussionen ein, wenn ich das aktuelle Datenblatt des Pössl Roadcruisers vor mir liegen habe.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#102
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Zitat:
Hier gilt das tatsächliche Gewicht und nicht die zulässigen Gesamtgewichte der einzelnen Fahrzeuge. Es darf nur nicht das Zuggewicht überschritten werden, und dafür ist der Fzg-Führer verantwortlich. |
#103
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Ja was heissen die beiden Sternchen denn nun?
Zitat:
Und das ist mittlerweile wohl eher selten. Da die wenigsten von uns (auch ich nicht) diesen Wert sonst nicht kennen, gilt die Summe der zulässigen Einzelgewichte. Und damit diese wiederum nicht das vom Hersteller vorgegebene Zuggesamtgewicht überschreiten, wird eben keine höhere Anhängelast eingetragen. Klingt für mich auch irgendwie logisch. Aber ihr könnt mich gerne von etwas anderem überzeugen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#104
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Google ist dein Freund:
Im KFZ-Brief (Fahrzeugbrief) und im Fahrzeugschein können unter Ziffer 33 (=Bemerkungen) Hinweise auf das zulässige Gesamtzuggewicht stehen. Diese Angabe ist notwendig wenn die Addition von zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus zulässiger Anhängelast das zulässige Gesamtzuggewicht überschreitet. Bei einem solchen Fahrzeug darf die zulässige Anhängelast nicht voll genutzt werden, wenn das Zugfahrzeug voll ausgelastet ist und anders herum darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht voll ausgenutzt werden, wenn die zulässige Anhängelast vollkommen genutzt werden muss. Dieses Gesamtzuggewicht wird gerne das „heilige Gewicht“ genannt, weil es absolut nicht erhöht werden darf. Daher stammt auch der Ausdruck „Verschiebung der Gewichte“, weil es üblich ist, dass bei Erhöhungen des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeugs (Auflastung) die zulässige Anhängelast um den gleichen Wert reduziert wird. Das entspricht doch auch dem, was einem der gesunde Menschenverstand flüstert.
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#105
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Das maximal zulässige Zuggesamtgewicht steht schon immer auf dem Typenschild mit den Gewichtsangaben und nur sehr selten in der Zulassungsbescheinigung.
Die Aussage das dieser Wert nicht geändert werden kann ist auch nicht richtig. Es gibt verschiedene Anbieter die AHK Zuglasterhöhungen anbieten und damit auch bei einigen Fahrzeugtypen das Zuggesamtgewicht mit erhöhend können. Anbieter findet man per Google. Ob es Sinn macht mit einem recht leeren Kastenwagen mit Frontantrieb 3,3 t zu ziehen muss jeder selbst überlegen. Ich würde das höchstens mal behelfsmäßig auf kurzer Strecke machen. Mein 3.1t schwerer Autotransporter macht sich auch hinterm MAN 7,5tonner deutlich bemerkbar. Mit einem Ducato möchte ich das nicht testen.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#106
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Beispielhaft eine konkrete Antwort von VW zum Sharan: Einer Erhoehung des zulaessigen Gesamtgewichts des Zuges koennen wir nicht zustimmen. Wenn die zulaessige Anhaengelast ausgenutzt werden soll, muss unter Umstaenden das Gewicht des Zugwagens entsprechend reduziert werden. Und hier beispielhaft für einen Ducato (und um den ging's ja): http://www.ks-tuning.de/de/Anhaengel...I-Typ-250.html "...nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht", das sind 6.500 kg
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#107
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Die Antwort ist ebenso knapp wie eindeutig: Die Gesamtmasse von 6.500 kg darf nicht überschritten werden. Der Roadcruiser wird bei der mit Sternchen angegebenen Anhängelast entsprechend auf 3.200 kg zGG. abgelastet.
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#108
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#109
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Angesichts der bisher bekannten Fakten lassen wir das obige Statement nochmal sacken.
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#110
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die Aussage von Nils ist völlig korrekt und steht auch so im Führerschein: Klasse 2: KFZ, deren zGG (einschl. eines aufgesattelten Anhängers) mehr als 7,5t beträgt, und Züge mit mehr als 3 Achsen ..... Klasse 3: alle KFZ, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören. Somit ist ein Sattelzug mit zGG unter 7,5t und mit 3 Achsen (Tandemachse unter 1m gilt als 1 Achse) mit dem FS Klasse 3 legal fahrbar. Gruß Axel
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#111
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Da bin ich jetzt mal ganz Gespannt ob das auf eine juristische Lösung hinaus läuft
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#112
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Nee, sicher nicht.
Er wird nur feststellen, dass sein bestelltes Fahrzeug eben nicht 3.500 kg zGG haben wird und gleichzeitig 3.300 kg Anhängelast. Oder - falls dann doch beide Werte in der Zulassungsbescheinigung stehen - dass in den Bemerkungen steht, dass das Gesamtgewicht nicht mehr als 6.500 kg betragen darf. Beide Gewichtsgrenzen gleichzeitig wird er nicht ausnutzen dürfen. Da er aber nach eigenem Bekunden gar keine AHK geordert hat, sollte die Anhängelast für ihn sowieso irrelevant sein. Wenn es ganz dumm läuft, kriegt er seinen bestellten Pössl abgelastet mit 3.200 kg zGG und ohne AHK. Aber sag niemals nie. Vielleicht überzeugt er uns anhand der Zulassungsbescheinigung ja doch vom Gegenteil.
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#113
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Was Chili geschrieben hat ist richtig ! Also darf man bei dem zul. GG von 3500 kg einen gebremsten Hänger mit 3000 kg ziehen So steht das auch in den schriftlichen, techn. Daten.! Den Roadcruiser abzulasten macht keinen Sinn, weil sich dann die Zuladung von 555kg auf 255 kg verringern würde.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#114
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#115
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Respekt für deine Fairness, Fred.
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#116
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Man muss auch mal zugeben können, wenn man sich geirrt hat.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#117
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Ich würde gern noch was ergänzen. Beim Zuggesamtgewicht handelt es sich um das tatsächliche Gewicht, muss also mit dem zulässigen Gesamtgewicht plus maximaler Anhängelast nicht unbedingt was zu tun haben. Beispiel: unser Womo hat ein zGg von 4500kg und eine maximale Anhängelast von 1800kg. Unser erlaubtes Zuggesamtgewicht sind 6to. Wären also 300kg zu wenig. Wenn ich aber das Womo nun mit nur 4,2to Gesamtgewicht fahre passt das und ich darf 1800kg ziehen. Umgekehrt oder mit entsprechend oder mit entsprechend verteiltem Gewicht ist auch gut. Das zGg des Zugfahrzeugs, das Zuggesamtgewicht und die Anhängelast dürfen nicht überschritten werden.
Gruss, Stefan
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Gruß, Stefan |
#118
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Da ich mich langsam an das Theme Womo + Boot ran taste wollte ich mal fragen ob einen Campingbus/Kastenwagen auf Iveco-Basis gibt?
Nach Möglichkeit hätte ich gerne 3,5 t Anhängelast. Bisher habe ich nur die großen Womos wie Morelo, Concorde etc gefunden die 3,5 t ziehen dürfen.
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Gruß Matze |
#119
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Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand macht kein "Von-Der-Stange"-Ausbauer mehr was auf Iveco Kasten. Auf Iveco Fahrgestell hingegen gibt es m.M.n. noch "Weißware" (also richtige Wohnmobile) zu kaufen, die das Iveco Rahmenhinterteil nutzen und dadurch hohe Anhängelasten realisieren. 3.5 Tonnen gibts da aber auch nicht...
Eventuell der Weg zu Individualausbauer? Aber die generelle Frage bleibt, ob man da noch bei maximal 3.5 Tonnen zGM bleibt. Ich denke nicht. Chrischan |
#120
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Wohl nicht! Bei 3,5t Anhängelast kann die zul. Gesamtmasse sicher nicht 3,5t sein. Das Zugfahrzeug wiegt wohl etwas mehr wie 0kg
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
#121
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Hallo,
momentan einer der günstigsten Hersteller von Womos mit Iveco und 3,5t Anhängelast ist Dethleffs mit seinem Globetrotter XXL. Der steht eigentlich ganz oben auf meiner Wunschliste, leider gibt es mit dem jetzigen Dethleffs-Womo etwas Probleme, weil sich der Hersteller bei der Lösung quer stellt. Gruß Axel
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#122
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https://www.unicat.net/de/info/EX63HDSC-MANTGA6x6.php
AHK möglich und bestimmt mit 3.5t am Haken auch auch der Slipbahn nicht überfordert .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#123
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Zitat:
Das ist ein guter Hinweis. Ist zwar finanziell zur Zeit total unrealistisch und der passende Führerschein fehlt auch noch aber man weiß ja nie...
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Gruß Matze |
#124
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Zitat:
Der hat aber "nur" 3.000 kg Anhängelast. Norman ("blaue elise") hat einen Bürstner auf Iveco als Schalter, aber auch "nur" mit 3.000 kg, meine ich. Erst die aktuellen XXL haben 3.500 kg Anhängelast - aber 10.200 kg Zuggesamtgewicht!! Bei der wahlweisen Auflastung von 6.700 kg auf 7.200 kg des Mobils muss man dann schon wieder aufpassen. Das Zuggesamtgewicht ist von Iveco vorgegeben und damit bei allen Aufbau-Herstellern gleich. Von daher: immer ganz genau lesen, sonst gibt's böse Überraschungen. Bleibt noch der Iveco Eurocargo als Basis-Fahrgestell wie z.B. bei Concorde. Kostet dann aber auch deutlich mehr...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#125
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Hallo Hans,
da hast Du natürlich Recht. Mit Agile-Automatik ist die Anhängelast geringer, als Schalter kann man 3,5t bekommen, so die Aussage 2013 von Dethleffs. Die hatten zwar auch nur 3t im Prospekt, das hat man aber mit einer anderen Kupplung ändern können. Die aktuellen Modelle haben nun ein Wandlergetriebe von ZF drin, 3,5t sind nun Serie. Das mit dem Zuggesamtgewicht von 10,2t sehe ich als völlig ausreichend an. Bei einem Leergewicht fahrfertig von ca. 5t, bleiben noch 1,7t an Zuladung. Selbst wenn noch 700kg an Extras ins Fahrzeug kommen, bleiben trotzdem noch 1t übrig. Mehr wie ausreichend. Gruß Axel
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