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  #101  
Alt 17.11.2015, 07:34
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Zitat:
Zitat von timboot Beitrag anzeigen
Stimmt aber es gibt ja auch Zubehöre zu eh an Bord befindlichen Leuchten.

Wir haben zu unseren wasserdichten LED-Lenser Taschenlampen......diese Aufsätze gekauft:

http://www.ebay.de/itm/Led-Lenser-Signalkappe-7482-fur-D14-Tauchlampe-zum-aufstecken-/181333189481?hash=item2a384ce369:g:~QQAAOSw6EhUSBS t (PaidLink)
Hi Rolf,
halte ich persönlich für eine sehr gute Idee.

Die hier beschriebenen Pyrosignalfackeln haben aber eine Zulassung (zumindest von der PTB, sonst nicht legal handelbar), ansonsten von wem auch immer (BSH, RINA, SeeBG, IMO, USCG, ABYC, NZ etc.?). Die LED-Fackeln sollen ebenfalls zur Zulassung vorgestellt werden.

Schifffahrt ist nicht national beschränkt.
Im Gegenteil, es gibt nichts internationaleres als die Berufschifffahrt. Das haben auch zuständige Behörden weltweit erkannt und entsprechende Vereinbarungen zur erleichterung des Seeverkehrs getroffen.
Dazu gehören auch gegenseitige internationale Anerkennungen geprüfter Signalmittel.
Wenn ich auf einem in Deutschland zugelassenem Boot Navigationslichter mit deutscher Zuzlassung fahre, werde ich auch nicht gezwungen in HR meine Lampen gegen in HR Zugelassene zu tauschen.

Sollten diese LED-Fackeln eine Zulassung als gleichwertiger Ersatz für Pyrofackeln bekommen, wird die mit Sicherheit zumindest im euroäischen Ausland anerkannt werden.
Wer es besser weiß hat sich sicherlich schon eingehend über die Akzeptanz zugelassener Rettungsmittel im Ausland informiert. Bei Negativbescheid muß er dann halt eben weiterhin seinen Pyrokram spazieren fahren

Etwas armselig finde ich allerdings Aussagen zur Akzeptanz von alternativ zugelassenen Rettungsmitteln durch ausländische Behörden, die lediglich auf Bauchgefühl und Rechthabenwollen beruhen.

Robin
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  #102  
Alt 17.11.2015, 08:35
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Abgesehen von der Zulassung bieten die vorgeschriebenen sechs Pyrofackeln auch Redundanz, die bei nur einer LED-Fackel nicht gegeben ist. Eine zweite sollte man also schon einpreisen. Allerdings muss man sich auch keinen Kopp um alles machen. In Kroatien sind die meisten Boote eh ohne Fackeln unterwegs und ich kenne keinen, der bei einer Kontrolle nach diesen Dingern gefragt worden ist. Hilfe wurde in den meisten Fällen per Mobiltelefon geholt, manchmal auch über Funk. Von einem erfolgreichen Fackeleinsatz habe ich noch nichts gehört. Ich habe sie nur an Bord, um sie zeigen zu können, falls ich der erste sein sollte, der danach gefragt wird.
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  #103  
Alt 17.11.2015, 09:31
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
... Die hier beschriebenen Pyrosignalfackeln haben aber eine Zulassung (zumindest von der PTB, sonst nicht legal handelbar), ...
Die die Signalpistole Kaliber 4 muss eine PTB-Zulassung haben, "Pyrosignalfackeln" werden von der BAM zugelassen (T1 Handfackeln und T2 Signalraketen).

Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
... ansonsten von wem auch immer (BSH, RINA, SeeBG, IMO, USCG, ABYC, NZ etc.?). Die LED-Fackeln sollen ebenfalls zur Zulassung vorgestellt werden. ...
SOLAS, MED und USCG sind hier wohl das Maß der Dinge.

Gruß Lutz
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  #104  
Alt 17.11.2015, 21:30
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
dann denk mal an deine eigene Tube,
wenn in meinem Fahrgebiet der Wasserschutz Fackeln haben will und du kommst ihm mit deiner Funzel,
wirst du sicherlich einen Heidenspaß bekommen und mit reichlich Euro weniger die Weiterfahrt antreten dürfen,

wenn du es noch nicht begriffen hast, im Ausland juckt die das rein gar nicht ob die Funzel bei uns zugelassen ist oder nicht
Hier in D gibt es für die Sportschiffahrt höchstens im Rahmen der ISAF Vorschriften. Sobald die Fackeln den SOLAS-Stempel haben, darf sich auch der Rest der Welt gehackt legen. Falls dein Fahrgebiet Kroatien ist, gillt das natürlich nicht, das die dortigen Ausrüstingsvorschriften bestenfalls mit "merkwürdig" zu bezeichnen sind.

Seenotfackeln sind nur ein Teil von Sigalmitteln, die man je nach Fahrgebiet an Bord haben sollte. Sie ersetzen eben keine Fallschirmrakete, oder den Rauchtopf. Aber sie können sie unterstützen.

Ursprungsthema war ja die Entsorgung von abgelaufenen Material. Das nimmt jeder Händler, der neues vertreibt, zurück. Notfalls gegen Gebühr. Wir in Bremen machen das kostenlos, weil wir mit den gesammelten Schätzen eine gemeinnützige Organisation unterstützen
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Alt 18.11.2015, 18:01
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die die Signalpistole Kaliber 4 muss eine PTB-Zulassung haben, "Pyrosignalfackeln" werden von der BAM zugelassen (T1 Handfackeln und T2 Signalraketen).



SOLAS, MED und USCG sind hier wohl das Maß der Dinge.

Gruß Lutz
Eine Signalpistole Kaliber 4 wird in eine Waffenbesitzkarte eingetragen ,da ist nichts mit PTB Zulassung ...die Munition dafür erhält man nur mit einem Munitionserwerbsschein .
T1 und P1 sind ab 18 Jahren frei verkäuflich ,T2 und P2 (zb Falschirmraketen ) bedürfen einen sogenanten 27er Schein ( Erhätlich nach Sachkundeprüfung und Bedürfnisnachweis)

mfg.Fritz ,der beim Landratsamt nach einer Kaliber 4 gefragt hat
--natürlich fürs Böötchen aber Küste reicht nicht aus für Kaliber 4--
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  #106  
Alt 19.11.2015, 11:09
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Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
Eine Signalpistole Kaliber 4 wird in eine Waffenbesitzkarte eingetragen ,da ist nichts mit PTB Zulassung ...die Munition dafür erhält man nur mit einem Munitionserwerbsschein .
T1 und P1 sind ab 18 Jahren frei verkäuflich ,T2 und P2 (zb Falschirmraketen ) bedürfen einen sogenanten 27er Schein ( Erhätlich nach Sachkundeprüfung und Bedürfnisnachweis) ...
Richtig, die Kaliber 4 ist eine Waffe und erfordert die WBK
Die Schreckschusspistolen müssen die PTB Zulassung haben und der "Rest" muss von der BAM zugelassen sein.

Zitat:
Zitat von Fletcher 147 Beitrag anzeigen
... mfg.Fritz ,der beim Landratsamt nach einer Kaliber 4 gefragt hat
--natürlich fürs Böötchen aber Küste reicht nicht aus für Kaliber 4--
Mir wurde die Auskunft gegeben, dass bei entsprechendem Nachweis von Fahrten im Seebereich auch für meine 26 Füße ein Bedürfnis anerkannt wird.
Ist wahrscheinlich tages- und formabhängig

Gruß Lutz
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Alt 19.11.2015, 11:34
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
...
Mir wurde die Auskunft gegeben, dass bei entsprechendem Nachweis von Fahrten im Seebereich auch für meine 26 Füße ein Bedürfnis anerkannt wird.
Ist wahrscheinlich tages- und formabhängig

Gruß Lutz
Jepp, wenn der SB schlechte Laune hat geht nichts.

Ich habe denen auch nur die CE B geschrieben und nichts von Schlauchi oder so gesagt.

Dann lief es.


cu

Stefan
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