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  #101  
Alt 01.06.2018, 16:13
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Zitat:
Zitat von Phantom-Matze Beitrag anzeigen
Wenn der Meinung bist im Recht zu sein,lässt du das für weniger Geld hinfällig werden?
Ja Matze, ich wiege ab , Einsatz und Nutzen !
__________________
Grüße
Jens
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  #102  
Alt 01.06.2018, 16:15
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Ist auch völlig ok,aber wenn ich meine im Recht zu sein,sehen die keinen Cent.
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Gruß,Matze
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  #103  
Alt 01.06.2018, 16:18
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Zitat:
Zitat von Phantom-Matze Beitrag anzeigen
Ist auch völlig ok,aber wenn ich meine im Recht zu sein,sehen die keinen Cent.
Das hat man ja leider nicht immer alleine zu entscheiden.....
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Gruß
Martin
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  #104  
Alt 01.06.2018, 16:20
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Das hat man ja leider nicht immer alleine zu entscheiden.....
Das ist klar.Damit müssen sich dann Anwälte rumärgern
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Gruß,Matze
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  #105  
Alt 01.06.2018, 18:02
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Standard "Kiek mol in": Tag der offenen Tür am WSPK 3 in Hamburg-Harburg

Kommenden Sonntag (03.06.2018 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr) findet im Wasserschutzpolizeikommissariat 3, Am Überwinterungshafen 1, übrigens ein "Tag der offenen Tür statt".

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3957896
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  #106  
Alt 01.06.2018, 19:25
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Kann voll werden, bis Sonntag ist auch Binnenhafenfest

Gruß
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gruß
enno
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  #107  
Alt 01.06.2018, 20:45
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Zitat:
Zitat von Jens- Beitrag anzeigen
Wolfgang, wenn es < 100€ sein sollte, dann bezahle ich es und gut ist es , bei mehr werde ich gegen an gehen.

Schönes We
Also in Berlin geht das mit den Zahlen nicht (wegen Bestechlichkeit?)
Meine Strafe 35 euro wurde mir zugesandt, obwohl ich gleich zahlen wollte.
Also kamen noch einmal 17,50 Verwaltungsgebühren dazu.So richtig noch mal abkassieren.

Grüße Frank
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  #108  
Alt 04.06.2018, 07:39
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Zitat:
Zitat von Grafenwerth Beitrag anzeigen
... Denn im Gegensatz zum Straßenverkehr gibt es auf den Wasserstraßen nicht nur die Fahrer- sondern auch noch die Halterhaftung (Eigner).

Gruß Wolfgang
Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstoß, wo ist das geregelt

Gruß Lutz
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  #109  
Alt 19.09.2018, 07:50
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Es geht weiter [emoji849]
Meine Rechtsschutzversicherung hat ne Selbstbeteiligung von 150€ , ich bin wankelmütig und denke über Zahlung des Busgeldes obwohl es nicht richtig ist !


128,50€ Bußgeld





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Jens

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  #110  
Alt 19.09.2018, 11:43
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  #111  
Alt 19.09.2018, 12:39
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Hallo Jens,

hattest du die Aussage der Polizeibeamten bei deiner Anhörung vorliegen?

Die Aussage "extrem starke Bugwelle und Schwell untermauert ja eigentlich deine Aussage, da offensichtlich in Verdränger/Halbgleiterfahrt > in Gleitfahrt wäre diese nicht zu sehen
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #112  
Alt 19.09.2018, 12:44
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Irgendwie sieht die rechte untere Ecke Deines Bußgeldbescheids so aus als hättest Du schon ein wenig Frust raus gelassen?
Ich fühle mit Dir!
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Liebe Grüße
Mattze

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  #113  
Alt 19.09.2018, 13:46
Pepper Pepper ist offline
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Ich sag mal so: Die Selbstangabe "23 KM/H" macht das sachliche Vorgehen gegen diesen Bußgeldbescheid ziemlich zwecklos, denn damit wurde ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften zugegeben.
Eine höhere Geschwindigkeit wird zwar unterstellt, wird aber nicht genannt und kann vermutlich auch nicht nachgewiesen werden.

Nach § 20 Absatz 5 Nr 2 Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz kann eine Geldbuße bis 5000 € erhoben werden.
Vergleicht man mit den Bußgeldern nach BVKatBin-See, würde dort auch eine Geldbuße bei 1 KM/H Überschreitung von 100 € möglich sein.
Da die Geschwindigkeitsüberschreitung zugegeben wurde, kann vom Vorsatz statt von Fahrlässigkeit ausgegangen, so dass dort auch eine Geldbuße statt eines Verwarngeldes möglich wäre.

Nebenbei bemerkt liegt ein kleiner Formfehler in dem Bußgeldbescheid vor, der aber vermutlich keine günstigen Auswirkungen haben wird:
Auf Seite 1 - "Ordnungswidrig nach", ist falsch aufgeführt "§20 Absatz 1 Nr. 10 HVSchG", richtig wäre (weiter unten dann auch richtig aufgeführt) "§20 Absatz 1 Nr. 18 HVSchG".

Mein Tipp: Zahlen und nächstes Mal nicht von sich aus eine Überschreitung zugeben (wenn man denn zu schnell war).

Geändert von Pepper (19.09.2018 um 14:04 Uhr)
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  #114  
Alt 20.09.2018, 07:20
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Irgendwie sieht die rechte untere Ecke Deines Bußgeldbescheids so aus als hättest Du schon ein wenig Frust raus gelassen?
Ich fühle mit Dir!

unser Labrador (5Monate) hat den Wisch in die Finger bekommen.

__________________________________________________ ___________

ich hate gestern das Überweisungsformular schon ausgefüllt aber noch nicht abgeschickt, da ich mir nicht sicher war aber es lohnt einfach nicht da Zeit für zu opfern.
__________________
Grüße
Jens
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  #115  
Alt 20.09.2018, 07:34
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Zitat:
Zitat von Jens- Beitrag anzeigen

unser Labrador (5Monate) hat den Wisch in die Finger bekommen. ...
Und sich damit bei Dir beliebt gemacht.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #116  
Alt 20.09.2018, 08:05
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Standard Bullenhausen Elbe Kontrolle durch WSP

Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Und sich damit bei Dir beliebt gemacht.




Aber hallo, jetzt ist klar, den kleinen Kerl kann man gebrauchen [emoji3]
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Grüße
Jens
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Alt 21.09.2018, 10:11
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Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen
Au man.....


laut meinem Taschenrechner brauchst Du 36sec. für 500m bei 50km/h, die schaffen das innerhalb dieser Zeit zu wenden, zu beschleunigen und dich einzuholen? OW


Da würde ich aber einen saftigen Einspruch einlegen
Das ist ein Irrglaube, dem ich mit Anwalt auch aufgesessen war. Einspruch eingelegt, das Gericht hat einen Gutachter beauftragt. Der Gutachter hat genau das auch so bestätigt, sprich unsere Argumentation. Ran- und hinterherfahren nicht möglich.
In der Folgeverhandlung hat die Richterin dann sinngemäß entschieden: Alles schön und gut, möglicherweise bin ich zwischendurch ja mal langsamer gefahren, dass ranfahren doch möglich war. Im Augenblick der Messung sei ich aber so schnell gefahren wie vorgeworfen.
Ergebnis: 2 Runden vor Gericht verloren und bezahlt und das Gutachten auch im 4-stelligen Bereich bezahlen müssen.
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Alt 21.09.2018, 10:17
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist ein Irrglaube, dem ich mit Anwalt auch aufgesessen war. Einspruch eingelegt, das Gericht hat einen Gutachter beauftragt. Der Gutachter hat genau das auch so bestätigt, sprich unsere Argumentation. Ran- und hinterherfahren nicht möglich.
In der Folgeverhandlung hat die Richterin dann sinngemäß entschieden: Alles schön und gut, möglicherweise bin ich zwischendurch ja mal langsamer gefahren, dass ranfahren doch möglich war. Im Augenblick der Messung sei ich aber so schnell gefahren wie vorgeworfen.
Ergebnis: 2 Runden vor Gericht verloren und bezahlt und das Gutachten auch im 4-stelligen Bereich bezahlen müssen.
Hier gab es aber keine Messung und eingeholt wurde er erst außerhalb des beschränkten Bereiches!
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  #119  
Alt 21.09.2018, 10:19
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Eine Schätzung ist auch eine Messung.
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  #120  
Alt 21.09.2018, 10:26
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Eine Schätzung ist auch eine Messung.
Sagt wer, steht wo

Zumindest der Duden sagt was anderes:
(ohne exaktes Messen, nur auf Erfahrung gestützt) näherungsweise bestimmen.

Gruß Lutz
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  #121  
Alt 21.09.2018, 10:30
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Das ist jetzt Korinthenkackerei und hat nichts mit dem Thema zu tun.
Bei mir wurde auch nur durch Schätzung (Ooh, der war aber schnell an uns vorbei) ohne technische Messung "gemessen/geschätzt" und dann versucht ranzufahren für eine weitere "Messung" durch Schätzen, bzw. letztlich durch Ablesen der Geschwindigkeit. Nix Radarpistole, kein Kamerabild, rein nichts. Einfach nur durch Absprache und Schätzen der Beamten.
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  #122  
Alt 21.09.2018, 10:33
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im wird doch keine konkrete Geschwindigkeit zur Last gelegt nur eine Überschreitung...
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Alt 21.09.2018, 10:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
im wird doch keine konkrete Geschwindigkeit zur Last gelegt nur eine Überschreitung...
Das läuft doch aufs Gleiche raus am Ende.

Ich will auch nur sagen, dass ein vermeintliches Gutachten in die richtige Richtung dennoch am Ende gegenteilig ausgelegt werden kann. Das Ende entscheidet nicht der Gutachter, sondern der Richter.
Es lohnt nicht, weder finanziell noch zeitlich und dem Blutdruck ist es noch weniger förderlich. Bezahlen und abhaken.
Genauso unbedingt bei Abmahnungen handeln, kann ich auch was zu erzählen.
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Alt 21.09.2018, 10:37
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Das Problem ist hier das Jens die Überschreitung zugegeben hat 1kmh ist auf dem Wasser halt schon teuer. > Also zahlen und abhaken!

Ansonsten hätte ich an seiner Stelle sicher argumentiert, das das Boot bei der vorgeworfenen Geschwindigkeit sich als Vollgleiter bereits in Gleitfahrt befunden haben müsste und somit die von den Beamten bezeugten starken Bugwellen technisch nicht möglich sind.

Dazu dann noch einige Wissenschaftliche Verweise bezügl. Rumpfgeschwindigkeit und Gleitfahrt.

Die Dauer des Aufholens ist irrelevant, da sich Jens zum Zeitpunkt des Aufholens ja bereits außerhalb der Begrenzung befunden hat, dort hätte er ja auch schneller als die Höchstgeschwindigkeit des Polizeibootes fahren können > nie eingeholt, dann hätte man a auch nicht folgern können das er mit 120kmh durch die Begrenzung gefahren wäre!
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Alt 21.09.2018, 10:40
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Das Problem ist hier das Jens die Überschreitung zugegeben hat 1kmh ist auf dem Wasser halt schon teuer.

Genauso ist es! Die Polizei kann nicht anders und das hat nichts mit Willkür zu tun.
Beispiel aus dem Strassenverkehr: Frage, ob du alkoholische Getränke zu dir genommen hast. Sagst du, nur 1 kleines Bier, musst du blasen.
Lügst du (das Recht hast du) und sagst, nichts getrunken, ist die Chance 50/50, ob sie dich blasen lassen. Reine Ermessenssache.
Er hat es zugegeben und damit ist die Sache schon erledigt und nicht mehr umstösslich.
Tipp ist die Lüge: Ich trinke grundsätzlich nie, wenn ich fahre. Da ist die Chance des Blasens nur noch bei 10%.
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Geändert von Totti-Amun (21.09.2018 um 10:45 Uhr)
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