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  #101  
Alt 15.05.2014, 13:24
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Die Signalpistole im Kal. 4 ist eine scharfe Waffe, mußt mal damit Schießen, dann weißt du was man damit alles Anstellen kann.
Dass man damit jemandem ein dickes Loch in den Bauch schießen kann, ist mir schon klar. Das geht aber mit einem Nico-Signalgeber bestimmt (fast) genauso gut - und der ist frei verkäuflich.

Gruss


Gerd
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  #102  
Alt 16.05.2014, 08:55
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Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen
... Durch diesen Unfug werden die Hürden höher gesetzt. ...
Weil einer Schexxxe baut werden "nur" in D tausende bestraft

Es ist und bleibt ein, wenn auch nicht ganz ungefährliches, Notsignalgerät und keine Waffe.

Ein Wurfstern ist in D eine Waffe, deren Besitz bereits strafbar ist.
Eine Armbrust ist jedoch ab 18 Jahren frei verkäuflich.
Welches von beiden wird ein ungeübter Laie "besser" als tödliche Waffe einsetzen können

Irgendwie, irgendwo, irgendwann wird es vielleicht auch diesbezüglich eine "Harmonisierung" der europäischen Gestze geben und wenn dann sicherlich nicht zu 100% die deutsche Sichtweise.

Gruß Lutz
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  #103  
Alt 16.05.2014, 10:52
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Zitat:
Zitat von ciera Beitrag anzeigen
Hi aber nur in Deutschland,
in Austria ist es ein Rettungsmittel
Viele Grüsse
Kurt
Wenn das stimmt, brauche ich dann (auch als Deutscher?) bei der Durchreise nach HR in Austria keinen österreichischen Genehmigungsvermerk in meinem Europäischen Feuerwaffenpass???

Gruss


Gerd
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  #104  
Alt 16.05.2014, 12:48
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Wenn das stimmt, brauche ich dann (auch als Deutscher?) bei der Durchreise nach HR in Austria keinen österreichischen Genehmigungsvermerk in meinem Europäischen Feuerwaffenpass???Gerd
In Österreich ist die Signalpistole ein Signalmittel. Jede Person über 18 Jahren gegen die KEIN Waffenverbot besteht. Darf die Signalpistole Nach Verwendungszweck benützen. Im Klartext auf dem Boot, im Rucksack beim Bergsteigen usw. kein Problem. In der Disco im Hosensack mit 3%0 nein.

Was soll bitte ein "Genehmigungsvermerk" im EU Feuerwaffenpass sein? Entweder das Ding ist eingetragen oder nicht ist ja ein EU Pass nicht nur ein D oder AUT Dokument
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #105  
Alt 16.05.2014, 15:49
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
In Österreich ist die Signalpistole ein Signalmittel. Jede Person über 18 Jahren gegen die KEIN Waffenverbot besteht. Darf die Signalpistole Nach Verwendungszweck benützen. Im Klartext auf dem Boot, im Rucksack beim Bergsteigen usw. kein Problem. In der Disco im Hosensack mit 3%0 nein.

Was soll bitte ein "Genehmigungsvermerk" im EU Feuerwaffenpass sein? Entweder das Ding ist eingetragen oder nicht ist ja ein EU Pass nicht nur ein D oder AUT Dokument
Lies doch mal bitte, was ich einige Diskussionsbeiträge zuvor wörtlich aus dem Europäischen Feuerwaffenpass zitiert habe! Dann wirst Du verstehen, warum ich so hartnäckig nachfrage: Da die Gesetze und Bestimmungen zum Waffenrecht in den verschiedenen EU-Staaten noch nicht harmonisiert sind, wird verlangt, in jedem Land vor der Einreise mit einer in den Pass eingetragenen Waffe nachzufragen ob eine Genehmigung erforderlich ist und diese ggf. eintragen zu lassen.

Für Österreich ist mir das jetzt (fast) klar, weil die Signalpistole Kal. 4 dort nicht als "Waffe" eingestuft wird. Insofern ist sie (zumindest für Österreicher) nicht genehmigungspflichtig. Ich gehe mal davon aus, dass dies dann auch für durchreisende Deutsche gilt.

Wie es sich aber in Slowenien und meinem Ziel-Land, Kroatien, verhält, konnte hier noch keiner sagen. Ich wüsste noch nicht einmal wo und in welcher Sprache (Englisch, Deutsch oder nur landessprachlich?) ich dort eine Genehmigung - falls denn erforderlich - beantragen müsste.

Gruss


Gerd
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  #106  
Alt 16.05.2014, 16:02
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Wie es sich aber in Slowenien und meinem Ziel-Land, Kroatien, verhält, konnte hier noch keiner sagen. Ich wüsste noch nicht einmal wo und in welcher Sprache (Englisch, Deutsch oder nur landessprachlich?) ich dort eine Genehmigung - falls denn erforderlich - beantragen müsste.
Meine Antwort wird dich auch nicht sehr befriedigen, aaber...

Wer lange fragt, geht lange irr.

Soll heißen, wecke keine schlafenden Hunde, sag' an der Grenze nicht direkt was.
Ich hab' die Kal. 4 jetzt über 30 Jahre beim Grenzübertritt (I. SLO. HR.) dabei und noch nie Probleme damit gehabt.
Wenn gefragt wird, ehrlich antworten, ansonsten einfach ruhig sein!
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  #107  
Alt 16.05.2014, 22:32
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Für Österreich ist mir das jetzt (fast) klar, weil die Signalpistole Kal. 4 dort nicht als "Waffe" eingestuft wird. Insofern ist sie (zumindest für Österreicher) nicht genehmigungspflichtig. Ich gehe mal davon aus, dass dies dann auch für durchreisende Deutsche gilt.

Wie es sich aber in Slowenien und meinem Ziel-Land, Kroatien, verhält, konnte hier noch keiner sagen. Ich wüsste noch nicht einmal wo und in welcher Sprache (Englisch, Deutsch oder nur landessprachlich?) ich dort eine Genehmigung - falls denn erforderlich - beantragen müsste.
Gruss
Gerd
wenn es dir wirklich wichtig ist, würde ich mal die Botschaften der Länder anschreiben, in aller Regel können die dir rechts sicher weiter helfen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #108  
Alt 27.05.2014, 10:51
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Leute gehts noch???

Seit wann wird hier diskutiert wie welche Abschussmöglichkeiten gebastelt werden können?

Ich glaube es hackt. Daher habe ich den Müll beseitigt und hoffe das die Diskussion auf sachlicher und legaler Ebene weiter geht.

Ich habe das Gefühl das es hier Leute gibt denen die Ernsthaftigkeit einer Waffe nicht bewusst sind.

Vielen Dank für euer Verständnis
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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