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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1376  
Alt 04.04.2013, 16:41
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
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Zitat:
Zitat von krokodil Beitrag anzeigen
.... Wer hat schon versteuert ohne Umflaggen? Irgendwelche Probleme?
Versteuern ohne Umflaggen ist kein Problem! Ich und einige andere hier haben es schon hinter sich
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Gruß,
Lothar
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  #1377  
Alt 04.04.2013, 16:50
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Doch in Rab ist das Umflaggen schon möglich. Aktuell liegen 5 Anmeldungen beim HK.
Wie er mir mitteilte wird das Boot nur Gemeinschaftsware, wenn das Boot nach dem Versteuern/Verzollen die Kroatische Flagge bekommt.

Nach dem genauen Durchlesen der Antwort im Beständig, schreibt die Pressesprechering genau das gleiche....
ich habe dem HK die Mail der Pressesprecherin gemailt, da der HK meinte wenig Informationen aus dem eigenen Ministerium zu bekommen.
So wie ich es lese schreibt die Pressesprecherin ganz eindeutig, dass das Umflaggen NICHT erforderlich ist, damit das Boot zur Gemeinschaftsware (nach dem 1.7.) wird. Der Rest des Schreibens kann auch ein Übersetzungsproblem sein. Und was den HK betrifft, der geht vermutlich von der heutigen Gesetzeslage aus, bzw. was er für die heutige Gesetzeslage hält. Denke mal, dass der von EU Recht und davon was ab 1.7. Gemeinschaftsware wird und was nicht, genausoviel Ahnung hat wie wir, wahrscheinlich weniger (hat vermutlich nicht die Tausenden Beiträge auf diesem Forum gelesen)

Genau das gleiche sagt übrigens auch die Information von SeaHelp:
Zitat: ...Vom zoll- und steuerlichen Standpunkt aus gesehen, werden Waren (Wasserfahrzeuge), für die der Zoll und die Steuer bezahlt wurden, einheimische Waren, unabhängig davon, ob das Wasserfahrzeug noch nicht ins kroatische amtliche Boots- oder Yachtregister eingetragen ist. Diese Wasserfahrzeuge tragen den Status einheimischer Waren, und nach dem EU-Beitritt Kroatiens werden Sie zu EU-Gemeinschaftswaren. Nach der erledigten Einfuhr kann das Wasserfahrzeug ohne Registrierung in der Marina stehen. Jedoch dürfen die Bootseigner ohne gültige Registrierung das Wasserfahrzeug nicht benutzen....

SeaHelp macht natürlich darauf aufmerksam, dass das entsprechende Gesetz (gilt auch für 8 Jahre Regelung) noch nicht im Kroatischen Parlament beschlossen ist.

Abgesehen davon, Beständig schreibt ja auch, dass auch heute schon die angebliche Verpflichtung zur Umflaggung rechtlich nicht existiert bzw. sehr in Frage steht.

Ich kann mir auch bei bestem Willen nicht vorstellen, dass wenn ein Schiff schon einmal die offizielle Bestätigung vom Kroatischen Zoll hat, das es verzollt und versteuert wurde, dann ab 1.7. nicht zur Gemeinschaftsware wird, weil es nicht ins Kroatische Schiffsregister eingetragen ist - scheint mir ziemlich absurd zu sein.
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  #1378  
Alt 04.04.2013, 16:57
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Doch in Rab ist das Umflaggen schon möglich. Aktuell liegen 5 Anmeldungen beim HK.
Wie er mir mitteilte wird das Boot nur Gemeinschaftsware, wenn das Boot nach dem Versteuern/Verzollen die Kroatische Flagge bekommt.

Nach dem genauen Durchlesen der Antwort im Beständig, schreibt die Pressesprechering genau das gleiche....
ich habe dem HK die Mail der Pressesprecherin gemailt, da der HK meinte wenig Informationen aus dem eigenen Ministerium zu bekommen.
Ich habe mir den Text auch sehr genau und öfters durchgelesen, sowie mit betroffen diskutiert.

Boote, die bisher nicht verzollt wurden, können in Kroatien verzollt
und die MwSt. für diese entrichtet werden, müssen jedoch nicht unbedingt in das
kroatische Bootsregister eingetragen werden. Erst nach erfolgter Eintragung in das
kroatische Boots- und Yachtregister werden diese Boote als einheimische Ware
betrachtet und müssen die einheimische Flagge bzw. die Flagge jenes Staates, in der
die Eintragung erfolgt ist, hissen. Somit kann die Eintragung auch in einem anderen
Staat durchgeführt werden.

Ist eine klassische Politikeraussage - nicht Ja und nicht Nein, eher verwirrend

Normalerweise wird eine Ware durch die Verzollung und Versteuerung in Verkehr gebracht .......wo registriere ich den verzollten und versteuerten TV
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Gruß,
Lothar
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  #1379  
Alt 04.04.2013, 18:03
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Hallo, ich habe mal einen Gedankensatz eingefügt:

Zitat:
Zitat von Lothar 1110 Beitrag anzeigen
Boote, die bisher nicht verzollt wurden, können in Kroatien verzollt
und die MwSt. für diese entrichtet werden, müssen jedoch nicht unbedingt in das
kroatische Bootsregister eingetragen werden. -Diese Boote sind dann in HR versteuert, nicht aber in der EU-. Erst nach erfolgter Eintragung in das
kroatische Boots- und Yachtregister werden diese Boote als einheimische Ware
betrachtet und müssen die einheimische Flagge bzw. die Flagge jenes Staates, in der
die Eintragung erfolgt ist, hissen. Somit kann die Eintragung auch in einem anderen
Staat durchgeführt werden.
__________________
Gruss Vestus
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  #1380  
Alt 04.04.2013, 18:08
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HI, neueste Nachrichten ganz wichtig

Sehr geehrter Herr Tamm!

Von der kroatischen Wirtschaftskammer/Nautikabteilung haben wir am 29.03.2013 folgende zusätzliche Informationen erhalten (auf Grund einer neuerlich stattgefundene Koordinationssitzung der involvierten kroatischen Stellen):

Besteuerung von „älteren“ Wasserfahrzeugen

Nachwievor existiert nur ein Gesetzesentwurf demzufolge die Befreiung von der MWSt für Wasserfahrzeuge, die älter als 8 Jahre sind vorgesehen ist. Das Gesetz wird jetzt wahrscheinlich erst im Mai verlautbart werden.

Ob diese Befreiung der MWSt-Pflicht nur auf in der EU registrierte Wasserfahrzeuge angewandt werden wird, steht noch nicht fest. Darüber wird das Finanzministerium demnächst eine Richtlinie verfassen.


Zoll bei der Einfuhr von „älteren“ Wasserfahrzeugen

Nach dem kroatischen EU-Beitritt (voraussichtlich 01.07.2013) wird Kroatien die in der EU gültigen Zollsätze bei der Verzollung von Wasserfahrzeugen anwenden.


Registrierung und Einflaggung in Kroatien

Nachdem für Wasserfahrzeuge die Einfuhrprozedur nach Kroatien durchgeführt ist, müssen diese nicht unbedingt in das kroatische Register für Boote und Yachten eingetragen und eingeflaggt werden. Eingeführte Wasserfahrzeuge, die in Kroatien nicht registriert und eingeflaggt sind, dürfen allerdings nicht genutzt werden, bevor Kroatien zur EU kommt. Erst wenn Kroatien zur EU kommt, kann man diese Wasserfahrzeuge frei nutzen.


Freundliche Grüße

Mag. Roman Rauch
Der österreichische Wirtschaftsdelegierte in Zagreb
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  #1381  
Alt 04.04.2013, 18:25
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Emotion1 Emotion1 ist offline
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Das Schreiben der Ministeriumssprecherin ist vom 11. März 2013. Ich habe am 29. März vom BCM folgende Mitteilung erhalten:


Liebe Wassersportfreunde,

um keine "Halbwahrheiten" zu verkünden haben wir mit der Verbreitung von wichtigen Neuinformationen einige Tage zugewartet.
Nach einer Sitzung des kroatischen Ministeriums Anfang der Woche in Zagreb können wir jetzt mit einem hohen Grad an Verlässlichkeit folgende Neuigkeiten mitteilen:

1. Es ist beschlossen worden, dass es keiner
Umregistrierung auf die kroatische Flagge mehr bedarf.
Mann kann umregistrieren, was für den einen oder anderen
vielleicht auch von Vorteil ist, aber man muss es nicht mehr.
Ob das in Kroatien verzollte und versteuerte
Schiff dann unter der bestehenden Registrierung bis zum
Eintritt Kroatiens in die EU genutzt und gefahren werden
darf, klären wir noch schnellstmöglichst ab.



Nachdem offenbar auch Romano Piculjan (Bootshersteller aus Rab) in dem Gremium beim Ministerium vertreten und mit dem Bootscenter Münster in engem Kontakt ist, halte ich diese aktuellere Information für seriös.
__________________
Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius)
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  #1382  
Alt 04.04.2013, 18:26
sealine290 sealine290 ist offline
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Ich meine; die 8-jahres Regel kommt. Alle die noch Panik machen - seahelp z.bsp - wollen doch nur an der Verunsicherung der Eigner verdienen. 1,7% Zoll auf das 8-jährige + Boot und gut ist.

Was neue und große Yachten betrifft bin ich etwas kritischer. Wer sich eine 12m+ Yacht leisten kann und diese jünger als 8 Jahre ist, so soll diese auch versteuert werden müssen. Und wer jetzt noch meint schnell eine Yacht nach HR erstmalig einzuführen um diese günstig EU versteuern zu können, soll, zumindest aus meiner Sicht, ordentlich geschröpft werden.

Ein bisserl eine vertikale Umverteilung kann man sich von Yachteignern schon erwarten dürfen.
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  #1383  
Alt 04.04.2013, 19:26
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Was soll das,wir sind in Kroatien und nicht auf Zypern!!!!!!
Gitti

Geändert von Emotion52 (04.04.2013 um 19:31 Uhr)
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  #1384  
Alt 04.04.2013, 19:35
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Was soll das,wir sind in Kroatien und nicht auf Zypern!!!!!!
Gitti
Bin auch deiner Meinung!
Aber leider wird es immer jemanden geben der meint der andere hat mehr und dem kann man es wegnehmen.
Hauptsache man ist nicht selbst betroffen.
Keiner zahlt mehr wenn die rechtlichen Grundlagen es ermöglichen.
__________________
Gruß,
Lothar
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  #1385  
Alt 04.04.2013, 21:01
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Ja wie nun , was nun und wer sagt was warum ???

Vielleicht sollten die Herrn Ministerialdirektoren einmal klar Tisch machen und sich an den selbigen setzen...

Aussage HK Punat: Vignette ist gültig auch wenn versteuert und verzollt ist. Ist ihm eh lieber da er mit den Umflaggungen bis 1.7. eh nicht fertig wird. Er hat jetzt 10 Boote umgeflaggt seit der Zirkus losging, und das war schon Vollgas arbeiten...
Wann wollen die Kollegen denn fertig werden ? 2018 ?
Also unser Boot ist versteuert und verzollt und schon länger aus dem Zollverschluss und wird als "im freien Warenverkehr" in Kroatien geführt. Und das wird dann nicht Gemeinschaftsware ab 1.7. werden, sondern nur in Kroatien als versteuert gelten... Kinder Kinder, das geht nicht, entweder Gemeinschaftware oder unverzollt.... Zoll- und Steuerunion nennt sich das dann Herrschaften...
Das die Boote ab 1.7. Gemeinschaftsware werden, auch wenn sie nicht umgeflaggt werden schreiben Herr Beständig, das BCM, die Wirtschaftskammer von Austria und auch meine Spedition, die die Verzollung durchgeführt hat. Auch wenn viele hier im Forum es nicht wahr haben wollen, das wird so kommen !!

Die große Frage ist nun, dürfen die versteuerten Boote bis zum 1.7. benutzt werden ?

Der Hafenkapitän sagt: JA
Die Witzk... äh Wirtschaftskammer Nautikabteilung Kroatien sagt: NEIN (klar würde ich auch sagen wenn es reichlich Kuna regnen wird dadurch...)

Mich würde interessieren, was sagt das kroatische Finanzministerium , das kroatische Verkehrsministerium hat ja zu Herrn Beständig bereits was gesagt, wenn auch recht zweideutig...

Georg, sei doch bitte so nett und bitte den Wirtschaftskammerdelegierten, er möge seinen kroatischen Kollegen nach dem entsprechenden Gesetz und den Strafen bei Missachtung des Selbigen fragen. Dann wissen wir mehr...

Folgendes Szenario:

Es ist tatsächlich nicht möglich die Boote zu nutzen....

An Pfingsten werden die Marinas so leer sein... ab und an hört man einen Platzhirsch röhren: Versteuern und Umflaggen..." Niemand will sein Rufen erhören. Die Stege der Restaurants bleiben leer, keiner kauft das schöne Benzin an den Bootstanken, die kroatische Adria ist menschenleer....

Stell Dir vor , es ist Pfingsten - und keiner fährt Boot ....

Wegen 2 Wochen Urlaub flagge ich garantiert nicht um... dann trage ich mein Geld halt woanders hin und komme erst im August wieder nach HR...

Ich denke , hier wird bald Klarheit herrschen

Grüße

Christian
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  #1386  
Alt 04.04.2013, 22:25
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Hi, wir haben in Rab gerade diskutiert

von wem erfährt der Hafenkapitän, das mein Schiff versteuert wurde? Ich gehe einfach hin und hole mir ein Permit und fertig.

Von wem erfährt die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle, dass mein Schiff versteuert ist?
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  #1387  
Alt 05.04.2013, 08:45
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Selbst wenn sie es wissen was wollen die tun

Es liegt kein Zoll- oder Steuervergehen vor - ist ja alles bezahlt
Fahren ohne Vignette - nöööö - ist ja bezahlt
Fehlen der Kurtaxe - nöööö - ist ja bezahlt

Probleme dürfte es nur mit SLO oder I geben, sollte man HR verlassen.

Ist mir jetzt langsam zu blööööd mal so und am nächsten Tag andersherum

Gibt es den Tatbestand des Fahrens unter fremder Flagge

Wolfgang
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  #1388  
Alt 05.04.2013, 08:52
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, wir haben in Rab gerade diskutiert

von wem erfährt der Hafenkapitän, das mein Schiff versteuert wurde? Ich gehe einfach hin und hole mir ein Permit und fertig.

Von wem erfährt die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle, dass mein Schiff versteuert ist?
Sehe ich auch so.
Denn die einzige Möglichkeit einer Kontrolle wäre das bei Kontrollen die Möglichkeit besteht auf eine zentrale Datenbank zuzugreifen, z. B. vom Zoll, um zu sehen ob das Boot verzollt wurde.
.......kann mir nicht vorstellen das dieser Aufwand betrieben wird. Bis 30.06. gilt auf jeden Fall die gültige Vignette und dann sollte sowieso schon jeder versteuert haben im eigenen Interesse.
__________________
Gruß,
Lothar
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  #1389  
Alt 05.04.2013, 13:33
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Dobro dosli

ich habe gerade die Registrierung abgeschlossen.

meine neue Registrierung ist:

RB 1786

War um 8.00 Uhr beim HK, dann lange Diskussionen, da die CE unvollständig war, dann braucht man eine offizielle Postanschrift oder Kontaktperson, Vollmacht notariell beglaubigt, dann das Abmeldeformular aus dem österreichischen Register muss in kroatisch übersetzt werden und beglaubigt.
Dann war der Hafenkapitän am Schiff und hat es vermessen und die Rettungsausrüstung kontrolliert.

Ich habe alles vorschriftsmäßig geschafft, um 12.00 Uhr war ich Besitzer der kroatischen Registrierung.
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  #1390  
Alt 05.04.2013, 13:56
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Dobro dosli

ich habe gerade die Registrierung abgeschlossen.

meine neue Registrierung ist:

RB 1786

War um 8.00 Uhr beim HK, dann lange Diskussionen, da die CE unvollständig war, dann braucht man eine offizielle Postanschrift oder Kontaktperson, Vollmacht notariell beglaubigt, dann das Abmeldeformular aus dem österreichischen Register muss in kroatisch übersetzt werden und beglaubigt.
Dann war der Hafenkapitän am Schiff und hat es vermessen und die Rettungsausrüstung kontrolliert.

Ich habe alles vorschriftsmäßig geschafft, um 12.00 Uhr war ich Besitzer der kroatischen Registrierung.

Und jetzt hast deine Ruhe

Welche Kategorie der zu befahrenden Gewässer (Navigational Area) hat er dir eingetragen?
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  #1391  
Alt 05.04.2013, 14:25
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Gratuliere,Georg!
Unseren Antrag mit allen Unterlagen hat er auch schon,weiß auch unsere Nummer schon,mußten nur wieder dringend nach Hause,daher die Enderledigung wenn wir wieder runterkommen.
Gitti
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  #1392  
Alt 05.04.2013, 14:38
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Ist ja lustig Punat blockt noch - zumindest ging da bis letzte Woche nix

Jetzt mag ich auch nicht mehr

Und was macht Ihr nach dem 01.07. - Rolle Rückwärts oder habt Ihr einen Wohnsitz in HR

Was die jetzt nicht möchten z.B. HR-Boot mit D-Flagge darfst du ja eigenlich ab 01.07. nicht mehr

Gut so, am Schluß weiß keiner mehr was er darf - soll - muß - kann und jeder macht wieder was er will

Wolfgang
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  #1393  
Alt 05.04.2013, 14:55
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Richard-S Richard-S ist offline
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Hallo!

Ich habe gestern gehört, dass auf Booten unter kroatischer Flagge und > 12m immer 2 Personen an Board eine gültge Fahrberechtigung benötigen.

Unter A Flagge genügt 1 Person.

Stimmt das?

Gruss
Richard
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  #1394  
Alt 05.04.2013, 15:09
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idefix01 idefix01 ist offline
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WOW

die neuen Ö-Ausrüstungs-Verordnung

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10012413

Irgend wann kommt noch jemand auf die Idee aus Sicherheitsgründen das Wasser abzulassen

Dachte eigentlich in D ist alles kompliziert - aber das

Ich suche jetzt mal nach der Deutschen Verordnung (ist bestimmt so ein EU Müll)

Wolfgang
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  #1395  
Alt 05.04.2013, 17:03
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von Richard-S Beitrag anzeigen
Ich habe gestern gehört, dass auf Booten unter kroatischer Flagge und > 12m immer 2 Personen an Board eine gültge Fahrberechtigung benötigen.
Deswegen gibt's auch keine kroatischen Einhandsegler

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #1396  
Alt 05.04.2013, 17:15
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Zitat:
Zitat von Richard-S Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe gestern gehört, dass auf Booten unter kroatischer Flagge und > 12m immer 2 Personen an Board eine gültge Fahrberechtigung benötigen.

Unter A Flagge genügt 1 Person.

Stimmt das?

Gruss
Richard
Nur bei Verlassen der kroatischen Hoheitsgewässer ist ein 2. Scheininhaber nötig... (Info von Herrn Beständig)
Mehr Gedanken würde ich mir über die Rettungsinsel machen, die ab 12m Vorschrift ist (ausser man hat ein Schlauchi, in das alle max. zulässigen Personen rein passen... bei unserer 38er ein Schlauchi für 12... )
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  #1397  
Alt 05.04.2013, 18:34
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das mit dem Umflaggen war halt wieder eine Verscheisserung....da haben sich einige wieder ein Körberlgeld gemacht..
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  #1398  
Alt 05.04.2013, 19:00
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
das mit dem Umflaggen war halt wieder eine Verscheisserung....da haben sich einige wieder ein Körberlgeld gemacht..
Na ja,so sehe ich das nicht,wenn Du mit kroatischer Flagge unterwegs bist,
wirst Du wahrscheinlich keine Zollkontrolle erleben,mit anderer Flagge wird
rigoros kontrolliert,ob verzollt und versteuert,haben im Raum Rab 2 Zollboote
im Einsatz.Wir fahren jetzt einmal ein Jahr mit kroatischer Flagge,bis 2014
werden ja hoffentlich alle gesetzlichen Unklarheiten beseitigt sein,dann kann
man entspannt wieder zurückflaggen.
Gruß Gitti
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  #1399  
Alt 05.04.2013, 19:09
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Ist ja lustig Punat blockt noch - zumindest ging da bis letzte Woche nix

Jetzt mag ich auch nicht mehr

Und was macht Ihr nach dem 01.07. - Rolle Rückwärts oder habt Ihr einen Wohnsitz in HR

Was die jetzt nicht möchten z.B. HR-Boot mit D-Flagge darfst du ja eigenlich ab 01.07. nicht mehr

Gut so, am Schluß weiß keiner mehr was er darf - soll - muß - kann und jeder macht wieder was er will


Wolfgang
Von wegen D-Flagge - guck mal hier nach:
http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf
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  #1400  
Alt 05.04.2013, 19:38
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Hi, ich bin gerade in Graz angekommen.

Ich möchte mich sehr herzlich bei dem Hafenkapitän Branko in Rab bedanken, der sich wirklich für mich eingesetzt hat. Die fehlenden Dokumente bzw. die Übersetzung wurde von der Rechtsanwältin in Rekordzeit von nur 40 Minuten erledigt.
Um 8.00 Uhr beim HK in Rab und um 11.00 Uhr war er trotz strömenden Regens bei mir auf dem Schiff und hat alles unbürokratisch aber doch nach Vorschrift geregelt.

Mehrmaliges Rückfragen von ihm bei TRAST und bei der Behörde in Zagreb war notwendig. Wichtig ist: ALLE PAPIERE ORIGINAL. Ich kann jetzt die ganze Prozedur für alle wiedergeben. Wenn man den HK versteht, der als Beamter nur seine Pflicht erfüllt, und er meint er kann die Abmeldung der österr. Registrierung lesen ,aber er darf diese nur in kroatisch entgegennehmen, widerspiegelt auch den Frust der Kapitäne vielleicht kundenfreundlicher agieren zu wollen.

Ein großes Probelm ist die offizielle Postadresse in Kroatien, die man unbedingt braucht. Ich hatte mit der Marina Rab gesprochen. Die haben nach Rücksprache in Opatija die Marina Adresse mit einem Namen kategorisch abgelehnt. Dies ginge nur wenn die ACI die Umflaggung durchführen sollte und die Postadresse wäre dann Opatija.

Ich habe meinen lieben Freund IVAN mit Wohnadresse Sup. Draga genommen, das klappte dann auch gut.

Schlußendlich hat mir HK Branko gratuliert zur kroatischen Beflaggung, und wir sind wirklich freundschaftlich auseinander und wir zufrieden nachhaue gefahren.

Beim nächsten Male muss ich nur die Registrierung abholen, sieht so ähnlich wie die Zulassungspapiere unserer Autos aus, kein handlich mehrmals zusammengefaltet.

Welchen Fahrbereich ich eingetragen habe, weiss ich ehrlich gesagt nicht, ich denke der HK hat das schon im Griff.

Jetzt mal ein veliko Pivo, ja und eine große Kroatische Flagge gekauft

Geändert von XXXXXXX (05.04.2013 um 19:50 Uhr)
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