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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Ja sicher. Google ist die Wahrheit.
Nur als tip: "Zollager" musste ich dem deutschen Zöllner auch erst mal beschreiben, da die deutschsprachige Definition offensichtlich nicht die gleiche ist wie die kroatische - bisherige. Aber du hast sicherlich nach dem kroatischen Wort für Zollager gegoogelt und nicht etwa nach dem deutschen... Und den bisher lockeren Umgang kroatischer Behörden was das verlassen solcher Lager zu urlaubszwecken betrifft - wie im anderen trööt beschrieben - hast du selbstverständlich auch berücksichtigt, nicht? Schöne Grüße, Jan |
#102
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Jan und Justin,
ihr zwei werdet noch dicke Freunde Geändert von glumpo (02.07.2013 um 08:59 Uhr) |
#103
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Hier sind alle Typen aufegführt,
wir sind mit den Booten im Typ E Javno carinsko skladište tipa “B” je skladište u kojem je svaki korisnik skladišta odgovoran za ispunjenje svih obveza koje proizlaze iz postupka carinskog skladištenja za robu stavljenu u postupak carinskog skladištenja.
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#104
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Zitat:
Scheiss auf Google......wir haben ja den Freerider...er weiss einfach alles besser.....ggggggggg
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#105
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Das "Zolllager" nennt sich in D offiziell "Zolllagerverfahren" Hier offizielle die Definition Zolllagerverfahren Im Zolllagerverfahren können an bestimmten zugelassenen Orten oder Lagereinrichtungen im Zollgebiet der Gemeinschaft Waren regelmäßig zeitlich unbegrenzt gelagert werden. Während der Lagerung in einem Zolllager fallen weder Einfuhrabgaben an noch müssen handelspolitische Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen oder Einfuhrlizenzen) beachtet werden. Zolllager bieten damit für bestimmte, regelmäßig zeitlich nicht begrenzte Zeiträume die Möglichkeit, zum einen Transitware unverzollt im Zollgebiet der Gemeinschaft zu lagern und zum anderen für Waren, die zum Absatz in diesem Zollgebiet bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst nach Beendigung einer Vorratshaltung zu entrichten (Kreditfunktion) oder die eingelagerten Waren in andere Nichterhebungsverfahren zu überführen. Quelle: Zoll Das kroatische Zolllagerverfahren unterscheidet (bzw. unterschied) sich eigentlich bisher nicht, auch in D gibt es die "vorübergehende Einfuhr" - zumindest theoretisch, ob das z.b. mit einem aus USA importiertem Boot funktioniert, entzieht sich meiner Kenntnis Vorübergehende Verwendung Grundsätzlich sollen Einfuhrabgaben nur für solche Nichtgemeinschaftswaren erhoben werden, die endgültig im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben und dadurch dem hiesigen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden. Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EU verwendet werden, während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen (abgesehen von der normalen Wertminderung durch den Gebrauch) und von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.Quelle: Zoll Auch eine Vorübergehende Entnahme aus dem "Zolllager - Marina" wurde bisher dem Zoll gemeldet. Der kroatische Zoll weiss mehr als Ihr denkt (BigBrother is watching you) Wolfgang
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#106
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Servus!
Zitat:
Du hast deine bisherigen Behauptungen und Meinungen gleich noch mal durch was belegt? Ach ja, stimmt: Durch nix. Rein gar nix. Aufforderungen dazu hast du ignoriert. Wer ist jetzt hier der Besserwisser??? Schöne Grüße, Jan |
#107
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Exakte Defination....bedeutet in der Praxis, Ware in Zolllager lagert im Transit, oder bis zu Entrichtung der Zollabgaben...heisst aber gleichzeitig, die Ware kann nicht verwendet werden und unterliegt der Verfügungsgewalt des Zolles.....unsere Boote in der Marina liegen in keinem Zolllager.... der Begriff der vorübergehenden Einfuhr dient für Ware, die vorübergehend in dem Land einreist, sie wird dem Zoll gemeldet...Meldeverfahren...damit dürfen "aúsländische Staatsbürger" einen begrenztem Zeitraum ihre Ware im Gastland nutzen.....normalerweise dürfte unser Boot nur bei physischer Anwesenheit des Besitzer in Kroatien liegen, durch die Unterbringung in einer Marina wird die "Lagerung" zollrechtlich legalisiert..... Ab 1.7 ist das für uns Geschichte...einzig der Status der vorübergehende Einfuhr gehört beendet....dazu haben wir noch ein paar Monate Zeit....wie das in der Praxis funktioniert werden wir noch sehen...
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#108
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Verdammt, WSA reicht für die Zulassung nicht aus?
Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#109
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Zitat:
Liebe Freerider....siehe den thread MWSt Kroatien....Gebrüder Weiss sagt.....nichts machen, Hauptzollamt sagt zu Glumpo nix machen....kein Zollager, kein Zollverschluss, keine 3 jahresregel, kein Inf 3....usw......jetzt wirds aber peinlich......i Ich bin Chef einer Logistikfirma....punkto Zoll- und Mehrwertsteuerrecht habe ich halt schon ein relativ grosses Grundwissen, ich weiss wie Zollabläufe funktionieren, weiss was ein Zollager, Zollverschluss ist....da ist mir schon die Galle hoch gekommen, was da und auch von Dir Unsinn verzapft worden ist..... Geändert von Justforfun (04.07.2013 um 05:17 Uhr)
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#110
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Zitat:
Ich habe seit 14 Jahren nichts anderes, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#111
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die haben eben den Vorteil das Du denen beweisen musst, das sie manchmal nicht Recht haben und das ist als Nichtfachmann u.U. sehr schwierig, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#112
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Irgendwie überkommt mich der Gedanke, einige denken, das Zolllager ist ein Hinterzimmer im Zollamt
Nix wissen macht auch nix aber dann bitte die Finger still halten und nicht Gurgel falsch interpretieren Bin dann mal weg Wolfgang
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#113
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Ist jetzt aber Wortklauberei nennen wir es halt Typisierte, genehmigte Zolllagerstelle
Wolfgang |
#114
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Nein, ist keine Wortklauberei...Zolllager heisst, du hast keine Verfügungsgewalt über dein Boot, es dient zum steuerfreien Weitertransport, oder um noch keine Steuer zu bezahlen, allerdings kannst es da nicht verwenden....das ist ein wesentlicher Unterschied...da brauchst Dokumente, Stempel und Schranken um aus einem Zolllager zu kommen......oder einen Spediteur......und das hat mit Marina absolut nix zu tun....
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#115
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Jetzt ist Sie anscheinend frei und wir haben Glück gehabt nicht in Krk im alten Steinkerker zu sitzen !
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
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#116
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Hier mal was zum Einlesen: http://aussenwirtschaft.net/zlllty.HTM Für Eigner von Schwimmkörpern in HR ist der Lagertyp E relevant: · Lagertyp E: Beim Zolllager des Typs E muss die Lagerung der Waren nicht zwingend an einem als Zolllager zugelassenen Ort erfolgen. Vielmehr wird ein Zolllagerverfahren bewilligt, bei dem Waren in Lagereinrichtungen des Bewilligungsinhabers verbracht werden (Artikel 525 Abs. 2 Buchst. b) ZK-DVO). Lagereinrichtungen sind Orte, die je nach dem wirtschaftlichen Bedürfnis des Lagerhalters von Fall zu Fall für die Lagerung genutzt werden. Dazu können auch zu Transportzwecken eingesetzte Beförderungsmittel z.B. Boote gehören. Anders als Zolllager anderer Typen sind die Lagereinrichtungen im Antrag auf Bewilligung nicht detailliert zu beschreiben, sondern nur allgemein anzugeben. Der genaue Ort, an dem die Ware lagert, kann dann nur in Verbindung mit den Bestandsaufzeichnungen festgestellt werden. In der Bewilligung für das Zolllager des Typs E kann vorgesehen werden, dass die für das Lager des Typs D geltenden Vorschriften anzuwenden sind (Artikel 525 Abs. 3 ZK-DVO). Das rote ist von mir.
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Gruss Vestus
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#117
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Geh,Justforfun,sei net imma so grantig,(bist in Natura woascheinli a lei-
waunda Typ)waunst imma so schiach tuast,griagn de Pifke no a Aungst vor uns Ösis und waun da Freerider a no a Austriana is,wär des für uns sehr schenant,wäu mir miassn zaumhoidn.Ausserdem bringts jetzt eh nix mehr,da Kas is gessn und wos bis 31.03.2014 (Übagaungszeit) sei wird, sogn uns eh unsere neichn Mitbriada,die jo bis jetzt eh sehr kulant mit uns woan.Dafur song ma "Daunksche".Genieß ma unsare Boote und des schene Revier in HR. Ist nicht bös gemeint und ich entschuldige mich schon jetzt dafür,aber so kenne ich Dich gar nicht,warst immer ein ganz Netter mit hilfreichen Beiträgen,für die ich mich auch bedanken möchte. Gitti
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#118
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#119
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Bin ja froh das mich keiner erwischt hatte, mein eigenes Zolllager hier im Betrieb war anscheinend illegal Wolfgang |
#120
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Bezüglich dem INF3 Habe eben beim Zoll bei uns vor Ort angerufen welcher mich dann zu dem Hauptzollamt in Dresden weitergeleitet hat.
Deren aussage war: Kein INF3 mehr nötig, jedoch sollte man den Original Kaufbeleg mit der ausgewiesenen Mwst. mitführen... |
#121
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Zitat:
richtig, wie schon in den anderen Diskussionen dazu in diesem Forum... beides ist nicht notwendig, aber wenn du - wie so viele - keine Originalrechnung hast.... dann ist INF3 einse sehr gute Absicherung.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#122
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Kann mir nicht vorstellen, dass das Inf 3 eine Mehrwertsteuerrechnung ersetzt...das sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe....das Inf 3 brauchst ja nur auf der EU-Aussengrenze.....um zu beweisen, dass du innerhalb von den berühmten drei Jahren in der EU warst....
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#123
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dann nochmal, ganz für dich alleine :
... das INF3 setzt voraus, dass du eine Ware, die sich in der EU befindet, (also dort gekauft wurde) vorzeigst und bestätigen lässt.... zum Zwecke der vorübergehenden Ausfuhr und Wiedereinfuhr.... das bedeutet im Umkehrschluss, die Ware ist in der EU, was in der EU ist, ist versteuert und damit hast du einen (nicht von der Hand zu weisenden) Nachweis bei evlt. Problemen... mit anderen Worten - besser als nix und nur gute Worte !
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#124
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das INF3 bekommt man jedoch nicht so einfach habe ich mir sagen lassen, bzw. der mini zoll hier bei uns vor ort macht sowas garnicht?!
Klappt das eigentlich auch wenn man eine Rechnung vom Boot hat wenn dieses auf der Rechnung als gebrauchtboot deklariert ist, jedoch die MWST darauf ausgewiesen ist oder benötigt man die Original Rechnung mit dem Original Preis?! |
#125
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Zitat:
M.E. ist das INF3 KEIN Dokument, das belegt, dass die Mwst. in der EU abgeführt wurde.
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Grüße aus Schweden Wolfi
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