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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1401  
Alt 05.04.2013, 20:13
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, ich bin gerade in Graz angekommen.


Schlußendlich hat mir HK Branko gratuliert zur kroatischen Beflaggung, und wir sind wirklich freundschaftlich auseinander und wir zufrieden nachhaue gefahren.
Naja, vor dem freundschaftlichen Gratulieren haben doch bestimmt einige Kuna den Besitzer gewechselt...
Georg, schreib doch bitte mal was das Prozedere gekostet hat inkl. Steuern und Gebühren, damit wir mal ein Gefühl dafür kriegen.

Danke !

Grüße

Christian
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  #1402  
Alt 05.04.2013, 20:21
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Hi Christian

Rekordübersetzung von 2 Bescheidblättern. 350 kn sonst 180 kn
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  #1403  
Alt 05.04.2013, 20:25
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Von wegen D-Flagge - guck mal hier nach:
http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf

Na, dann ist ja alles klar: ich als Deutscher darf gar keine andere Flagge als die deutsche Flagge führen...

Tut mir Leid, Kroatien, wird nix aus der Umflaggerei und den Kunas für den Staatssäckel...

Grüße

Christian
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  #1404  
Alt 05.04.2013, 20:35
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi Christian

Rekordübersetzung von 2 Bescheidblättern. 350 kn sonst 180 kn
Notar 46 kn
Kosten bei Hafenkapetanija 1767,00 kn
Wie siehts mit den Steuern aus ? Wirds bei den 2500Kn bleiben, die Du erwähnt hast ?

Hast Du was von einer Abgasbescheinigung und Vignette (grün) für Rab gehört, die kroatische Boote unter 7 Jahren Alter benötigen ? Gerüchten zufolge solls sowas geben...


Danke Dir Georg

Grüße

Christian
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  #1405  
Alt 05.04.2013, 20:56
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Wie siehts mit den Steuern aus ? Wirds bei den 2500Kn bleiben, die Du erwähnt hast ?

Hast Du was von einer Abgasbescheinigung und Vignette (grün) für Rab gehört, die kroatische Boote unter 7 Jahren Alter benötigen ? Gerüchten zufolge solls sowas geben...


Danke Dir Georg

Grüße

Christian
Hi, die Steuern richten sich nach den PS der Motoren und nach der Bootslänge. Bei mir sind es etwas weniger als 2500 kn. Über eine Vignette o.ä. weiß ich momentan nichts.
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  #1406  
Alt 05.04.2013, 20:57
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Hallo Christian,
Ist nicht mit "ein paar Kuna den Besitzer gewechselt".Der Branko ist ein ganz
Lieber,kennen ihn schon sehr lange,noch nie Probleme gehabt.Wir zahlen auch
fürs Registrieren die selbe Summe wie Georg und die jährliche Steuer kostet
uns 1250,15 Kn ,(pro Meter des Bootes 15.00 Kn und pro Kw 5,00 Kn). und die Übersetzer-und Notarkosten,sowie Georg geschrieben hat.Also Alles sehr
entspannt,und wie Georg richtig bemerkte:Großen Dank an HK Branko
Hoffe,daß sich bei Dir und allen Anderen auch das Ganze in Wohlgefallen auf-
löst.
Gruß Gitti
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  #1407  
Alt 06.04.2013, 09:15
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, ich bin gerade in Graz angekommen.

Welchen Fahrbereich ich eingetragen habe, weiss ich ehrlich gesagt nicht, ich denke der HK hat das schon im Griff.

Jetzt mal ein veliko Pivo, ja und eine große Kroatische Flagge gekauft
Hallo Georg,
ich denke er wird dir den gleichen wie uns eingetragen haben: IIIa
Guck mal hier nach auf Seite 9.

http://www.nautik-verlag.de/magazin2...ker%202009.pdf
__________________
Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius)
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  #1408  
Alt 06.04.2013, 10:05
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Von wegen D-Flagge - guck mal hier nach:
http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf
§1(1) FlRG heißt es: »Die Bundesflagge
haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten (See-) Schiffe (*) zu
führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des
Grundgesetzes haben.« Dies bedeutet: Die Bundesflagge müssen Seeschiffe (-yachten)
führen, deren Eigner Deutsche sind, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und folgende
Gewässer befahren möchten: Deutsche Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer innerhalb
der 12-Meilen-Zone (= Grenze der Hoheitsgewässer eines Landes) und auf den
Hoheitsgewässern anderer Länder und auf der Hohen See. Zu den Seeschifffahrtsstraßen
und Küstengewässern zählen in Deutschland u.a. auch der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe
unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb
Papenburg.
(*) „Sonstige zur Seefahrt bestimmten (See-)Schiffe = Sportschiffe



Ich hab das ganze auch schon in einer EU-Richtlinie gelesen, wenn ich nochmal drüber stolpere, setze ich den link hier ein -

Vom Sinn her, jeder muß sein Boot in dem Land anmelden, wo er seinen Hauptwohnsitz in der EU hat.

Alles KLAR

Nur das gilt halt erst ab Beitritt - vorher kann HR die Nutzung schon untersagen - den Sinn muß einem ja nicht Einleuchten - gibt es da eigentlich eine offizielle Begründung dafür
(nur dass da keine Missverständnisse auftreten, dies gilt nur für Boote die jetzt in HR im freien Verkehr sind, also Verzollt und Versteuert)


Wolfgang


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  #1409  
Alt 06.04.2013, 10:34
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Brami Brami ist offline
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wenn bei Booten die älter sind als 8Jahre jetzt die Verzollung durchgeführt wird ist 1,7% Zoll zu Zahlen , bleibt der Zollsatz gleich nach den 1.Juli, weil oft die Rede ist von 8 %?
Lg
Erich
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  #1410  
Alt 06.04.2013, 11:44
sealine290 sealine290 ist offline
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Zitat:
Zitat von Brami Beitrag anzeigen
wenn bei Booten die älter sind als 8Jahre jetzt die Verzollung durchgeführt wird ist 1,7% Zoll zu Zahlen , bleibt der Zollsatz gleich nach den 1.Juli, weil oft die Rede ist von 8 %?
Lg
Erich
Abwarten. Du hast bis zum 31. Mai Zeit deinen Antrag zu stellen, um noch in den Genuß der günstigen Versteuerung/Verzollung zu kommen. Ich verstehe nicht warum hier mancher so in Eile ist - bevor der Gesetzesentwurf nicht beschlossen ist macht es keinen Sinn zu handeln.
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  #1411  
Alt 06.04.2013, 11:54
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
(..)
Vom Sinn her, jeder muß sein Boot in dem Land anmelden, wo er seinen Hauptwohnsitz in der EU hat.

Alles KLAR
(..)
Nee.

Die ziterten Artikel betreffen das RECHT zur Führung der Bundesflagge, und
keine Pflicht dazu. Innerhalb der EU kann jeder EU-Bürger die im genehme
Flagge eines EU-Staates führen, wenn er die nationalen Voraussetzungen
(Bootsregistrierung im jeweiligen Land) erfüllt.

Das geht aus der Überschrift der Nr. 1 FlRG und § 2 (2) FlRG hervor. Der §
2 (2) FlRG setzt EU-Recht um, das so in allen EU-Staaten gilt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #1412  
Alt 06.04.2013, 13:37
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nee.

Die ziterten Artikel betreffen das RECHT zur Führung der Bundesflagge, und
keine Pflicht dazu. Innerhalb der EU kann jeder EU-Bürger die im genehme
Flagge eines EU-Staates führen, wenn er die nationalen Voraussetzungen
(Bootsregistrierung im jeweiligen Land) erfüllt.

Das geht aus der Überschrift der Nr. 1 FlRG und § 2 (2) FlRG hervor. Der §
2 (2) FlRG setzt EU-Recht um, das so in allen EU-Staaten gilt.

Nee Nee

Auch wenn das Gesetz "Recht zur Führung der Bundesflagge" heisst, ist dies ein bindendes Gesetz, keine "Kann-Regelung". Ist alles etwas wirr formuliert, aber so steht geschrieben:

1.
Recht zur Führung der Bundesflagge




§ 1


(1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.


Die Formulierung "haben zu führen" bedeutet auf gut Deutsch:

müssen führen !!


So steht weiter geschrieben:

§ 2

(1) Die Bundesflagge dürfen alle Seeschiffe führen, die nicht nach § 1 zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, 2.in den Fällen des § 1 oder der Nummer 1, wobei den dort genannten deutschen Staatsangehörigen die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichstehen

Was hier gemeint ist: der Begriff "Deutsche" unter §1 ist durch "Staatsangehörige der EU Mitgliedstaaten" zu ersetzen, die Einschränkung mit Wohnsitz in Deutschland (=Geltungsbereich Grundgesetz) bleibt aber erhalten...
Beispiel: ein Franzose mit Hauptwohnsitz in D muss die deutsche Flagge führen... nicht die französische...
Und ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland eben die deutsche Flagge, nicht die kroatische...


Und die Strafen bei Zuwiderhandlung sind nicht ohne....

Dritter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften




§ 15


(1) Wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 6 Abs. 1 über das Führen einer anderen Nationalflagge als der Bundesflagge zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 die Bundesflagge oder entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2 oder sonst unbefugt eine Dienstflagge führt.






Alles nachzulesen unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/fl...000790951.html

Grüße

Christian
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  #1413  
Alt 06.04.2013, 14:42
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
(..) Was hier gemeint ist: der Begriff "Deutsche" unter §1 ist durch
"Staatsangehörige der EU Mitgliedstaaten" zu ersetzen, die Einschränkung
mit Wohnsitz in Deutschland (=Geltungsbereich Grundgesetz) bleibt aber
erhalten...
(..)
Nimm einmal § 2 Abs. 1 Nr. 3 FlRG dazu, dann siehst Du, dass der Wohnsitz
keine zwingende Voraussetzung zur Flaggenführung ist, wohl aber eine
örtliche Adresse, vgl. BSH hier: Quelle. Das gilt in der EU auch umgekehrt.

Das ist genau der Grund, warum die HR-Behörden eine kroatische Kontaktadresse
verlangen.

Nebenbei ist die deutsche Gesetzgebung auf den Geltungsbreich des
Grundgesetzes beschränkt, der sich nicht auf Kroatien erstreckt.
Was also ein Schiff eines Bundesbürgers in Kroatien flaggt, entzieht sich
deutschen Vorschriften.

Zum Abschluss: Was spräche dagegen, trotz HR-Registrierung in deutschen
Gewässern die Bundesflagge zu setzen? Das FlRG hebt ja nicht auf die
Registrierung eines Sportbootes ab.
__________________
Beste Grüße

John
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  #1414  
Alt 06.04.2013, 15:20
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nimm einmal § 2 Abs. 1 Nr. 3 FlRG dazu, dann siehst Du, dass der Wohnsitz
keine zwingende Voraussetzung zur Flaggenführung ist, wohl aber eine
örtliche Adresse, vgl. BSH hier: Quelle. Das gilt in der EU auch umgekehrt.

Das ist genau der Grund, warum die HR-Behörden eine kroatische Kontaktadresse
verlangen.

Nebenbei ist die deutsche Gesetzgebung auf den Geltungsbreich des
Grundgesetzes beschränkt, der sich nicht auf Kroatien erstreckt.
Was also ein Schiff eines Bundesbürgers in Kroatien flaggt, entzieht sich
deutschen Vorschriften.

Zum Abschluss: Was spräche dagegen, trotz HR-Registrierung in deutschen
Gewässern die Bundesflagge zu setzen? Das FlRG hebt ja nicht auf die
Registrierung eines Sportbootes ab.

Nochmal Neeee

§2 Abs.1 Nr.3 nennt Gesellschaften, die unter EU Recht gegründet wurden und eine Kontakt / Aufsichstperson beauftragt haben. Trifft für Sportboote nicht zu da, die Eigentümer keine Gesellschaften sind, sondern Privatpersonen...

§2 Abs. 2 räumt das Recht für Privatleute und Gesellschaften ein, wie unter §2 Abs.1 , was aber nur bedeutet, eine Person / Gesellschaft mit Wohnsitz innerhalb der EU oder einem Land mit entsprechenden Abkommen zur Niederlassungsfreiheit mit D oder der EU kann das Recht der deutschen Flaggenführung erhalten.

Dieses Abkommen mit Niederlassungsfreiheit gibt es mit Kroatien derzeit nicht ! Erst ab 1.7. müsste das gelten, wenn nicht durch Sonder- , Übergangs- oder Sonstwasregeln limitiert.

ABER: "Rückwärts" funktioniert das m.M. nach nicht, also z.B. ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland beruft sich auf §2 Abs. 2 und lässt sein Boot in Frankreich zu, da hier §1 entgegen steht und der Deutsche im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebt...

Und auf die Tatsache zu hoffen, "was die deutschen Behörden nicht wissen, schnell lasst uns kroatische Flaggen hissen" würde ich nicht vertrauen, den die Eigner leben im Geltungsbereich des Grundgesetzes... nicht dass da am Ende die Handschellen klicken wenn man aus dem Urlaub heim kommt...

Und warum gilt das FIRG nicht für die Registrierung eines Sportbootes ? Ist doch ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff (ab einer bestimmten Größe und Nutzung) ? Unter 15m muss nur kein Nachweis (=Flaggenzertifikat) mitgeführt werden...

Grüße

Christian
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  #1415  
Alt 06.04.2013, 15:28
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Nochmal Neeee

§2 Abs.1 Nr.3 nennt Gesellschaften, die unter EU Recht gegründet wurden und eine Kontakt / Aufsichstperson beauftragt haben. Trifft für Sportboote nicht zu da, die Eigentümer keine Gesellschaften sind, sondern Privatpersonen...

§2 Abs. 2 räumt das Recht für Privatleute und Gesellschaften ein, wie unter §2 Abs.1 , was aber nur bedeutet, eine Person / Gesellschaft mit Wohnsitz innerhalb der EU oder einem Land mit entsprechenden Abkommen zur Niederlassungsfreiheit mit D oder der EU kann das Recht der deutschen Flaggenführung erhalten.

Dieses Abkommen mit Niederlassungsfreiheit gibt es mit Kroatien derzeit nicht ! Erst ab 1.7. müsste das gelten, wenn nicht durch Sonder- , Übergangs- oder Sonstwasregeln limitiert.

ABER: "Rückwärts" funktioniert das m.M. nach nicht, also z.B. ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland beruft sich auf §2 Abs. 2 und lässt sein Boot in Frankreich zu, da hier §1 entgegen steht und der Deutsche im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebt...

Und auf die Tatsache zu hoffen, "was die deutschen Behörden nicht wissen, schnell lasst uns kroatische Flaggen hissen" würde ich nicht vertrauen, den die Eigner leben im Geltungsbereich des Grundgesetzes... nicht dass da am Ende die Handschellen klicken wenn man aus dem Urlaub heim kommt...

Und warum gilt das FIRG nicht für die Registrierung eines Sportbootes ? Ist doch ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff (ab einer bestimmten Größe und Nutzung) ? Unter 15m muss nur kein Nachweis (=Flaggenzertifikat) mitgeführt werden...

Grüße

Christian

Diese Diskussion kommt mir doch eher "akademisch" vor, welche Deutsche oder Österreichische Behörden sollte es interessieren, ob man ein Schiff mit Kroatischer Registration in Kroatien liegen hat??
Wichtig ist lediglich Mehrwertsteuer und Zoll, mit den Finanz- und Zollämtern in der EU sollte man vorsichtig sein. Aber die Registrierung "kratzt" doch wirklich niemanden.
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  #1416  
Alt 06.04.2013, 15:37
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Zitat:
Zitat von fly1311 Beitrag anzeigen
Diese Diskussion kommt mir doch eher "akademisch" vor, welche Deutsche oder Österreichische Behörden sollte es interessieren, ob man ein Schiff mit Kroatischer Registration in Kroatien liegen hat??
Wichtig ist lediglich Mehrwertsteuer und Zoll, mit den Finanz- und Zollämtern in der EU sollte man vorsichtig sein. Aber die Registrierung "kratzt" doch wirklich niemanden.
Geb ich Dir vollkommen Recht, eigentlich kratzt das niemand, nur die Kroaten (also deren Handelskammer) stellen sich momentan auf den Standpunkt, die ausländischen Bootsregistrierungen seien ab dem Zeitpunkt der Versteuerung ungültig und bis 1.7. dürfe man nicht fahren... man sollte den Herrschaften klar machen (und deshalb auch diese "akademische" Diskussion), das Umflaggen auf kroatische Registirerung eigentlich ein Verstoss gegen gültige Gesetze in den Heimatländern der Bootseigner ist. Das Gesetz, die Verordnung oder was auch immer, auf der die Aussage "Registrierung ungültig" beruht hat bisher immer noch keine offizielle Stelle nennen können...

Sorry wenn das den Trööt etwas zerlabert...

Grüße

Christian
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  #1417  
Alt 06.04.2013, 16:04
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
(..) Und warum gilt das FIRG nicht für die Registrierung eines Sportbootes ? (..)
Habe ich auch nie gesagt. Selbstverfreilich gilt das FlRG auch für Sportboote.

Das FlRG hebt nicht auf die Registerung ab, sondern auf Staatsangehörigkeit
etc. Somit wäre es nicht wider das FlRG, wenn ein Deutscher auf seinem in HR
registrierten Boot die Bundesflagge setzt (ob's in HR erlaubt oder gern gesehen
ist - ich glaube nicht).
__________________
Beste Grüße

John
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  #1418  
Alt 06.04.2013, 16:56
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Geb ich Dir vollkommen Recht, eigentlich kratzt das niemand, nur die Kroaten (also deren Handelskammer) stellen sich momentan auf den Standpunkt, die ausländischen Bootsregistrierungen seien ab dem Zeitpunkt der Versteuerung ungültig und bis 1.7. dürfe man nicht fahren... man sollte den Herrschaften klar machen (und deshalb auch diese "akademische" Diskussion), das Umflaggen auf kroatische Registirerung eigentlich ein Verstoss gegen gültige Gesetze in den Heimatländern der Bootseigner ist. Das Gesetz, die Verordnung oder was auch immer, auf der die Aussage "Registrierung ungültig" beruht hat bisher immer noch keine offizielle Stelle nennen können...

Sorry wenn das den Trööt etwas zerlabert...

Grüße

Christian
Hallo Christian,
Hab bis jetzt auch noch nichts offizielles gehört das man nicht fahren darf lt. Handelskammer. Dachte mir das nach der Info von BCM alles geklärt ist.

Nun hab auch keine Lust aufs umflaggen, allein die Schererei mit der Funkgenehmigung, kroatische Adresse etc. Dann bleib ich bis 1.7 in der Marina am Liegeplatz ....hat auch seinen Vorteil, muss keinen Diesel bunkern

Bin ab 18. wieder in Seget da hat Baotic Open Days, vielleicht weiß Herr Baotic oder einer seiner Mitarbeiter bis dahin genaueres.
__________________
Gruß,
Lothar
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  #1419  
Alt 06.04.2013, 17:02
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Hallo Georg,
Kannst Du uns bitte sagen,was Dir Branko wegen der Größe der Beschriftung
vorgeschrieben hat? 20 cm hoch muessen die Buchstaben und Zahlen sein,
meinte er,da hab ich dann unser Boot zuplakatiert und das auf beiden Seiten.
Jetzt haben wir die Nummern 10 cm und den Schiffsnamen 14 cm hoch,ist aber trotzdem gut sicht- und lesbar.Also 20 cm geht gar nicht.Ich hab schon
nach den gesetzlichen Richtlinien Kroatiens diesbezüglich gegoogelt,hab aber
bis dato Nichts gefunden.
Gruß Gitti
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  #1420  
Alt 06.04.2013, 17:32
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Hi, für alle die den Registrierungsvorgang genauer betrachten möchten, ich habe diesen genau zusammengefasst.

Link zu meiner Homepage: http://www.tayachting.com/node/6
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  #1421  
Alt 06.04.2013, 17:38
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Hi, noch ein Gerücht aus der Yachtrevue Österreich.

Angeblich wollen die Kroaten die Vignette für Ausländer beibehalten, und eine Steuer einführen, die dann die Ausländerboote mit den Kroatischen Booten gleichstellen sollte.... Nur die Crewlist, sollte fallen, sodass die sogn. Schwarzcharterer anderweitig kontrollierbar sind.

Schritt für Schritt kommt die Wahrheit ans Tageslicht.
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  #1422  
Alt 07.04.2013, 13:02
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Lothar 1110 Lothar 1110 ist offline
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Hi Georg,
lt. Handelskammer darf das bereits verzollte und versteuerte Boot erst ab 1.7. wieder genutzt werden.
Hier nochmals der Auszug aus deinem Beitrag vom 4.4.2013 für alle die ihn noch nicht kennen:
Registrierung und Einflaggung in Kroatien

Nachdem für Wasserfahrzeuge die Einfuhrprozedur nach Kroatien durchgeführt ist, müssen diese nicht unbedingt in das kroatische Register für Boote und Yachten eingetragen und eingeflaggt werden. Eingeführte Wasserfahrzeuge, die in Kroatien nicht registriert und eingeflaggt sind, dürfen allerdings nicht genutzt werden, bevor Kroatien zur EU kommt. Erst wenn Kroatien zur EU kommt, kann man diese Wasserfahrzeuge frei nutzen.


Freundliche Grüße

Mag. Roman Rauch
Der österreichische Wirtschaftsdelegierte in Zagreb

Hast du vielleicht Informationen vom Hafenkapitän darüber welche Konsequenzen es hat wenn man das Boot trotzdem nutzt?

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust zum Umflaggen, verzollt und versteuert habe ich schon. Meine Vignette ist bis 28.6.2013 gültig, also fehlen mir nur zwei Tage bis zum EU-Beitritt Kroatien. Sollte ich eine Kontrolle haben, hätte ich gültiges Permit. ...in den letzten 25 Jahren wurde ich noch nie kontrolliert, aber man weiß ja nicht.


__________________
Gruß,
Lothar
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  #1423  
Alt 07.04.2013, 14:08
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Zitat:
Zitat von Lothar 1110 Beitrag anzeigen
Hi Georg,
lt. Handelskammer darf das bereits verzollte und versteuerte Boot erst ab 1.7. wieder genutzt werden.
Hier nochmals der Auszug aus deinem Beitrag vom 4.4.2013 für alle die ihn noch nicht kennen:
Registrierung und Einflaggung in Kroatien

Nachdem für Wasserfahrzeuge die Einfuhrprozedur nach Kroatien durchgeführt ist, müssen diese nicht unbedingt in das kroatische Register für Boote und Yachten eingetragen und eingeflaggt werden. Eingeführte Wasserfahrzeuge, die in Kroatien nicht registriert und eingeflaggt sind, dürfen allerdings nicht genutzt werden, bevor Kroatien zur EU kommt. Erst wenn Kroatien zur EU kommt, kann man diese Wasserfahrzeuge frei nutzen.


Freundliche Grüße

Mag. Roman Rauch
Der österreichische Wirtschaftsdelegierte in Zagreb

Hast du vielleicht Informationen vom Hafenkapitän darüber welche Konsequenzen es hat wenn man das Boot trotzdem nutzt?

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust zum Umflaggen, verzollt und versteuert habe ich schon. Meine Vignette ist bis 28.6.2013 gültig, also fehlen mir nur zwei Tage bis zum EU-Beitritt Kroatien. Sollte ich eine Kontrolle haben, hätte ich gültiges Permit. ...in den letzten 25 Jahren wurde ich noch nie kontrolliert, aber man weiß ja nicht.


Hi Lothar, So wie ich dass miterleben durfte, sind viele Infos noch nicht bis zu den Hafenkapitänen durchgedrungen.

Ich denke die Entscheidung, ob fahren oder nicht, muss jeder selbst treffen. Mein Permit endet mit 18.5.2013, im Juni bin ich bereits 2-3 Wochen am Boot. Da war die Entscheidung umzuflaggen ziemlich einfach. Was ich dann 2014 mache, steht noch in den Sternen.
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  #1424  
Alt 07.04.2013, 14:36
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi Lothar, So wie ich dass miterleben durfte, sind viele Infos noch nicht bis zu den Hafenkapitänen durchgedrungen.

Ich denke die Entscheidung, ob fahren oder nicht, muss jeder selbst treffen. Mein Permit endet mit 18.5.2013, im Juni bin ich bereits 2-3 Wochen am Boot. Da war die Entscheidung umzuflaggen ziemlich einfach. Was ich dann 2014 mache, steht noch in den Sternen.
Hi Georg, hättest dann auf jeden Fall neues Permit gebraucht.
So kannst dich wirklich schon ganz entspannt zurücklehnen.
Ich bin erst ab Juli 2-3 Wochen am Boot, vorher nur tageweise und da sind keine Törns geplant.
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Gruß,
Lothar
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  #1425  
Alt 07.04.2013, 18:49
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
... man sollte den Herrschaften klar machen (und deshalb auch diese "akademische" Diskussion), das Umflaggen auf kroatische Registirerung eigentlich ein Verstoss gegen gültige Gesetze in den Heimatländern der Bootseigner ist.
Das kratzt die Kroaten herzlichst wenig, da sie noch nicht in der EU sind.

Genauso wenig wird es einem deutschen oder östereichischen Zöllner kratzen, wenn für ein in D oder A registriertes Boot ein MwSt.-Nachweis aus einem Land vorgelegt wird, welches zum Zeitpunkt der Austellung des Nachweises noch nicht in der EU war.
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Gruss Vestus
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