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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Gegen solche freche Behauptungen hilft des Lesen des BSU Unfallgutachtens.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils Geändert von Nille72 (16.07.2015 um 20:28 Uhr)
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#102
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In § 2 der SeeSchStrO ist der Begriff Segelsurfer nicht definiert, alles andere schon, z.B. in Absatz 21: 21.Wassermotorräder motorisierte Wassersportgeräte, die als Personal Water Craft wie "Wasserbob", "Wasserscooter", "Jetbike" oder "Jetski" bezeichnet werden, oder sonstige gleichartige Geräte; sie gelten nicht als Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung; Daraus kann man also nicht herleiten, daß das Surfbrett nicht als Fahrzeug gilt, bzw. daraus folgt, auch ein Segelsurver ist ein Fahrzeug. Ein Surfbrett ohne Wind ist daher nach meinem Verständnis ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit allen Konsequenzen daraus.
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Gruß, Jörg! Geändert von Erposs (17.07.2015 um 08:55 Uhr)
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#103
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Der Unfallverursacher ist ja letztendlich verurteilt worden. Das Strafmaß, egal was man nun als gerecht empfindet, macht das Opfer auch nicht glücklicher. Aber der Unfallverursacher wird ja zumindest noch zu Schmerzensgeld und lebenslangen Ausgleichszahlungen herangezogen werden. Auf eine "Entschuldigung" würde ich als Opfer schei**en, da sie selten ehrlich gemeint ist und gar keinen Wert hat.
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Ahoi, Mario Falko. Für Hektik hab ich keine Zeit. |
#104
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Auf kleinen Jollen ist ja auch oft ein Stechpaddel an Bord und ein Surfbrett lässt sich auch mit im Wasser liegenden Segel noch gut vorwärts bekommen. |
#105
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Aber nicht gut genug, um einem schnellen Mobo auszuweichen.
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#106
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Dafür bin ich selbst mit meinem kompletten Segelboot unter vollen Segeln mit Wind nicht schnell genug .
Es war ja die Frage nach Manövrierunfähigkeit, das heisst man kann sein Kurs nicht mehr selbst bestimmen. Nicht die Frage ob man schnellen Motorbooten entkommen kann. |
#107
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Da hilft ein Smiley auch nichts. Ein Surfbrett, das mit Segel im Wasser liegt als Manövrierfähig zu bezeichnen ist einfach nur realtiätsfremd. Und im konkreten Fall war der arme Kerl einfach nur chancenlos.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#108
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In einer Notlage kann man auch das Segel abwerfen und nur mit dem Brett paddeln. Damit ist man sogar dann deutlich schneller als ein reiner Schwimmer. Absolut, dies ist jedem sofort ersichtlich. |
#109
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Die Frage, die sich jeder Richter als erstes stellt ist: Wäre dieser Unfall vermeidbar gewesen?
Klare Antwort: Ja.
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Ahoi, Mario Falko. Für Hektik hab ich keine Zeit.
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#110
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Zitat:
Unfälle geschehen immer durch ein Fehlverhalten irgendeines Beteiligten und somit ist der Unfall vermeidbar wenn man dieses Fehlverhalten nicht macht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#111
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Tut mir leid Volker, aber da muss ich Dir widersprechen.
Es geht immer darum, ob der bereits geschehene unter der Voraussetzung eines vernünftigen Handelns der beteiligten Personen vermeidbar gewesen wäre.Also hier - klares Ja. Ich will jetzt keinen Beispiele- oder Definitions-Krieg anfangen. Aber wenn unvorhersehbare Unwägbarkeiten das Ereignis beeinflussen, ist der Unfall u.U. nicht vermeidbar. Es gibt viele solche Fälle, die vor allem von Versicherungen geprüft und evtl. von Gerichten entschieden werden müssen.
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#112
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Warum hat er dann nicht eine rote Fahne geschwenkt oder zwei rote Lichter gesetzt?
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#113
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der 71-jährige Bootsführer wollte zeigen was sein Boot und er kann und war mit den 3600 PS bzw. 38 kn schlicht und einfach überfordert.
zum Erhalt des Rheinpatentes muß man ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre die körperliche Eignung nachweisen, ab dem 65. jedes Jahr. wie ist das auf See bei Booten dieser Größe geregelt? |
#114
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da war ne ganze Flotte Sunseeker unterwegs und nicht nur ein Boot. Der Normale Sportbootführerschein egal ob Binnen oder See ist genau wie der normale PKW-Führerschein nicht altersbegrenzt. Binnen ist die Begrenzung auf 15m Im Seebereich gibt es diese Begrenzung nicht. Theoretisch könnte man die QM2 mit dem Sportbootführerschein fahren wenn man sie als Sportboot anmeldet.
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#115
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das meinst du in diesem konkreten Fall jetzt nicht ernst, oder?
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo |
#116
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Moin die Herren,
könnt Ihr Eure persönliche Animositäten bitte per PN, Telefon, im MMA-Käfig oder sonstwie ausleben und diesen und andere Threads davon verschonen? Allerbesten Dank. Der Thread ist eh schon grenzwertig und eigentlich überflüssig, also bitte...
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#117
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Ich komm beim besten Willen nicht drauf was das sein soll. |
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Nun ist aber Schluß mit OT, bitteschön.
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#119
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Mixed Martial Arts. Das ist, wenn ich dir die Kauleiste polliere und gleichzeitig vors Schienbein trete
Ach so ja, zum Thema ... ganz schlechter Bericht, ganz ganz schlecht. Ist nur darauf ausgerichtet, SS maximal zu schädigen.
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#120
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Daran sind sie aber nicht ganz unschuldig. Einen BSU Bericht verbieten lassen wollen geht gar nicht.
Ach ja, Danke für die Erklärung. Probieren wir mal aus wenn wir uns das nächste mal treffen. |
#121
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Zitat:
Ok, machen wir beim Herbsttreffen und Kanzler stellt sich um uns rum, dann haben wir auch einen schönen weichen Käfig
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#122
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Wird nicht jeder Bericht veröffentlicht?
Der Kanzler als Bande ist keine schlechte Idee. |
#123
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Veröffentlicht ist er auch, wenn er im Amtsgericht auf dem Flur hängt. Das heißt aber nicht, dass jeder jederzeit von überall darauf Zugriff hat.
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#124
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Apropos Herbsttreffen. Weiß einer was ?
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#125
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Ich lad euch zu mir ein wenn ihr wollt.
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