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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Ob das noch was gebracht hatte...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#102
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Maximal, wenn vielleicht Platz vorhanden ist, gleichmäßig mit dem anderen Motor Gas geben und erstmal Kreise drehen. Also in Vorwärtsfahrt weiter und über das Ruder steuern.
Aber auf die Ideen im Notfall muss man auch erstmal kommen. Gruß Totti
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#103
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Motor aus, und mit dem anderen, rückwärts ziehen. Da sehe ich jetzt null Problemo. War ja alles in Zeitlupe langsam. Hat sich alles während des Ablegens vom Steg abgespielt.
Weil alles so langsam ging, konnte er ja auch reagieren, leider halt falsch...
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#104
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Ich sags nochmal: Motor aus geht bei einigen Motoren - insbesondere Motoren mit elektronischer Schaltung - nicht, wenn der Gang eingelegt ist.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#105
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Wenn aber ein Schaltzug eingebaut ist, dass ist es auch nicht mehr nicht elektronisch... ODER?
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#106
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Moin moin,
Zitat:
Zitat:
Ausnahmen davon gibt es z.B. beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr (aber auch nur bei Kraftfahrzeugen, der Fahrradfahrer oder Fußgänger ist davon nicht betroffen) - hier gilt eine verschuldensunabhängige Haftung des Halters (siehe §7 StVG). Ähnliche Sonderregelungen existieren z.B. beim Betrieb von Kernkraftwerken, Schienenbahnen und einigen anderen Sachen, aber der Grundsatz im deutschen Recht (wobei das quasi schon aus dem römischen Recht kommt) lautet nunmal 'ohne Verschulden keine Haftung'. lg, justme
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#107
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#108
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Moin moin,
Zitat:
Die Haftpflichtversicherung tritt allerdings ein, wenn Du selbst schuldhaft einen Schaden verursacht, und im Worst Case kann das sehr wohl für Dich existenzbedrohend werden: einmal im falschen Augenblick auf's Handy geschaut, einen Schwimmer übersehen (das wäre in der Tat fahrlässiges Handeln) und der kommt in Deine Schraube und trägt einen bleibenden Schaden davon. Dann zahlst Du Schadensersatz (und vermutlich Schmerzensgeld), im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente wegen Arbeitsunfähigkeit plus einen behindertengerechten Umbau seines Hauses, solche Ereignisse können ganz schnell siebenstellige Beträge kosten. Deshalb hat man eine Haftpflichtversicherung (und natürlich auch für den Fall, daß einem in der Schleuse die versehentlich auf Automatik stehende Bilgenpumpe anspringt und den Inhalt des gerissenen Treibstofftanks außenbords befördert oder man wirklich aus Schusseligkeit einen Kanister Diesel im Kanal versenkt). lg, justme
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#109
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Zitat:
Ausserdem: Kein Gericht hat jetzt genau diesen Fall beurteilt. Noch haben wir den Gaszug gesehen, noch wissen wir, ob der Skipper so gehandelt hat, wie (ein Gericht) es erwarten kann. Wenn zB. deine Batterie im Winter explodiert, weil sie falsch gebaut ist und du zu Hause bist, ist wieder was anderes, weil du ja vor keine Verantwortung übernehmen kannst. Wenn du aber an Bord bist, das Ladegerät kockelt, du den Gestank wahrnimmst, nichts tust, dann kommt langsam Rauch, du tust wieder nichts, dann kommt eine ganz kleine Flamme, die löscht du auch nicht. etc. etc. bis der ganze Hafen brennt... Evtl. gibt es doch noch eine Verantwortung. Klar ist, wenn es zu meinen Ungunsten ausgeht, versuche ich, mich nicht aufzuregen. Jedenfalls an SEINER stellte hätte ich jetzt nicht das beste Gefühl, wenn ich den Geschädigten nächsten Mal im Heimathafen sehe... Was ja aber rechtlich wieder mal keine Rolle spielt... |
#110
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#111
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Moin moin,
Zitat:
Bei der Batterie wäre es im Übrigen in so ziemlich jedem Fall (auch wenn sie das im Sommer tun sollte und ich gerade neben dem Boot stehe) das Gleiche - der Einzige, bei dem man hier versuchen könnte ein haftungsbegründendes Verschulden festzustellen wäre der Hersteller eben jener Batterie. Anders sieht das natürlich aus, wenn der Bootseigner sie falsch eingebaut hat und es dadurch zu einem Schaden kommt (das ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle dann mindestens einfache Fahrlässigkeit, und die reicht aus um Verschulden zu begründen). lg, justme
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#112
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Zitat:
Danach ist das Ausfallrisiko (Montagefehler etc.) ja erheblich höher Mein Gaszug ist genau an der Verpressung von der Führungshülse zum "Zug" (welcher in dem Fall Volvo gar kein Geflecht ist, sondern ein massiver Edelstahldraht der eben um die geringen Radien in seiner Hülle kommt). Und das nach 30 unauffälligen Jahren in einer völlig unauffälligen Situation -der muss ja nur den Hebel der ESP gegen eine Pipifaxfeder aufziehen. Und der Bruch war netmal am Motor wo es vibriert und rüttelt, sondern in der Schaltbox in einer völlig geschützten Umgebung. Das mit der Haftpflichtversicherung bei Schäden an Booten werde ich nie verstehen. Unser Hafenbesitzer spielt die Karte aber schon Jahrzehnten eloquent. Wenn was kaputt ist (wo rein theoretisch nur seine Leute schuld sein können) ....."Meld´s deiner Kasko. Basta".
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#113
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Es gibt tatsächlich nur einen Grund den Versuch zu starten, die Haftpflichtversicherung zu belangen.
Die müsste neben dem Schaden auch die Wertminderung ausgleichen. Die eigene Kasko muss das nicht. Eigene, leidvolle Erfahrung. Boot stand neben einem Feuer und ist angekokelt. Gezahlt hat die eigene Kasko, obwohl der Brand durch ein uraltes Ladegerät, angeschlossen an eine moderne Batterie, ausgelöst wurde. Die Rechtschutz hat direkt abgewunken, als es darum ging, die gegnerische Versicherung zu belangen. Auf ca 10T€ Wertminderung bin ich sitzengeblieben.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#114
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Im Fall des TE würde ich den Gedanken, ein Verschulden nachzuweisen, ganz schnell vergessen.
Das ist die Mühe und den Aufwand nicht wert. Einfach die Versicherungen untereinander regeln lassen.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker)
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#115
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Zitat:
Vermutlich aufgrund der Einigung mit der Versicherung des "nicht schuldhaften" Verursachers, welchem ich heute noch in der Allerwertesten treten könnte.
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Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#116
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Irgendwie wird "kurz" das schon machen/machen lassen. Ich hoffen er postet hier dann das Ergebnis.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#117
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Ich lese hier und staune nur....
Wie sich Versicherungen aus der Affaire ziehen können zu zahlen. Da ist man (ich zumindest) als juristischer Laie sprachlos. Man denkt.........die Versicherung lenkt....... Ich habe aber die gleiche meinung wie Richard in Beitrag 17 geschrieben hat. Als Verursacher, würde ich zumindest alles was, von welcher Versicherung nun auch immer, den Schädiger als Kosten und Nachteil entsteht, aus eigener Tasche bezahlen. Für mich gehört sich das so
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#118
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Ich konnte in meiner Police nichts zum SB finden... Habe jetzt mal angerufen... Erste freudige Überraschung. 0 Selbstbehalt. Das sind ja ausnahmsweise schöne Überraschungen. Der Fall geht bei der Versicherung halt einfach auf mein "Sündenregister". Jetzt hoffe ich einfach mal, dass sie die Offerte übernehmen. Erinnere mich noch an einen Fall, da musste dann meine Rechtschutz mit der Versicherung streiten, wie hoch jetzt die Offerte gezahlt wird... Schaumer mal...
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#119
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Sorry, eher hast du dich schlecht informiert oder bist schlecht beraten worden.
Die Versicherung hält sich an geltendes Recht. Gruß Totti
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#120
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Hi
Zu Thomas in #117. Das ist eine edle Einstellung, die ich gerne teilen würde.. Leider hat sich in den letzten Jahren da was verändert. Wie sagte unser verstorbenen Altkanzler seiner Zeit: "Entscheidend ist, was hinten raus kommt." So wird gehandelt, ob man es mag oder nicht. Grüße Jürgen |
#121
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Zitat:
Ich bin aber leider zu blöd um die seitenlangen Versicherungspolicen zu verstehen, auszulegen und die Bedeutung im Falle des Falles zu erkennen.... Es mag ja genug Fachleute wie Juristen, Versichrungsfachleute und natürlich Foristen geben, die dies alles können Das ändert aber nichts an meiner Aussage, daß ich grundsätzlich mich verantwortlich und ansprechbar fühle, wenn ich Mist verursacht, oder verschuldet habe.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#122
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Zitat:
Würdest du dann den schaden aus eigener Tasche zahlen ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#123
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Zitat:
Sobald ein technischer Schaden eintritt,... dann und nicht einfach so. Ich kann dann immer behaupten, ich bin in Panik verfallen. Und genau aus diesem Grund versteh ich die geltende Rechtsprechung nicht.
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AK Voraus Markus |
#124
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Zitat:
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#125
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Einige haben die Smilies nicht beachtet oder falsch bewertet.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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