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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Ja Matze, ich wiege ab , Einsatz und Nutzen !
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Grüße Jens |
#102
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Ist auch völlig ok,aber wenn ich meine im Recht zu sein,sehen die keinen Cent.
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Gruß,Matze |
#103
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Das hat man ja leider nicht immer alleine zu entscheiden.....
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Gruß Martin |
#104
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Das ist klar.Damit müssen sich dann Anwälte rumärgern
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Gruß,Matze |
#105
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"Kiek mol in": Tag der offenen Tür am WSPK 3 in Hamburg-Harburg
Kommenden Sonntag (03.06.2018 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr) findet im Wasserschutzpolizeikommissariat 3, Am Überwinterungshafen 1, übrigens ein "Tag der offenen Tür statt".
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3957896
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#106
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Kann voll werden, bis Sonntag ist auch Binnenhafenfest
Gruß Enno
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gruß enno |
#107
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Zitat:
Meine Strafe 35 euro wurde mir zugesandt, obwohl ich gleich zahlen wollte. Also kamen noch einmal 17,50 Verwaltungsgebühren dazu.So richtig noch mal abkassieren. Grüße Frank |
#108
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#109
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Es geht weiter [emoji849]
Meine Rechtsschutzversicherung hat ne Selbstbeteiligung von 150€ , ich bin wankelmütig und denke über Zahlung des Busgeldes obwohl es nicht richtig ist ! 128,50€ Bußgeld Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Grüße Jens Geändert von Jens- (19.09.2018 um 08:56 Uhr) |
#110
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🤮🤮🤮🤮🤮🤮🤮 Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Grüße Jens |
#111
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Hallo Jens,
hattest du die Aussage der Polizeibeamten bei deiner Anhörung vorliegen? Die Aussage "extrem starke Bugwelle und Schwell untermauert ja eigentlich deine Aussage, da offensichtlich in Verdränger/Halbgleiterfahrt > in Gleitfahrt wäre diese nicht zu sehen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#112
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Irgendwie sieht die rechte untere Ecke Deines Bußgeldbescheids so aus als hättest Du schon ein wenig Frust raus gelassen?
Ich fühle mit Dir!
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Liebe Grüße Mattze
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#113
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Ich sag mal so: Die Selbstangabe "23 KM/H" macht das sachliche Vorgehen gegen diesen Bußgeldbescheid ziemlich zwecklos, denn damit wurde ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften zugegeben.
Eine höhere Geschwindigkeit wird zwar unterstellt, wird aber nicht genannt und kann vermutlich auch nicht nachgewiesen werden. Nach § 20 Absatz 5 Nr 2 Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz kann eine Geldbuße bis 5000 € erhoben werden. Vergleicht man mit den Bußgeldern nach BVKatBin-See, würde dort auch eine Geldbuße bei 1 KM/H Überschreitung von 100 € möglich sein. Da die Geschwindigkeitsüberschreitung zugegeben wurde, kann vom Vorsatz statt von Fahrlässigkeit ausgegangen, so dass dort auch eine Geldbuße statt eines Verwarngeldes möglich wäre. Nebenbei bemerkt liegt ein kleiner Formfehler in dem Bußgeldbescheid vor, der aber vermutlich keine günstigen Auswirkungen haben wird: Auf Seite 1 - "Ordnungswidrig nach", ist falsch aufgeführt "§20 Absatz 1 Nr. 10 HVSchG", richtig wäre (weiter unten dann auch richtig aufgeführt) "§20 Absatz 1 Nr. 18 HVSchG". Mein Tipp: Zahlen und nächstes Mal nicht von sich aus eine Überschreitung zugeben (wenn man denn zu schnell war). Geändert von Pepper (19.09.2018 um 14:04 Uhr)
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#114
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Zitat:
unser Labrador (5Monate) hat den Wisch in die Finger bekommen. __________________________________________________ ___________ ich hate gestern das Überweisungsformular schon ausgefüllt aber noch nicht abgeschickt, da ich mir nicht sicher war aber es lohnt einfach nicht da Zeit für zu opfern.
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Grüße Jens |
#115
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Und sich damit bei Dir beliebt gemacht.
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Liebe Grüße Mattze
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#116
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Bullenhausen Elbe Kontrolle durch WSP
Aber hallo, jetzt ist klar, den kleinen Kerl kann man gebrauchen [emoji3]
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Grüße Jens
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#117
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Zitat:
In der Folgeverhandlung hat die Richterin dann sinngemäß entschieden: Alles schön und gut, möglicherweise bin ich zwischendurch ja mal langsamer gefahren, dass ranfahren doch möglich war. Im Augenblick der Messung sei ich aber so schnell gefahren wie vorgeworfen. Ergebnis: 2 Runden vor Gericht verloren und bezahlt und das Gutachten auch im 4-stelligen Bereich bezahlen müssen.
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#118
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#119
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Eine Schätzung ist auch eine Messung.
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#120
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Sagt wer, steht wo
Zumindest der Duden sagt was anderes: (ohne exaktes Messen, nur auf Erfahrung gestützt) näherungsweise bestimmen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#121
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Das ist jetzt Korinthenkackerei und hat nichts mit dem Thema zu tun.
Bei mir wurde auch nur durch Schätzung (Ooh, der war aber schnell an uns vorbei) ohne technische Messung "gemessen/geschätzt" und dann versucht ranzufahren für eine weitere "Messung" durch Schätzen, bzw. letztlich durch Ablesen der Geschwindigkeit. Nix Radarpistole, kein Kamerabild, rein nichts. Einfach nur durch Absprache und Schätzen der Beamten.
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#122
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im wird doch keine konkrete Geschwindigkeit zur Last gelegt nur eine Überschreitung...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#123
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Zitat:
Ich will auch nur sagen, dass ein vermeintliches Gutachten in die richtige Richtung dennoch am Ende gegenteilig ausgelegt werden kann. Das Ende entscheidet nicht der Gutachter, sondern der Richter. Es lohnt nicht, weder finanziell noch zeitlich und dem Blutdruck ist es noch weniger förderlich. Bezahlen und abhaken. Genauso unbedingt bei Abmahnungen handeln, kann ich auch was zu erzählen.
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#124
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Das Problem ist hier das Jens die Überschreitung zugegeben hat 1kmh ist auf dem Wasser halt schon teuer. > Also zahlen und abhaken!
Ansonsten hätte ich an seiner Stelle sicher argumentiert, das das Boot bei der vorgeworfenen Geschwindigkeit sich als Vollgleiter bereits in Gleitfahrt befunden haben müsste und somit die von den Beamten bezeugten starken Bugwellen technisch nicht möglich sind. Dazu dann noch einige Wissenschaftliche Verweise bezügl. Rumpfgeschwindigkeit und Gleitfahrt. Die Dauer des Aufholens ist irrelevant, da sich Jens zum Zeitpunkt des Aufholens ja bereits außerhalb der Begrenzung befunden hat, dort hätte er ja auch schneller als die Höchstgeschwindigkeit des Polizeibootes fahren können > nie eingeholt, dann hätte man a auch nicht folgern können das er mit 120kmh durch die Begrenzung gefahren wäre!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#125
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Zitat:
Genauso ist es! Die Polizei kann nicht anders und das hat nichts mit Willkür zu tun. Beispiel aus dem Strassenverkehr: Frage, ob du alkoholische Getränke zu dir genommen hast. Sagst du, nur 1 kleines Bier, musst du blasen. Lügst du (das Recht hast du) und sagst, nichts getrunken, ist die Chance 50/50, ob sie dich blasen lassen. Reine Ermessenssache. Er hat es zugegeben und damit ist die Sache schon erledigt und nicht mehr umstösslich. Tipp ist die Lüge: Ich trinke grundsätzlich nie, wenn ich fahre. Da ist die Chance des Blasens nur noch bei 10%.
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Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com Geändert von Totti-Amun (21.09.2018 um 10:45 Uhr) |
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